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Das Urteil über Wasser und Blut, welches vor der Geburt austritt
#1
Frage (Nr. 119482):

Wie lautet das Urteil über Flüssigkeit, die bei einer schwangeren Frau zwei oder drei Tage vor der Entbindung austritt? Diese Flüssigkeit ist sehr dünn und sieht aus wie Wasser. Bedeutet das, dass die Frau nicht beten oder fasten kann?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Hinsichtlich dessen, was aus der schwangeren Frau vor der Entbindung austritt:

1. Wenn es Blut ist und zwei oder drei Tage vor der Entbindung austritt, begleitet von Schmerzen oder Krämpfen, dann ist dieses Blut Nifās. Ansonsten ist es eine irreguläre Blutung, die nicht vom Fasten oder Gebet abhält.
Es heißt in Kaschschāf al-Qinā’ (1/219): „Wenn sie drei Tage oder weniger vor der Geburt des Kindes Blut sieht, begleitet von Anzeichen wie z. B. Schmerzen, dann ist es Nifās, wie es auch zur Zeit der Geburt austritt. Was vor der Geburt austritt, wird nicht als Teil des Nifās betrachtet.“

2. Wenn es Wasser ist, wie du es beschrieben hast, dann fällt es unter dieselbe Regel wie andere vaginale Sekrete. Es ist tāhir (rein), denn es stammt aus der Gebärmutter, und es macht den Wudū’ ungültig. Doch das bedeutet nicht, dass die Frau nicht beten oder fasten kann, denn es wird nicht als Nifās betrachtet.
Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Drei Tage vor der Entbindung trat bei einer Frau etwas Wasser aus, was von leichten Schmerzen begleitet wurde. Ist das Nifās?“
Er antwortete: „Das ist kein Nifās, denn Nifās besteht aus Blut und nicht aus Wasser. Wenn es Nifās wäre, dann würde es von Wehen zwei oder drei Tage vor der Entbindung begleitet werden. Doch wenn so etwas lange Zeit vor der Entbindung geschieht, dann ist es kein Nifās, denn dieser ist das Blut, welches zur Zeit der Geburt oder zwei oder drei Tage davor austritt, begleitet von Wehenschmerzen. Was Wasser anbelangt, so ist es kein Nifās.“ (Fatāwa Nūr `ala al-Darb)
Für weitere Urteile über Sekrete, siehe bitte in der Antwort zu Frage #37752.
Und Allāh weiß es am besten.

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