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Die Hadd-Strafe für Diebstahl
#1
Die Hadd-Strafe für Diebstahl

Islam-qa.com Frage (Nr. 9935):

Die Bestrafung eines Kriminellen scheint sich von der Sunnah zu unterscheiden, wie z. B. das Abschneiden der Finger eines Diebes, wobei sein Daumen erhalten bleibt, wenn er das erste Mal gestohlen hat (im Iran ist es so). Entspricht dies der Sunnah?


Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Diebstahl ist harām gemäß Qur’ān, Sunnah und dem Konsens der Gelehrten (Ijmā`). Allah hat diese Tat verurteilt und eine angemessene Strafe dafür festgelegt. Die Hadd-Strafe für den Dieb ist, dass ihm seine Hand abgeschlagen wird. Allah sagt (ungefähre Bedeutung):

„Der Dieb und die Diebin: Trennt ihnen (ab dem Handgelenk) ihre (rechten) Hände ab als Lohn für das, was sie begangen haben, und als ein warnendes Beispiel von Allah. Allah ist allmächtig und allweise.“ (5:38).

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die Hand sollte für einen Viertel Dinar (der gestohlen wurde) oder mehr abgeschnitten werden.“ (Bukhāri, al-Hudūd, #6291).

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verfluchte den Dieb, denn er ist ein korruptes Element der Gesellschaft, und wenn er ungestraft bleibt, wird sein Übel sich verbreiten und den Körper der Ummah infizieren. Er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Allah verfluche den Dieb, der ein Ei stiehlt, worauf seine Hand abgeschnitten wird, dann stiehlt er ein Seil, worauf seine Hand abgeschnitten wird.“ (Bukhāri, al-Hudūd, #6285).

Was bestätigt, dass diese Regel definitiv ist, ist die Tatsache, dass eine Edelfrau der Makhzūm zur Zeit des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) stahl und Usāmah ibn Zayd wollte für sie vermitteln. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) wurde wütend und sagte: „Legst du etwa für sie Fürsprache ein wegen einer der Hadd-Strafen, die von Allah festgesetzt wurden? Diejenigen, die vor euch waren, gingen zugrunde, weil sie, wenn einer der Reichen unter ihnen etwas stahl, ihn laufen ließen, doch wenn einer der Armen etwas stahl, vollzogen sie die Strafe an ihm. Bei Allah, wenn Fātima bint Muhammad stehlen würde, würde ich ihr die Hand abschlagen.“ (Bukhāri, Ahādīth al-Anbiyā’, #3216).

Dies ist das Urteil Allahs für den Dieb; seine Hand muss vom Handgelenk an abgetrennt werden.

Al-Nawawi sagte in seinem Kommentar zu Sahīh Muslim: „Al-Schāfi`i, Abu Hanīfah, Mālik und die Mehrheit (der Gelehrten) sagten: Die Hand sollte vom Handgelenk an abgetrennt werden, wo die Hand den Unterarm trifft. Al-Qurtubi sagte: „Alle Gelehrten sagten: Die Hand sollte ab dem Gelenk abgetrennt werden, nicht wie einige Erneuerer es tun, wenn sie die Finger abschneiden und den Daumen übrig lassen.

Da das Abschlagen der Hand eine ernste Angelegenheit ist, wird sie nicht in jedem Fall des Diebstahls vollzogen. Eine Kombination von Voraussetzungen muss erfüllt sein, bevor die Hand des Diebes abgeschlagen wird. Diese Voraussetzungen sind die folgenden:

  1. Die Sache muss heimlich genommen worden sein. Wurde sie nicht heimlich genommen, dann wird die Hand nicht abgeschlagen, z. B. wenn jemand sich etwas gewaltsam vor anderen Leuten angeeignet hat, denn in diesem Fall hätte der Besitzer der Sache um Hilfe bitten können, um den Dieb zu stoppen.

