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Die dem Ehemann zustehenden Rechte
#8
selam aleikum,

Zitat:Ehrlich gesagt gefällt mir dies Aussage nicht,weil es ja in RIchtung Zwang geht,denn durch diese Aussage des Propheten und der drohenden Verfluchung durch die Engel setzt man einen gewissen Druck aus.Dh wenn die frau nicht will,aber der mann schon u er dieses Recht warhnimmt,geht es schon in RIchtung Vergewaltigung,weil dies ist eine sexuelle Tat gegen den eigenen Willen.(Vergewaltigung gibt es auch in de r Ehe)

in der Ehe gibt es Pflichten liebe Schwester. Wenn jemand dieses verinnerlicht hat und beide miteinander gut harmonieren dann werden sie schon einen Weg finden. Welcher Mann der seine Frau liebt würde sie vergewaltigen ausserdem? eben keiner. Die Männer habe viele Pflichten, wie zum Beispiel für die Familie sorgen, dass musst du als Frau nicht, ich meine arbeiten gehen. Ausserdem wie der Bruder schon erwähnt hat, gibt es viele Frauen die den GV ausnutzen um ihr Männer zu drohen, "wenn du dies und jenes nicht machst dann.... usw". Ich denke es ist ein Schutz, damit der Mann nicht Augen für andere hat und unzucht begeht usw, und somit eine schwerwiegende Sünde begehen würde..


Zitat:Wie schauts aus,wenn die Frau die Ehre des Mannes nicht bewahrt?

wie meinst du das, indem sie unzucht macht, also untreu ist? tja dann begeht sie Zina und dafür gibt es in islamischen Ländern Bestrafungen, wobei dort wieder 4 Zeugen es gesehen haben müssten, so schnell wird sie also nicht verurteilt, da siehst du mal wie die Frau in Schutz genommen wird obwohl sie in Unrecht ist.


Zitat:Die Ehefrau darf ihr Heim ohne die Erlaubnis des Ehemannes nicht verlassen, es sei denn, dass dazu eine Notwendigkeit besteht.
Das klingt für mich wie die Behandlung eines kleines Kindes.

sehe ich ganz anders. Es ist wieder ein Schutz. Wenn ihr was passieren sollte, wo soll ihr Mann nach ihr suchen. Ausserdem ist es irgendwo eine selbstverständlichkeit dass man sagt wo man hingeht, bei jedem bisschen tut man es mit der Zeit nicht mehr. Zumindest bei denen die ich kenne. Die Ehemänner verlangen ja nicht danach unbedingt aber sie haben das Recht dazu. Wenn ich einkaufen gehe aber weiss ich komme später, dann sage ich bescheid. Zum Brotkaufen um die Ecke rufe ich auch nicht an, weil es selbstverständlich ist irgendwo. Wie gesagt irgendwann findet man einen mittelweg






Zitat:Also desto viel REchte man der Frau gibt,gibt es dennoch Dingt die..... sind

achso, dass ist deine Meinung. Die Frauen haben auch viele Rechte, sie kann zum beispiel dass was sie verdient für sich behalten, der Mann muss trotzdem für sie sorgen. Leider habe ich dazu keine quelle, hatte uns mal eine hoca erzählt. Inshallah stimmt es, wenn nicht bitte ichum Korrektur.

Wasalam
  


Nachrichten in diesem Thema
Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Nourschams - 23-09-2008, 01:28 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Kezorm - 23-09-2008, 02:44 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von IbnAdam - 23-09-2008, 03:06 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von hatice - 23-09-2008, 05:25 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Kezorm - 23-09-2008, 07:51 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von hatice - 23-09-2008, 08:37 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von IbnAdam - 23-09-2008, 09:06 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von Kezorm - 23-09-2008, 09:21 PM
RE: Die dem Ehemann zustehenden Rechte - von IbnAdam - 24-09-2008, 12:57 AM

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