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Fataawa für muslimische Minderheiten
#4
KAPITEL 3: Die Neueinführungen (bid’a) und die islamischen Feste



Die Bedeutung von bid’a, ihre Merkmale und ob man für sie gute Taten gutgeschrieben bekommt?

Was ist die Bedeutung von bid’a und was sind ihre Merkmale? Gibt es auch gute bid’as? Und was bedeutet die Aussage des Propheten (a.s.) „Wer eine gute Tradition (sunnah) in den Islam einführt...“?


Islamrechtlich definiert handelt es sich bei der bid’a um eine Form der Anbetung Allahs, die Allah so nicht vorgeschrieben hat, oder, wenn man so will, eine Form der Anbetung Allahs, die weder der Prophet noch seine rechtgeleiteten Nachfolger befolgt haben. Die erste Definition basiert auf Allahs Wort:

{„Oder haben sie Teilhaber, die ihnen als Religion verordnet haben, was Allah nicht erlaubt hat?“ (asch-schura: 21)}

, während die zweite Definition auf der Aussage des Propheten beruht:

„Wer eine gute Sunnah in den Islam einführt, der wird für sie belohnt und für jeden, der sich nach ihr richtet.“

Und Allah weiß es am besten.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Das Annehmen von Süßigkeiten zu christlichen Festen und das Schmücken der Häuser zu muslimischen Festen.

Eines der religiösen Feste der Bürger dieses Landes ist Weihnachten, die Geburt des Messias (a.s.), und viele von ihnen schmücken ihre Häuser mit bestimmten Pflanzen oder verschiedenen Lichtern, die an den Hauswänden angebracht werden u.ä. Wie ist die Rechtsmeinung dazu, wenn der Muslim diese Dinge übernimmt? Und ist es dem Muslim erlaubt, Schmuck außerhalb des Hauses zu den muslimischen Feiertagen anzubringen? Außerdem gibt es zu Weihnachten ein Auto, welches die Gegend abfährt und unter den Kindern kostenlose Süßigkeiten verteilt. Wir leben unter ihnen und unsere Kinder sehen diesen Anblick, dürfen sie die Süßigkeiten annehmen oder nicht?


Was eine zur Schau gestellte Freude und Festschmuck zu Weihnachten oder anderen religiösen christlichen Feiertagen angeht, so ist dies zweifellos verboten. Wir sagen sogar mit den Worten von Ibn Qayyim (Allah sei ihm gnädig):

„Wenn dieses vom kufr übernommen wird, so wiegt das schwerer als Alkohol zu trinken o.ä. von dem, was die Christen als erlaubt betrachten und laut Scharia verboten ist.“
Die Muslime sollten sich durch Stärke und Stolz auszeichnen und keine Nachläufer der Christen sein. Was aber nun diese Autos angeht, so sollten die Muslime sich bei den Christen beschweren, wenn sie damit auch die muslimischen Wohngegenden abfahren. Gegen eine Schmückung der Häuser zu den muslimischen Feiertagen ist meiner Meinung nach nichts einzuwenden, da es sich dabei um einen Ausdruck der Freude handelt, genauso wie es auch erlaubt ist, das Tamburin zu schlagen oder mit Speer und Pfeilen zu spielen o.ä.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Die bid’a des Prophetengeburtstages (a.s.) und die Sufiorden

Ist die Wiederaufnahme des Feierns aus Anlass des Geburtstages des Propheten (a.s.) eine gute bid’a oder nicht? Und was ist zu den Sufiorden zu sagen, wie der Qadiriya oder der Tijaniya u.a.?


Es ist richtig, dass es sich bei der Wiederaufnahme des Prophetengeburtstages um eine bid’a handelt, denn sie wurde uns weder von den Prophetengefährten (r.a.) noch von der Nachfolgegeneration überliefert, sondern wurde erst im vierten Jahrhundert der hijra eingeführt. Es bleibt dabei nicht aus, dass es zu einigen verwerflichen Handlungen kommt, wie z. B. die Mischung der Geschlechter, ja es kann sogar dazu kommen, dass schirk betrieben wird. Man sagt, dass die Worte des Dichters al-Busayri über den Propheten immer wieder wiederholt werden:

„Du edelster aller Geschöpfe, ich habe niemanden, bei dem ich Schutz suchen könnte außer bei dir, wenn die schwere Heimsuchung eintritt, wenn Du nicht am Tag der Rückkehr meine Hände ergreifst aus Verzeihung oder wenigstens sagst: es war ja nur ein kleiner Fehltritt, denn dein ist der Großmut im hiesigen Leben und seinem Gegenstück, und zu deinem Wissen gehört das Wissen der Offenbarung und der Schreibfeder.“

Hierbei handelt es sich um eine schlimme Form des Schirks, die denjenigen, der sie betreibt, aus dem Islam ausschließt. Mein Rat für die, die den Propheten lieben, ist es, sich an seinen Weg zu halten und alles, was neu in seine Religion eingeführt wurde, beiseite zu lassen, denn der Prophet hat davor gewarnt und uns mitgeteilt, dass jede bid’a ein Irrglaube ist. Wenn derjenige, der sie eingeführt hat, meint, dass es sich um eine Rechtleitung handelt, so lautet die Antwort darauf, dass Rechtleitung das ist, was Muhammad gebracht hat, nach Allahs Worten:

{„Er ist es, der Seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der wahren Religion geschickt hat, um ihr zum Sieg zu verhelfen über alles, was es sonst noch an Religion gibt.“
(al-fath: 28)}

Was die Sufiorden angeht, die Tijaniya und die Qadiriya u.a. so kenne ich mich hier nicht gründlich genug aus. Allerdings gibt es welche, die am Rand zum kufr stehen, wie z. B. Ibn Arabi u.a., die von der Einheit des Seins (Allah bewahre) ausgehen, doch gibt es auch andere.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Nationale Feiertage und die Teilnahme an ihnen.

