19-10-2008, 02:23 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-10-2008, 09:24 PM von ibnHazm.)
Es Selamu alejkum we rahmetullah
Es gibt zwie ähnliche Threads zu dem Thema, jedoch habe ich hier in deutscher Sprache nichts Ausführliches gefunden. Aus dem Grund poste ich nun etwas, und hoffe das es einigen nützen wird, inshaAllah.
Dies ist eine Übersetzung aus dem Bosnischen ins Deutsche, des Kapitels "Stellung der Hände im Gebet" aus dem Buch "Das Gebet des Gesandten Allahs salallahu alejhi we sellem, vom Wudu bis zum Dhikr" von Safvet Kudusovic. Einge werden das Buch "Das islamische Urteil bezüglch des abrasieren des Bartes von ihm bereits kennen".
(Bos. org. Titel "Svojstva Poslanikovog alejhiselam namaza od abdesta do zikra - Safet Kuduzovic)
STELLUNG DER HÄNDE IM GEBET
Die Gelehrten des Islam haben bezüglich dieser Frage vier Meinungen.
Wir werden sie nun mit ihren Argumenten und Kommentaren erwähnen.
DIE ERSTE (und zugleich stärkste) MEINUNG:
Das Halten der Hände auf der Brust:
Die Gelehrten, welche diese Meinung vertreten, berufen sich auf folgende Beweise: Von Wail b. Hudschr wird überliefert, dass er sagte: "Ich betete mit dem Gesandten Allahs sallallahu alejhi we sellem, und er legte seine rechte Hand über die linke auf die Brust."
(Ibn Huzejme 1/243/479bund Bejheki 2/46/2335. Imam Ibn- Huzejme, Mubarekfuri und Albani erachten deise Überlieferung als authentisch. Siehe Nejlul-ewtar 2/189 und Tuhfetul-ahwezi 2/83. Imam Mubarekfuri sagt: "Hadith von Wail b. Hudschr ist bei Ibn-Hadschar authentisch oder gut." Siehe: Fethul-Bari 2/224 und Tuhfetul-ahwezi 2/83.
Ibn Amir el-Hadschdsch sagt: "In authentischen Überlieferungen ist überliefert, dass man im Gebet die rechte Hand über die Linke legt; Das Präzisieren der Stelle, an der man die Hände im Gebet bindet, wird nicht in authentischen Überlieferungen genannt, ausser (diesem) Hadith von Wail b. Hudschr." Siehe: Tuhfetul-ahwezi 2/83.
Imam Schewkani sagt in Nejlul-ewtar 2/189: "Es gibt keinen authentischeren Hadith über das Binden der Hände (Legen der Hände übereinander), ausser dem Hadith von Wail b. Hudschr." Siehe ebenfalls: Esch-scherhu-mumtia 3/45-47)
Imam Nawawy sagt: "Der Hadith von Hadith von Wail b. Hudschr
ist der Beweis, dass man die Hände über dem Bauchnabel aufeinander legt." [size=x-small](Siehe: El-minhadsch 4/97)[/size]
Dies bedeutet, dass der zitierte Hadith, im geringsten Fall bei Imam Nawawy gut ist (hasen), denn schwache (daif) Hadithe können nicht als Argument genutzt werden, vor allem nicht bei Hadithexperten, wie Imam An-Nawawy.
Unterdessen, wäre es vorzuziehen zu sagen, dass dieser Hadith der Beweis für das Binden der Hände auf der Brust und nicht über dem Bauchnabel.
Der große hanefitische Gelehrte Muhammad Sindi bestätigte, dass dieser Hadith die Bedingungen von Ibn-Huzejme erfüllt. Dies erwähnte Shaikh Sindi in seine Studie Fewzul-Kiram. [size=x-small](Siehe: Tuhfetul-ahwezi 2/83)[/size]
Imam Bejheki hat aufgrund dieses Hadith ein Kapitel benannt "Das Legen der rechten Hand über die Linke auf der Brust ist Sunnah."
(Siehe: Es-sunenul-kubra 2/46)
Von Hulb et-Taij wird überliefert, dass er sagte: "...Ich sah den Gesandten sallallahu alejhi we sellem, dass er die rechte Hand auf die Linke auf der Brust legte." (Ahmad 5/22621864. Shaikh Mubarekfuri 2/83 sagt: "Dieser Hadith ist bei Hafidh Ibn-Hadschar sahih oder hasen." Mit gut (sahih) haben ihn Nawawy udn Shaikh Albani ausgezeichnet. Mubarekfuri erachtet ihn als authentisch. Siehe: Tuhfetul-ahwezi 2/84 und Ahkamul-dschenaiz S. 150)
Der bekannte Tabi'in Tawus sagte: "Allahs Gesandter sallallahu aejhi we sellem hat im Gebet seine rechte Hand über die Linke gelegt, sie am der Brust festziehend."
(Abu-Dawud 1/144/687. Shaikh Albani sagt: "Dieser Hadith, obwohl er mursel ist, hebt sich mit anderen Überlieferungen auf die Stufe des hasen Hadith." Siehe: Ahkamul-dschenaiz S. 150)
Imam Marwezi erwähnt in El-mesail auf Seite 222, dass Imam Iskah b. Rahaway seine Hände im Gebet auf der Brust, oder etwas unter der Brust gehalten hat. (Siehe: Sifetus-salah S. 88)
In einer nichtigen Überlieferung steht, dass Ali ibn Abi-Talib im Kommentar Allahs Worte: "...Fe salli li rabbike wenhar" (Kauthar, 2), sagte: "Das bezieht sich auf das legen der rechten Hand über den mittleren Teil des Ellenbogens der linken Hand (im Gebet)."
(Bukhari in Et-tarih 6/437, Ibn Dscharir in Dschamiul-bejan 30/422/29531, Bejheki 2/46/2337. Hafidh Sujuti erwähnt diese Überlieferung in Ed-dururul-mensuru 8/65 und schreibt sie Ibn Ebi-Schejbe, Darekutni, Ibn-Ebi-Hatim, Ebu-Shaikh und anderen zu.
Diese Überlieferung haben wir erwähnt, um auf ihre Unrichtigkeit (Nichtigkeit) hinzuweisen, und nicht als Beweis.
Als Unrichtig haben sie Ibn-Kathir in Tefsirul-Qur'anil-Adhim 4/597 und Ibn-Tutkmani in El-dschewherun-nekijj 2/46 bewertet.)
