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Er hat das Unterlassen von Gebet und Fasten bereut, muss er das Verpasste nachholen?
#1
Salam_wr_wb


Frage: ‎‎

Ich war weit entfernt von der Religion und ich wusste nichts über den Islam, außer, dass ich bei muslimischen Eltern geboren wurde. Ich hatte für zwei Jahre eine Beziehung mit einem Mädchen, doch dann segnete Allah mich und ich wurde religiös. Jetzt bereue ich mit Allahs Erlaubnis all meine Sünden und ich bin fest entschlossen, nie wieder zu ihnen zurückzukehren. Ich weiß, dass zu den Bedingungen der Reue das Bedauern gehört, die Absicht, die Sünden auch zukünftig zu unterlassen und die Rechte anderer Menschen wiederherzustellen, falls ich sie verletzt habe. Was sollte ich tun hinsichtlich der Gebete und der Fastentage, die ich verpasste, bevor ich religiös wurde? Was sollte ich tun, um das Falsche, das ich mit dem Mädchen tat, zu korrigieren, wobei ich weiß, dass sie bis jetzt weder verheiratet ist noch zum Glauben gefunden hat? ‎‎



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens: ‎

Wir danken Allah dafür, dass Er dich mit der Rechtleitung gesegnet hat und wir bitten Ihn darum, dein Wissen zu mehren. Wir möchten dich daran erinnern, Allah für diesen großartigen Segen zu danken, denn Dankbarkeit steigert den Segen. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und als euer Herr ankündigte: ,Wenn ihr dankbar seid (durch das Akzeptieren des Glaubens und die Anbetung von nichts anderem außer Allah), werde Ich euch ganz gewiss noch mehr (Gunst) erweisen. Wenn ihr jedoch undankbar seid (d.h. Ungläubige), dann ist meine Strafe fürwahr streng‘.“ [14:7]

Zweitens: ‎‎

Was du über die Bedingungen der Reue erwähntest, ist korrekt. Was das Nachholen der verpassten gottesdienstlichen Taten anbelangt, wie Gebet und Fasten, so gibt es in dieser Hinsicht zwei Meinungen unter den Gelehrten. Einige von ihnen sagen, dass sie nachgeholt werden müssen, und dies ist die Ansicht der Mehrheit.

Andere sagen, dass derjenige, der nicht gebetet hat, die verpassten Gebete nicht nachholen muss, basierend auf der Betrachtungsweise, dass er ein Kafir war (als er nicht betete). Daher besteht seine Reue darin, dass er Muslim wird, wodurch alle vorherigen Sünden ausgelöscht werden.

Einige der Gelehrten meinten nicht, dass derjenige, der absichtlich nicht betete, die Gebete nachholen muss, obschon sie die Ansicht vertreten, dass er ein Kafir oder dergleichen ist, denn die Überlieferungen handeln nur von denjenigen, die Rechtfertigungen wie das Verschlafen oder Vergessen eine Gebets haben. ‎‎

Was durch die sahih Beweise bestätigt wird, ist, dass derjenige, der nicht betet, ein Kafir ist, unabhängig davon, ob er das Gebet aus Faulheit unterlässt oder weil er dessen Pflicht abstreitet. Für den Beweis siehe Frage Nr. 5208.

Dem Bereuenden die Pflicht zum Nachholen seiner verpassten Gebete aufzuerlegen, würde die Reue zu schwierig machen und die Menschen abschrecken. Doch der Bereuende sollte viele gute Taten verrichten, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und Ich bin wahrlich allvergebend für denjenigen, der bereut und glaubt (an meine Einheit und Mir niemanden in der Anbetung beigesellt) und rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten lässt.“ [20:82]

Das Ständige Komitee für die Erlassung von Fatawa wurde gefragt: „Ich bin in die Vereinigten Staaten gezogen, um dort zu studieren, und ich blieb für fünf Jahre, während denen ich weder betete noch fastete. Allah hat mich rechtgeleitete und ich wurde rechtschaffen, alles Lob gebührt Allah. Wie kann ich diese Gebete und Fastentage nachholen?“

Sie antworteten: „Wenn die Situation so ist, wie du sie beschreibst, und du hast bereut und damit begonnen, dem Weg der Rechtleitung zu folgen, dann musst du die Gebete und die Fastentage, die du absichtlich unterlassen hast, nicht nachholen, denn das Unterlassen des Gebets ist eine große Sünde und führt zur Apostasie vom Islam, selbst wenn derjenige, der nicht betet, die Verpflichtung zum Gebet nicht abstreitet. Dies gilt entsprechend der besseren Ansicht von zwei Gelehrtenmeinungen. Wenn der Apostat wieder Muslim wird, dann ist er nicht verpflichtet, die während seines Abfalls vom Islam verpassten Gebete und Fastentage nachzuholen, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Der Islam löscht das aus, was vor ihm war, und die Reue löscht das aus, was vor ihr war.“ Doch zukünftig musst du regelmäßig und pünktlich mit der Gemeinschaft der Muslime in der Moschee beten und im Ramadan fasten. Es ist dir außerdem empfohlen, so viele gute Taten wie möglich zu verrichten sowie freiwillige gottesdienstliche Handlungen wie zusätzliche Gebete, Fasten, das Aufrechterhalten der Verwandtschaftsbande, Spenden und weiteres, da Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und Ich bin wahrlich allvergebend für denjenigen, der bereut und glaubt (an meine Einheit und Mir niemanden in der Anbetung beigesellt) und rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten lässt.“ [20:82]

Wir bitten Allah darum, uns und dich standhaft im Festhalten an der Wahrheit und im Befolgen des richtigen Weges zu machen.“ (Fatawa al-Lajna ad-Daima 6/41)

Siehe außerdem Frage Nr. 610. ‎‎

Drittens:

Hinsichtlich des Mädchens, so solltest du jeden Kontakt zu ihr abbrechen, so dass der Shaitan keine Möglichkeit hat, dich wieder zu einer Beziehung mit ihr zu verführen. Falls du eine rechtschaffene Frau finden kannst, die sie zum Islam einlädt, dann ist das gut. ‎

Wir bitten Allah darum, dich mit Standhaftigkeit zu stärken.

Und Allah weiß es am besten.



Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 91411)

Wa_salam_wr_wb
  


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