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Die 2 arten des du3as
#1
bismillah


Du’aa ist Anbetung und ist in zwei Arten unterteilt: Du’aa der Bitte um etwas und Du’aa der Anbetung
Anbetung ( العبادة) ist definiert als:
Ein Gesamt-Begriff, der alles vereinigt, was Allaah liebt und was Ihm gefällt, an Aussagen und Taten, innerlich und äußerlich.
Also hat Anbetung viele Arten, und sie sind im Qur’aan erwähnt.
Und wenn etwas als Anbetung erklärt wird, dann ist es dafür nicht erlaubt, es an anderes als Allaah zu richten, und solche Anbetung geschieht entweder im Herzen, auf der Zunge oder mit den Körperteilen. Alle Arten der Anbetung fallen in eine dieser drei Kategorien.

Die größte Art der Anbetung ist Du’aa ( الدعاء), “Bittgebet”, “Anrufung”, und Anrufung ist auf eine Weise, die mit anderen Formen der Anbetung einhergeht, vor allem die des Herzens, wie Liebe, Hoffnung, Sehnsucht, Vertrauen usw..
Und so ist die Anrufung (Du’aa) eine Angelegenheit, die im Qur’aan umfangreich behandelt wird, in der Zurückweisung derer, die andere neben Allaah anbeten, indem sie ihre Herzen anderen neben Allaah zuneigen und sie anrufen (mit einer solchen Unterwerfung, die allein Allaah gebührt).

Du’aa (Anrufung) ist Anbetung
So ruft Allah an, (wobei ihr) Ihm gegenüber aufrichtig in der Religion (seid), auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist. … (Ghaafir 40:14)

Ibn Kathir kommentierte, dass dies bedeute, dass man seine Anbetung an Allaah allein richten soll, entgegen der Art der Heiden in ihrem Verhalten und ihrer Religion.
Und die Heiden riefen andere neben Allaah an, hofften auf deren Fürsprache für sie oder ersuchten sie als Annäherung zu Allaah, und Allaah wies dies im Qur’aan zurück, und befahl, dass nur Er angerufen werden sollte.

Und auch Allaahs Aussage:
ادْعُواْ رَبَّكُمْ تَضَرُّعًا وَخُفْيَةً
Ruft euren Herrn in Unterwürfigkeit flehend und im Verborgenen an. Gewiß, Er liebt nicht die Übertreter. … (Al-A’raf 7:55)

Und auch Allaahs Aussage:
وَأَنَّ الْمَسَاجِدَ لِلَّهِ فَلَا تَدْعُوا مَعَ اللَّهِ أَحَدًا
Und die Gebetsstätten gehören doch Allaah; so ruft neben Allaah niemanden an. (Al-Jinn 72:18)

Ibn Kathir kommentierte:
يقول تعالى آمرا عباده أن يوحدوه في محال عبادته ولا يدعى معه أحد
Der Allerhöchste sagt, Seinen Dienern befehlend, dass sie Ihn allein aussondern sollen in der Arena Seiner Anbetung und niemanden neben Ihm anrufen sollen.
Und Ibn Jarier At-Tabari kommentierte:
ولا تشركوا به فيها شيئا , ولكن أفردوا له التوحيد , وأخلصوا له العبادة
… [ungefähre Bedeutung] und geselle Ihm niemanden als Partner bei, sondern wähle Ihn einzig aus mit Tauhied (reinem Monotheismus) und mache deine Anbetung einzig für Ihn (allein).

Und auch Allaahs Aussage:
فَلَا تَدْعُ مَعَ اللَّهِ إِلَهًا آخَرَ فَتَكُونَ مِنَ الْمُعَذَّبِينَ
So rufe neben Allah keinen anderen Gott an, sonst wirst du zu den Gestraften gehören. (Ash-Shu’ara 26:213)

Und auch Allaahs Aussage:

Und wer ist weiter abgeirrt als jemand, der anstatt Allahs jemanden anruft, der ihn nicht erhört bis zum Tag der Auferstehung? Und sie achten nicht auf ihr Bittgebet. Und wenn die Menschen versammelt werden, werden sie ihnen feind sein, und sie werden den von ihnen (empfangenen) Dienst verleugnen. (Al-Ahqaf 46:5-6)

Und es gibt viele entsprechende Verse diesbezüglich, durch die fest bestätigt ist, dass Du’aa (Anrufung) Anbetung ist, und folglich an niemanden gerichtet werden darf, außer Allaah allein.