Diese Meinung (dass sie nichtig ist) vertreten Ishak ibn-Rahaway, Bejheki, Neymewi, Ibn-Emir el-Hadsch, Schewkani, Mubarekfuri, Ibn Usejmin, ALnabi und andere. (Siehe: Es-sunenul-kubra 2/46, Fethul-Bari 6/363 von Ibn-Radschab, Umdetul-kari 5/279-280, Nejlul-ewtar 2/189, Tuhfetil-ahwezi 2/83, Sifetus-salah S. 88, Esch-scherhul-mumtia 3/46 und Fatawa Ibni-Usemin 1/372)
Die Überlieferungen über das Legen der Hände auf die Brust, sind nicht von Kritik verschont geblieben, seitens einiger islamischer Gelehrter.
Alle Hadithe nämlich, die über das Legen der Hände auf die Brust sprechen, haben einen Makel in ihrer Überlieferungskette. Unterdessen, nach der Treminologie der Hadithwissenschaft und dem Gesetz der Stärkung der Hadithe (untereinenader), welche auf zwei oder mehr schwache Wege überliefert wurden, kann man sagen, dass das binden der Hände auf der Brust, seine Grundlage in der Sunnah des Gesandten sallallahu alejhi we sellem hat.
Diejenigen Gelehrten, die diese Hadithe als richtig bewertet haben, taten dies, in dem sie dies Überlieferungen miteinender verstärkten, (so) dass sie die Bedingungen erfüllen, die Seitens der Hadithexperten aufgestellt wurden.
Und Allah weiß es am besten.
Daher, das was sprachlisch unter Brust zu verstehen ist, ist es erlaubt, da man die Hände an diese Stelle legt. Unterdessen, ist es nicht richtig zu Übertreiben und die Hände über der Brust (unmittelbar unter dem Hals) zu halten, da dies gegensätzlich zu Rasulullahs alejhiselam Sunnah ist.
---------------------------------------------------
ZWEITE MEINUNG:
Das Halten der Hände unter dem Bauchnabel
Die Meinung "Das Halten der Hände unter dem Bauchnabel" vertreten die Gelehrten der hanefitischen, (Siehe: El-mebsut 1/24, Bedaius-sanaia 1/470, El-hidaje 1/49 und El-ihtijar 1/66)
und nach der ausgesuchteren Meinung, Gelehrte der habnelitischen Rechtschule (Siehe: Esch-scherhul-kebir 1/549, El-insaf 2/46, Scherhuz-Zerkeschi 1/542 und El-furua 1/361)
Diese Rechtsgelehrten benutzen folgende Beweise:
1. Von Wail b. Hudschr wir überliefert, dass er den Gesandten Allahs (sallallahu alejhi we sellem) gesehen hat, wie er seine rechte Hand über die linke Hand unter dem Buchnabel legte.
(Diese Überlieferung wird ibn Ebi Schejbe zugeschrieben.
Dieser Hadith, ohne den Zusatz "unter dem Bauchnabel", ist vermerkt bei Tirmidhi 1/80/1091, Ibn-Madscha 1/266/810, Ahmad 5/226/21865, Darekutni 1/289/1091, Bejheki 2/44/2328, Begawi 3/31/569. Imam en-Nawawy zeichnet diesen Hadith (ohne den Zusatz "unter dem Bauchnabel") als gut/hasen, und Shaikh Albani als authentisch/sahih (ebenfalls ohne diesen Zusatz "Unter dem Bauchnabel))
Kommentar:
In diesem Hadith ist der Zusatz "Unter dem Bauchnabel" erwähnt, und ist im Grunde nicht Teil des Hadith. Jemand von den Überlieferern (denjenigen, die dieses Werk abgeschrieben haben) hat ihn hinzugefügt.
Der Beweis dafür ist, das in den früheren Ausgaben von "Musannef" von Ibn Ebi Schejbe, in welchem sich dieser Hadith befindet, es diesen Zusatz nicht gab, sondern der Hadith so hieß: "Ich sah den Gesandten Allahs wie er im Gebet seine rechte Hand über die Linke legte." Aus diesem Grund haben die Gelehrten diesen Fehler berichtigt, so dass die heutigen Ausgaben, nicht den Zusatz "Unter dem Bauchnabel" enthalten.
(Siehe: El-musennef 1/342/3938 Bayrut-Libanon, Herausgeber Darul-kutubil-ilmijjeti 1416/1995, mit Anmerkungen von Muhammad Abdus-Selam Schahin, sowie die zweite Version von El-MUsannef 1/427/6 Herausgeber Drul-fikr, Bayrut 1409/1989, mit Anmerkungen von Said Muhammad Laham, sowie die dritte Version des El-Musannef 1/390 Bombay 1399/1979, sowie die vierte Version Haydar Abad 1386/1966)
Imam Sindi hat unangefochten aufgezeigt, dass dieser Zusatz nicht zum genannten Hadith gehört. (Siehe: Fethul-gafur S. 35-48)Das, was bestätigt, dass der Zusatz nicht ein Teil des Hadith ist, ist de Überlieferung bei Imam Darekutni in seinem Sunen 1/289/1088, mit der vollkommen gleichen Überlieferungskette wie bei Ibn Ebi Schejbe, jedoch ohne den Zusatz "Unter dem Bauchnabel".
Die zeigt einen unbebsichtigten Versuch von Veränderung der Sunnah, Allahs Gesandten sallallahu alejhi we sellem. Das womit man denjenigen rechtfertigen könnte, der diesen Fehler bei der Abschrift gemacht hat, ist, das sofort nach diesem Hadith eine schwache Überlieferung genannt wird, in der steht, dass Ibrahim en-Nehai gesagt hat, dass man die Hände "Unter dem Bauchnabel" bindet.
(Ibn Ebi-Schejbe 1/342/3939. In der Überlieferungskette dieser Überlieferung ist Abu-Mischer, dessen name Nadschih b. Abdur-Rahman Sindi ist, und er ist unzuverlässig. Siehe: Et-tarihul-kebir 3/2/114, Et-tarihis-sagir 2/159, El-kamil 19/47-52, El-dscherhu wel tadil 4/1/393, El-mugni 2/453 von Adh-Dhahabi. El-medschruhin 1/404-405, Lisanul-mizan 7/409, Sunenud-Darekutni 2/170 und Takribut-tehzib 2/303)
So sind die Worte von Imam en-Nehai "Unter dem Bauchnabel" in dem Kontext des Hadith Allahs Gesandten (alejhiselatu we selam) gelandet.
