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24-02-2018, 12:35 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-02-2018, 12:22 PM von Ibn Suleyman.)
Gepriesen sei Allah.
Zuerst:
Die Aura einer Frau vor ihren Mahrams wie ihrem Vater, Bruder und Neffen ist ihr ganzer Körper außer dem, was normalerweise aussieht wie Gesicht, Haare, Hals, Unterarme und Füße. Allah sagt (Interpretation der Bedeutung):
"Und nicht ihre Verzierungen zu zeigen, außer nur das, was offensichtlich ist (wie beide Augen für die Notwendigkeit, den Weg zu sehen, oder äußere Handflächen oder ein Auge oder Kleid wie Schleier, Handschuhe, Kopfbedeckung, Schürze), und ihre Schleier zu zeichnen überall Juyoobiihinna (dh ihre Körper, Gesichter, Hälse und Brüste) und nicht um ihre Verzierungen zu offenbaren, außer ihren Männern oder ihren Vätern oder den Vätern ihres Mannes oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihres Mannes oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihres Bruders oder die Söhne ihrer Schwester oder ihre (muslimischen) Frauen "
Also hat Allah einer Frau erlaubt, ihre Verzierungen vor ihrem Ehemann und Mahrams zu zeigen. Was mit Schmuck gemeint ist, sind die Orte, an denen Schmuck getragen wird: Der Platz für einen Ring ist die Hand, für ein Armband ist der Unterarm, für einen Ohrring ist das Ohr, für eine Halskette ist der Hals und die Brust und für eine Fußkettchen ist das Bein.
Abu Bakr al-Jassaas (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte in seinem Tafsir: Die offensichtliche Bedeutung zeigt an, dass es erlaubt ist, dem Ehemann und denjenigen, die auch in dem Vers erwähnt werden, seine Schmuckstücke zu zeigen, wie Väter usw. Es Es ist wohlbekannt, dass die Orte gemeint sind, an denen Verzierungen getragen werden, nämlich Gesicht, Hand und Arm ... das bedeutet, dass es für diejenigen, die in diesem Vers erwähnt werden, erlaubt ist, diese Orte zu betrachten, wo sie versteckt sind Verzierungen werden getragen, wie es am Anfang des Verses sagt, dass nur äußere Verzierungen von Fremden (Nicht-Mahrams) gesehen werden können, aber der Ehemann und die Mahrams dürfen versteckte Verzierungen sehen. Es wurde von Ibn Mas'ood und al-Zubayr erzählt, dass es sich um Ohrringe, Halsketten, Armbänder und Fußkettchen handelt.
Dies gilt sowohl für den Ehemann als auch für die anderen, die mit ihm erwähnt werden. Die allgemeine Bedeutung besagt, dass es für diejenigen, die erwähnt werden, zulässig ist, die Orte zu betrachten, an denen diese Verzierungen getragen werden, so wie es für den Ehemann zulässig ist. Zitat beenden
Al-Baghawi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: Die Worte Allahs, erhaben ist Er, „und ihren Schmuck nicht zu zeigen“, bedeuten, dass sie nicht ihre Verzierungen auf eine nicht mahram zeigen sollte. Was hier gemeint ist, sind die versteckten Verzierungen, denn es gibt zwei Arten von Schmuck, versteckt und offensichtlicher. Versteckte Verzierungen sind Fußkettchen, Henna am Fuß, Armbänder am Handgelenk, Ohrringe und Halsketten. Es ist nicht erlaubt, dass eine Frau diese zeigt oder dass ein Fremder (Nicht-Mahram) sie anschaut. Und was mit Schmuck gemeint ist, ist der Ort, an dem der Schmuck getragen wird. Zitat beenden
In Kaschshaf al-Qinaa heißt es (5/11): Ein Mann kann auch auf Gesicht, Hals, Hand, Fuß, Kopf und Wade einer Frau schauen, die sein Mahram ist. Laut diesem Bericht sagte Al-Qaadi: Es ist erlaubt, das zu betrachten, was gewöhnlich vorkommt, wie Kopf und Hände bis zu den Ellenbogen. Zitat Ende.
Diese Mahrams unterscheiden sich in der Nähe und dem Risiko der Fitnah (Versuchung). Daher kann eine Frau ihrem Vater zeigen, was sie dem Sohn ihres Mannes nicht zeigen kann. Al-Qurtubi (möge Allah mit ihm barmherzig sein) sagte: Allah erwähnte zuerst die Ehemänner, dann erwähnte Er die Mahrams und beschrieb sie alle als gleichwertig in Bezug auf das Zeigen der Verzierungen. Aber sie können sich je nach dem unterscheiden, was in ihren Herzen ist. Es gibt keinen Zweifel, dass für eine Frau vor ihrem Vater oder Bruder aufzudecken ist sicherer als vor dem Sohn ihres Mannes aufzudecken. Das Ausmaß dessen, was sie zeigen mag, kann verschieden sein, so kann sie ihrem Vater das zeigen, was es ihr nicht erlaubt ist, dem Sohn ihres Mannes zu zeigen. Zitat beenden
Zweitens:
Was bei den Fuqaha feststeht, ist, dass die Aura einer Frau mit einer anderen Frau der Bereich zwischen Nabel und Knie ist, ob die Frau ihre Mutter oder Schwester ist oder nicht ihr Mahram. Es ist nicht zulässig, dass eine Frau den Bereich zwischen dem Bauchnabel und dem Knie einer anderen Frau betrachtet, außer in Fällen, in denen eine medizinische Behandlung oder Ähnliches erforderlich ist.
Dies bedeutet nicht, dass eine Frau unter anderen Frauen sitzen kann, während ihr gesamter Körper außer dem Bereich zwischen Nabel und Knie unbedeckt ist. Niemand macht das, außer Frauen, die promiskuitiv und negativ sind, oder unmoralisch und Übeltäter. Die Worte der Gelehrten: "Die Aura ist der Bereich zwischen Nabel und Knie" sollte nicht missverstanden werden, denn das heißt nicht, dass sich Frauen so immer unter ihren Schwestern und Freunden kleiden und zeigen sollten. Keine weise Person würde das akzeptieren und es ist nicht das, was die Fitrah (gesunde menschliche Natur) verlangt.
Die Art und Weise, wie sich eine Frau unter anderen Frauen kleiden sollte, ist in Kleidung, die angemessen bedeckt und ihre Bescheidenheit und Würde ausdrückt. Sie sollte nichts zeigen außer dem, was erscheint, wenn sie arbeitet und anderen dient, wie Kopf, Hals, Unterarme und Füße, wie wir bei der Diskussion der Mahrams oben erwähnt haben.
Das Ständige Komitee für die Ausgabe von Fatwas hat erklärt, was eine Frau nicht vor ihren Mahrams und anderen Frauen aufdecken darf. Wir haben dies in der Antwort auf die Frage Nr. 4 zitiert. 34745.
Wir bitten Allah, uns und dich zu führen.
Und Allâh weiß es am besten.