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Fataawa für muslimische Minderheiten
#6
KAPITEL 5 Reinheit und Gebet


Die Anschaffung von Haushunden und das Unreine am Hund.

Was gilt für das Aufziehen von Hunden durch den Muslim? Ändert sich das Urteil, wenn dieser als Wachhund genutzt wird? Wird die Gebetswaschung (wudu’) durch die Berührung eines Hundes ungültig? Und wenn der Hund an meiner Kleidung schnuppert, muss ich sie dann waschen – und wie? Und wenn die Anschaffung von Hunden als Wachhunde für das Haus erlaubt ist, wie ist dann Ihrer Meinung nach die Aussage Jibrils (a.s.) zu verstehen: „Wir Engel betreten kein Haus, in dem ein Bild oder ein Hund ist.“


Die Anschaffung eines Hundes ist nur zur Bewachung zulässig, gemäß den Worten des Propheten (a.s.): „Wer einen Hund anschafft, verliert jeden Tag einen Zoll seines Lohns, außer es handelt sich um einen Jagdhund, einen Hütehund oder einen Wachhund.“ Hierin liegt eine Erlaubnis zur Hundehaltung zur Bewachung von Viehherden vor Raubtieren und der Bewachung von Ackerland vor Dieben, Tieren o.ä. Das gleiche gilt für die Bewachung von Firmen oder Geldern vor Dieben u. ä. sofern bekannt ist, dass der Hund durch seine Wachsamkeit vor Dieben schützt, dann ist er erlaubt. Gewöhnlich hält er sich dann außerhalb des Hauses auf dem Grundstück auf, und in dem Fall verhindert er nicht das Eintreten der Engel. Doch soll der Hund davon abgehalten werden, in das Haus hineinzukommen, besonders in die Räume, wo die Familie schläft, zusammensitzt und isst, da seine Aufgabe die Bewachung außerhalb des Hauses ist. Wenn er einen berührt, so wird davon i. d. R. der wudu’ nicht beeinträchtigt, wenn man seine Haut, sein Fell oder seinen Rücken berührt, solange er trocken ist. Das gleiche gilt, wenn der Hund einen beschnuppert, so wird man davon noch nicht unrein, es sei denn, etwas von dem Speichel tropft auf die Kleidung oder er leckt daran.
Dann muss die Kleidung auf die im Hadith beschriebene Weise gewaschen werden.

Scheich Abdullah Ibn Jibrin


Wenn man beim Gebet versehentlich die falsche Gebetsrichtung (qibla) einnimmt.

Als wir nach Amerika kamen, haben wir nach dem Kompass gebetet und dabei nicht die qibla eingehalten. Als wir dann einige Muslime kennen lernten, überraschten sie uns damit, dass wir in die falsche Richtung beteten und wiesen uns die richtige Richtung. Ist nun das Gebet, das wir verrichtet haben, bevor wir die richtige Richtung kannten gültig oder nicht?


Wenn der Gläubige sich ernsthaft bemüht, die qibla zu finden, während er sich in der Wüste befindet oder in einem Land, in dem er die qibla nicht kennt, und dann gemäß des Ergebnisses seiner Bemühung betet und sich später herausstellt, dass er nicht die qibla eingehalten hat, so soll er sich nach dieser neuen Erkenntnis richten, wenn sicher ist, dass sie richtiger ist als seine frühere und sein früheres Gebet ist gültig, da er es in ernsthafter und aufrichtiger Bemühung um die richtige qibla verrichtet hat. Es ist von dem Propheten (a.s.) und seinen Gefährten (r.a.) etwas ähnliches überliefert, als sich die qibla von Jerusalem hin zur Kaaba änderte. Und Allah schenkt den Erfolg.

Scheich Abdulaziz Ibn Baz (Allah sei ihm gnädig)


Das Gebet in Kleidung, auf der Abbildungen sind, und das Betreten der Moschee in solcher Kleidung.