Der zweite Beweis ist die Überlieferung, in welcher gesagt wird, dass Anas ibn Malik sagte: "Von der Ethik der Gesandschaft sind drei (Dinge): Das Beeilen mit dem Iftar (Fastenbrechen), das Verschieben des Sahur (Essen vor dem Fasten) und das Legen der rechten Hand über die Linke unter dem Bauchnabel."
(Ibn-Hazm in El-muhalla 4/113, sagt: "Ich konnte diese Überlieferung nicht mit einer verbundenen Überlieferungskette finden." Shaikh Mubarekfuri bestätigte, ebenfalls, die Schwäche dieser Überlieferung. Siehe: Tuhfetul-ahwezi 2/82)
Kommentar:
Diese Überlieferung ist ohne Überlieferungskette, vermerkt. Und als solche ist sie nichtig als Beweis dienen, nach dem Konsens der Gelehrten des Islams.
Auf die Schwäche dieser Überlieferung weist die Version hin, in der Abu-Darda sagt: "Von der Ethik der Gesandschaft sind drei (Dinge): Das Beeilen mit dem Iftar (Fastenbrechen), das Verschieben des Sahur (Essen vor dem Fasten) und das Legen der rechten Hand über die Linke im Gebet."
(Taberani in El-kebir. Imam Hajsemi sagt, nachdem er dieser Überlieferung zitiert hat: "Die Version von Abu-Darda wird mit einer zuverlässigen Kette überliefert." Siehe: Madschmeuz-zewaid 2/105 und El-istizkar 2/586.)
Der dritte Beweis ist die Überlieferung, in welche Ali ibn Ebi-Talib sagt: "Es ist Sunnah im Gebet seine rechte Hand über die Linke unter den Bauchnabel zu legen." (Ebu-Dawud S. 74/157, Ahmad 2/222/875, Bejheki 2/48/2324, Darekutni 1/289/1089, Ibn-Ebi-Schejbe 1/343/3945, Ibn-Abdul-Berr in Et-Temhid 20/77, Abdullah b. Ahmad in El-mesail S. 82-83/260. Imam Bejheki, Ibn Hadschar, Zejlei und Shaikh Albani haben sie (die Überlieferung) als falsch ausgezeichnet. Siehe: Nasbur-raje 1/314, Fathul-Bari 2/224 und Irwaul-galil 2/69. Imam Nawawy sagt in El-Medschmua 3/270 und in El-hulasa 1/359: "Dieser Hadith st nach dem Konsens der Gelehrten schwach.")
In einigen nichtigen Versionen weden diese Worte dem Gesandten Allahs (alejhiselatu we selam) zugeschrieben.
Der bekannte hanefitische Gelehrte Badruddin Ajni sagt: "Die Version, die Ali ibn Abi Talib vom Rasulullah alejhiselam überliefert, ist nicht authentisch." (Siehe: Umdetul-kari 5/279 und El-benaje 2/181.)
Kommentar:
In der Überlieferungskette dieses Hadith ist Abdur-Rahman b. Ishak el-Wasiti, und er ist unzuverlässig. Imam Nawawy sagt: "Diese Überlieferung ist nach der Meinung aller Gelehrten schwach, da sie Abdur-Rahman b. Ishak überliefert, welcher unzuverläsig ist, nach dem Konsens aller Hadithexperten." (Siehe: El-minhadsch 4/97)
Als unzuverlässig erachten ihn Ahmad ibn Hanbal, Ibn-Main, Bukhari, Ibn-Hibban, Ebu-Hatim und andere. (Siehe: Takribut-tehzib S. 1/441/3235 und Nejlul-ewtar 2/188)Ausser dem Angeführten, widerspricht diese Version der authentischen Überlieferung, in der steht, dass Ali ibn Abi Talib seine Hände im Gebet über dem Bauchnabel gehalten hat. Ist es möglich, dass Ali eines spricht und was anderes tut!?
Vierter Beweis ist die Überlieferung, in der Abu Hurayra sagt: "Die Hände bindet (bzw. hält) man im Gebet unter dem Bauchnabel."
(Ebu-Dawud S. 74/159, Ibn Hazm 4/113. Imam Ahmad Schakir zeichnete diese Überlieferung als schwach aus.)
Kommentar:
In der Überlieferungskette befindet sich der gleiche Überlieferer, wie im vorherigen Hadith Abdur-Rahman b. Ishak, so ist die Antwort auf diese Überieferung, die gleiche wie davor.
Vielleicht wird die Frage aufkommen: Kann man denn diese zahlreichen Überlieferungen nicht miteinenader unterstützen/verstärken, so wie es mit den Beweisen der ersten Gruppe gemacht wurde?
Die islamischen Gelehrten haben Bedingungen aufgestellt, aufgrund derer man die Hadithe verstärken kann. Diese Sammlung der Beweise, hat einige der Kriterien nicht erfüllt. Die Überlieferung von Wail ibn Hudschr kann nicht als wichtig erachtet werden, da sie im Grunde nicht den erwähnten Zusatz "Unter dem Bauchnabel" enthält, und als solche ist sie nicht gültig als Beweis für das Halten der Hände unter dem Bauchnabel. Sie kann nur als ein allgemeines Argument dienen, dass man die rechte Hande im Gebet über die Linke legt.
Ebenso, kann die Überlieferung, welche Anas ibn Malik zugeschrieben wird, nicht anderen Überlieferungen als Untersützung dienen, da sie keine Überlieferunsgkette hat. Sie ähnelt in vielen Dingen einer erfundenen Überlieferung. Ebenfalls, die Worte von Ali ibn Abi Talib sind kein gültiger Beweis, weil in einer anderen authentischen Überlieferung genant wird, dass Ali seine Hände im Gebet über dem Bauchnabel gehalten hat. (Ebu-Dawud S. 74/158, Shaikh Mubarekfuri 2/82 sagt: "Die Überlieferunsgkette ist sahih oder hasen.")
Die Überlieferung von Abu Hurayra hat einen Makel in der Überlieferungskette, und kann nicht stark sein gegenüber den Hadithen, welche sowieso stärker sind als sie.
Ausserdem haben einige Gelehrte, wie Bukhari, Ibn-Mein, Bejheki und andere gesagt, dass Abdur-Rahman b. Ishak ein völlig schwacher Überlieferer ist (matruk), und ibn Hibban sagt, dass es nicht erlaubt ist, sich seiner Überlieferungen zu bedienen.
