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Moslem
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Moslem   17-10-2012, 12:21 AM
#1
Assalamu Alaykum,

Ich habe eine Frage zu Folgendem:

*Abu Sa`id, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot den Verkauf durch den Wurf der Ware (Munabatha), und dies bedeutet, dass der Verkäufer sein Kleidungsstück zum Käufer hinwirft, das er auch kauft, ohne es jedoch hin und wieder gewendet und gesehen zu haben. Und der Prophet verbot auch das Nur-Befühlen desselben (Mulamasa), und dies bedeutet, dass der Käufer das Kleidungsstück nur befühlt und kauft, ohne es gesehen zu haben.“

Es wäre hocherfreulich, wenn jemand mir beantworten könnte, ob dieser Hadith auch z.B. für das 'Online-Shopping' (also Waren aus dem Internet z.B. Ebay) gilt?

Oder anders gefragt: Ist Online-Shopping so etwas wie Munabatha?
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-12-2012, 10:02 PM von Moslem.
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Moslem   17-10-2012, 02:10 PM
#2
Kennt insAllah jemand die Antwort auf diese Frage?
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-10-2012, 08:28 PM von Moslem.
Abu Roumayssa   17-10-2012, 08:48 PM
#3
Salamu aleikum akhi aber ich kann leider denn genannten Hadith nicht unter der angegebenen Nr. finden. Da haben die Leute von dieser Seite sich verguckt.
Abu Roumayssa   17-10-2012, 08:52 PM
#4
mom ich hab da was gefunden ich poste das gleich inshallah
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Moslem   17-10-2012, 08:54 PM
#5
Weiß denn jemand, ob dieser Hadith auch Online-Shopping betrifft?
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-12-2012, 10:01 PM von Moslem.
Abu Roumayssa   17-10-2012, 09:10 PM
#6
Also was ich gefunden habe ist das dieser Hadith zu ersteinmal bei Sahih Muslim ist. Zum zweiten sagt Al Nawawi nichts anderes als schon bekannt das diese zwei Sachen unter der Jahiliya weit verbreitet waren, das zwei Personen sich gegenseitig ihre Kleider zuwerfen und somit jeder das jeweilige Kleidungsstück vom anderen kaufen muss ohne es anzuprobieren oder zu kontrollieren. Die andere Sache ist das beide jeweils das Kleidungsstück vom anderen nur fühlen und direkt dann kaufen müssen ohne es anzuprobieren oder zu kontrollieren. Dies ist die Erklärung von Nawawi und Imam Malik.

Ich sehe da keinen Zusammenhang mit E-bay.

Wa Allahu Ala wa Alam
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-10-2012, 09:21 PM von Abu Roumayssa.
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Moslem   17-10-2012, 09:20 PM
#7
Ah, vielen Dank für deine Antwort!
Abu Roumayssa   17-10-2012, 09:21 PM
#8
Jetzt hab ich es auch bei Sahih Bukhari gefunden
Moslem
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Moslem   17-10-2012, 09:31 PM
#9
Danke für die Antwort. Ich hatte gefragt, weil ja bei Ebay die Ware manchmal vorher nicht kontrolliert werden kann (vor dem Kauf)...

Es gibt aber manchmal eine Produktbeschreibung. Deshalb fragte ich, ob der Hadith z.B. Ebay betrifft...

Also hängen beide denn nun zusammen?
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-10-2012, 09:51 PM von Moslem.
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