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Fragen zur arabischen Grammatik und Bida
#2
wa alaikum salam wa rahmatullahi wa barakatuhu

das wegen der arabischen grammatik erklärt dir lieber jemand anderes ich will nix falsches sagen...

wegen dem streichen mit den händen übers gesicht beim dua hab ich folgende beweise dass es bida ist:


Das Streichen über das Gesicht nach dem Bittgebet
Veröffentlicht in al-Albani am April 24, 2008 von anouar89

Die schwäche der Überlieferungen, über das Streichen über das Gesicht nach dem Bittgebet

1. “Wenn der Prophet ‘alaihi salatu wa salam seine Hände beim Bittgebet hob, tat er sie nicht runter, bis er über sein Gesicht strich.”

Da’if (schwach). Übertragen von Tirmidhi (2/244) und Ibn ‘Asaakir (7/12/2) über: Hammad ibn ‘Isa al-Juhani von Hanzalah ibn Abi Sufyaan al-Jahmi von Salim ibn ‘Abdullah von seinem Vater von ‘Umar ibn al-Khattab, der sagte:…

Tirmidhi sagte: “Dies ist ein sahih gharib hadith. Wir wissen nur, dass es ein Hadith von Hammad ibn ‘Isa ist, der es als einziger überliefert. Er hat einige Ahadith, aber die Leute haben von ihm überliefert.”

Dennoch ist der Überlieferer schwach, wie in Taqreeb von Ibn Hajar, der über ihn im Tahdhib sagte:

Ibn Ma’in sagte: “Ein guter Sheikh”. Abu Haatim sagte: “Schwach in Hadith”. Abu Dawud sagte:”Schwach, er überliefert Munkar Ahadith.”. Hakim und Naqqashah sagten: “Er überliefert erfundene Ahadith von Ibn Juraij und Ja’far as-Sadiq.” Er wurde von Daaraqutni als schwach erklärt. Ibn Hibban sagte: “Er überliefert Sachen, die falsch sind über die Autorität von Ibn Juraij und ‘Abdul ‘Azeez ibn ‘Umar ibn ‘Abdel ‘Azeez. Es ist nicht erlaubt ihn als Nachweis zu nehmen.” Ibn Maakula sagte: “Sie bezeichnen seine Ahadith als schwach.”

Demnach ist der Überlieferer sehr schwach, sodass die Ahadith nicht auf die Stufe von “hasan” erhoben werden können und schon gar nicht “sahih”.

2. “Wenn der Prophet salla lahu ‘alaihi wa salam Du’a machte und seine Hände hob, strich er mit seinen Händen über sein Gesicht.”

Da’if (schwach). Abu Dawood (1492) von Ibn Lahe’ah von Hafs ibn Hishaam ibn ‘Utbah ibn Abi Waqqas von Sa’ib ibn Yazeed von seinem Vater. Dies ist eine schwache Überlieferungskette, weil Hafs ibn Hisham unbekannt ist und wegen der schwäche von Ibn Lahi’ah (Taqreeb at-Tahdheeb).

Dieser Hadith kann nicht gestärkt werden durch die 2 Überlieferungsketten, wegen der Einstufung in der Schwäche des ersten Hadiths.

3. “Wenn du Allah anrufst, dann bitte ihn mit der Handinnenfläche und nicht mit dem Handrücken und wenn du fertig bist streiche dein Gesicht mit ihnen.”

Da’if (schwach). Übertragen von Ibn Majah (1181, 3866), Ibn Nasr ibn Qiyaam al-Laik (Seite 137), Tabarani in Al-Mu’jam al-Kabeer (3/98/1) und Haakim (1/536). Von Salih ibn Hasan von Muhammad ibn Ka’b von Ibn ‘Abbas radhia lahu ‘anhu als marfu’.

Dies ist eine schwache Überlieferungskette wegen Ibn Hassan, der Munkar ist in Hadith wie Bukhari sagte, Nasai sagte: “Er ist nachlässig in Hadith.” Ibn Hibban sagte: “Er pflegt singende Sklavinnen zu haben und Musik zu hören und er pflegte erfundene Überlieferungen weiterzugeben, dier vertrauenswürdigen Autoritäten zuschrieb.” Ibn Abi Hatim sagte in Kitab al-I’lal (2/351):”Ich fragte meinen Vater (Abu Hatim Ar-Razi) über diesen Hadith und er sagte: “Munkar”.”

quelle: http://salafiyya.wordpress.com/category/al-albani/



dann war das thema schon mehr oder weniiger hier wegen dua nach gebeten:

http://diewahrheitimherzen.de/forum/Thre...0f394cdeb3

ansonsten das hier:

Du’a nach (jedem) verpflichtenden Gebet zu machen ist Bida’a
Frage Nr.: 21976, Übersetzt von Abu Bakr Abu Abdullah al – Berlini



Frage:



Nach dem Pflicht (Fard) – Gebet (nach dem man Taslim(2) gesagt hat), machen einige Du’a, während andere nur Tasbih Fatmi sagen. Manche sind unnachgiebig (zu sagen), daß das Du’a machen nach dem Salah(3) eine Bida’a ist. Dies verursacht
eine Einschränkung in der Gemeinschaft, besonders bei denjenigen die Imam Abu
Hanifa oder Schafi’i folgen.

Dürfen wir Du’a nach dem Salah machen ?

Dürfen wir Du’a gemeinsam mit dem Imam nach dem Salah machen ?




Antwort:


Alles Lob gebührt Allah.

Es heißt in Fatawa al Ladschnah al – Da’aimah:

„Du’a nach dem Pflichtgebet zu verrichten ist nicht Sunna(4), wenn es getan wird indem man die Hände hebt, ob es vom Imam allein getan wird oder einem Mitglied der Gemeinde alleine oder es von ihnen beiden zusammen getan wird. Vielmehr ist es eine Bida’a, weil es nicht überliefert wurde das der Prophet (Friede und Segen Allah’s seien auf ihm) oder irgend eines seiner Gefährten (Möge Allah mit ihnen zufrieden sein) dies tat. In Bezug auf das Verrichten des Du’a ohne dies zu tun (d.h. die Hände zu heben), so ist daran nichts auszusetzen, da es einige Ahadith(5) diesbezüglich gibt.“

( Fatawa al Ladschnah al – Da’aimah, 7/103 )

Das Komitee wurde gefragt über das Heben der Hände für Du’a nach den fünf täglichen Gebeten, (ob) es bewiesen(6) ist, das der Prophet (Friede und Segen Allah’s seien auf ihm) seine Hände hob oder nicht ?

Wenn es nicht nachgewiesen ist, ist es denn (trotzdem) zulässig die Hände, nach den fünf täglichen Gebeten, zu heben oder nicht ?
Sie erwiderten:


„Es ist nicht bewiesen, daß der Prophet (Friede und Segen Allah’s seien auf ihm) seine Hände beim Du’a nach den Pflichtgebeten erhob, soweit uns bekannt ist; demnach sie zu heben nach dem Taslim des Pflichtgebetes ist entgegengesetzt zur Sunna.“

( Fatawa al Ladschnah al – Da’aimah, 7/104 )


Das Komitee sagte ebenso, daß das laute Sprechen des Du’a nach den fünf täglichen Gebeten oder regulären Sunna – Gebeten, oder einheitliches lesen des Du’a als eine regelmäßige Handlung ist eine tadelnswerte Erneuerung (Bida’a), weil es nicht bewiesen ist das der Prophet (Friede und Segen Allah’s seien auf ihm) oder seine Gefährten (Möge Allah mit ihnen zufrieden sein) irgendetwas dergleichen taten. Wer auch immer Du’a nach den Pflichtgebeten oder regulären Sunna – Gebeten in Einklang (mit den anderen) macht, geht gegen den Weg von Ahlal Sunna wal Dschama’a(7), und diejenigen Leute zu beschuldigen, welche nicht mit ihnen (darin) übereinstimmen, Kuffar zu sein und nicht zu Ahlal Sunna wal Dschama’a zu gehören, ist Irreführung, Ignoranz und eine Entstellung der Tatsachen.
( Fatawa Islamiyya, 1/319 )

Und Allah weiß es am besten.

___________________

Fußnoten:

1.) Bida’a bedeutet etwas Erfundenes oder Neues in den Din des Islam einzuführen, welches zurückzuweisen ist.

2.) Taslim bedeutet „Salam aleikum“ (Friede sei mit euch) zu sagen.

3.) Hier bedeutet Salah: Das rituelle Gebet was der Muslim fünfmal täglich zu verrichten hat.

4.) Mit Sunna wird vor allem die Handlungsweise des Propheten Muhammad (s.a.w.s.) gemeint.

5.) Ahadith bedeutet die Aussprüche/Aussagen des Propheten Muhammad (s.a.w.s).

6.) Beweis im Islam heißt eine Textstelle aus Quran oder Sunna (bei Sunna muß sie als makellos/authentisch gelten) auf die man eine ’Ibada (gottesdienstliche) – Handlung stützen kann. Wenn dies nicht gegeben ist, darf man nicht von sich aus eine ’Ibada erfinden, da dies Bida’a ist. Im Falle des Händehebens nach jedem Gebet und diese über das Gesicht zu streichen gibt es nur mangelhafte (D’aif) Überlieferungen, die nicht als „Beweis“ dienen können. Siehe „Irwaa al – Ghalil“ (2/178 – 182) von Scheich Al – Albani wo er einige von diesen nicht authentischen Ahadith untersucht und deren Mangelhaftigkeit (D’af) nachweist.

7.) Ahlal Sunna wal Dschama’a bedeutet soviel wie: Leute der Sunna und der Gemeinschaft. Dies ist eine Bezeichnung für die rechtgeleiteten Muslime, die nicht den Irrwegen und Neuerungen (Bida’a) folgen, sondern an der Sunna des Propheten Muhammad (s.a.w.s.) und der Gemeinschaft (Dschama’a) festhalten, sei dies auch, wenn ein Großteil der Muslime sich davon distanziert hat.

Quelle: Islam Q&A


und das mit den suren aufhängen sollte dir auch lieber jemand anderes erklären das einzige was ich darüber weiss, dass man nicht glauben darf, dass die suren irgendwie schützen, sozusagen als "vermittler" zu ALLAH subhana wa taala, weil das wäre shirk


as salamu aleikum
  


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