(Siehe: Et-tarihul-kebir 3/1/259, El-mizan 2/548/4812, El-kaschif 2/151/3169, Ed-duafa 2/728-729 von Ukajli, El-dscherhu wet-tadil 2/2/213/1001, Tehzibul-kemal 16/515-518, El-mugni 1/593/3525, El-medshruhin 2/19/587, Sunenud-Darekutni 2/121, El-Fethur-rabbani 3/171, Tuhfetul-ahwezi 2/97)
Und deshalb, aufgrund des genannten, ist jede Möglichkeit der
gegenseitigen Verstärkung dieser Überlieferungen ausgeschlossen, was allgemein bekannt ist in der Treminoligie des Hadith.
Demnach,
Die Überlieferungen vom Gesandten Allahs (sallallahu alejhi we sellem) weisen auf das binden (halten) der Hände auf der Brust, und es gibt keinen Zweifel, dass sie gegenüber der Taten einiger Gefährten vorzuziehen sind, vorallem, wenn diese mit schwachen Überlieferungsketten überliefert wurden,
Und Allah subhanehu we te'ala weiß es am besten
---------------------------------------------------
DRITTE MEINUNG
Das Hängenlassen der Hände am Körper (Nichtlegen der Hände
übereinander)
Diese Gruppe der Gelehrten benutzt als Beweis eine völlig nichtige Überlieferung, in welcher steht, dass Muadh ibn Dschabal den Gesandten alajhiselam gesehen hat, wie er seine Hände an seinem Körper hängen lassen hat, nachdem er sie in Höhe der Ohren hob, und manchmal legte er die Rechte über die Linke. (Taberani 2=74-75/139, Imam Hejsemi 2/271 sagt: "In der Überlieferungskette dieser Überlieferung ist Husajn b. Dschuhder, und er ist ein Lügner." Hafidh Iraqi und Ibn Mulekkin haben kategorisch diese Überlieferung abgelehnt. Siehe: El-mugni 1/109 und Halasatul-bedril-munir 1/144)
Ibn-Ebi-Schejbe und IBn-Abdul-Berr erwähnen, dass Hasan el-Basri und Ibrahim en-Nehai nicht ihre Hände im Gebet übereinander gelegt haben (gebunden haben). (Siehe: El-musannef 1/343/3949 und Et-temhid 20/76)
Ebenso wird eine Überlieferung von Imam Malik erwähnt, über Ibn-Qasim, dass er mit hängenden Händen gebetet hat. (Die Hände bzw. Arme liegen dabei am Körper an) (Siehe: El-munteka 2/287, El-istizkar 2/586, Scherhuz-Zerkani 1/474 und Ewdschiul-mesalik 3/214)
Die Meinung über das Hängenlassen der Hände im Gebet vertritt die Mehrheit der malikitischen Gelehrten. Diese Einstellung vertritt auch Lejs b. Sad. (El-mesail S. 72/260 udn El-mugni 1/550)
Kommentar:
Was die Überlieferung von Ibn-Qasim angeht, ist ihre Authentizität strittig. Es ist nicht vorstellbar, dass Imam Malik etwas vom Gesandten alejhiselam überliefet, jedoch das Gegenteil davon tut.
Imam Malik hat in seinem al-Muwetta 1/473 ein Kapitel benannt "Das legen der Hände übereinander (aufeinander) im Gebet", und daraufhin erklärte er, dass es sich auf das legen der rechten Hand über die Linke bezieht.
Manche führen an, dass ein tyranischer Herrscher Imam Malik gequält hat, er hang ihn an seinen Hćnden auf, wonach er seine Hände nicht mehr übereinander legen konnte (binden konnte).
Wenn wir annehmen, dass Imam Malik nicht in der Lage war die Hände übereinander zu legen, dann war er in der Lage die Vorschrift zu erklären, so dass die Leute ihm dabei nicht folgen, und dneken, dass sie auf diese Weise Sunnah praktizieren.
Imam Sindi sagt in Fethul-gafuru S. 60: "In der Sunnah des Gesandten Allahs sallallahu alejhi we sellem gibt es keine richtige (authentische) Überlieferung über das Nichtbinden der Hände im Gebet."
Was die Überlieferungen von Hasan el-Basri und Ibrahim en-Nehai angeht, sie sollte man nicht beachten (auch wenn sie zuverlässig wären), weil dies nicht die Praxis des Gesandten sallallahu alejhi we sellem war, noch der Sahaba.
------------------------------------------------------
VIERTE MEINUNG
Das Binden der Hände über dem Bauchnabel und unter der Brust.
Diese Gelehrten benutzen als Argument die Überlieferung von Dscharir b. Dabij in welcher er sagt: "Ich sah Ali ibn Ebi-Talib im Gebet, dass er über dem Handgelenk die linke Hand mit der Rechten hält, über dem Bauchnabel." (Abu-Dawud S. 74/158. Shaikh Mubarekfuri 2/82 sagt: "Die Überlieferungskette ist sahih oder gut)
Abdullah b. Ahmad sagt: "Ich sah meine Vater (d.h. Imam Ahmad), dass er im Gebet die eine Hand über die andere legte, über dem Bauchnabel."
(El-mesail S. 72/260 und El-mugni 1/550)
Diese Meinung vertreten die Gelehrten der schafi'itischen Rechtschule.
(Siehe: El-havil-kebir 2/100, El-medschmua 3/268, Mugnil-muhtadsch 1/235)
Imam Nawawy hat in El-minhadsch 4/96 ein Kapitel mit "Das binden (legen übereinender) der rechten Hand über die Linke nach dem Eröffnungs-Tekbir, unter der Brust und über dem Bauchnabel."
Die Überlieferung von Ali in der das Binden der Hände über dem Bauchnabel erwähnt wird, neben der Tatsache, dass dies ein Vorgehen eines Gefährten ist, hat nicht die Stelle des Händebindens präzisiert.
Wobei der Hadith, welche von Wail b. Hudschr deutlich ist im Bezug auf das Binden der Hände auf der Brust. In diesem Fall ist es verpflichtend die Praxis des Gesandten salallahu alejhi we sellem zu folgen.
