02-01-2012, 08:53 PM
Frage (Nr. 40924):
Eine Frau liest aus Kaffeesätzen (d. h. sie liest aus dem Rest, der in einer Tasse von arabischem Kaffee zurückgeblieben ist, wie es die Wahrsager im Westen mit Teeblättern tun – Anmerkung des englischen Übersetzers) und sie macht Werbung für sich in unmoralischen Magazinen. Wie lautet euer Ratschlag dazu?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Diese Frage beinhaltet zwei Angelegenheiten:
1. Das Urteil über die Handlung
Zweifellos gehören Wahrsagerei, Zauberkraft und Astrologie zu den schlechtesten aller üblen Taten, sie verbreiten Verderbtheit auf der Erde und schaden den Muslimen unrechtmäßig.
Die Gelehrten sind unterschiedlicher Ansicht darüber, ob der Wahrsager als Kāfir beurteilt werden muss, der sich außerhalb des Islams befindet, oder ob es eine geringere Form des Kufr darstellt. Diejenigen, die sagen, dass ihn seine Tat zum Kāfir macht, führen als Beweis den von Imām Ahmad in seinem Musnad (#9171) verzeichneten Hadīth an, in dem es heißt, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer zu einem Wahrsager geht und ihm glaubt, ist ungläubig geworden an das, was Muhammad offenbart wurde.“ (von al-Albāni in Sahīh al-Jāmi` #5942 als sahīh klassifiziert).
Das beinhaltet auch die Behauptung der Kenntnis des Verborgenen und wer behauptet, Wissen über das Verborgene zu besitzen, ist ein Kāfir. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung):
„(Er,) der Kenner des Verborgenen (al-Ghayb) - Er enthüllt niemandem das, was bei Ihm verborgen ist, außer dem Gesandten (von den Menschen), den Er bewilligt (Er informiert ihn über das Verborgene in dem Ausmaß, wie Er es wünscht) …“ (72:26-27)
„Sag: Über das Verborgene (al-Ghayb) weiß nicht Bescheid wer in den Himmeln und auf der Erde ist, außer Allāh…“ (27:65).
2. Unser Ratschlag an diese Frau, die so etwas tut, lautet, dass sie es aufgeben und sich davon fernhalten sollte, und sie muss bei Allāh bereuen, da diese Handlung eine der großen Sünden ist, die einen Menschen zur Hölle verdammt. Sie sollte Allāh fürchten und die Muslime durch diese üble Tat nicht verstören. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Und diejenigen, die den gläubigen Männern und den gläubigen Frauen Leid zufügen für etwas, was sie nicht begangen haben, laden damit Verleumdung und offenkundige Sünde auf sich.“ (33:58).
Sie muss also bei Allāh diese schlimme Tat bereuen, bevor der Engel des Todes plötzlich zu ihr kommt und die Zeit des Bedauerns vorüber ist. Sie muss sich ihrem Herrn zuwenden, in Dessen Hand der Nutzen und Schaden all ihrer Angelegenheiten liegt, und sie sollte nicht den Schaytān sie hereinlegen und in die Hölle führen lassen – wir suchen Zuflucht bei Allāh.
Ihre Taten sind eine Quelle der Versuchung und Verführung für die Muslime, die schwach im Glauben sind. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Gewiss, diejenigen, die die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen in Versuchung bringen (indem sie sie foltern und verbrennen) und hierauf nicht in Reue (zu Allāh) umkehren, für sie wird es die Strafe der Hölle geben, und für sie wird es die Strafe des Brennens geben.“ (85:10).
Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Astrologie, Handlesen, das Lesen von Kaffeesätzen, Weissagungen und weitere von Wahrsagern und Zauberern praktizierte Dinge sind Wissenschaften der Jāhiliyyah, welche von Allāh und Seinem Gesandten verboten wurden, und es sind Handlungen, die durch den Islam als falsch deklariert wurden und vor deren Verrichtung er warnte bzw. davor, zu jenen zu gehen, die sie durchführen und jene über irgendetwas zu befragen oder an das zu glauben, was sie erzählen – denn das ist Wissen über das Verborgene, welches Allāh bei Sich Selbst behalten hat.
Unser Ratschlag an jeden, der irgendetwas zu tun hat mit solchen Dingen, lautet, dass er bei Allāh bereuen und Seine Vergebung erbitten muss, und er muss sein Vertrauen hinsichtlich jeder Angelegenheit in Allāh allein legen, wobei er angemessene Mittel ergreifen muss, die in der Scharī`ah erlaubt oder empfohlen sind. Er sollte diese Dinge aufgeben und sich von ihnen fernhalten und sich davor hüten, solche Leute nach irgendetwas zu fragen oder ihnen zu glauben. Vielmehr sollte er Allāh und Seinem Gesandten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) gehorsam sein und so seine religiösen Überzeugungen und Bestrebungen beschützen, aus Furcht vor Allāhs Zorn, und er sollte sich von den Dingen fernhalten, die zu Schirk und Kufr führen, denn wenn jemand stirbt, während er an so etwas glaubt, dann wird er ein Verlierer in dieser Welt und dem Jenseits sein.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn Bāz, 2/120-122).
Wir sollten an dieser Stelle noch anmerken, dass alles, was diese Frau als Lohn für ihre üble und verbotene Arbeit annimmt, ein harām Einkommen ist, aufgrund des bei Sahīh al-Bukhāri (#2237) und Sahīh Muslim (#1567) von Abu Mas`ūd al-Ansāri (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) überlieferten Hadīth, in dem es heißt, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) den Preis des Hundes verbot, den Lohn der Prostituierten sowie das Entgelt des Wahrsagers.
Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in seinem Kommentar zu diesem Hadīth (10/490): „Al-Baghawi, einer unserer Gefährten, und al-Qādi `Iyād sagten: `Die Muslime stimmen darin überein, dass die Bezahlung für einen Wahrsager harām ist, denn es ist der Lohn für etwas Verbotenes und es ist der unerlaubte Verbrauch des Vermögens der Leute.`“
Islam Q&A