  2. Das Diebesgut muss etwas von Bedeutung sein, denn das, was nichts gilt, besitzt keine Unverletzlichkeit, wie z. B. Musikinstrumente, Wein und Schweine.
  3. Der Wert des Diebesgutes sollte eine gewisse Grenze überschreiten, welche bei drei islamischen Dirham liegt oder einem Viertel eines islamischen Dinar oder ihrem Gegenwert in anderen Währungen.
  4. Die gestohlene Sache sollte von einem Platz entwendet worden sein, wo sie verstaut wurde, d. h. ein Platz, an den die Leute üblicherweise ihre Dinge legen, wie beispielsweise ein Schrank.
  5. Der Diebstahl an sich muss bewiesen worden sein, entweder durch die Aussage zweier qualifizierter Zeugen oder durch das zweimalige Geständnis des Diebes.
  6. Die Person, die bestohlen wurde, muss ihren Besitz zurückverlangen; tut sie es nicht, dann wird die Hand (des Diebes) nicht abgeschlagen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann muss die Hand abgetrennt werden. Würde dieses Gesetz in Gesellschaften angewendet werden, die sich mit von Menschen gemachten Gesetzen begnügen und die die Scharī`ah Allahs beiseite geschoben und durch menschliche ersetzt haben, dann wäre es die beste Behandlung dieses Phänomens. Die Angelegenheit ist, wie Allah es sagt (ungefähre Bedeutung): „Begehren sie etwa das Urteil der Unwissenheit? Wer kann denn besser walten als Allah für Leute, die (in ihrem Glauben) überzeugt sind?“ (5:50).

Siehe al-Jāmi’ li Ahkām al-Qur’ān, 6/159; al-Mulakhkhas al-Fiqhi, 2/442

Quelle: http://islamqa.info/en/9935
#2
Wird die Reue von jemandem angenommen, bei dem die Hadd-Strafe nicht vollstreckt wurde?

Frage (Nr. 47834):

Ich habe eine Frage, die mich verwirrt. Wenn eine verheiratete oder unverheiratete Person sich des unmoralischen Verhaltens schuldig macht oder große Sünden wie Diebstahl, Lästerei, Riba etc. begeht und für lange Zeit damit fortfährt, dann aber Allah erkennt und aufrichtig bereut, das Angesicht Allahs erstrebend, und sie diejenigen, über die sie gelästert hat, um Verzeihung bittet, das Gestohlene zurückgibt, von Riba (Zinsen) ablässt und alle Sünden, die zwischen ihr und Allah stehen, wie Zina, Alkoholgenuss, das Unterlassen des Gebets usw. aufgibt, doch die Hadd-Strafe wird bei ihr nicht vollstreckt, wird Allah dann ihre Reue und ihren Gottesdienst annehmen, unabhängig davon, wie groß die Sünden waren? Oder ist es möglich, dass Allah die Reue nicht akzeptiert und den Gottesdienst ablehnt? Wird Allah diesen Menschen vor der Qual des Grabes und der Hölle bewahren? Was sollte so jemand tun, um die Strafe zu vermeiden und um Allahs Wohlgefallen zu erlangen?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Du solltest wissen, dass es einem Muslim nicht gestattet ist, die Sünden, für die er bereut hat, als zu groß zu betrachten, denn die Barmherzigkeit, Vergebung und Gnade Allahs sind größer als seine Sünden.

Wenn die Sünden mit anderen Menschen zu tun haben, dann ist es eine Pflicht, die Rechte der Menschen wiederherzustellen. Wenn die Sünde mit etwas zu tun hat, das zwischen dem Menschen und seinem Herrn ist, dann ist es ausreichend für ihn zu bereuen, um Vergebung zu bitten, zu bedauern, was er tat, und sich fest vorzunehmen, nicht wieder zu diesen Sünden zurückzukehren. Es ist keine Bedingung der Reue, dass die Hadd-Strafe an der reuigen Person durchgeführt wird. Er sollte sich mit der Bedeckung Allahs bedecken und aufrichtige Reue zu erlangen ist besser als zu gestehen, sodass die Hadd-Strafe vollstreckt wird.

Diese Person hat bereut und den Menschen ihre Rechte wiedergegeben, somit sollte sie den Schaytān nicht kommen und ihre Reue zerstören lassen.

Es sollte angemerkt werden, dass Allah die schlechten Taten des reumütigen Menschen in gute Taten verwandelt. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und diejenigen, die neben Allah keinen anderen Gott anrufen und nicht die Seele töten, die Allah (zu töten) verboten hat, außer aus einem rechtmäßigen Grund, und die keine Unzucht begehen. – Wer das tut, hat die Folge der Sünde zu erleiden; die Strafe wird ihm am Tag der Auferstehung vervielfacht, und ewig wird er darin in Schmach bleiben, außer demjenigen, der bereut, glaubt (an den islamischen Monotheismus) und rechtschaffene Werke tut; jenen wird Allah ihre bösen Taten gegen gute eintauschen; und Allah ist stets allvergebend und barmherzig. Und wer bereut und rechtschaffen handelt, der wendet sich in wahrhaftiger Reue Allah zu.“ (25:68-71).

