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Fataawa für muslimische Minderheiten
#12
KAPITEL 11: Das Essen


Wer sind die Leute der Schrift, deren Fleisch erlaubt ist und deren Frauen geheiratet werden dürfen?

Wo sind die Grenzen, und was sind die Regeln, nach denen Juden und Christen zu den Schriftbesitzern zählen und aufgrund derer ihr Fleisch erlaubt ist und ihre Frauen geheiratet werden dürfen, und was sind dafür die Beweise in Schrift und Sunnah? Haben sie diese Eigenschaft verloren, nachdem sie sich ihren in vielen Dingen eindeutigen heiligen Schriften widersetzt haben, wie z. B. durch die Erlaubnis von Zinsen, unehelichen Geschlechtsverkehrs, die Legitimierung der Homosexualität oder die Anerkennung von Irrglauben?


Leute der Schrift sind, wer zu den Juden und Christen gehört mit allem, was das ausmacht. Dies wird nicht durch die verdorbenen Überzeugungen beeinträchtigt, die sich bei ihnen eingeschlichen haben und auch nicht durch die Verfälschung oder Modifizierung ihres religiösen Erbes. Allah hat uns in Seinem Buch viele dieser Verfälschungen genannt, wie z. B. die Lehre von der Dreifaltigkeit, die Gottessohnschaft sowie die absichtliche Verfälschung Seiner Worte, und trotzdem hat Er uns ihr Fleisch erlaubt. Besonders deutlich wird dies durch die Entscheidung der Gelehrten, das Fleisch der Christen des Stammes Banu Taghleb, die von ihrer Religion nur das Alkoholtrinken praktizierten, zu erlauben, wie es von Ali (r.a.) überliefert wurde. Und Allah sagt:

„Wenn einer von euch sich ihnen anschließt, gehört er zu ihnen.“ (al-ma’ida:51)

Also ist jeder, der sich einem Volk anschließt und sich als zugehörig betrachtet, Teil dieses Volkes, es sei denn, sie begehen so große Fehler, dass man von reiner Ketzerei reden muss. In diesem Fall sind wir von dem Kreis der Schriftbesitzer zum Kreis der Heiden und Atheisten übergegangen, und deren Fleisch ist zweifellos nicht erlaubt. Al-Bukhari überliefert in seinem „Sahih“ von az-Zahri, dass er sagte: „Gegen das Fleisch der arabischen Christen ist nichts einzuwenden. Wenn Du mitbekommst, dass über ihnen ein anderer als Allah genannt wird, dann iss nicht davon, aber wenn Du nichts mitbekommst, so hat Allah sie erlaubt und über ihren Unglauben Bescheid gewusst.“

Scheich Salah as-Sawi


Das Töten von Schlachttieren durch Stromstoß, Erdrosseln oder Erschießen.

Wenn bekannt ist, dass ein Schlachttier durch Stromstoß, Erdrosseln oder Erschießen getötet wurde, wie ist dann das Urteil für dieses Schlachttier? Gilt es als Aas?


Wenn man es ganz sicher weiß, so ist es nicht erlaubt, weil es Aas ist.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Gilt für Essen gleiches wie für Fleisch, und sind die Speisen derjenigen, die nicht zu den Leuten der Schrift zählen, erlaubt?

Ist es erlaubt, Speisen von Leuten zu essen, die nicht zu den Schriftbesitzern zählen, z. B. von Buddhisten, oder hängt der Befehl nur mit dem Fleisch zusammen?


Wenn die Gelehrten darüber reden, ob das Essen der Schriftbesitzer erlaubt ist und über das Verbot von Essen, das nicht von ihnen stammt, so ist mit „Essen“ in diesem Fall in erster Linie das Fleisch gemeint. Denn Fleisch wird erst durch die Tat des Schlachters zu „Essen“ und daher wird die Aussage Allahs „und was diejenigen essen, die (vor euch) die Schrift erhalten haben, ist für euch erlaubt“ in erster Linie auf Fleisch bezogen, und es ist „ihr Fleisch“, weil seine Zuordnung zu den Schriftbesitzern voraussetzt, dass es durch ihre Tat zu Essen geworden ist. Was nun die restlichen Nahrungsmittel angeht, so hat Allah sie als essbar geschaffen, und sie sind nicht durch das Zutun von Menschen zu Essen geworden, daher sind außer Fleisch die Speisen grundsätzlich erlaubt, wer auch immer ihr Besitzer ist, sei er ein Schriftbesitzer oder nicht, außer es gibt einen Beweis dafür, dass sie an sich verboten sind. Al-Bukhari überlieferte in seinem „Sahih“, dass Ibn Abbas zu der Aussage: „und was diejenigen essen, die (vor euch) die Schrift erhalten haben, ist für euch erlaubt“ sagte: „Ihr Essen ist ihr Fleisch“.

Scheich Salah as-Sawi


Der Verzehr von Fleisch der Schriftbesitzer, von dem man nicht weiß, ob es Aas ist, weil man nicht gefragt hat, und das Sagen von „bismillah“ beim Essen.

Ist es erlaubt, Fleisch und Geflügel von Märkten zu essen, das als Fleisch der Schriftbesitzer verkauft wird, oder ist dies verboten, weil es als Aas gilt, da wir die Schlachtmethode nicht kennen, ob die Tiere geköpft, durch Stromstoß o. ä. getötet wurden? Gilt das Urteil noch für die Schriftbesitzer von heute?


Ja, der Verzehr von Fleisch und Geflügel ist erlaubt, denn ob es die Schriftbesitzer von heute oder aus der Zeit des Propheten (a.s.) geschlachtet haben ist das Gleiche. Die Schriftbesitzer gehören zu den Ungläubigen, unabhängig davon, ob sie zur Zeit des Propheten (a.s.) gelebt haben oder heute, denn Allah sagt in Seinem Buch:
„Ungläubig sind diejenigen, die sagen: ‚Allah ist der Messias, der Sohn der Maria.’ Der Messias hat (ja selber) gesagt: ‚Ihr Kinder Israel, dienet Allah, meinem und eurem Herrn.’ Wer Allah (andere Götter) beigesellt, dem hat Allah das Paradies versagt. Das Höllenfeuer wird ihn aufnehmen, und die Frevler haben dann keine Helfer. Ungläubig sind diejenigen, die sagen: ‚Allah ist einer von dreien.’ Es gibt keinen Gott außer einem einzigen Gott. Und wenn sie mit dem, was sie sagen, nicht aufhören, so wird diejenigen, die ungläubig sind, eine schmerzhafte Strafe treffen.“ (al-ma’ida: 72/ 73) Und in derselben Surah sagt Allah:
„und was diejenigen essen, die (vor euch) die Schrift erhalten haben, ist für euch erlaubt“ (al-ma’ida: 5)

Was nun die Art und Weise der Schlachtung angeht, so fragen wir nicht danach, denn wenn eine Tat bereits erfolgt ist, fragt man nicht mehr nach ihren Bedingungen. In dem „Sahih“ von al-Bukhari wird von Aischa (r.a.) überliefert, dass Leute zum Propheten (a.s.) kamen und ihn fragten: „Es kamen Leute mit Fleisch zu uns, von dem wir nicht wissen, ob über ihm Allahs Name genannt wurde oder nicht.“ Er (a.s.) sagte: „Nennt ihr Seinen Namen und esst es.“ Und Aischa fügte hinzu, dass sie noch nicht lange Muslime waren. Dieses Urteil wird auf Juden und Christen angewandt.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Die Überlieferung von Ali (r.a.): „Esst nicht das Fleisch von Banu Taghleb...“

Einer der Leser fragt nach der Überlieferung von Ali Ibn Abi Talib (r.a.) laut der er sagte: „Esst nicht das Fleisch von Banu Taghleb, weil sie vom Christentum nur am Alkoholtrinken festhalten.“ Bedeutet diese Überlieferung, dass man von den heutigen Christen, deren Mehrheit ja Alkohol trinkt, kein Fleisch essen darf?


Ich weiß nicht, ob diese Überlieferung authentisch ist, doch wenn dies der Fall ist, so heißt das, dass sie keine Christen waren und daher auch nicht unter das Urteil derer fallen, deren Fleisch erlaubt ist.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Die Frage nach zweifelhafter Speise.

Einer der Brüder fragt, wenn er ein Restaurant betritt, ob sie mit tierischem Öl oder Pflanzenöl kochen, und wenn man ihm sagt, dass sie tierisches Öl verwenden, isst er nichts. Ein anderer Muslim bekam dies mit und untersagte es ihm, er solle nicht danach fragen. Wie ist Ihre Meinung dazu?


Ich denke, dass man fragen muss, wenn es wahrscheinlich ist, dass in diesem Essen oder den Zutaten etwas laut Scharia Verbotenes enthalten ist, wie z. B. Schweinefleisch oder auch –fett, selbst wenn es nur wenig ist, denn das gehört zur Vorsicht vor den zweifelhaften Dingen.

Scheich Abdullah Ibn Jibrin


Der Kauf von Fleisch bei Christen ohne zu fragen.

Kann der Muslim in den christlichen Ländern in die Supermärkte gehen und dort Lamm- oder Rindfleisch und Geflügel kaufen, ohne nach der Art und Weise der Schlachtung zu fragen?


Ja, er braucht nicht nach der Schlachtung zu fragen.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Der Fleischkauf bei Christen, obwohl es geschlachtetes Fleisch gibt.

Kann man sagen, dass der Muslim kein Fleisch bei Christen kaufen darf, wenn es in seiner Stadt Geschäfte gibt, die islamisch geschlachtetes Fleisch verkaufen, wenn auch teurer?


Nein, das kann man nicht sagen, denn das Fleisch von Christen und Juden ist erlaubt, doch wer dies aus Frömmigkeit unterlässt, so hoffen wir, dass es keine Sünde ist.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Der Kauf von Schlachttieren, die zusammen mit Schweinen geschlachtet wurden.

Wenn bekannt ist, dass manche Schlachthöfe in jenen Ländern Vieh und Rinder zusammen mit Schweinen schlachten, ist der Verzehr dieses Fleisches dann erlaubt? Vor allem, da einige Geräte, die zur Schlachtung und Häutung verwendet werden, vielleicht für Schweine und Vieh gleichzeitig verwendet werden. Wie ist das Urteil hierfür?


Das Urteil hierfür ist die Erlaubnis. Auch wenn wir wissen, dass die Messer für beides benutzt wurden, so wird doch das Fleisch gewaschen und dadurch gereinigt.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Das Spülen eines Pizzamessers, mit dem Schweinefleisch geschnitten wurde, vor seiner Benutzung oder die Verwendung eines anderen Messers.

In Pizzerias wird ein großes Messer benutzt, um sämtliche Pizzasorten zu schneiden, mit allem, was an ihnen hängen bleibt an Schweinefleisch etc. Muss ich die Leute bitten, wenn ich eine Pizza kaufe, das Messer zu spülen, bevor sie damit schneiden oder nicht?


Ein Messer, mit dem Schweinefleisch geschnitten wurde, darf man erst wieder benutzen, wenn es gespült wurde, weil es einen Hadith gibt, nach dem Abu Tha’laba al- Khaschani sagte: „Oh Gesandter Allahs, wir leben mit den Leuten der Schrift zusammen, dürfen wir von ihrem Geschirr essen?“ Der Prophet (a.s.) antwortete: „Esst nur davon, wenn ihr kein anderes findet, dann spült es und esst davon.“ Daher muss das Messer unbedingt gespült oder ein anderes Messer gebracht werden.

Scheich Muhammad al-Uthaymin


Das Vermeiden eines dreckigen Pizzamessers.

In Pizzerias wird ein großes Messer benutzt, um sämtliche Pizzasorten zu schneiden, mit allem, was an ihnen hängen bleibt an Schweinefleisch etc. Muss ich die Leute bitten, wenn ich eine Pizza kaufe, das Messer zu spülen, bevor sie damit schneiden oder nicht?


Wenn Sie gesehen haben, dass mit diesem Messer eine Pizza geschnitten wurde, die Schweinefleisch enthält, so ist es Ihre Pflicht, Ihr Pizzastück von diesem verschmutzten und unreinen Messer fernzuhalten. Sie können dies auf drei Arten tun:

Sie bitten die Leute, ein anderes, sauberes Messer zu nehmen, Sie lassen Ihr Pizzastück ungeschnitten und schneiden es selbst zu Hause, Sie bitten sie, das Messer von den Schweinefleischresten zu säubern.

Wenn dies jedoch nicht sicher ist, und Sie auf Ihrem Pizzastück keine Spur von
Schweinefleisch finden, so ist Ihnen die Pizza grundsätzlich erlaubt und rein, und was davon übrigbleibt ist rein und erlaubt.

Scheich Abdulaziz al-Fawzan


Die Mischung von Unreinem und Verbotenem in Medikamenten.

Darf der Muslim Medikamente benutzen, deren Alkoholanteil sich auf zwischen
5 und 20% beläuft, auch wenn es manchmal andere Sorten gibt, die keinen Alkohol enthalten, die jedoch eine viel schwächere Wirkung haben? Stimmt es, dass diese Sorte von Alkohol anorganisch und nicht berauschend und daher auch nicht verboten ist? Oder sind alle Sorten von Alkohol gleich und daher alle verboten?


Wenn der Alkoholanteil leicht und unkonzentriert ist, so dass er sich in einer erlaubten Substanz, mit der er gemischt wird, auflöst, und keine Spur von Alkohol bleibt, weder Geschmack, noch Farbe, noch Geruch und auch keine berauschende Wirkung o. ä., so ist die Verwendung dieser Substanz erlaubt, egal ob es sich um ein Medikament, ein Parfüm o. ä. handelt. Diese Frage ist Teil einer wichtigen Regel des islamischen Rechts, nämlich der Regel der Auflösung. Das heißt, dass, wenn eine geringe Menge einer unreinen oder verbotenen Substanz einer großen Menge einer erlaubten und reinen Substanz beigefügt wird, so dass die Wirkung der verbotenen oder unreinen Substanz verschwindet, so ist die Endsubstanz erlaubt und rein, weil die kleine Menge keinerlei Auswirkungen auf die große Menge hatte. Die Gelehrten geben hierfür mehrere Beispiele:

Wenn ein Tropfen Urin in ein bisschen Wasser fällt, z. B. in eine Schüssel, und sich dieser unreine Tropfen dort auflöst, d.h. dass er weder Farbe, noch Geschmack, noch Geruch des Wassers ändert, so ist das Wasser rein und darf für den wudu’ o. ä. verwendet werden. Die leichte Vermischung mit etwas Unreinem schadet dem Wasser nicht, solange sich das Unreine spurlos aufgelöst hat.
Wenn ein Hund auf einem natürlich salzigen Boden stirbt und sich dann sein Fleisch, seine Knochen und der Rest seiner Organe im Salz auflöst, er also zu einer anderen, erlaubten Sache geworden ist, so darf man ihn essen und benutzen, weil er zu Salz geworden ist – man blickt nicht auf seinen Ursprung zurück.

Hieraus wird deutlich, dass Medikamente, die einen leichten, unkonzentrierten Alkoholanteil haben, wie 5% und weniger, erlaubte Medikamente sind, solange ihr Alkoholanteil gering und unkonzentriert ist und sich in einer anderen erlaubten Sache aufgelöst hat, nämlich in der großen Menge der Substanz, der er beigefügt wurde. Wenn aber der Alkohol zwar nur eine geringe Menge umfasst, aber konzentriert ist, so wird seine Wirkung bleiben, und er wird sich nicht in der erlaubten Substanz auflösen, der er beigefügt wurde, und daher ist die Endsubstanz verboten. Genauso wenn der Anteil bei 20% liegt, wie in der Frage, so handelt es sich um eine große Menge Alkohol, seine Wirkung wird bleiben und er wird sich nicht in einer anderen erlaubten Sache auflösen, und daher ist die Verwendung eines Medikaments mit einem solch hohen Alkoholanteil oder einem geringen, aber konzentrierten Anteil nicht erlaubt, es sei denn, der Kranke ist dazu gezwungen, weil es kein anderes Medikament gibt, das es ersetzen könnte. Die Notwendigkeit erlaubt die verbotenen Dinge, aber nur so viel, wie nötig. Man nimmt also so viel von diesem verbotenen Medikament ein, wie unumgänglich ist und setzt es dann ab. Doch kann man gewiss sein, dass die erlaubten Medikamente nützlicher sind als die verbotenen, denn Allah hat die Heilung seiner Diener nicht in die für sie verbotenen Dinge gelegt. Der Prophet (a.s.) sagte: „Allah hat eure Heilung nicht in das gelegt, was euch verboten ist.“ (Überliefert von al-Bahayqi und von Ibn Haban für authentisch erklärt.) Und Muslim überliefert von Tariq Ibn Swayd (r.a.), dass er den Propheten (a.s.) nach Alkohol fragte, der für Medikamente hergestellt wird, und er (a.s.) antwortete: „Wahrlich, das ist kein Medikament, sondern eine Krankheit.“

Zuletzt möchte ich noch auf eine Sache aufmerksam machen, die vielleicht vielen Studenten Kopfzerbrechen bereitet, nämlich dass wenig Alkohol genauso verboten ist wie viel, nach den Worten des Propheten (a.s.): „Das, was in großer Menge berauscht, ist auch in geringer Menge verboten.“ (Überliefert von Ahmad und den Verfassern der „sunan“). In dieser Bedeutung gibt es noch andere Hadithe. Heißt das aber nun nicht, dass Medikamente o. ä., wenn sie nur mit ein wenig Alkohol vermischt sind, verboten sind, so wie sie verboten sind, wenn der Alkoholanteil hoch ist? Die Antwort lautet nein, mitnichten. Vielmehr lehrt uns der Hadith, dass wer auch nur einen Teelöffel Alkohol zu sich nimmt, zu den Alkoholtrinkern gehört und bestraft werden muss, auch wenn er nicht betrunken ist. Der Sinn des Verbots selbst einer geringen Menge Alkohols, die nicht berauscht, ist es, einen Riegel vorzuschieben, denn wenig führt zu mehr. Folglich beweist der Hadith eindeutig, dass Alkoholtrinken generell verboten ist, egal ob viel oder wenig, ob berauschend oder nicht. Was aber die Frage der besagten Auflösung angeht, so wird hier der Alkohol selbst zu Essig und ist somit erlaubt und man betrachtet nicht mehr seinen Anfangszustand.

Der Gelehrte Buha’ ad-Din al-Maqdasi sagt in seinem Buch „al-idda scharh al- umda“: „Wenn der Wein durch natürliche Gärung zu Essig wird, ist er rein und erlaubt nach
übereinstimmender Gelehrtenmeinung. Aber wenn der Wein zu Essig gemacht wird, dann ist er unrein und verboten.“ Und Allah weiß es am besten.

Scheich Abdulaziz al-Fawzan


Leicht Verschmutztes und Verbotenes im Essen.

Auf einige Gelehrte geht die Erlaubnis zurück, Nahrungsmittel zu essen, die einige verbotene Bestandteile enthalten, wie Schweinefleischsubstanzen (z. B. Mono- und Diglyceride), weil sie nicht mehr ihre ursprüngliche Konsistenz haben. Was ist in dieser Frage richtig?


Wenn die Mischung geringfügig ist und keinen Einfluss auf den Geschmack oder Geruch hat, spricht nichts dagegen, denn die Gefährten des Propheten (a.s.) (r.a.) pflegten Käse der Zoroastrier zu essen, die ihm Substanzen ihrer Schlachttiere zufügten, und es ist ja bekannt, dass ihre Schlachttiere unrein und verboten sind. Aber diese Mischung hatte keinen Einfluss auf den Geschmack oder den Geruch, sondern diente lediglich der Haltbarmachung oder der Gerinnung o. ä.

Scheich Muhammad al-Uthaymin
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
  


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RE: Fataawa für muslimische Minderheiten - von Ibn Suleyman - 09-12-2014, 05:26 PM

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