08-04-2013, 10:59 PM
wo habe ich nach einem anderen gesetz gehandelt?
das verwaltungsgericht war eine bedingung der schule und wenn ich meine töchter rausgenommen hätte , hätte man sie mit der polizei abgeholt weil wir schulpflicht haben in deutschland, nach deutschem gesetz
wie willst du da rauskommen wenn du nicht nach deren gesetz handeln willst?
deine kinder verstecken?
solange das gesetz dem islam nicht widerspricht haben wir keine probleme die gesetze einzuhalten, wir müssen doch auch verträge einhalten in den ländern in denen wir leben
Frage:
Darf ein Muslim ein Gerichtsverfahren vor einem Kuffar-Gericht anstreben?
Antwort:
Ein Muslim muss sein Bestes tun, um Gerichte der Kuffar zu vermeiden.
Wenn er jedoch keine andere Möglichkeit hat, darf er sie nutzen.
Schaikh Abdur-Rasaq al-Affifi, hafidhahullah
Fatwa Nr.: 1/166
Frage:
Assalamualaykum wa rahmatullahi wa barakatuhu
Bezüglich der Frage, die sie dem Fatwa-Komission gestellt haben, und zwar die Fatwa # 2151
mit dem Datum 6/6/1407:
In einem Land, in den Gerichten die es dort gibt, wird mit menschlichen Gesetzen gerichtet.
Wobei nur die Möglichkeit besteht, durch dieses Gericht an seine eigenen Rechte zu kommen.
Wird man zu einem Kafir, wenn man sich zu so einem Gericht wendet?
Antwort:
Wenn er verpflichtet ist dies zu machen, dann ist er kein Kafir; doch nur wenn es eine Pflicht ist
und man seine Rechte nur durch diesen Weg erlangen kann. Er darf dadurch jedoch nichts
erlangen wollen werden, was der Scharia entgegenspricht.
Möge Allah uns erflogreich für Sein Einverständnis machen. Assalamualaykum wa rahmatullahi
wa barakatuhu.
Schaykh Abdul'Aziz Ibn Baz
Majmu‘u Fataawa wa Makalat Mutanawwia (23/214)
Frage:
Wenn Leute einen Disput haben, können sie dann zu den Kafir-Gerichten gehen, um ihr Recht
zu fordern, welches sie sonst (auf einen anderen Weg) nicht erhalten würden?
Antwort:
Wenn man glaubt, dass das Gesetz (des Gerichts) bei dem man Klage erhebt, in dieser Klage
dem Islam nicht zuwider handelt, dann ist es erlaubt. Wenn nicht, dann nicht.
Schaikh al-Albani, rahimahullah
Silsilah Huda wan-Nur - Nr. 624
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary