Beiträge: 9
Themen: 4
Registriert seit: Nov 2011
bevor ich anfange zu schreiben möchte ich von den Verantwortlichen, dass sie meinen Beitrag nicht direkt löschen (falls sie es vorhaben) aus welchem Grund auch immer, ob ich es falsch gepostet habe oder was auch immer, weil ich habe damals etwas geschrieben bzw. ne frage gestellt und am nächsten Tag schaute ich ins Forum rein und mein Beitrag war nicht zu finden, SCHADE !
Wenn Ihr schon so etwas macht, dann erklärt mir auch bitte weshalb, warum, weswegen. Danke
NUN ZUR FRAGE:
was ist mit Arbeiten, die zu 90% halal (helal) und zu 10% mit haram zutun haben ?
BEISPIELSWEISE arbeitet jemand in einem Einkaufsladen und verkauft zu 90 % halal Sachen aber gleichzeitig gibt es im Laden Sachen die haram sind aber er sie auch verkaufen muss bsp. Alkohol oder Schweinefleisch...
ODER jemand arbeitet in einer Kantine wo der gleiche Fall ist oder oder .....
ist diese arbeitet nun haram oder halal oder zu 90% halal und zu 10%haram ?
:inshallah: könnt Ihr mir da weiterhelfen.
:jazak:
Beiträge: 2,250
Themen: 524
Registriert seit: Oct 2008
12-02-2012, 08:25 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-02-2012, 08:51 AM von Umm Abderrahman.)
hier habe ich eine fatwa was auch deine frage beinhaltet.
Frage (Nr. 87788):
Ich bin ein muslimischer Student in den Vereinigten Staaten, verheiratet und arbeite vorübergehend im Verteilungszentrum einer lokalen Tageszeitung, bis ich meinen Abschluss habe und in mein Heimatland zurückkehren kann. Meine Familie und ich brauchen das Geld dringend und es gibt nur wenige Möglichkeiten zur halāl Arbeit in diesem Land. Ist es mir erlaubt, Zeitungen zu verteilen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Erstens:
Das durch Beweise belegte Grundprinzip lautet, dass es nicht erlaubt ist, bei irgendetwas zu helfen, das harām ist, sei es durch Verkauf, Transport, Verteilung usw. Denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Helft einander zur Güte (al-Birr) und Gottesfurcht (al-Taqwa), aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allāh! Allāh ist streng im Bestrafen.“ (5:2).
Und es gibt einen Beweis dafür, dass es obligatorisch ist, das Übel zu verurteilen, und derjenige, der schweigt oder es billigt, muss zurechtgewiesen werden. Was also ist erst mit demjenigen, der dabei hilft?
Daher sagte eine ganze Anzahl an Gelehrten, dass es harām ist, etwas zu verkaufen, das beim Begehen einer Sünde hilft. Ibn Qudāmah sagte: „Zusammengefasst heißt das, dass der Verkauf von Saft an jemanden, von dem man erwarten kann, dass er daraus Alkohol herstellt, harām ist.“ Dann sagte er: „Das gleiche Urteil gilt für alles, was für harām Zwecke genutzt werden soll, wie der Verkauf von Waffen an diejenigen, die sich im Kriegszustand mit den Muslimen befinden, oder die sie für Räuberei verwenden wollen oder um Ärger zu verursachen. Oder der Verkauf von versklavten Frauen, die als Sängerinnen arbeiten oder gemietet werden sollen. Oder das Vermieten eines Hauses, damit dort Alkohol verkauft oder es als Kirche oder als Tempel genutzt werden kann usw. Das ist harām und der Vertrag ist ungültig.“ (al-Mughni, 4/154).
Es heißt in al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah (9/213): „Die Mehrheit ist der Ansicht, dass alles, was für harām Zwecke gedacht ist, und alles, was für eine Sünde verwendet werden soll, harām ist. Es ist verboten, irgendetwas zu verkaufen, wenn bekannt ist, dass der Käufer damit etwas zu tun beabsichtigt, das nicht erlaubt ist.“
Zweitens:
Es ist wohl bekannt, dass die Zeitungen in dem Land einige erlaubte Dinge beinhalten, wie z. B. Nachrichten oder Artikel oder wissenschaftliche Informationen, doch sie beinhalten auch viele harām Dinge, wie z. B. unanständige Bilder und Werbung für Bordelle, Nachtclubs, Alkohol, Glücksspiel etc. Diese harām Dinge sind zahlreich und für viele Leute der Grund, diese Zeitungen überhaupt zu kaufen, daher ist es nicht erlaubt, dabei zu helfen, sie zu verteilen.
Du solltest daran denken, dass Allāh jeden, der etwas um Allāhs willen aufgibt, mit etwas Besserem entschädigt. Bemühe dich deshalb um eine halāl Versorgung und du wirst sie mit Allāhs Erlaubnis auch finden.
Siehe außerdem in der Antwort zu Frage #89737.
Möge Allāh uns und dir helfen, das zu tun, was Er liebt und was Ihm gefällt.
Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A
Kurz gefasst möchte ich sagen, dies habe ich von unserem Imam gehört, dass wenn bei der Arbeit, z. B. bei einem Einkaufszentrum halal Waren verkauft werden und haram Waren wie Alkohol, Schweinefleisch etc. und man sich um eine Familie sorgen muss und keine andere Alternative hat zu wechseln, dass es bis zu einem Wechsel der Arbeitsstelle in Ordnung sei - so ungefähr, sinngemäß.
Aber, bei Arbeiten von Schülern/Studenten, die z. B. bei einem Getränkeladen arbeiten und Alkohol verkaufen, die jedoch die Stelle immer wechseln können, ist es nicht erlaubt haram Waren zu verkaufen, da sie verschiedene Möglichkeiten haben.
|