01-10-2008, 03:49 PM
Man muss zunächst wissen, dass die Regel lautet, dass alles erlaubt ist zu essen, außer es gibt einen Beweis dafür, dass es verboten ist.
Hier eine Zusammenfassung aller Dinge, die uns verboten sind zu Essen:
[6:145] Sprich: "Ich finde in dem, was mir offenbart worden ist, nichts, was einem Essenden, der es essen möchte, verboten wäre, es sei denn von selbst Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch - denn das ist eine Unreinheit oder ein Greuel, worüber ein anderer Name als der Allahs angerufen worden ist."
1. Verendetes
2. Ausgeflossenes Blut
3. Schweinefleisch
4. Fleisch, worüber der Name von jemand anderem als Allah ausgesprochen wurde beim Schlachten.
5. Landschnecken, Insekten und Ungeziefer. (Siehe al-Majmoo’ (9/16) und Al-Muhalla (6/76, 77))
Imam Malik war jedoch der Ansicht, dass es erlaubt sei, Tiere ohne Blutkreislauf zu essen, da sie unter die selbe Kategorie wie Heuschrecken fallen, die erlaubt sind für uns. Jedoch müssen sie "geschächtet" werden, entweder durch kochen, braten oder durchstehen mit einer Nadel, wobei man den Namen Allahs ausruft. Siehe al-Mudawwanah (1/542) und al-Muntaqa Sharh al-Muwatta’ (3/110)
6. Raubvögel mit Klauen gemäß Muslim (1934)
7. Vögel, die sich von Aas ernähren, wie Geier und bestimmte Sorten von Krähen. Siehe al-Mawsoo’ah al-Fiqhiyyah al-Kuwaitiyyah (5/135)
8. Tiere, die für uns verboten sind zu töten, wie Ameisen, Bienen, Sperber und Wiedehopfe gemäß Abu Dawood (5267) und Ibn Majaah (3224). Sahih bei al-Albani
9. Hausesel, gemäß einigen Hadith in Bukhari. Zuerst waren sie erlaubt, jedoch hat der Prophet sallallahu 'alaihi wa sallam in Khaybar ihren Verzehr verboten. Siehe al-Mughni (9/324)
10. Raubtiere mit Fangzähnen, wie Löwen, Tiger, Leoparden, Hunde, Wölfe. etc gemäß (Muslim, 1934)
11. Tiere, die uns befohlen wurden, zu töten, wie Skorpione, Ratten und Eidechsen gemäß Bukhari und Muslim.
12. Alles, das uns schadet, denn Allah ta'ala sagt im Qur'an:
[2:195] ... stürzt euch nicht mit eigenen Händen ins Verderben...
Alle Meerestiere und -pflanzen sind erlaubt für uns, egal ob tot oder lebendig. Denn Allah sagt im Qur'an:
[5:96] Der Fang aus dem Meer und sein Genuß sind euch - als Versorgung für euch und für die Reisenden - erlaubt...
Einige Gelehrte haben jedoch einige Tiere davon ausgeschlossen:
1. Krokodile, da sie Fangzähne haben und auf dem Land leben.
2. Frösche, weil der Gesandte Allahs sallallahu 'alaihi wa sallam verboten hat, sie zu töten gemäß Imam Ahmad und Ibn Maajah; siehe auch Saheeh al-Jaami, 6970)
3. Einige Gelehrte haben Seeschlangen verboten, jedoch ist die korrektere Ansicht, dass es erlaubt ist aufgrund der oben genannten Ayah.
4. Otter und Schildkröten, da sie auch auf dem Land leben. Deswegen ist man auf der sicheren Seite, dass man sie nach den Richtlinien der Schari'a schächtet, dann sind sie erlaubt zum Verzehr.
5. Auch bei Meerestieren und -pflanzen gilt die Regel. Was schadet, ist haram aufgrund der oben genannten Ayah.
Siehe al-Mughni, 11/83; Haashiyah al-Rawd, 7/430; Tafseer Ibn Katheer, 3/197; und Ahkaam al-At’imah by al-Fawzaan.
Wa Allahu a'lam. Das war eine Zusammenfassung mehrer Fataawa.