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Erlaubtes Lügen
#1
<p>Ich weiß, dass das Lügen in 3 Fällen erlaubt ist. Wie ist es jedoch, wenn z.B. ein Bruder einen anderen Bruder nach seinen Sünden befrägt?&nbsp;</p><p>Z.B. hatte Brudrt X damals die Gewohnheit immer zu stehlen. Er bereute dies, hielt es geheim und es bleib zwischen ihm und Allah. Irgendwann lernt er Bruder Y kennen und dieser frägt Bruder X, ob er schonmal gestohlen hat. Y kennt seine Vergangenheit nicht. Darf er in dem Fall lügen und sagen, er habe noch nie etwas gestohlen?</p>
#2
Selamun Aleykum.

Beweiße das ,dass Lügen erlaubt ist.?
#3
Man darf nicht lügen, aber man darf zweideutig antworten. Man kann auch dazu schweigen oder sagen, "was ist das denn für eine Frage" oder "wer weiß schon" oder "das ist ene gute Frage". Auf jeden Fall muss mann keine Auskunft darüber geben.
#4
<p>
(08-02-2020, 12:56 PM)Ümit. schrieb: Selamun Aleykum.

Beweiße das ,dass Lügen erlaubt ist.?

</p><p><br></p><p>Wa aleykum salam,</p><p>http://islam-forum.info/Thema-Das-Luegen bei der letzten Antwort steht der Hadith<br></p>
#5
<p>
(08-02-2020, 02:19 PM)suntag schrieb: Man darf nicht lügen, aber man darf zweideutig antworten. Man kann auch dazu schweigen oder sagen, "was ist das denn für eine Frage" oder "wer weiß schon" oder "das ist ene gute Frage". Auf jeden Fall muss mann keine Auskunft darüber geben.

</p><p><br></p><p>Jazzak Allahu Khayr, das ist ein guter Tipp</p>
#6
Es ist aufjeden Fall wichtig, seine Sünden zu verbergen. Niemand hat außerdem das Recht, neugierig auf fremde Angelegenheiten zu sein. Deshalb sollte niemand solche Fragen stellen, damit andere keine Probleme bekommen oder lügen müssen.
wa salam
  


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