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Duah, wenn man etwas nicht finden kann
#9
Salam_wr_wb

Wie sagen die Gelehrten spaßeshalber so schön? Wer etwas verliert der soll zwei freiwillige Rak`at beten, denn der Shaytan unternimmt bekanntlich alles um den Muslim im Gebet von der Konzentration abzuhalten, so dass er ihm einflüsstert, wo das liegt was er verloren hat.

Also, dieses oben erwähnte Bittgebet (in einer ähnlichen Version) die dem Propheten Sas zugeschrieben wird, ist nicht authentisch.

Es gibt jedoch einige Athar die überliefert wurden, wie im Tafsir Fath Al-Qadir von Shawkani und in Al-Bidaya wan Nihaya von Ibn Kathir.

Quelle: http://www.islamweb.net/ver2/Fatwa/ShowF...A&Id=97077

Es gibt auch andere Varianten, wie:

"Unser Herr, Du wirst die Menschen zusammenführen an einem Tag, über den es keinen Zweifel gibt. Wahrlich, Allah verfehlt niemals Seinen Termin." [3:9]

Das ist aber ein allgemeines Bittgebet aus dem Quran das man jederzeit sprechen kann, aber zu sagen, dass man dieses Bittgebet sprechen sollte, um etwas wiederzufinden hat keine Grundlage, auch dann nicht, wenn man diesem Bittgebet andere Worte hinzufügt.

Es gibt jedoch einen anderen Athar:

Ibn Abi Shayba und At-Tabari berichten folgende authentische Überlieferung:

Ibn Umar :rah: sagte: "Wenn jemandem irgendetwas abhanden kommt, der soll Wuddu vollziehen und 2 Rak`at verrichten, Tashahud machen und sagen: "Im Namen Allahs, oh du Rechtleiter der Irrenden und Wiederbringer des Verlorenen, bringe mir wieder was ich verloren habe, denn wahrlich ich erhielt es als Gabe und Segen von dir."

Nach Al-Hakim ist diese Überlieferung zuverlässig.

Quelle: http://www.islamweb.net/ver2/Fatwa/ShowF...=A&Id=6815


wa Allahu a`lam.
  


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RE: Duah, wenn man etwas nicht finden kann - von Sirat al-Mustaqim - 23-09-2008, 08:51 PM
An "Fremder" - von dieGläubige - 14-04-2008, 06:16 AM

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