Jemanden in einer Angelegenheit um etwas bitten, der dazu die Fähigkeit hat
Alle obigen Verse beziehen sich auf das Bittgebet (Du’aa) in Angelegenheiten, über die nur Allaah allein die Macht hat. Und folglich hat derjenige, der andere außer Allaah anruft in Dingen, über die nur Allaah Macht hat, Schirk (Beigesellung) begangen und Kufr (Unglaube), ungeachtet dessen, ob derjenige, der angerufen wird, lebendig oder tot ist.

Was das Anrufen einer lebendigen Person angeht, in Dingen, zu denen jener fähig ist, wie zu sagen: “Oh so und so, gib mir Nahrung.”, oder “Oh so und so, gib mir etwas zu Trinken.”, oder “Oh so und so, hilf mir, diese Gegenstände zu tragen.” usw., so ist darin kein Schaden.

Und wer immer jemanden anruft, der tot ist oder abwesend (d.h. nicht zu dem Zeitpunkt dort anwesend) mit diesen Forderungen (Essen, Trinken, Hilfe usw.), so hat dieser Schirk begangen, da der Tote und der Abwesende nicht in der Lage sind, diese Dinge zur Verfügung zu stellen, und jemand würde sie nicht angerufen haben, ohne im Glauben zu sein, dass sie in der Lage seien, diese Dinge zur Verfügung zu stellen, während sie abwesend sind; und wenn er dies nicht geglaubt hätte, dann hätte er sie nicht angerufen, sondern er hätte Allaah allein angerufen.

Du’aa hat zwei Arten
Die Gelehrten erklären, dass das Du’aa in zwei Arten unterteilt ist. Die erste ist eine ausdrückliche Bitte, wie z.B. “Oh Allaah, vergib mir!”, oder “Oh Allaah, gib mir Nahrung!”, oder “Oh Allaah, sei gnädig mit mir!”, oder “Oh Allaah, leite mich recht!”, oder “Oh Allaah, schenke mir einen rechtschaffenen Ehegatten!”, oder “Oh Allaah, schenke mir Erfolg!” usw.. Alle diese sind spezifische Bitten, und dies wird (دعاء المسألة) genannt, “die Anrufung durch Notwendigkeit”. Diese Art des Du’aa geht mit anderen Formen der Anbetung einher, insbesondere die des Herzens, wie Liebe, Hoffnung, Sehnsucht, Vertrauen, Ehrfurcht usw..

Die zweite Art (دعاء العبـادة), “die Anrufung durch Anbetung” deckt alle Taten der Anbetung ab, in dem Sinne, dass wenn man eine Tat der Anbetung verrichtet, sei es innerlich, äußerlich, wörtlich oder ohne Worte, auch wenn man es nicht mit der Zunge ausspricht, so ist man doch durch die Weise der Verrichtung dieser Tat dabei, Allaah zu bitten. Zum Beispiel wenn man Almosen gibt, was zur Anbetung gehört, so bittet man doch durch diese Tat, auch wenn man es nicht wörtlich äußert, dafür um Lohn, Gnade und Vergebung usw.. Und dasselbe gilt für alle anderen Taten der Anbetung. Folglich nennt man dies “die Anrufung durch Anbetung”, im Sinne, dass man Allaah (still) durch die Taten, die man verrichtet, anruft.

Nun sind diese beiden Arten der Anbetung von den Verses gemeint, die oben genannt wurden, und wenn man auf die klassischen Kommentare des Qur’aan zurückverweist, dann findet man, dass sie Du’aa abwechselnd mit ‘Ibaadah benutzen, denn dies ist exakt so, wie sie im Qur’aan benutzt wurden.

Das Verbot, andere neben Allaah anzurufen
Alles, was oben genannt wurde, alles, was im Qur’aan von dem Befehl steht, Allaah und Ihn allein anzurufen, vom Lob derer, die nur Ihn anrufen, dem Verbot, andere anzurufen und dem Fehlen jeden Nutzens, andere neben Allaah anzurufen, wie es häufig im Qur’aan auftritt, trifft auf beide Formen der Anrufung zu.

Die Angelegenheit der Anrufung ist auch verbunden mit anderen Formen der Anbetung, wie z.B. Isti’aanah (Hilfesuchen), Isti’aadhah (Zufluchtsuchen) und Istighaathah (Rettungsuchen), und diese werden in anderen Artikeln gesondert behandelt werden.

übersetzt von Maimuna Y. Bienas aus http://www.tawhidfirst.com/monotheism/ar...-types.cfm
  


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