Was gilt für ein Gebet in Kleidung mit Abbildungen, und was für das Betreten der Moschee in solcher Kleidung? Wenn das Betreten der Moschee so nicht zulässig ist, muss man dann Kinder mit solcher Kleidung hinausbringen?


Wenn die Bilder Beseeltes darstellen, so ist das Gebet in ihnen verboten, selbst das Tragen solcher Kleidung ist generell verboten, nicht nur während des Gebets. Das Gebet ist nach der berühmten Rechtsschule von Imam Ahmad Ibn Hanbal (Allah sei ihm gnädig) dann ungültig. Wenn die Bilder jedoch Unbeseeltes darstellen, wie z. B. Bäume o. ä. so ist es nicht schlimm, diese Kleidung anzuziehen, doch wenn sie während des Gebets ablenkt, dann sollte man sie wechseln, wie auch der Prophet (a.s.) ein Gewand wechselte, was Muster hatte, weil er während des Gebets davon abgelenkt wurde. Und als er fertig war, befahl er, es dem Besitzer zurückzugeben und ihm sein Gewand zu bringen, wo nichts drauf abgebildet war, was den Betenden ablenkt. Was das Betreten der Moschee mit Abbildungen betrifft, so ist es verboten, denn dies stört die Engel, weil die Engel kein Haus betreten, in dem es Bilder gibt, außer den Bildern, die unumgänglich sind, wie z. B. das Foto im Ausweis, im Pass oder auf den Geldscheinen. Diese Fotos sind notwendig, und man kann nicht ohne sie auskommen. Ein Kind, was Bilder auf seiner Kleidung hat, sollte aus der Moschee herausgebracht werden, jedoch behutsam, indem man seinem Vater sagt, er möchte sein Kind nicht in dieser Kleidung mitbringen und ihm raten, seinem Kind solche Kleidung gar nicht erst anzuziehen, unabhängig davon, ob es ihn zur Moschee begleitet oder nicht.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Wie betet der Kranke im Sitzen?

Wie betet der Kranke im Sitzen? Soll er im Schneidersitz sitzen oder auf Knien wie beim taschahhud? Was gibt es dafür für einen Beweis?

Wenn der Kranke im Sitzen betet, oder auch wenn ein Gesunder die freiwilligen Gebete sitzend betet, so soll er da, wo normalerweise gestanden wird und bei der Beugung (ruku’), die Beine kreuzen und anstelle der Niederwerfung (sujud) und des Sitzens soll er sich wie beim taschahhud oder auch wie beim Sitzen zwischen den beiden sujuds auf die Knie setzen. Der Beweis hierfür ist, dass der Prophet (a.s.), wenn er sitzend betete, im Schneidersitz betete. Aber anstelle des sujuds und anstelle des Sitzens zwischen den beiden sujuds sowie beim taschahhud ist es der richtigen Stellung am nächsten, sich hinzulegen. Und was der richtigen Stellung am nächsten kommt, ist natürlich besser.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Das Gebet im Flugzeug.

Das Nachmittagsgebet bricht an, während ich im Flugzeug sitze und es gibt nicht genug Platz, da das Flugzeug sehr klein ist und nur 18 Sitze hat. Bete ich in dem Fall auf meinem Platz im Sitzen oder warte ich meine Ankunft ab, selbst wenn die Zeit des Nachmittagsgebets dann vorbei ist?


Es ist Pflicht, dort zu beten, wo Sie gerade sind und das Gebet nicht zu verzögern, denn Allah sagt: „Das Gebet ist den Gläubigen eine zeitlich festgelegte Vorschrift.“ (an-nisa’: 103) Wenn es z. B. die Zeit des Mittagsgebets ist, so darf man es ja mit dem Nachmittagsgebet zusammenfassen und später beten, aber wenn Sie wissen, dass sie reisen werden und nicht beten können, dann fassen sie beide zusammen und beten sie zur Zeit des Mittagsgebets.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Das Gebet, wenn Musik zu hören ist.