UND ALLAH SUBHANEHU WE TE'ALA WEIß AM BESTEN
(Bei Kritik und möglichen Fehler - auch in der Übersetzung - bitte an www.weg-zu-Allah.de wenden, die Verantwortlichen für die Übersetung, Dschasakallahu khairen, al-busni)
Es gibt zwie ähnliche Threads zu dem Thema, jedoch habe ich hier in deutscher Sprache nichts Ausführliches gefunden. Aus dem Grund poste ich nun etwas, und hoffe das es einigen nützen wird, inshaAllah.
Dies ist eine Übersetzung aus dem Bosnischen ins Deutsche, des Kapitels "Stellung der Hände im Gebet" aus dem Buch "Das Gebet des Gesandten Allahs salallahu alejhi we sellem, vom Wudu bis zum Dhikr" von Safvet Kudusovic. Einge werden das Buch "Das islamische Urteil bezüglch des abrasieren des Bartes von ihm bereits kennen".
(Bos. org. Titel "Svojstva Poslanikovog alejhiselam namaza od abdesta do zikra - Safet Kuduzovic)
STELLUNG DER HÄNDE IM GEBET
Die Gelehrten des Islam haben bezüglich dieser Frage vier Meinungen.
Wir werden sie nun mit ihren Argumenten und Kommentaren erwähnen.
DIE ERSTE (und zugleich stärkste) MEINUNG:
Das Halten der Hände auf der Brust:
Die Gelehrten, welche diese Meinung vertreten, berufen sich auf folgende Beweise: Von Wail b. Hudschr wird überliefert, dass er sagte: "Ich betete mit dem Gesandten Allahs sallallahu alejhi we sellem, und er legte seine rechte Hand über die linke auf die Brust."
(Ibn Huzejme 1/243/479bund Bejheki 2/46/2335. Imam Ibn- Huzejme, Mubarekfuri und Albani erachten deise Überlieferung als authentisch. Siehe Nejlul-ewtar 2/189 und Tuhfetul-ahwezi 2/83. Imam Mubarekfuri sagt: "Hadith von Wail b. Hudschr ist bei Ibn-Hadschar authentisch oder gut." Siehe: Fethul-Bari 2/224 und Tuhfetul-ahwezi 2/83.
Ibn Amir el-Hadschdsch sagt: "In authentischen Überlieferungen ist überliefert, dass man im Gebet die rechte Hand über die Linke legt; Das Präzisieren der Stelle, an der man die Hände im Gebet bindet, wird nicht in authentischen Überlieferungen genannt, ausser (diesem) Hadith von Wail b. Hudschr." Siehe: Tuhfetul-ahwezi 2/83.
Imam Schewkani sagt in Nejlul-ewtar 2/189: "Es gibt keinen authentischeren Hadith über das Binden der Hände (Legen der Hände übereinander), ausser dem Hadith von Wail b. Hudschr." Siehe ebenfalls: Esch-scherhu-mumtia 3/45-47)
Imam Nawawy sagt: "Der Hadith von Hadith von Wail b. Hudschr
ist der Beweis, dass man die Hände über dem Bauchnabel aufeinander legt." [size=x-small](Siehe: El-minhadsch 4/97)[/size]
Dies bedeutet, dass der zitierte Hadith, im geringsten Fall bei Imam Nawawy gut ist (hasen), denn schwache (daif) Hadithe können nicht als Argument genutzt werden, vor allem nicht bei Hadithexperten, wie Imam An-Nawawy.
Unterdessen, wäre es vorzuziehen zu sagen, dass dieser Hadith der Beweis für das Binden der Hände auf der Brust und nicht über dem Bauchnabel.
Der große hanefitische Gelehrte Muhammad Sindi bestätigte, dass dieser Hadith die Bedingungen von Ibn-Huzejme erfüllt. Dies erwähnte Shaikh Sindi in seine Studie Fewzul-Kiram. [size=x-small](Siehe: Tuhfetul-ahwezi 2/83)[/size]
Imam Bejheki hat aufgrund dieses Hadith ein Kapitel benannt "Das Legen der rechten Hand über die Linke auf der Brust ist Sunnah."
(Siehe: Es-sunenul-kubra 2/46)
Von Hulb et-Taij wird überliefert, dass er sagte: "...Ich sah den Gesandten sallallahu alejhi we sellem, dass er die rechte Hand auf die Linke auf der Brust legte." (Ahmad 5/22621864. Shaikh Mubarekfuri 2/83 sagt: "Dieser Hadith ist bei Hafidh Ibn-Hadschar sahih oder hasen." Mit gut (sahih) haben ihn Nawawy udn Shaikh Albani ausgezeichnet. Mubarekfuri erachtet ihn als authentisch. Siehe: Tuhfetul-ahwezi 2/84 und Ahkamul-dschenaiz S. 150)
Der bekannte Tabi'in Tawus sagte: "Allahs Gesandter sallallahu aejhi we sellem hat im Gebet seine rechte Hand über die Linke gelegt, sie am der Brust festziehend."
(Abu-Dawud 1/144/687. Shaikh Albani sagt: "Dieser Hadith, obwohl er mursel ist, hebt sich mit anderen Überlieferungen auf die Stufe des hasen Hadith." Siehe: Ahkamul-dschenaiz S. 150)
Imam Marwezi erwähnt in El-mesail auf Seite 222, dass Imam Iskah b. Rahaway seine Hände im Gebet auf der Brust, oder etwas unter der Brust gehalten hat. (Siehe: Sifetus-salah S. 88)
In einer nichtigen Überlieferung steht, dass Ali ibn Abi-Talib im Kommentar Allahs Worte: "...Fe salli li rabbike wenhar" (Kauthar, 2), sagte: "Das bezieht sich auf das legen der rechten Hand über den mittleren Teil des Ellenbogens der linken Hand (im Gebet)."
(Bukhari in Et-tarih 6/437, Ibn Dscharir in Dschamiul-bejan 30/422/29531, Bejheki 2/46/2337. Hafidh Sujuti erwähnt diese Überlieferung in Ed-dururul-mensuru 8/65 und schreibt sie Ibn Ebi-Schejbe, Darekutni, Ibn-Ebi-Hatim, Ebu-Shaikh und anderen zu.
Diese Überlieferung haben wir erwähnt, um auf ihre Unrichtigkeit (Nichtigkeit) hinzuweisen, und nicht als Beweis.
Als Unrichtig haben sie Ibn-Kathir in Tefsirul-Qur'anil-Adhim 4/597 und Ibn-Tutkmani in El-dschewherun-nekijj 2/46 bewertet.)
