11-09-2008, 12:07 PM
Ich habe eine Fragen zu dem freiwilligen Gebet.
Ich dachte es gibt keine Gebete mehr nach dem Asr-Gebet, aber dann las ich das in der "Sunnah des Propheten":
A´ischa berichtete: "Ich schwöre bei Dem(Allah), Der ihn Muhammad von unserer Welt genommen hat, dass er (Muhammad) die beiden nie unterlassen hatte, bis er Allah begegnete; und seine Begegnung mit Allah war zu der Zeit, als für ihn die Verirchtung des Gebets mit Anstrengung verbunden war; denn er verrichtete(zuletzt) die meisten seiner Gebete im Sitzen (von A´ischa sind die zwei Rak´a nach dem Nachmittaggebet gemeint). Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, pflegte die beiden zu verrichten, und er verrichtete sie deshalb nicht in der Moschee, weil er befürchtete, seiner Ummah eine Belastung aufzuerlegen, da er alles liebte, was für sie eine Erleichterung darstelle."
-Bukhari-
A´ischa sagte: Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, war niemals zu mir nach dem Nachmittagsgebet gekommen, ohne zwei Rak´a zu beten.
-Bukhari-
A´ischa sagte:"Es gibt zwei Rak´a, die der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, niemals- weder im Geheimen noch öffentlich- unterlassen hatte:2 Rak´avor dem Morgengebet und 2 Rak´a nach dem Nachmittagsgebet.
-Bukhari-
Kann mich da jemand bitte aufklären? Wenn diese nur für den Propheten salla-llahu alleyhi wa salam waren, warum steht dann da nichts von einem Verbot??