02-09-2014, 02:09 AM
Salamulaikum warahmatulah hatte mehrere Fatawa gelesen.
Eine von Scheikh ibn uthaimien dass er sagte sinngemäß: wenn man außerhalb der Stadt ist und die Moschee 10000 armlänge entfernt ist, sprich 3 Meilen so ist man nicht verpflichtet zum jumua zu gehen.
Ist man aber in der selben Stadt wo jumua stattfinden wird so muss man dahin egal wie weit die moschee ist.
Eine andere Fatwa von jemand anderem ssgte er dass man auf gar keinen Fall wegbleiben darf und über die Möglichkeit dazu besteht teilzunehmen. Es sei den den Entschuldigungsgründen wie Reise und Krankheit...
Eine von Scheikh ibn uthaimien dass er sagte sinngemäß: wenn man außerhalb der Stadt ist und die Moschee 10000 armlänge entfernt ist, sprich 3 Meilen so ist man nicht verpflichtet zum jumua zu gehen.
Ist man aber in der selben Stadt wo jumua stattfinden wird so muss man dahin egal wie weit die moschee ist.
Eine andere Fatwa von jemand anderem ssgte er dass man auf gar keinen Fall wegbleiben darf und über die Möglichkeit dazu besteht teilzunehmen. Es sei den den Entschuldigungsgründen wie Reise und Krankheit...