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Diebstahl und Reue?
#1
Assalamu Aleykum,

Ich habe einige Fragen bezüglich Diebstahl u.Ä. . In shaa Allah kann jemand diese beantworten:

1. Wenn eine Person aus dem Internet illegale Software runterlädt und dies jedoch bereut (aber keine genauen Preise/Summen kennt), reicht dann seine Reue?

2. Wenn eine Person in seiner Jahiliya-Zeit Diebstahl begeht, muss er dann (außer Reue) diesen entschädigen und was ist, wenn er nicht genaue Summen kennt?
#2
Salam_wr_wb

Frage:

Ich pflegte von der Tasche meines Vaters Geld zu stehlen. Jetzt weiß ich weder wie viel ich stahl noch kann ich es ihm jetzt gegenüber zugeben. Was soll ich tun?

Antwort:

Bemühe dich und schätze so gut du kannst den kompletten Betrag anhand deines Gedächtnisses und zahle es zurück. Und es ist kein Schaden, wenn du es so geheim zurückgibst, wie du es genommen hast.

Auszüge aus dem Buch "Ich würde gerne bereuen, ABER..."

Islam Q&A Frage Nr. 21

http://www.islam-qa.com/en/ref/21/

Aus einer anderen Fatwa:

"Du musst auch das Geld der Regierung und das Geld anderer Leute zurückgeben. Wenn du nicht genau weißt, wie viel das Geld war, dann schätze, was du denkst, wie es höchstwahrscheinlich ist, das heißt, begleiche solange, bist du sicher bist, dass du das getan hast, was du tun musst."

http://www.islam-qa.com/en/ref/7545/
#3
Kann jemand inschAllah noch die erste Frage beantworten?
#4
Salam


Allah lässt keiner Seele etwas auf was er nicht kann. Ich würde Allâh um Verzeihung bitten
und würde die gleiche Software nochmals kaufen.
#5
Danke für eure Antworten.

PS: Was ist jedoch, wenn die Software unnütz ist oder zu viele? Reicht das Löschen der illegalen Software für die Person aus?
#6
Ich habe im Forum eine passende Antwort auf die erste Frage gefunden. Entschuldigung Muslime im Forum.
  


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