Manchmal kommt die Zeit des Gebets, während ich mich an öffentlichen Orten aufhalte, wie Märkten, Parks etc. Wenn ich dann bete und Musik zu hören ist, weil ich keinen anderen Ort finde, bevor die Zeit verstreicht, wie lautet dazu das Urteil?


Wenn die Musik vom Gebet ablenkt, so soll man nicht beten, bis man einen Ort gefunden hat, wo man ungestört ist. Wenn es sich um ein Gebet handelt, was mit dem darauffolgenden zusammengefasst werden kann, so soll man zur späteren Zeit beten, und wenn es ein Gebet ist, was mit dem vorangegangenen zusammengefasst wird, so soll man zur früheren Zeit beten, bevor man sich an einen solchen Ort begibt.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Das Gebet an öffentlichen Orten in dem Bestreben, es nicht zu verzögern.

Manchmal kommt die Zeit des Gebets, während ich mich an öffentlichen Orten aufhalte, wie Märkten, Parks etc. Wenn ich dann bete und Musik zu hören ist, weil ich keinen anderen Ort finde, bevor die Zeit verstreicht, was ist dazu das Urteil?


Wenn die Zeit des Gebets anbricht und der Muslim sich an öffentlichen Orten aufhält, wo Musik zu hören ist, so ist es seine Pflicht, einen reinen Ort zu suchen, an dem keine Musik zu hören ist, z. B. auf Parkplätzen oder in der näheren Umgebung. Wenn dies aufgrund von Regenwetter, bitterer Kälte oder vereistem Boden nicht möglich ist und man auch nicht vor Ablauf der Gebetszeit nach Hause kommt, so betet man, auch wenn Musik zu hören ist, doch man soll dies von Herzen verabscheuen und so gut es geht weghören.

Man sollte wissen, dass es dem Muslim nicht erlaubt ist, das Gebet zu verzögern, bis die Zeit abgelaufen ist mit der Begründung, dass man an einem öffentlichen Ort war, an dem es keinen Platz zum Beten gab, an dem keine Musik zu hören war oder weil man – wie dies der Fall bei einigen Kleingläubigen ist – sich schämt, vor den Leuten zu beten. Denn die Verzögerung des Gebets über seine Zeit hinaus gehört zu den größten Sünden und unser Herr drohte denjenigen, die das Gebet hinausschieben mit den Worten:
„Wehe den Betenden, die nachlässig in ihrem Gebet sind“ (al-ma’un: 5) was bedeutet, „die es über seine Zeit hinaus verschieben oder eine seiner Voraussetzungen und Regeln ohne Entschuldigung nicht erfüllen“. Der Prophet (a.s.) sagte: „Wer das Nachmittagsgebet unterlässt, dessen Taten sind verloren.“ (Überliefert von al-Bukhari) Und viele der Gelehrten, wie Ibn Hazm und Ibn Taymiya gelangten zu der Auffassung, dass, wer das Gebet über seine Zeit hinaus verzögert ohne eine Entschuldigung, wie Schlaf, Ohnmacht oder Vergessen, dem nützt es nichts, es später zu verrichten. Es wird nicht angenommen, selbst wenn er es hundertmal betete, denn Allah sagt: „Das Gebet ist den Gläubigen eine zeitlich festgelegte Vorschrift“ (an-nisa’: 103), d.h. eine Pflicht, die an bestimmte Zeiten gebunden ist und die ohne Entschuldigung zu einer anderen Zeit nicht angenommen wird. Der Prophet (a.s.) sagte: „Wer etwas tut, was nicht von uns befohlen wurde, das wird zurückgewiesen.“ (Al-Bukhari und Muslim.) Die Gelehrten sagen dazu: „Das Gebet, das über seine Zeit hinaus verzögert wurde, wurde nicht vom Propheten (a.s.) befohlen, also wird es nicht angenommen, sondern zurückgewiesen. Der Muslim muss seinen Herrn fürchten und Seine Heiligkeit verherrlichen, stolz auf seine Religion sein und auf die Ausführung der Gebote sorgsam achten, dann wird er auch den Lohn für seine gottesdienstliche Handlung selbst, so wie für die Offenlegung der Wahrheit und dem Aufruf dazu erhalten, und Allah ist Der, Den man um Hilfe bittet.