Diese Meinung (dass sie nichtig ist) vertreten Ishak ibn-Rahaway, Bejheki, Neymewi, Ibn-Emir el-Hadsch, Schewkani, Mubarekfuri, Ibn Usejmin, ALnabi und andere. (Siehe: Es-sunenul-kubra 2/46, Fethul-Bari 6/363 von Ibn-Radschab, Umdetul-kari 5/279-280, Nejlul-ewtar 2/189, Tuhfetil-ahwezi 2/83, Sifetus-salah S. 88, Esch-scherhul-mumtia 3/46 und Fatawa Ibni-Usemin 1/372)
Die Überlieferungen über das Legen der Hände auf die Brust, sind nicht von Kritik verschont geblieben, seitens einiger islamischer Gelehrter.
Alle Hadithe nämlich, die über das Legen der Hände auf die Brust sprechen, haben einen Makel in ihrer Überlieferungskette. Unterdessen, nach der Treminologie der Hadithwissenschaft und dem Gesetz der Stärkung der Hadithe (untereinenader), welche auf zwei oder mehr schwache Wege überliefert wurden, kann man sagen, dass das binden der Hände auf der Brust, seine Grundlage in der Sunnah des Gesandten sallallahu alejhi we sellem hat.
Diejenigen Gelehrten, die diese Hadithe als richtig bewertet haben, taten dies, in dem sie dies Überlieferungen miteinender verstärkten, (so) dass sie die Bedingungen erfüllen, die Seitens der Hadithexperten aufgestellt wurden.
Und Allah weiß es am besten.
Daher, das was sprachlisch unter Brust zu verstehen ist, ist es erlaubt, da man die Hände an diese Stelle legt. Unterdessen, ist es nicht richtig zu Übertreiben und die Hände über der Brust (unmittelbar unter dem Hals) zu halten, da dies gegensätzlich zu Rasulullahs alejhiselam Sunnah ist.
---------------------------------------------------
ZWEITE MEINUNG:
Das Halten der Hände unter dem Bauchnabel
Die Meinung "Das Halten der Hände unter dem Bauchnabel" vertreten die Gelehrten der hanefitischen, (Siehe: El-mebsut 1/24, Bedaius-sanaia 1/470, El-hidaje 1/49 und El-ihtijar 1/66)
und nach der ausgesuchteren Meinung, Gelehrte der habnelitischen Rechtschule (Siehe: Esch-scherhul-kebir 1/549, El-insaf 2/46, Scherhuz-Zerkeschi 1/542 und El-furua 1/361)
Diese Rechtsgelehrten benutzen folgende Beweise:
1. Von Wail b. Hudschr wir überliefert, dass er den Gesandten Allahs (sallallahu alejhi we sellem) gesehen hat, wie er seine rechte Hand über die linke Hand unter dem Buchnabel legte.
(Diese Überlieferung wird ibn Ebi Schejbe zugeschrieben.
Dieser Hadith, ohne den Zusatz "unter dem Bauchnabel", ist vermerkt bei Tirmidhi 1/80/1091, Ibn-Madscha 1/266/810, Ahmad 5/226/21865, Darekutni 1/289/1091, Bejheki 2/44/2328, Begawi 3/31/569. Imam en-Nawawy zeichnet diesen Hadith (ohne den Zusatz "unter dem Bauchnabel") als gut/hasen, und Shaikh Albani als authentisch/sahih (ebenfalls ohne diesen Zusatz "Unter dem Bauchnabel))
Kommentar:
In diesem Hadith ist der Zusatz "Unter dem Bauchnabel" erwähnt, und ist im Grunde nicht Teil des Hadith. Jemand von den Überlieferern (denjenigen, die dieses Werk abgeschrieben haben) hat ihn hinzugefügt.
Der Beweis dafür ist, das in den früheren Ausgaben von "Musannef" von Ibn Ebi Schejbe, in welchem sich dieser Hadith befindet, es diesen Zusatz nicht gab, sondern der Hadith so hieß: "Ich sah den Gesandten Allahs wie er im Gebet seine rechte Hand über die Linke legte." Aus diesem Grund haben die Gelehrten diesen Fehler berichtigt, so dass die heutigen Ausgaben, nicht den Zusatz "Unter dem Bauchnabel" enthalten.
(Siehe: El-musennef 1/342/3938 Bayrut-Libanon, Herausgeber Darul-kutubil-ilmijjeti 1416/1995, mit Anmerkungen von Muhammad Abdus-Selam Schahin, sowie die zweite Version von El-MUsannef 1/427/6 Herausgeber Drul-fikr, Bayrut 1409/1989, mit Anmerkungen von Said Muhammad Laham, sowie die dritte Version des El-Musannef 1/390 Bombay 1399/1979, sowie die vierte Version Haydar Abad 1386/1966)
Imam Sindi hat unangefochten aufgezeigt, dass dieser Zusatz nicht zum genannten Hadith gehört. (Siehe: Fethul-gafur S. 35-48)Das, was bestätigt, dass der Zusatz nicht ein Teil des Hadith ist, ist de Überlieferung bei Imam Darekutni in seinem Sunen 1/289/1088, mit der vollkommen gleichen Überlieferungskette wie bei Ibn Ebi Schejbe, jedoch ohne den Zusatz "Unter dem Bauchnabel".
Die zeigt einen unbebsichtigten Versuch von Veränderung der Sunnah, Allahs Gesandten sallallahu alejhi we sellem. Das womit man denjenigen rechtfertigen könnte, der diesen Fehler bei der Abschrift gemacht hat, ist, das sofort nach diesem Hadith eine schwache Überlieferung genannt wird, in der steht, dass Ibrahim en-Nehai gesagt hat, dass man die Hände "Unter dem Bauchnabel" bindet.
(Ibn Ebi-Schejbe 1/342/3939. In der Überlieferungskette dieser Überlieferung ist Abu-Mischer, dessen name Nadschih b. Abdur-Rahman Sindi ist, und er ist unzuverlässig. Siehe: Et-tarihul-kebir 3/2/114, Et-tarihis-sagir 2/159, El-kamil 19/47-52, El-dscherhu wel tadil 4/1/393, El-mugni 2/453 von Adh-Dhahabi. El-medschruhin 1/404-405, Lisanul-mizan 7/409, Sunenud-Darekutni 2/170 und Takribut-tehzib 2/303)
So sind die Worte von Imam en-Nehai "Unter dem Bauchnabel" in dem Kontext des Hadith Allahs Gesandten (alejhiselatu we selam) gelandet.
