"Und sprich zu Meinen Dienern, sie möchten nur das Beste reden; denn Satan stiftet zwischen ihnen Zwietracht. Wahrlich Satan ist dem Menschen ein offenkundiger Feind." [Sure 17, Vers 53]
Die Sache ob man wählen darf oder nicht, ist eher eine Sache des Ijtihads (also: "halal oder haram?") und nicht eine Sache des Imans und Kufrs!
Diesbezüglich kann man sich auch die Fatwa vom Shaykh Salih al-Munajjid anschauen:
http://www.islam-qa.com/en/ref/3062
Was allerdings, ohne wenn und aber, Unglaube (Shirk) darstellt ist es zu glauben, dass menschengemachte Gesetze - die nicht gemäß der Schari'ah, mit der der edle Gesandte Allahs (salallahu 'alayhi wa salam) gekommen ist, - richtig und gut sind.
Wa allahu alim. Aber wir wissen alle, das es bei Fatwas allgemein oftmals ganz bestimmte Faktoren geben, die ein Rechtsurteil individuell machen und bestimmen, da nicht alles und jeder gleiche bedingungen und vorraussetzungen hat.
Um es nochmal kurz ins Bewusstsein zu rufen, da ich den eindruck bekam es sollte nochmal kurz thematisiert werden:
Um es abschließend zusammen zu fassen; die Vorbedingungen, die erfüllt werden müssen, um jemanden zum Ungläubigen zu erklären, sind folgende:
1. Die Person muss WISSEN, dass die Handlungsweise Unglaube ist.
2. Die Person muss die ABSICHT haben, den Unglauben zu begehen.
3. Die Person darf nicht GEZWUNGEN werden, so zu handeln.
4. Die Person muss sich ihrer Worte BEWUSST sein.
5. Die Person hat eine Entschuldigung in Form einer INTERPRETATION.
WENN WIR DIES ALLES WISSEN, DANN MÜSSEN WIR AUF JEDEN FALL DAVON ABSTAND NEHMEN, EINZELNE PERSONEN ZU UNGLÄUBIGEN ZU ERKLÄREN.
Und zwar deswegen, weil wir nicht genug Wissen haben. Somit können wir auch nicht einschätzen, ob die o. g. Voraussetzungen bei einer bestimmten Person erfüllt worden sind. Allah wird keinen von uns Fragen, weshalb wir eine bestimmte Person nicht zum Kafir erklärt haben wenn wir dazu nicht imstande sind.
auszug aus:
http://www.al-islaam.de/manhadsch/PDF/al...laeren.pdf