Scheich Abdulaziz al-Fawzan


Die Verspätung des Morgengebets oder das Unterlassen des Gemeinschaftsmorgengebets, weil die Nacht kurz ist und man sie mit Lernen verbracht hat.

In einigen westlichen Ländern leiden wir unter einer sehr kurzen Nacht und einem langen Tag, was das Wahrnehmen des Gemeinschaftsmorgengebets erschwert, besonders, da wir manchmal gezwungen sind, die Nacht wach zu bleiben, um zu lernen. Ist es eine Sünde, wenn wir das Morgengebet nach hinten hinausschieben und es nicht in der Gemeinschaft verrichten?


Die vorsätzliche Verzögerung eines Gebets über seine Zeit hinaus ist nicht zulässig, egal ob es sich um das Morgen- oder ein anderes Gebet handelt. Doch wenn dies ohne eigenes Zutun passiert, weil einen der Schlaf überwältigt, so sind der Schlafende und der, der vergisst, entschuldigt. Allerdings soll man sich bemühen und beten, sobald man sich erinnert oder erwacht, nach den Worten des Propheten (a.s.): „Wenn man schläft, überschreitet man nicht das Maß, sondern nur im Wachzustand.“ Doch ist man dazu aufgefordert, alles mögliche zu unternehmen, um das Gebet zur rechten Zeit beten zu können, wie z. B. früh schlafen zu gehen oder den Tag zum Lernen nutzen, solange er lang ist. Sie können den Großteil des Tages oder auch den ganzen Tag mit Lernen verbringen und dann früh schlafen gehen, wenn es geht. Auf jeden Fall sollten Sie sich bemühen, das Gebet rechtzeitig zu verrichten, und wenn Sie dann vom Schlaf übermannt werden, so wird keinem auferlegt, was er nicht tragen kann.

Scheich Abdullah Ibn Jibrin


Die Zusammenlegung von Gebeten aufgrund langer Vorlesungen.

Was gilt für die Zusammenlegung des Abendgebets mit dem Nachtgebet, wenn die Zeit durch eine Vorlesung in Anspruch genommen wird, die vor dem Abendgebet beginnt und bis zum Anbruch des Nachtgebets andauert, und dies regelmäßig, weil die Vorlesung einmal in der Woche stattfindet? Ist es zulässig, dabei auf den Hadith von Ibn Abbas zu verweisen, der auf die Frage, nach der Zusammenlegung der Gebete, wenn man nicht auf Reisen ist, und es auch keinen Zustand der Angst, keinen Regen und keine Krankheit gibt, antwortete: „Er wollte seine ummah nicht einschränken“?


Eine solche Zusammenlegung ist nicht schlimm, wenn der Betende sein Gebet sonst nicht zur rechten Zeit verrichten kann aufgrund dieser Vorlesung. In dem Fall ist es zulässig, das Gebet mit dem Nachtgebet zusammen zu beten, nachdem die Vorlesung zu Ende ist. Vielleicht kann man dies aus dem genannten Hadith von Ibn Abbas schlussfolgern, dass er ohne Angst und ohne Regen zwei Gebete zusammen betete und als er gefragt wurde, was der Grund dafür sei, antwortete: „Er wollte die ummah nicht einschränken.“ Dieser Hadith deutet darauf hin, dass, wenn er es tat, um sie nicht einzuschränken, es zweifellos hinderlich ist, die Gebete nicht zusammenzulegen: Wenn man die Vorlesung zum Beten verlässt, hat man einen Nachteil dadurch und wenn man bleibt, kann man die Gebetszeit nicht einhalten, auch wenn man sie verschöbe. Außerdem hat der Muslim nicht die Wahl bei der zeitlichen Bestimmung seiner Vorlesungen, sondern dies wird von anderen festgesetzt, und es ist normal, dass in den nichtmuslimischen Ländern keine Rücksicht auf die Gebetszeiten der Muslime genommen wird. Wenn der Student also für den Verlauf seines Studiums diese Vorlesung braucht, so darf er das Gebet später verrichten.