Der zweite Beweis ist die Überlieferung, in welcher gesagt wird, dass Anas ibn Malik sagte: "Von der Ethik der Gesandschaft sind drei (Dinge): Das Beeilen mit dem Iftar (Fastenbrechen), das Verschieben des Sahur (Essen vor dem Fasten) und das Legen der rechten Hand über die Linke unter dem Bauchnabel."
(Ibn-Hazm in El-muhalla 4/113, sagt: "Ich konnte diese Überlieferung nicht mit einer verbundenen Überlieferungskette finden." Shaikh Mubarekfuri bestätigte, ebenfalls, die Schwäche dieser Überlieferung. Siehe: Tuhfetul-ahwezi 2/82)
Kommentar:
Diese Überlieferung ist ohne Überlieferungskette, vermerkt. Und als solche ist sie nichtig als Beweis dienen, nach dem Konsens der Gelehrten des Islams.
Auf die Schwäche dieser Überlieferung weist die Version hin, in der Abu-Darda sagt: "Von der Ethik der Gesandschaft sind drei (Dinge): Das Beeilen mit dem Iftar (Fastenbrechen), das Verschieben des Sahur (Essen vor dem Fasten) und das Legen der rechten Hand über die Linke im Gebet."
(Taberani in El-kebir. Imam Hajsemi sagt, nachdem er dieser Überlieferung zitiert hat: "Die Version von Abu-Darda wird mit einer zuverlässigen Kette überliefert." Siehe: Madschmeuz-zewaid 2/105 und El-istizkar 2/586.)
Der dritte Beweis ist die Überlieferung, in welche Ali ibn Ebi-Talib sagt: "Es ist Sunnah im Gebet seine rechte Hand über die Linke unter den Bauchnabel zu legen." (Ebu-Dawud S. 74/157, Ahmad 2/222/875, Bejheki 2/48/2324, Darekutni 1/289/1089, Ibn-Ebi-Schejbe 1/343/3945, Ibn-Abdul-Berr in Et-Temhid 20/77, Abdullah b. Ahmad in El-mesail S. 82-83/260. Imam Bejheki, Ibn Hadschar, Zejlei und Shaikh Albani haben sie (die Überlieferung) als falsch ausgezeichnet. Siehe: Nasbur-raje 1/314, Fathul-Bari 2/224 und Irwaul-galil 2/69. Imam Nawawy sagt in El-Medschmua 3/270 und in El-hulasa 1/359: "Dieser Hadith st nach dem Konsens der Gelehrten schwach.")
In einigen nichtigen Versionen weden diese Worte dem Gesandten Allahs (alejhiselatu we selam) zugeschrieben.
Der bekannte hanefitische Gelehrte Badruddin Ajni sagt: "Die Version, die Ali ibn Abi Talib vom Rasulullah alejhiselam überliefert, ist nicht authentisch." (Siehe: Umdetul-kari 5/279 und El-benaje 2/181.)
Kommentar:
In der Überlieferungskette dieses Hadith ist Abdur-Rahman b. Ishak el-Wasiti, und er ist unzuverlässig. Imam Nawawy sagt: "Diese Überlieferung ist nach der Meinung aller Gelehrten schwach, da sie Abdur-Rahman b. Ishak überliefert, welcher unzuverläsig ist, nach dem Konsens aller Hadithexperten." (Siehe: El-minhadsch 4/97)
Als unzuverlässig erachten ihn Ahmad ibn Hanbal, Ibn-Main, Bukhari, Ibn-Hibban, Ebu-Hatim und andere. (Siehe: Takribut-tehzib S. 1/441/3235 und Nejlul-ewtar 2/188)Ausser dem Angeführten, widerspricht diese Version der authentischen Überlieferung, in der steht, dass Ali ibn Abi Talib seine Hände im Gebet über dem Bauchnabel gehalten hat. Ist es möglich, dass Ali eines spricht und was anderes tut!?
Vierter Beweis ist die Überlieferung, in der Abu Hurayra sagt: "Die Hände bindet (bzw. hält) man im Gebet unter dem Bauchnabel."
(Ebu-Dawud S. 74/159, Ibn Hazm 4/113. Imam Ahmad Schakir zeichnete diese Überlieferung als schwach aus.)
Kommentar:
In der Überlieferungskette befindet sich der gleiche Überlieferer, wie im vorherigen Hadith Abdur-Rahman b. Ishak, so ist die Antwort auf diese Überieferung, die gleiche wie davor.
Vielleicht wird die Frage aufkommen: Kann man denn diese zahlreichen Überlieferungen nicht miteinenader unterstützen/verstärken, so wie es mit den Beweisen der ersten Gruppe gemacht wurde?
Die islamischen Gelehrten haben Bedingungen aufgestellt, aufgrund derer man die Hadithe verstärken kann. Diese Sammlung der Beweise, hat einige der Kriterien nicht erfüllt. Die Überlieferung von Wail ibn Hudschr kann nicht als wichtig erachtet werden, da sie im Grunde nicht den erwähnten Zusatz "Unter dem Bauchnabel" enthält, und als solche ist sie nicht gültig als Beweis für das Halten der Hände unter dem Bauchnabel. Sie kann nur als ein allgemeines Argument dienen, dass man die rechte Hande im Gebet über die Linke legt.
Ebenso, kann die Überlieferung, welche Anas ibn Malik zugeschrieben wird, nicht anderen Überlieferungen als Untersützung dienen, da sie keine Überlieferunsgkette hat. Sie ähnelt in vielen Dingen einer erfundenen Überlieferung. Ebenfalls, die Worte von Ali ibn Abi Talib sind kein gültiger Beweis, weil in einer anderen authentischen Überlieferung genant wird, dass Ali seine Hände im Gebet über dem Bauchnabel gehalten hat. (Ebu-Dawud S. 74/158, Shaikh Mubarekfuri 2/82 sagt: "Die Überlieferunsgkette ist sahih oder hasen.")
Die Überlieferung von Abu Hurayra hat einen Makel in der Überlieferungskette, und kann nicht stark sein gegenüber den Hadithen, welche sowieso stärker sind als sie.
Ausserdem haben einige Gelehrte, wie Bukhari, Ibn-Mein, Bejheki und andere gesagt, dass Abdur-Rahman b. Ishak ein völlig schwacher Überlieferer ist (matruk), und ibn Hibban sagt, dass es nicht erlaubt ist, sich seiner Überlieferungen zu bedienen.
