Assalam Alaikum,
ich wollte nochmal sicher gehen bezüglich einigen Themen in Bezug auf Fasten und Zakah...
1.) Also wenn man chronisch krank ist und täglich Medikamente nehmen muss, ist man vom Fasten befreit...gilt dies auch, wenn man aber keine Schmerzen aufgrund der Medikamente verspürt oder wenn man keine Schmerzen bekommt auch wenn man die Tabletten eine Zeit lang nicht einnimmt, aber die Krankheit selbstverständlich noch vorhanden ist im Körper?
2.) Muss man Zakah abgeben, wenn man gar nicht arbeitet, sondern noch Schüler ist und Taschengeld bekommt von den Eltern...also wenn man jetzt viel Geld für den Urlaub bekommen hat, muss man dann davon die Zakah abbezahlen, obwohl man das Geld selber bekommen hat und nichts selbst verdient hat? Und was soll man machen, wenn man keine Armen Menschen findet?...Ich habe mal gehört, dass man selber die Armen suche, finden und das Geld geben soll und nicht der Moschee geben soll...
05-07-2008, 05:35 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-02-2014, 11:15 PM von Issa Mönks.)
assalamu aleikum wa rahmatullahe wa barakatuhu
Frage 1:
Allâh sagt:
Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Allâh will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis." (Al-Baqarah:185)
Wenn es medizinisch erwiesen ist oder jemand aus eigener Erfahrung weiß, daß das Fasten seine Krankheit verschlimmert bzw. die Heilung verzögert, ist ihm nicht nur erlaubt, das Fasten zu brechen, es ist sogar besser in diesem Fall. Das gilt jedoch nicht für minderschwere Krankheiten wie Erkältung oder vorrübergehende Kopfschmerzen.
Bei vorübergehender Krankheit müssen die Tage, die nicht gefastet wurden, nachgeholt werden, wie Allâh sagt:
wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)." (Al-Baqarah:185)
Ist die Erkrankung, die das Fasten unmöglich macht, chronischer Natur und besteht keine Hoffnung auf Heilung, kann als Ersatz für jeden nicht gefasteten Tag die Speisung eines Armen geleistet werden.
Und denjenigen, die es (das Fasten) nur schwer zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt." (Al-Baqarah:184)
zu frage 2 :
inshallah können dir die anderen geschwister helfen :)
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Ya'qub schrieb:Assalam Alaikum,
ich wollte nochmal sicher gehen bezüglich einigen Themen in Bezug auf Fasten und Zakah...
1.) Also wenn man chronisch krank ist und täglich Medikamente nehmen muss, ist man vom Fasten befreit...gilt dies auch, wenn man aber keine Schmerzen aufgrund der Medikamente verspürt oder wenn man keine Schmerzen bekommt auch wenn man die Tabletten eine Zeit lang nicht einnimmt, aber die Krankheit selbstverständlich noch vorhanden ist im Körper?
2.) Muss man Zakah abgeben, wenn man gar nicht arbeitet, sondern noch Schüler ist und Taschengeld bekommt von den Eltern...also wenn man jetzt viel Geld für den Urlaub bekommen hat, muss man dann davon die Zakah abbezahlen, obwohl man das Geld selber bekommen hat und nichts selbst verdient hat? Und was soll man machen, wenn man keine Armen Menschen findet?...Ich habe mal gehört, dass man selber die Armen suche, finden und das Geld geben soll und nicht der Moschee geben soll...
Zakatabgabe ist für folgende Leute Pflicht:
1. Muslim 2. Volljährigkeit erreicht 3. Verstand
4. Freie Mensch sein 5. Das nisab (mindestensgrenze für Berechnung muss erreicht werden) erfüllt werden.
6. Eigentümer der Ware sein
7. Es muss ein bestimmter Zeit vergangen sein. Bei Ernte sofort, bei anderen sachen 1 volles islamsches Jahr, nach dem Stichtag.
Bei Kindern und geistigkranken muss der Vormund den Zakah vom Vermögen der Betroffenen abführen, soland ihm das Vermögen der Betroffenen bekannt ist.
Bei Geld wird nach Goldwert berechnet. ein beispiel:
Jemand hat 1000 beim Stichtag (z.B. 1 Rajjab, oder Ramadan usw.) nach einem vollen islamischen Jahr hat er z.b. 2000 Euro. Jetzt will er wissen, ob er Zakat Pflichtig ist bzw. an-Nisab erreicht hat.
Die Berechnung ist folgdes: 1 gr. Gold kostet z.b. 20 euro. Jetzt 84 gr. Gold (20euro*84 gr. gold) macht 1680 Euro.
Das heisst der an-Nisab (minsteste Wert) ist 1680 Euro. Jetzt hat er 2000 euro, d.h. für ihn ist zakat Pflicht. Er muss von diesen 2000 euro 2.5 % abführen.
Wa Allahu Allem