Die Erlaubnis für einen Spirituosenhändler, den Gebetsruf zu verrichten.

Ist es uns erlaubt zuzulassen, dass jemand, der Alkohol verkauft, in der Moschee den Gebetsruf verrichtet? Ist sein Gebetsruf gültig?


Sein Gebetsruf ist gültig, weil er ein Muslim ist und einen vorgeschriebenen Gebetsruf verrichtet hat, doch meistens ist derjenige, der Alkohol trinkt, nicht gradlinig in seinem Glauben, denn Alkohol ist die Mutter der Sünden und daher ist es Pflicht, einen anderen Muezzin zu verlangen.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Ein Spirituosenhändler als Imam für das Gebet.

Ist es uns erlaubt, einen Muslim, der Alkohol verkauft, obwohl er weiß, dass dies verboten ist, den Gebetsruf in der Moschee verrichten zu lassen, wenn er regelmäßig zum Gebet zur Moschee kommt, ohne einmal zu fehlen?


Alkohol ist nach Koran, Sunnah und übereinstimmender Meinung der Gelehrten verboten. Und wenn Allah etwas verbietet, ist auch sein Preis verboten, wie aus den Worten des Propheten (a.s.) in mehr als einem Hadith deutlich wird. Der Verkauf von Alkohol ist von drei Gesichtspunkten aus eine Sünde:

• Der Verkauf von Alkohol ist ein Eingeständnis an seinen Genuss, und derjenige, der eine verbotene Sache gutheißt, hat die gleiche Stellung wie der Sünder selbst.

• Der Verkauf ist eine Beihilfe zur Sünde und zum Verbotenen, und Allah sagt: „Helft einander zur Frömmigkeit und Gottesfurcht, aber nicht zur Sünde und Übertretung.“ (al-ma’ida: 2)

• Was durch den Verkauf von Alkohol erworben wird, ist verboten und unrechtmäßiger Besitz, und jeder Körper, der auf unrechtmäßigem Besitz gediehen ist, der ist dem Feuer näher (als dem Paradies). Meiner Meinung nach würde dieser Bruder, der das Gemeinschaftsgebet so ernst nimmt, davon Abstand nehmen, wenn er diese schlimmen Konsequenzen des Alkoholverkaufs kennen würde - aus Angst vor Allah, aus Gehorsam gegenüber Seinem Befehl und in der Bemühung um einen sauberen Verdienst, frei von Geld, das durch Verbotenes erworben wurde.

Sie, als Mitglieder dieses Zentrums, sollten ihm in Rat und Tat zur Seite stehen, aus Liebe zu ihm und aus Besorgnis um ihn, und so Allah will, wird er daraufhin die Initiative ergreifen und sich reumütig Allah wieder zuwenden. Was Ihre Akzeptanz angeht, ihn trotzdem den Gebetsruf verrichten zu lassen, so ist dagegen nichts einzuwenden, denn dass er Alkohol verkauft, ist zwar ein Ungehorsam, der ihn zum Frevler, nicht aber zum Ungläubigen macht. Und es ist richtig, dass der Gebetsruf des Frevlers und sein Vorbeten zulässig sind, auch wenn es angemessener wäre, jemanden zu nehmen, der besser und frömmer ist als er, und Allah weiß es am besten.