(Siehe: Et-tarihul-kebir 3/1/259, El-mizan 2/548/4812, El-kaschif 2/151/3169, Ed-duafa 2/728-729 von Ukajli, El-dscherhu wet-tadil 2/2/213/1001, Tehzibul-kemal 16/515-518, El-mugni 1/593/3525, El-medshruhin 2/19/587, Sunenud-Darekutni 2/121, El-Fethur-rabbani 3/171, Tuhfetul-ahwezi 2/97)
Und deshalb, aufgrund des genannten, ist jede Möglichkeit der
gegenseitigen Verstärkung dieser Überlieferungen ausgeschlossen, was allgemein bekannt ist in der Treminoligie des Hadith.
Demnach,
Die Überlieferungen vom Gesandten Allahs (sallallahu alejhi we sellem) weisen auf das binden (halten) der Hände auf der Brust, und es gibt keinen Zweifel, dass sie gegenüber der Taten einiger Gefährten vorzuziehen sind, vorallem, wenn diese mit schwachen Überlieferungsketten überliefert wurden,
Und Allah subhanehu we te'ala weiß es am besten
---------------------------------------------------
DRITTE MEINUNG
Das Hängenlassen der Hände am Körper (Nichtlegen der Hände
übereinander)
Diese Gruppe der Gelehrten benutzt als Beweis eine völlig nichtige Überlieferung, in welcher steht, dass Muadh ibn Dschabal den Gesandten alajhiselam gesehen hat, wie er seine Hände an seinem Körper hängen lassen hat, nachdem er sie in Höhe der Ohren hob, und manchmal legte er die Rechte über die Linke. (Taberani 2=74-75/139, Imam Hejsemi 2/271 sagt: "In der Überlieferungskette dieser Überlieferung ist Husajn b. Dschuhder, und er ist ein Lügner." Hafidh Iraqi und Ibn Mulekkin haben kategorisch diese Überlieferung abgelehnt. Siehe: El-mugni 1/109 und Halasatul-bedril-munir 1/144)
Ibn-Ebi-Schejbe und IBn-Abdul-Berr erwähnen, dass Hasan el-Basri und Ibrahim en-Nehai nicht ihre Hände im Gebet übereinander gelegt haben (gebunden haben). (Siehe: El-musannef 1/343/3949 und Et-temhid 20/76)
Ebenso wird eine Überlieferung von Imam Malik erwähnt, über Ibn-Qasim, dass er mit hängenden Händen gebetet hat. (Die Hände bzw. Arme liegen dabei am Körper an) (Siehe: El-munteka 2/287, El-istizkar 2/586, Scherhuz-Zerkani 1/474 und Ewdschiul-mesalik 3/214)
Die Meinung über das Hängenlassen der Hände im Gebet vertritt die Mehrheit der malikitischen Gelehrten. Diese Einstellung vertritt auch Lejs b. Sad. (El-mesail S. 72/260 udn El-mugni 1/550)
Kommentar:
Was die Überlieferung von Ibn-Qasim angeht, ist ihre Authentizität strittig. Es ist nicht vorstellbar, dass Imam Malik etwas vom Gesandten alejhiselam überliefet, jedoch das Gegenteil davon tut.
Imam Malik hat in seinem al-Muwetta 1/473 ein Kapitel benannt "Das legen der Hände übereinander (aufeinander) im Gebet", und daraufhin erklärte er, dass es sich auf das legen der rechten Hand über die Linke bezieht.
Manche führen an, dass ein tyranischer Herrscher Imam Malik gequält hat, er hang ihn an seinen Hćnden auf, wonach er seine Hände nicht mehr übereinander legen konnte (binden konnte).
Wenn wir annehmen, dass Imam Malik nicht in der Lage war die Hände übereinander zu legen, dann war er in der Lage die Vorschrift zu erklären, so dass die Leute ihm dabei nicht folgen, und dneken, dass sie auf diese Weise Sunnah praktizieren.
Imam Sindi sagt in Fethul-gafuru S. 60: "In der Sunnah des Gesandten Allahs sallallahu alejhi we sellem gibt es keine richtige (authentische) Überlieferung über das Nichtbinden der Hände im Gebet."
Was die Überlieferungen von Hasan el-Basri und Ibrahim en-Nehai angeht, sie sollte man nicht beachten (auch wenn sie zuverlässig wären), weil dies nicht die Praxis des Gesandten sallallahu alejhi we sellem war, noch der Sahaba.
------------------------------------------------------
VIERTE MEINUNG
Das Binden der Hände über dem Bauchnabel und unter der Brust.
Diese Gelehrten benutzen als Argument die Überlieferung von Dscharir b. Dabij in welcher er sagt: "Ich sah Ali ibn Ebi-Talib im Gebet, dass er über dem Handgelenk die linke Hand mit der Rechten hält, über dem Bauchnabel." (Abu-Dawud S. 74/158. Shaikh Mubarekfuri 2/82 sagt: "Die Überlieferungskette ist sahih oder gut)
Abdullah b. Ahmad sagt: "Ich sah meine Vater (d.h. Imam Ahmad), dass er im Gebet die eine Hand über die andere legte, über dem Bauchnabel."
(El-mesail S. 72/260 und El-mugni 1/550)
Diese Meinung vertreten die Gelehrten der schafi'itischen Rechtschule.
(Siehe: El-havil-kebir 2/100, El-medschmua 3/268, Mugnil-muhtadsch 1/235)
Imam Nawawy hat in El-minhadsch 4/96 ein Kapitel mit "Das binden (legen übereinender) der rechten Hand über die Linke nach dem Eröffnungs-Tekbir, unter der Brust und über dem Bauchnabel."
Die Überlieferung von Ali in der das Binden der Hände über dem Bauchnabel erwähnt wird, neben der Tatsache, dass dies ein Vorgehen eines Gefährten ist, hat nicht die Stelle des Händebindens präzisiert.
Wobei der Hadith, welche von Wail b. Hudschr deutlich ist im Bezug auf das Binden der Hände auf der Brust. In diesem Fall ist es verpflichtend die Praxis des Gesandten salallahu alejhi we sellem zu folgen.
UND ALLAH SUBHANEHU WE TE'ALA WEIß AM BESTEN
(Bei Kritik und möglichen Fehler - auch in der Übersetzung - bitte an www.weg-zu-Allah.de wenden, die Verantwortlichen für die Übersetung, Dschasakallahu khairen, al-busni)