16-07-2012, 08:51 PM
Frage:
Ist es empfohlen, im Ramadan Parfüm zu verwenden?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist erlaubt, Parfüm im Ramadan zu tragen, und dies macht das Fasten nicht ungültig.
In Fatawa al-Lajna ad-Daima (Fatawa des Ständigen Komitees) heißt es: „Alle Gerüche und Düfte im Allgemeinen, seien es Parfüms oder andere, machen das Fasten im Ramadan oder zu anderen Zeiten nicht ungültig, unabhängig davon, ob das Fasten obligatorisch oder nafil ist.“
Das Komitee sagte außerdem: „Wer an einem Tag im Ramadan während des Fastens Parfüm aufträgt, dessen Fasten wird nicht beeinträchtigt. Doch er sollte keinen Rauch oder pulverisierte Düfte wie Moschus einatmen.“ (Fatawa al-Lajna ad-Daima 10/271).
Shaikh Ibn Uthaimin sagte: „Es ist dem Fastenden gestattet, Parfüm zu Beginn des Tages und am Ende aufzutragen, sei es Parfüm in Form von Räuchermitteln, Öl oder etwas anderem, doch es ist nicht erlaubt, Räuchermittel einzuatmen, denn Rauch enthält Partikel, die, wenn sie eingeatmet werden, durch die Nase den Magen erreichen können. Daher sagte der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu Laqit Ibn Sabra: ‚Spüle deine Nase gründlich, es sei denn du fastest.‘“ (Fatwa Arkan al-Islam, S. 46)
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 37706)