Die Vergehen, von denen der Sultan (der muslimische Herrscher) hört, sind diejenigen, für die die Hudūd-Strafen vollstreckt werden müssen. Diejenigen, von denen er nichts hört, sollten besser bereut werden und man sollte sich mit der Bedeckung Allah bedecken.

Die Gelehrten des Beständigen Komitees sagten: „Wenn der Schar`ī Herrscher von Straftaten hört und diese werden mit ausreichenden Beweisen belegt, dann muss die Hadd-Strafe vollstreckt werden und sie wird nicht durch Reue aufgehoben gemäß dem Konsens der Gelehrten. Die Ghāmidi Frau kam zum Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und bat ihn, die Hadd-Strafe an ihr zu vollstrecken, nachdem sie bereut hatte, und er sagte über sie: `Sie hat auf eine Art bereut, die für die Leute von Madīnah ausreichend wäre, wenn sie so bereuen würden.` Doch trotzdem wurde die scharī`ahrechtliche Hadd-Strafe an ihr vollzogen. Niemand aber hat das Recht dazu außer dem Sultan.

Wenn aber die Nachricht der Straftat nicht den Sultan erreicht, dann sollte der Muslim sich selbst mit Bedeckung Allahs verhüllen und aufrichtig bei Allah bereuen, sodass Allah seine Reue akzeptiert.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah 22/15).

Und sie sagten – als Antwort auf jemanden, der die Hadd-Strafe durchgeführt haben wollte und der sich unsicher war, ob die Reue für Zina angenommen werden würde: „Wenn jemand aufrichtig bei seinem Herrn bereut, dann hat Allah versprochen, dass Er seine Reue annehmen und ihn mit Belohnung entschädigen wird. Dies geschieht aufgrund Seiner Milde und Großzügigkeit. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und diejenigen, die neben Allah keinen anderen Gott anrufen und nicht die Seele töten, die Allah (zu töten) verboten hat, außer aus einem rechtmäßigen Grund, und die keine Unzucht begehen. – Wer das tut, hat die Folge der Sünde zu erleiden; die Strafe wird ihm am Tag der Auferstehung vervielfacht, und ewig wird er darin in Schmach bleiben, außer demjenigen, der bereut, glaubt (an den islamischen Monotheismus) und rechtschaffene Werke tut; jenen wird Allah ihre bösen Taten gegen gute eintauschen; und Allah ist stets allvergebend und barmherzig. “ (25:68-70).

Die Bedingungen der Reue beinhalten: das Aufgeben der Sünde, das zu bedauern, was man getan hat, und sich fest vornehmen, nicht wieder dazu zurückzukehren. Wenn die Angelegenheit die Rechte anderer Menschen tangiert, dann muss man außerdem deren Vergebung erbitten.

Es wurde von `Ubādah ibn al-Sāmit (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), wenn die Frauen ihren Treueid (Bay’ah) bei ihm ablegten, sagte: „Wer von euch (in diesem Eid) treu ist, wird seinen Lohn bei Allah finden. Wer eines dieser Dinge (falsche Handlungen) tut und dafür bestraft wird, für den wird das eine Buße sein. Wer eines dieser Dinge tut und Allah verbirgt ihn, dessen Angelegenheit liegt bei Allah: Wenn Er will, bestraft Er ihn, und wenn Er will, vergibt Er ihm.“

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ermutigte zu aufrichtiger Reue. In der Geschichte von Mā`iz sagte er: „Warum hast du ihn nicht allein gelassen, vielleicht hätte er bereut und Allah hätte seine Reue angenommen.“ Mālik berichtete in al-Muwatta’ von Zayd ibn Aslam, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Oh ihr Leute, die Zeit ist gekommen, die von Allah gesetzten Grenzen nicht zu überschreiten. Wer eine dieser üblen Taten begeht, der soll sich mit der Bedeckung Allahs bedecken, denn wer seine Taten aufdeckt, an dem müssen wir die Hadd-Strafe (die im Buche Allahs vorgeschrieben ist) vollstrecken.“

Du musst daher aufrichtig bereuen, deine Gebete regelmäßig in der Gemeinschaft verrichten und viele gute Taten vollbringen.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah 22/44, 45).

Für weitere Informationen siehe in den Antworten zu den Fragen 264, 23485, 10983 und 728.

Und Allah weiß es am besten.

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