09-12-2014, 05:05 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-12-2014, 05:07 PM von Ibn Suleyman.)
KAPITEL 9: Das Fasten
Der Verlass auf die errechnete Zeit für das Fasten und für das Gebet und die Zugrundelegung der Sichtung der Mondsichel, obwohl es teilweise Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Mondaufgangs gibt.Ist es erlaubt, die astronomische Berechnung als einzigen Beweis für den Beginn des Mondmonats zu nehmen? Gibt es in der Scharia etwas, was dies unterstützt oder verhindert?
Die Scharia unterstützt in keiner Weise die Erlaubnis, sich auf die Astronomie hinsichtlich der Festlegung der vorgeschriebenen gottesdienstlichen Handlungen (ibadat) zu stützen, weder was das Fasten, noch was das Gebet betrifft. In der Tat eröffnet mir diese Frage die große Möglichkeit, die Muslime im Allgemeinen darauf aufmerksam zu machen, dass sie wieder zu den Geboten ihrer Religion zurückkehren müssen und sich nicht auf die neuerworbenen Wissenschaften verlassen dürfen, denn auch wenn viele davon durch ihre Genauigkeit bestechen, so hat die Scharia keine ihrer Gebote an sie gebunden. Die Antwort des Propheten (a.s.) auf diese Frage ist: „Wir sind eine Gemeinschaft von Analphabeten, wir können nicht schreiben und nicht rechnen. Der Monat ist so und so und so“, d.h. zehn und zehn und zehn, insgesamt also dreißig, dann sagte er (a.s.): „und so und so und so und knickte einen Finger ab“, also 29. Und in einem anderen Hadith heißt es: „Fastet nach ihrer Sichtung und brecht das Fasten nach ihrer Sichtung, und wenn sie euch verborgen ist, so macht die dreißig Tage des Monats voll.“ Und daher ist jede Region und jede Gegend dazu aufgerufen zu fasten und das Fasten zu brechen, wenn die Mondsichel gesehen wurde und nicht nach astronomischer Berechnung. Dieser Hadith ist eindeutig, erstens, weil der weise Gesetzgeber seiner ummah genau erklärt hat, was mit diesem Gebot einhergeht. Und wenn er sagt, dass wir eine Gemeinschaft von Analphabeten sind, bedeutet das nicht, dass die ummah in ihrer Gesamtheit keine hohe Bildung erlangen wird und niemals aus diesem Zustand der Unwissenheit herauskommt, sondern vielmehr bedeutet es hinsichtlich dieses Urteils, dass die Muslime verfahren sollten, als ob sie ungebildet wären und weder lesen noch schreiben könnten und folglich nach Sichtung der Mondsichel des Ramadan mit dem Fasten beginnen und nach Sichtung der Mondsichel des schawal7 das Fasten beenden.
Gleiches gilt für die fünf Gebetszeiten, und diese Frage ist nach meiner persönlichen Erfahrung noch gefährlicher als das Thema des Fastens, nämlich wann das Gebet beginnt und wann die Zeit vorbei ist. Das kommt daher, dass sich die Gebetszeiten von einem Land zum anderen, ja sogar von einem Dorf zum anderen, unterscheiden. Heutzutage werden die fünf Gebete in der islamischen Welt leider nach astronomischer Zeit verrichtet und zweifellos treten seltsame und erstaunliche Unstimmigkeiten dabei auf. Wir in Oman z. B. haben
Unstimmigkeiten erlebt, die man, wenn man sie nicht mit eigenen Augen gesehen hat, kaum glauben kann. An den meisten Tagen sehen wir die Morgendämmerung nicht anbrechen und der Muezzin ruft eine halbe Stunde vorher zum Gebet, so dass sie etwa eine halbe Stunde vor dem sicheren Anbruch der Morgendämmerung das Morgengebet verrichten. Genauso rufen sie ungefähr zehn Minuten nachdem wir den Sonnenuntergang bereits gesehen haben zum Abendgebet. Daher ist es auf keinen Fall erlaubt, sich auf die astronomische Berechnung zu verlassen, sondern, wie es im authentischen Hadith heißt: „Fastet nach ihrer Sichtung und brecht das Fasten nach ihrer Sichtung“ bis zum Ende des Hadiths. Deshalb raten wir den Muslimen in jedem Land der Welt, dass sie jeweils nach der Sichtung in ihrem eigenen Land fasten, sofern ihnen dies möglich ist. Wenn nicht, so sollten sie sich nach dem nächsten Land richten, wo die Sichel gesehen wurde, und wenn auch dies nicht möglich ist, erst dann sollten sie als letzte Möglichkeit mit dem muslimischen Land fasten, was die Sichtung verkündet hat und dann auch mit ihnen das Fasten brechen, so dass sie sich nicht in Unstimmigkeiten verfangen. Wenn z. B. Saudi Arabien die Sichtung der Mondsichel des Ramadan vor Ägypten verkündet hat, dann fasten Sie bei sich zu Hause – in Amerika – mit den Saudis und brechen Sie auch das Fasten mit ihnen und genauso wenn die Ägypter sie vor den Saudis sichten, dann fasten Sie mit ihnen und brechen Sie das Fasten mit ihnen. Ich habe mir bereits sehr viele Gedanken über dieses Problem gemacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Lösung nur in der genannten Vorgehensweise liegt.
Scheich Nasir ad-Din al-Albani (Allah sei ihm gnädig)
Wenn es Unstimmigkeiten hinsichtlich der Berechnung der Mondsichel und der Aussage der Augenzeugen gibt.
Wenn Berechnungen darauf hindeuten, dass die Mondsichel erst zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgeht und einige Leute vorher bezeugen, dass sie die Sichel gesehen haben, wird dann aufgrund der Berechnung ihre Aussage zurückgewiesen?
Der Berechnung geben wir überhaupt kein Gewicht! Doch diejenigen, die sichergehen wollen, dass der Monat angebrochen oder vorbei ist, dürfen nur die Aussage eines von der Scharia dazu berechtigten Muslims annehmen, und wenn man vermutet, dass die Aussage falsch ist, so soll der Muslim nur nach dem Offensichtlichen urteilen und Allah übernimmt das Verborgene. Diese Frage ist genauso gefährlich wie ein Richter, der jemanden zum Tode verurteilt anhand einer Zeugenaussage zweier Zeugen, die ja vielleicht lügen, oder er verurteilt jemanden zur Entschädigung eines anderen in Form von Abertausenden basierend auf zwei falschen Zeugen, doch der Richter kennt nur das Offensichtliche dieser Zeugen. Daher haben sich die Gelehrten auf eine Regel geeinigt: Wir urteilen nach dem Offensichtlichen und Allah übernimmt das Verborgene. Dies stammt aus einem Hadith: „Ihr kommt in einer Streitsache zu mir und der eine von euch kann geschickter argumentieren als der andere, also urteile ich zugunsten dessen, der die Beweise auf seiner Seite hatte“, so oder ähnlich vom Propheten (a.s) formuliert. Daher geben wir einer solchen Berechnung überhaupt kein Gewicht, obwohl wir aus vielen Jahren Erfahrung wissen, dass der Augenzeuge sich irren kann, genauso kann sich aber auch die astronomische Berechnung irren. Unsere muslimischen Brüder müssen diese Tatsache lernen und der Berechnung keinen Glauben schenken, so als ob sie von dem höchsten Herrn herabgesandt worden wäre. Vielmehr stammt diese Arbeit von Menschen und unterliegt daher Fehlern, Vergessen oder Fälschungen zugunsten ihrer eigenen Interessen.
Scheich Nasir ad-Din al-Albani (Allah sei ihm gnädig)
Die Verschiebung des Festgebets, wenn man sich über das Ende des Ramadan nicht einig ist.
Wenn die Leute uneins sind und einige das Fasten brechen und andere noch weiterfasten, darf man dann das Festgebet auf den zweiten Tag verschieben, so dass alle
zusammen das Gebet verrichten oder soll jede Gruppe einzeln beten? Oder sollen die Fastenden mit den Feiernden am ersten Tag beten?
Die Fastenden dürfen erst das Festgebet beten, nachdem sie das Fasten gebrochen haben. Die Lösung scheint zu sein, und Allah weiß es am besten, dass diejenigen, die das Fasten gebrochen haben, am Tag ihres Fests beten und diejenigen, die das Fasten noch nicht gebrochen haben, am Tag ihres Fests – so scheint es.
Scheich Nasir ad-Din al-Albani (Allah sei ihm gnädig)
Folgt der Reisende mit dem Fastenbrechen seinem Herkunftsland oder seinem Reiseziel?
Wenn wir in Saudi Arabien mit dem Fasten begonnen haben und dann während des Ramadan nach Ostasien gereist sind, wo der Mondmonat einen Tag später beginnt, sollen wir dann 31 Tage fasten?
Wenn Sie in Saudi Arabien oder woanders mit dem Fasten begonnen und daraufhin den Rest des Monats in Ihrem Land oder woanders gefastet haben, dann richten Sie sich mit dem Fastenbrechen nach ihrem Aufenthaltsort, selbst wenn es mehr als dreißig Tage sind, nach den Worten des Propheten (a.s.): „Das Fasten beginnt am Tag, an dem ihr fastet und das Fastenbrechen beginnt am Tag, an dem ihr das Fasten brecht.“ Wenn Sie jedoch noch keine
29 Tage vollendet haben, so müssen Sie dies tun, denn der Monat hat mindestens 29 Tage.
Scheich Abdulaziz Ibn Baz (Allah sei ihm gnädig)
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