Scheich Abdulaziz al-Fawzan


Das Vorbeten von Nichtarabern trotz ihrer fehlerhaften Aussprache bei derKoranrezitation.

Unter uns sind einige nichtarabische Brüder, die die Lesung der fatiha nicht korrekt beherrschen und einige Buchstaben verwechseln, z. B. im Wort „al-hamdu“, wo sie das scharfe „h“ wie ein „kh“ aussprechen, weil dieser Buchstabe sehr schwer für sie ist. Nun gibt es einige Brüder, die meinen, dass es von Vorteil für sie wäre vorzubeten, damit sie die Aussprache lernen und verbessern, aber es gibt andere, die fähig sind, ohne Fehler zu lesen. Wie lautet das Urteil hierfür?

Die Gelehrten (Allah möge ihnen gnädig sein) liegen miteinander im Streit um die Zulässigkeit, die Freitagspredigt und die khutba der beiden Feste in andere Sprachen zu übertragen. Einige der Gelehrten (r.a.) verbieten dies aus Sorge um den Erhalt der arabischen Sprache sowie aus Sorge um das Befolgen des Weges des Gesandten (a.s.) und seiner Gefährten (r.a.), indem man die khutbas auch in den nichtarabischen Ländern auf Arabisch hält. Gleichzeitig sehen sie darin einen Ansporn für die Leute, Arabisch zu lernen und zu pflegen. Andere wiederum erlauben die Übertragung der khutba in eine andere Sprache, wenn diejenigen, denen sie gilt, oder die meisten von ihnen kein Arabisch verstehen, angesichts der Aufgabe, die Allah ihr zukommen lassen hat, nämlich den Leuten Seine Ge- und Verbote verständlich zu machen, sie zu einem edlen Charakter und lobenswerten Eigenschaften anzuleiten und sie davor zu warnen, diesen Ge- und Verboten zuwiderzuhandeln. Zweifellos ist die Sorge um die Inhalte und Absichten wichtiger als die Sorge um Worte und sprachliche Zeichen, vor allem, wenn die Angesprochenen sich nicht für die arabische Sprache interessieren. In dem Fall wird eine khutba auf Arabisch sie auch nicht dazu anspornen, Arabisch zu lernen und zu bewahren. Das Ziel, warum man Arabisch beibehält, wird also nicht erreicht, und daher ist der Betrachter, der sich mit dieser Frage auseinandersetzt, der Ansicht, dass die Meinung über die Zulässigkeit einer Übertragung in die Landessprache, in der die Anwesenden denken, sprechen und verstehen, berechtigter ist. Ganz besonders, wenn eine Nicht-Übertragung zu Streit und Auseinandersetzungen führt. Zweifelsohne trägt in so einem Fall das Dolmetschen zum Erreichen einer allgemeinen Zufriedenheit und zur Ausmerzung der Spannung bei. Wenn es unter den Anwesenden nun welche gibt, die Arabisch verstehen, so ist es für den Prediger Vorschrift, beide Sprachen zu vereinen, indem er die khutba auf Arabisch hält und sie später in der anderen Sprache wiederholt. Auf diese Weise vereint er beide Interessen und der Stein des Anstoßes zwischen den Zuhörern wird beseitigt.Viele Hinweise aus der Scharia deuten darauf hin, u. a. wie bereits erwähnt, dass der Zweck der khutba ist, den Zuhörern nützlich zu sein, sie an Allahs Rechte zu erinnern, sie zu Ihm einzuladen und sie vor dem zu warnen, was Er ihnen verboten hat. Dies wird nur durch ihre Sprache erreicht. Des weiteren gehört zu den Beweisen, dass Allah immer nur Propheten in der Sprache ihres jeweiligen Volkes gesandt hat, damit sie ihnen Allahs Willen in ihrer Sprache kundtun konnten, wie Allah sagt: „Und wir haben keinen Gesandtengeschickt, außer in der Sprache seines Volkes, damit er ihnen Klarheit gibt“ (ibrahim: 4), sowie „Eine Schrift, die Wir zu dir hinabgesandt haben, damit du die Menschen mit der Erlaubnis ihres Herrn aus der Finsternis ans Licht herausbringst, auf den Weg dessen, der mächtig und des Lobes würdig ist.“ (ibrahim: 1)

