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Das Verschieben der Sühne für einen gebrochenen Schwur
#1
Frage:
 
Zum Beispiel: Wenn ich auf Allah schwöre, dass ich 5 Tage fasten werde, wenn ich gesund werde,“ ich dann auch gesund werde, aber die 5 Tage dann später faste, was sagt das Gesetz dazu? Auch wenn ich beim schwören nicht genau genannt habe, wann ich die 5 Tage fasten werde? Muss ich auch noch mal Sühne machen, weil ich die 5 Tage fasten verschoben habe?
 
Antwort:
 
Es ist Pflicht den Schwur zu erfüllen, da es eine Form der Anbetung ist. Im Fall der in der Frage beschrieben wird, so gilt es, die 5 Tage zu früh wie möglich zu fasten. Und wenn er diese 5 Tagen fasten verschiebt, so gilt dies nicht als Sünde. Wenn er jedoch stirbt ohne diesen Schwur erfüllt zu haben, so sollen seine Nachkommen für ihn den Schwur erfüllen. Doch sollte man stets danach streben, den Schwur den man gemacht hat, so schnell wie möglich zu erfüllen, denn es ist das Beste für ihn.
 
Scheich ibn Jibreen
  


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