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Dua nach den Pflichtgebeten
#1
Frage (Nr. 21976):

Nach dem Fard Salāh (d. h. nach dem Sagen des Salām) machen einige Leute Du`ā, während andere nur Tasbīh sagen. Einige Leute bestehen darauf, dass das Sagen von Du`ā nach dem Salāh Bid`ah ist. Dies verursacht einige Spannungen innerhalb der Gemeinschaft, insbesondere bei denjenigen, die Imām Abu Hanīfah oder Schāfi`i folgen.
Können wir Du`ā nach dem Salāh machen? Können wir zusammen mit dem Imām Du`ā machen?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

In Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah wird gesagt:

Das Sagen von Du`ā nach den Pflichtgebeten ist nicht Sunnah, falls es durch das Heben der Hände erfolgt, unabhängig davon, ob es vom Imām alleine oder von einem Mitglied der Gemeinschaft allein oder von beiden zusammen gemacht wird. Vielmehr ist es Bid`ah, denn es wurde nicht überliefert, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder einer seiner Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) dies tat. Bezüglich des Sagens von Du`ā ohne die Hände zu heben, so ist daran nichts Falsches, denn es gibt einige Ahādīth darüber. (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #7/103)

Das Ständige Komitee wurde über das Heben der Hände zum Du`ā nach den fünf täglichen Gebeten befragt – ist es bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Hände hob oder nicht? Falls es nicht bewiesen ist, ist es trotzdem erlaubt?

Sie antworteten: „Soweit wir wissen, ist es nicht bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Hände zum Du`ā nach den Pflichtgebeten erhob. Daher steht das Heben der Hände nach dem Salām eines Pflichtgebets nicht in Übereinstimmung mit der Sunnah.“ (Fatāwa al-Lajnah #7/104)

Das Komitee bestätigte außerdem, dass das laute Aussprechen von Du`ā nach den fünf täglichen Gebeten oder nach den regulären Sunnahgebeten oder das gemeinsame Rezitieren von Du`ā als regelmäßige Praxis eine tadelnswerte Neuerung (Bid`ah) ist, denn es ist nicht belegt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder seine Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) etwas Ähnliches taten.

Wer gemeinschaftlich Du`ā nach den Pflichtgebeten oder nach den regulären Sunnahgebeten macht, wendet sich gegen den Weg der Ahl al-Sunnah wa-l-Jamā`ah, und diejenigen, die nicht mit ihnen übereinstimmen, als Kāfir zu beschimpfen und als nicht zur Ahl al-Sunnah wa-l-Jamā`ah zugehörig, ist eine Irreleitung, Ignoranz und es ist eine Entstellung der Tatsachen. (Fatāwa Islāmiyyah #1/319).

Und Allah weiß es am besten.

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