Doch wie ist es möglich, sie aus der Finsternis ans Licht herauszubringen, wenn sie Allahs Willen nicht kennen? Hieraus wird deutlich, dass das Dolmetschen dieses Willens und ihnen die Rechte Allahs zu erklären, wenn es für sie zu schwer ist, Seine Sprache zu lernen und sie zu pflegen, unumgänglich ist. Ein weiterer Hinweis findet sich in dem Befehl des Gesandten (a.s.) an Zayd Ibn Thabit, die Sprache der Juden zu lernen, damit er mit ihnen korrespondieren und ihnen den Beweis erbringen kann, wie er auch ihre Bücher las, sofern er Zugang zu ihnen hatte und dem Propheten (a.s.) ihren Inhalt erläuterte. Oder seine Gefährten (r.a.), als sie gegen die Nichtaraber, wie die Perser und Byzantiner, zu Felde zogen, welche sie nicht bekämpften, bevor sie nicht mittels Dolmetschern zum Islam aufgerufen worden waren. Und als sie die nichtarabischen Länder erobert hatten, betrieben sie unter den Einwohnern da’wa auf Arabisch und befahlen den Menschen, Arabisch zu lernen. Diejenigen, die kein Arabisch konnten, luden sie in ihrer jeweiligen Sprache ein und erklärten ihnen die Inhalte in der Sprache, die sie verstanden. Auf diese Weise wurde der Beweis erbracht und es blieb den Landesbewohnern keine Ausrede. Zweifellos ist dies ein Weg, der gegangen werden muss, besonders in letzter Zeit, wo der Islam so fremd geworden ist, wo jeder an seiner eigenen Sprache festhält und der Bedarf an dem Dolmetschen eine Notwendigkeit geworden ist, ohne die ein Prediger kein Gehör findet. Ich bitte Allah, dass Er die Muslime an allen Orten in Einklang mit dem Recht in Seiner Religion bringt, dass sie an Seiner Gesetzgebung festhalten, dass die Autoritäten unter ihnen rechtschaffen sind und dass Er seiner Religion zum Sieg verhilft und ihre Feinde erniedrigt, Er ist wahrlich großzügig und edel.

Scheich Abdulaziz Ibn Baz (Allah sei ihm gnädig)



Das Herumreichen eines Spendenbeutels während der Freitagspredigt.

Die Verwaltung unserer Moschee leidet unter Geldmangel. Daher meinten einige von uns, dass wir einen Spendenbeutel während der Freitagspredigt herumreichen könnten, in den jeder hineintut, was er kann und ihn an seinen Nachbar weiterreicht. Genauso wird es in den Kirchen gemacht, ist es daher schariarechtlich erlaubt? Oder gilt dann das Freitagsgebet als nichtig und wird nicht belohnt?


Es ist aus zwei Gründen nicht zulässig: Erstens, weil es zu sehr an nichtmuslimische Praktiken erinnert, die uns verboten sind nachzuahmen, u. a. durch diese Aussage Allahs:„Hierauf haben Wir dich in der Angelegenheit auf einen eigenen Ritus festgelegt. Folge nun ihm und nicht den Neigungen derer, die kein Wissen haben“ (al-jathiya: 18) sowie durch die Worte des Propheten (a.s.): „Wer ein Volk nachahmt, der gehört zu ihnen.“ Und zweitens steht eine solche Tat im Widerspruch zu der Pflicht, während der khutba zu schweigen. Von Ibn Abbas (r.a.) wurde überliefert, dass der Prophet (a.s.) sagte: „Wer freitags spricht, während der Imam die khutba hält, der ist wie ein Esel, der Bücher trägt, und derjenige, der ihm sagt „schweig“, dem wird der Freitag hinsichtlich seines Lohnes aberkannt.“ (Überliefert von Imam Ahmad u. a.) Wenn also das bloße Wort „schweig“ den Sprecher in die Gefahr bringt, dass sein Gebet an Wert verliert, wie viel mehr dann diese Tat, die die gesamten Betenden ablenkt?! Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass die Aberkennung in den Worten „dem wird der Freitag hinsichtlich seines Lohnes aberkannt“ sich auf den Lohn des Freitags bezieht und nicht auf die Gültigkeit des Gebets.

Scheich Salah as-Sawi


Wer vom Freitag nur noch den taschahhud mitbekommt.

Eines Freitags kam ich zu spät zur Moschee und bekam nur noch den Gruß von Anfang an mit. Nach dem „salam“ des Imams stand ich auf und betete, was ich verpasst hatte. Ist dieses Gebet vollständig und gültig?


Wer von dem Freitagsgebet weniger als eine rak’a mitbekommt, der hat den Freitag verpasst und muss das Mittagsgebet mit vier rak’at beten. Wenn man also nach dem ruku’ der zweiten rak’a zu den Betenden stößt, um den Rest mit ihnen zu beten, dann soll man es mit der Absicht für das Mittagsgebet tun, sofern dessen Zeit bereits angebrochen ist. Wenn man aber hinzustößt mit der Absicht für das Freitagsgebet und nur zwei rak’at verrichtet, so gilt dies nicht als Gebet und das Urteil lautet, dass man es als Mittagsgebet wiederholen muss. Und Allah weiß es am besten.

Scheich Abdullah Ibn Jibrin


Das Gemeinschaftsgebet der Frauen.

Wir sind eine Gruppe von Frauen, die sich in der Moschee zu einer wöchentlichen Sitzung treffen. Ist es besser für uns, in der Gemeinschaft zu beten oder allein? Und wenn wir ein Gemeinschaftsgebet verrichten, wo steht dann diejenige, die vorbetet?


Wenn während der Zeit, in der Sie in der Moschee sind, ein Gemeinschaftsgebet verrichtet wird, so beten Sie mit dem Imam, wobei Sie jedoch an einem gesonderten Platz stehen, der abgetrennt von den Männern ist. Sie stellen sich dann in Reihen auf, wie auch die Männer, jedoch unter Beachtung des Hadiths: „Die beste Reihe der Frauen ist die hinterste.“ Wenn es aber eine Barriere oder einen Vorhang gibt, so dass die Männer sie nicht sehen können und sie auch nicht die Männer, so ist in diesem Fall die erste Reihe die beste, weil sie die nächste zum Imam ist. Wenn Sie aber alleine beten, so ist es zulässig, wenn die Zeit für das Gebet kommt oder Sie zur Moschee kommen, nachdem die Männer bereits gebetet haben, dass eine von Ihnen vorbetet. Die Gelehrten sagten, dass die vorbetende Frau in der Mitte der ersten Reihe steht und dass die Frauen ihr im ruku’, im sujud, im Aufstehen und im Sitzen folgen, wie einem männlichen Imam. Und es wird ihr Gebet in der Gemeinschaft vorgezogen, wie auch Frauen mit dem Propheten (a.s.) gebetet haben und er (a.s.) zu sagen pflegte: „Die beste Reihe der Frauen ist die hinterste“, weil sie am weitesten von den Männern ist, was aber darauf hindeutet, dass sie in Reihen beteten.

Scheich Abdullah Ibn Jibrin
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
  


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RE: Fataawa für muslimische Minderheiten - von Ibn Suleyman - 16-10-2014, 09:36 AM

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