Assalamu Alaykum,
Ich habe eine Frage zu Folgendem:
*Abu Sa`id, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot den Verkauf durch den Wurf der Ware (Munabatha), und dies bedeutet, dass der Verkäufer sein Kleidungsstück zum Käufer hinwirft, das er auch kauft, ohne es jedoch hin und wieder gewendet und gesehen zu haben. Und der Prophet verbot auch das Nur-Befühlen desselben (Mulamasa), und dies bedeutet, dass der Käufer das Kleidungsstück nur befühlt und kauft, ohne es gesehen zu haben.“
Es wäre hocherfreulich, wenn jemand mir beantworten könnte, ob dieser Hadith auch z.B. für das 'Online-Shopping' (also Waren aus dem Internet z.B. Ebay) gilt?
Oder anders gefragt: Ist Online-Shopping so etwas wie Munabatha?
Ich habe eine Frage zu Folgendem:
*Abu Sa`id, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot den Verkauf durch den Wurf der Ware (Munabatha), und dies bedeutet, dass der Verkäufer sein Kleidungsstück zum Käufer hinwirft, das er auch kauft, ohne es jedoch hin und wieder gewendet und gesehen zu haben. Und der Prophet verbot auch das Nur-Befühlen desselben (Mulamasa), und dies bedeutet, dass der Käufer das Kleidungsstück nur befühlt und kauft, ohne es gesehen zu haben.“
Es wäre hocherfreulich, wenn jemand mir beantworten könnte, ob dieser Hadith auch z.B. für das 'Online-Shopping' (also Waren aus dem Internet z.B. Ebay) gilt?
Oder anders gefragt: Ist Online-Shopping so etwas wie Munabatha?