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Nachfasten bis wann?
#1
Salam_wr_wb liebe Geschwister,

ich kenne einige Schwestern, die noch Fastentage vom Ramadan nachzuholen haben als sie ihre Menstruation hatten. Sie müssen aber nicht nur die Tage von einem Ramadan nachholen, sondern z.B. noch die von vor 3 Jahren.
Gibt es eine bestimmte Zeitspanne, bis wann man die Tage nachgefastet haben muss? Weil ansonsten könnte eine Frau ja so lange warten, bis sie irgendwann 100 Tage nachfasten muss von vor 25 Jahren.
Die Schwestern die noch so viele Tage von den vielen Ramadan nachfasten müssen sagen mir dann dass man die Tage bis man Hajj macht nachgefastet haben muss aber ich meine gehört zu haben dass man die Tage vor dem nächsten Ramadan nachgeholt haben muss...

Wa_salam_wr_wb
#2
Salam_wr_wb

Dass man bis zur Hadsch Zeit hat, stimmt nicht. Man muss die Tage bis spätestens zum nächsten Ramadan nachfasten:

Frage:

Ich habe einige Tage im Ramadan wegen meiner Menstruation nicht gefastet. Dies geschah vor einigen Jahren und ich habe diese Tage bis jetzt nicht nachgeholt. Was muss ich tun?


Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Imame stimmen überein, dass jeder, der einige Tage im Ramadan nicht fastet, diese Tage nachholen muss bevor der nächste Ramadan beginnt.

Sie führten als Beweis dafür den bei al-Bukhari (1950) und Muslim (1146) verzeichneten Hadith an, der von Aisha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) überliefert wurde und in dem es heißt: „Ich hatte Fastentage, die ich noch vom Ramadan schuldete, und ich konnte sie bis Shaban nicht nachholen. Das war so aufgrund der Position des Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) [als Ehemann].“

Al-Hafidh sagte: „Es kann aus ihrem Eifer, sie im Shaban zu fasten, verstanden werden, dass es nicht erlaubt ist, das Nachholen zu verspäten bis der nächste Ramadan beginnt.“

Wenn jemand das Nachholen der Fastentage verspätet, bis Ramadan beginnt, dann muss eines der zwei folgenden Szenarien zutreffen:

1. Die Verspätung hat einen Grund, wie z. B. eine Krankheit, die bis zum Beginn des folgenden Ramadans anhält. In diesem Fall ist es keine Sünde für denjenigen, der sich verspätet, denn er hat eine Entschuldigung, und er muss nur die Tage nachholen, die er verpasste. Daher sollte er die Anzahl der Tage nachholen, die er nicht gefastet hat.

2. Es gibt keinen Grund für die Verspätung, wie z. B. wenn jemand in der Lage war, die Fastentage nachzuholen, doch er tat es nicht bevor der folgende Ramadan begann.

Diese Person sündigt, weil sie das Fasten ohne Entschuldigung nicht nachholt. Die Imame sind sich einig, dass man das Fasten nachholen muss, doch sie vertraten unterschiedliche Ansichten darüber, ob außer dem Fasten auch für jeden Tag ein Armer gespeist werden muss oder nicht.

Malik, ash-Shafii und Ahmad sagten, dass ein Armer gespeist werden muss und sie nannten als Beweis dafür die Berichte, die von Sahaba wie Abu Huraira und ibn Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) überliefert wurden.

Imam Abu Hanifa (möge Allah ihm barmherzig sein) war der Meinung, dass man keinen Armen speisen, aber die Tage nachholen muss.

Er nannte als Beweis die Tatsache, dass Allah demjenigen, der im Ramadan nicht fastet, nur befohlen hat, die verpassten Tage nachzuholen, und Er erwähnte nicht das Speisen eines Armen. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). …“ [2:185]

Siehe Majmu 6/366; al-Mughni 4/400.

Diese zweite Ansicht wurde auch von Imam al-Bukhari (möge Allah ihm barmherzig sein) bevorzugt. Er sagte in seinem Sahih: „Ibrahim (d.h. an-Nakhai) sagte: ‚Wenn jemand nachlässig ist (beim Nachholen der verpassten Fastentage) bis der nächste Ramadan kommt, dann sollte er die verpassten Tage beider Monate fasten.‘“ Doch er war nicht der Ansicht, dass man einen Armen speisen sollte. Es gibt außerdem einen mursal Bericht von Abu Huraira und Ibn Abbas, in dem es heißt, dass man einen Armen speisen sollte. Al-Bukhari sagte weiterhin: „Doch Allah erwähnt das Speisen eines Armen nicht, sondern Er sagt (ungefähre Bedeutung):‚… wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). …‘[2:185]“

Shaikh Ibn Uthaimin (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte, wobei er anmerkte, dass es nicht obligatorisch ist, einen Armen zu speisen: „Die Worte der Sahaba und ihre Verwendung als Beweis unterliegt weiterer Diskussion, wenn sie gegen die offensichtliche Bedeutung des Qurans gehen. In diesem Fall steht die Aussage, es sei verpflichtend, einen Armen zu speisen, im Widerspruch zur offensichtlichen Bedeutung des Qurans, denn Allah hat nur das Nachholen derselben Anzahl an anderen Tagen auferlegt und Er erwähnte nicht mehr als das. Darauf basierend sollten wir nicht den Dienern Allahs mehr auferlegen, als sie tun müssen, um ihre Pflicht zu erfüllen. Doch das, was von Ibn Abbas und Abu Huraira berichtet wurde, kann so verstanden werden, dass es mustahabb ist und nicht obligatorisch. Die korrekte Ansicht in dieser Angelegenheit lautet, dass man nicht mehr tun muss, als die verpassten Tage nachzuholen, doch man sündigt, wenn man dies verspätet.“ (Ash-Sharh al-Mumti 6/451)

Darauf basierend ist es nur verpflichtend, die Fastentage nachzuholen, doch wenn jemand auf der sicheren Seite sein und für jeden verpassten Tag einen Armen speisen möchte, dann ist das gut.

Die Frau, die diese Frage stellte, muss bei Allah bereuen und fest entschlossen sein, ihren Fehler zukünftig nicht zu wiederholen, vorausgesetzt, dass sie das Nachholen der Fastentage ohne Entschuldigung verspätet hat.

Und Allah ist Derjenige, Den wir darum bitten, uns bei dem zu helfen, war Er liebt und was Ihm gefällt.

Und Allah weiß es am besten.


Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 26865)

http://muslimat.cwsurf.de/index.php?opti...&Itemid=71
#3
Salam_wr_wb liebe Schwester,

vielen Dank für die Antwort. Ich drucke das der Schwester aus und inshallah nimmt sie die Nasiha an und folgt nicht blind dem, was ihre Eltern ihr sagen...

Wa_salam_wr_wb
#4
Salam_wr_wb

Sie hat ihre verpassten Tage für viele Jahre nicht nachgeholt

Frage (Nr. 40695):

Es gibt eine Frau, die das Alter von 50 Jahren erreicht hat. Wenn sie ihre Periode im Ramadān bekam, hat sie an diesen Tagen nicht gefastet, doch sie holte die Tage nicht nach, weil sie nicht wusste, dass dies eine Pflicht ist. Jetzt weiß sie es und möchte wissen, was sie zu tun hat.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Sie muss diese Tage nachholen und um auf der sicheren Seite zu sein sollte sie einen Armen für jeden Tag speisen.

Scheikh ibn Bāz (15/184) wurde gefragt: „Ich habe eine Schwester, die die durch ihre Periode verpassten Fastentage für mehrere Jahre nicht nachholte, denn sie wusste nicht darüber Bescheid, insbesondere da einige Leute ihr gesagt hatten, dass sie die Tage nicht nachholen muss, die sie verpasste. Was muss sie tun?“

Er antwortete: „Sie muss Allah um Vergebung bitten und bei Ihm bereuen. Außerdem muss sie die Tage, die sie verpasste, nachholen und für jeden Tag einen Armen speisen, wie durch eine Anzahl von Gefährten des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ausgesagt wurde. Das bedeutet, dass sie einen halben Sā` geben muss, was 1,5 Kilogramm entspricht. Was einige unwissende Frauen ihr darüber gesagt haben, dass sie nichts tun müsse, hebt nicht die Verpflichtung auf. `Ā’ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: „Uns wurde befohlen, die verpassten Fastentage nachzuholen, doch uns wurde nicht befohlen, die Gebete nachzuholen.“ (übereinstimmend angenommen).

Wenn ein anderer Ramadān beginnt, bevor sie die verpassten Fastentage nachgeholt hat, dann begeht sie eine Sünde und sie muss die Tage nachholen und bereuen und außerdem einen Armen für jeden Tag speisen, wenn sie dazu in der Lage ist. Ist sie arm und kann andere nicht speisen, dann reichen Fasten und Reue aus und sie muss kein Essen verteilen. Kann sie sich nicht mehr daran erinnern, wie viele Tage sie zu fasten hat, dann sollte sie auf dem basierend fortfahren, von dem sie denkt, dass es am wahrscheinlichsten ist, und die Tage fasten, von denen sie denkt, dass sie sie im Ramadān verpasst hat und das wird genügen, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt. Und hört zu und gehorcht und gebt Gutes für euch selbst aus. ….“ (64:16).

Das Beständige Komitee (10/151) wurde über eine ältere Frau von 60 Jahren befragt, die in all den Jahren, in denen sie ihre Periode bekam, nichts von der Regel über die Menstruation wusste, und die deshalb die verpassten Ramadāntage nicht nachgeholt hatte, da sie dachte, sie müsse sie nicht nachholen, basierend auf dem, was sie von den Leuten gehört hatte. Das Komitee antwortete: „Sie muss dafür bei Allah bereuen, denn sie hat nicht die Leute des Wissens gefragt. Außerdem muss sie die Tage, an denen sie nicht gefastet hat, nachholen, gemäß dem, was sie für die wahrscheinliche Anzahl der verpassten Tage hält, und sie sollte für jeden Tag eine Sühneleistung entrichten, indem sie einen Armen mit einem halben Sā` Weizen, Datteln, Reis oder was auch immer das übliche Nahrungsmittel in ihrem Land ist versorgt, wenn sie dazu in der Lage ist. Kann sie andere nicht speisen, dann muss sie es nicht tun, und es ist ausreichend für sie, die Fastentage nachzuholen.

Für weitere Informationen über die Speisung von Armen siehe bitte in Frage #26865 nach.siehe beitrag von schwester al ilmu nurun

Islam Q&A

Alles Lob gebührt Allah.
  


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