Bei uns gibt es einige Muslime, die regelmäßig zu den Nationalfeiertagen und zum Gedenken an die Unabhängigkeit ein Fest veranstalten. Gewöhnlich sind diese Feiern begleitet von Trommeln, Tamburinen und anderen Instrumenten sowie von nationalen Gesängen. Was gilt für solche Feiern und ist die Teilnahme daran erlaubt?


Diese Art von Feiern gehören zu den Bid’as, zu denen Allah keine Vollmacht herabgesandt hat. Das Wort „Feier“ beinhaltet allgemeine Zusammenkünfte, die sich jährlich, monatlich oder wöchentlich wiederholen. Allah hat jedem Volk ein Fest gegeben und uns hat er mit dem Fastenbrechen- und dem Opferfest eine Alternative zu den Festen der Jahiliya gegeben. So überlieferten al-Bukhari und Muslim die Worte des Propheten :

Abu Dawud, an-Nisa’i und Ahmad überlieferten von Anas Ibn Malik (r.a.), dass der Prophet nach Medina kam und sie dort zwei Feiertage begingen. Er fragte: „Was sind das für zwei Tage?“ Sie antworteten: „Während der jahiliya pflegten wir an ihnen zu feiern.“ Darauf sagte der Gesandte Allahs : „Wahrlich, Allah hat sie euch gegen zwei bessere Tage eingetauscht, den Opfertag und den Tag des Fastenbrechens.“

Der Gesandte Allahs hat sie also nicht darin unterstützt, ihre Tradition fortzusetzen, sondern hat ihnen deutlich gemacht, dass Allah ihnen zwei bessere Tage an ihrer Stelle gegeben hat. Wenn man dann noch bedenkt, wie sehr diese neueingeführten Feste den Gebräuchen der Nichtmuslime ähneln und sie auf Kosten der muslimischen Bräuche imitieren, dann verstehen wir auch, dass kein Muslim an solchen Bid’a-Festen teilnehmen sollte. Insbesondere angesichts der untersagten Bräuche, wie z. B. Musik und Mischung der Geschlechter etc. Und Allah weiß es am besten.

Scheich Salah as-Sawi


Der Muttertag.

Jedes Jahr wird der sogenannte Muttertag begangen, ist das erlaubt oder verboten?


Alle Feiertage, die sich außerhalb des Rahmens der vorgeschriebenen Feste bewegen, sind Neueinführungen, die zu den Zeiten der rechtschaffenen Vorfahren nicht bekannt waren, und die eventuell sogar von Nichtmuslimen begründet wurden, so dass neben der Tatsache, dass es sich bei ihnen um eine Bid’a handelt, noch die Tatsache hinzukommt, dass es eine Nachahmung der Feinde Allahs ist. Die vorgeschriebenen Feste sind den Muslimen bekannt, nämlich das Fastenbrechen-, das Opferfest und der wöchentliche Feiertag (der Freitag). Im Islam gibt es neben diesen drei Feiertagen keine Feste und jeder Feiertag, der neueingeführt wurde, wird auf seine Begründer zurückfallen und ist nach Allahs Gesetzen nichtig, wie...

sagte: „Wer in unsere Sache etwas neu einführt, was nicht dazugehört, das wird zurückgewiesen.“

Was bedeutet, dass es auf ihn zurückfällt und von Allah nicht angenommen wird, oder auch in einer anderen Formulierung:

für diese wahre Religion, die Allah für Seine Diener gutgeheißen hat, bestimmt haben und nichts hinzuzufügen und nichts auszulassen. Desgleichen darf der Muslim kein Opportunist sein, der jedem Schreier nachrennt, sondern seine Persönlichkeit muss sich auf der Scharia gründen, so dass er derjenige ist, dem gefolgt wird und nicht umgekehrt und so dass er das Vorbild ist und nicht einem Vorbild nacheifert, denn Allahs Scharia ist Allah sei Dank vollkommen in jeder Hinsicht. Allah sagt:

{„Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt und meine Gnade an euch vollendet und den Islam als Religion gutgeheißen.“ (al-ma’ida: 3)}

Und eine Mutter hat mehr verdient, als dass man sie nur an einem Tag im Jahr verwöhnt. Die Mutter hat sogar das Recht, dass ihre Kinder sie ständig und überall umsorgen und sich um sie kümmern und dass sie ihr gehorsam sind, sofern sie nicht etwas von ihnen verlangt, was gegen Allahs Gebote verstößt.

Scheich Muhammad al-Uthaymin
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RE: Fataawa für muslimische Minderheiten - von Ibn Suleyman - 01-10-2014, 12:22 PM

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