Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Durch der Zins-Sünde, für immer in der Hölle ?
#10
Ja und wo sind bitte deine Beweise für deine Aussagen Bruder?
Und gegenbeweise für das was du oben als falsch siehst.
#11
Man sollte sich bewusst werden dass ein Islamisches Urteil sich von Situation zu Situation und Ort zu Ort unterscheiden kann. Man braucht nicht den Islam so einseitig sehen und nur eine Meinung als richtig ansehen und alle anderen als falsch. Deswegen verstehe ich nicht warum Leute ständig irgendwelche Fatwas auf Internetseiten suchen obwohl Koran und Sunnah schon klar sind und obwohl diese Fatwa vielleicht gar nicht allgemeingültig auf alle Gebiete anwendbar ist.
Es gibt Dinge die klar im Islam verboten sind aber es gibt Dinge wo es einen Spielraum gibt. Und jemand der in Saudi Arabien sich für Demokratie einsetzt ist anders anzusehen als jemand der in Frankreich eine Muslimische Partei wählt in der Hoffnung dass einige Gesetze erlassen werden die muslimisches Leben erleichtern.
#12
Assalamun alaikum,
Verlasst die Themen des Takfir!!!
Es gebührt uns nicht diese Themen der Ulama zu betreten mit diesem Jahil den wir in uns haben. Werdet euch unserer Position bewusst!!!
Seid lieber ausdauernt im lernen des Quran. Bei dieser Ausdauer mit welcher manch einer das Thema Takfir verfolgt sollte man meinen er wäre bereits Hafiz.

Barakallahu fikum.
#13
wa aleikum salam wa rahmatullahi wa barakatuh

Subhanallah. Du willst wir sagen dass jemand der in Frankreich eine Muslimische Partei wählt die für sich festgelegt hat dass sie sich dafür einsetzen dass die Frauen in Frankreich Niqab tragen dürfen ein Kafir ist? Audhubillah. Ich hoffe für dich du wirst diese Aussage noch am jüngsten Tag so vertreten können.
Merkst du nicht den unterschied zwischen jemanden der sich für die Demokratie als System einsetzt und sie unterstützt und gut findet und jemanden der versucht ein Unrecht zu beseitigen in dem er dieses System nutzt sich dazu aber nicht bekennt?
Wenn dass so ist dann ist also auch jemand ein Kafir der eine Anzeige gegen jemand anderen macht damit das Gericht zwischen ihnen richtet richtig?
Subhanallah. Wie kann man so einen unüberlegten Blödsinn von sich geben wovon man kein Wissen hat. Und das obwohl jede Person ihr eigenes Urteil hat und ihre eigene Niyya und man schert diese Leute dann über einen Kamm und alle sind Kuffar.
Bei solchen Themen einfach leichtfertig eine Fatwa geben und bei anderen viel einfacheren Themen nach Rat fragen?
Wir sollten lieber Dinge lernen die für uns persönlich Nutzen haben. Damit meine ich Koran und Sunnah. Eine Fatwa ist nicht allgemeingültig.
#14
Subhanallah ich kenne diese BIG Partei nicht und meine sie auch nicht. Mein Beispiel ist ein fiktives Beispiel und bezieht sich nicht auf eine existierende Person oder Partei. Es geht einfach nur um den Grundsatz.

"Aufrichtige und Gottesfürchtige Muslime würden NICHT durch eine Shirk (Demokratie) an die Macht kommen wollen. "
Und das ist auch nicht das was ich geschrieben habe oder was ich meinte.
#15
Ich habe nirgends etwas von an die Macht kommen geschrieben und ich habe auch nicht davon geschrieben dass man eine Partei wählt die sich dem Shirk System zuschreibt und es akzeptiert.
Subhanallah wie mir die Worte im Mund verdreht werden.
Es geht darum dass du nicht einfach ein Urteil von dir selbst gibst und dass du Allah fürchtest.
Aber du schuldest mir eine Antwort auf folgendes: Ist jemand der eine Anzeige gegen jemanden macht ein Kafir weil er das Gericht zwischen sich und der anderen Person urteilen lässt?
#16
Nein es geht nicht darum dass ich etwas lernen muss. Denn ich habe es bereits gelernt. Es geht darum dass du Leute zu Kuffar erklärst, keine Unterscheidung bei ihnen machst und alle über einen Kamm scherst.
Ich sage nicht man soll wählen oder dass es richtig sei. Ich sage aber es gibt bei jeder Person die das tut eine Unterscheidung und jeder hat seine Niyya und seine Situation. Da kannst du nicht einfach kommen und sie zu Kuffar erklären.
#17
Oh man du bemühst dich wohl mit aller Kraft das was ich schreibe nicht zu verstehen.
#18
"Und sprich zu Meinen Dienern, sie möchten nur das Beste reden; denn Satan stiftet zwischen ihnen Zwietracht. Wahrlich Satan ist dem Menschen ein offenkundiger Feind." [Sure 17, Vers 53]

Die Sache ob man wählen darf oder nicht, ist eher eine Sache des Ijtihads (also: "halal oder haram?") und nicht eine Sache des Imans und Kufrs!
Diesbezüglich kann man sich auch die Fatwa vom Shaykh Salih al-Munajjid anschauen:
http://www.islam-qa.com/en/ref/3062

Was allerdings, ohne wenn und aber, Unglaube (Shirk) darstellt ist es zu glauben, dass menschengemachte Gesetze - die nicht gemäß der Schari'ah, mit der der edle Gesandte Allahs (salallahu 'alayhi wa salam) gekommen ist, - richtig und gut sind.

Wa allahu alim. Aber wir wissen alle, das es bei Fatwas allgemein oftmals ganz bestimmte Faktoren geben, die ein Rechtsurteil individuell machen und bestimmen, da nicht alles und jeder gleiche bedingungen und vorraussetzungen hat.

Um es nochmal kurz ins Bewusstsein zu rufen, da ich den eindruck bekam es sollte nochmal kurz thematisiert werden:
Um es abschließend zusammen zu fassen; die Vorbedingungen, die erfüllt werden müssen, um jemanden zum Ungläubigen zu erklären, sind folgende:

1. Die Person muss WISSEN, dass die Handlungsweise Unglaube ist.
2. Die Person muss die ABSICHT haben, den Unglauben zu begehen.
3. Die Person darf nicht GEZWUNGEN werden, so zu handeln.
4. Die Person muss sich ihrer Worte BEWUSST sein.
5. Die Person hat eine Entschuldigung in Form einer INTERPRETATION.

WENN WIR DIES ALLES WISSEN, DANN MÜSSEN WIR AUF JEDEN FALL DAVON ABSTAND NEHMEN, EINZELNE PERSONEN ZU UNGLÄUBIGEN ZU ERKLÄREN.
Und zwar deswegen, weil wir nicht genug Wissen haben. Somit können wir auch nicht einschätzen, ob die o. g. Voraussetzungen bei einer bestimmten Person erfüllt worden sind. Allah wird keinen von uns Fragen, weshalb wir eine bestimmte Person nicht zum Kafir erklärt haben wenn wir dazu nicht imstande sind.

auszug aus:
http://www.al-islaam.de/manhadsch/PDF/al...laeren.pdf
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste