Moslem
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Moslem   19-10-2012, 06:08 PM
#1
Assalamu Aleykum,

Ich habe eine Frage zum Bildverbot. InsAllah kann jemand diese beantworten:

Wenn z.B. nur die Umrisse eines Lebewesens zu erkennen sind, fällt dies unter das Bildverbot ?
Al Ilmu Noorun   19-10-2012, 07:17 PM
#2
Salam_wr_wb

Vielleicht hilft folgende Fatwa:

Was ist die angemessene Art verbotene Abbildungen auszulöschen?

Frage:

Der Prophet ordnete an, dass alle Abbildungen zerstört werden müssen.
Ist es ausrechend nur die Augen auszulöschen oder das Gesicht oder den Kopf?

Antwort:

Lob gebührt Allah.

Die Abbildung ist das Gesicht, welches so ausgelöscht werden muss, dass die Abbildung verschwindet, da der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) es verbot, das "Abbild" zu schlagen. (Berichtet von Al Buchari)

Die Bedeutung davon ist, dass es verboten ist, das Gesicht zu schlagen, wie wir es in anderen Ahadith erklärt haben. Die Tatsache, dass "Abbild" das Gesicht bedeutet, heißt, dass die Gesichtsmerkmale ausgelöscht werden müssen. Und Allah weiß es am besten.

Shaykh ‘Abd al-Kareem al-Khudayr

Islam Q&A, Frage Nr. 3332

Wa_salam_wr_wb
Moslem
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Moslem   19-10-2012, 07:22 PM
#3
Gelöscht
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-05-2013, 03:43 PM von Moslem.
Ibn Suleyman   19-10-2012, 09:14 PM
#4
Also die Fatwa war eigentlich klar und bitte lies mal das Thema über Bilderverbot im Forum, da wird alles genau beschrieben.

Es darf kein Gesicht zu sehen sein!

Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
  
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