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Ganze viele Fragen
#3
Hallo IslamNeugierige!

Ich versuche deine Fragen mit beweisen zu beantworten inshaAllah (so Gott will). Was du unbedingt wissen solltest, Allah erschwert uns keine Sache es gibt Alhamdulillah immer eine Loesung, subhanAllah..

Erstmal super das du am Islam interessiert bist das freut mich sehr, moege Allah subhana wa taala dein Herz in die richtige Richtung lenken und dich zu unsere Schwester im Islam machen, amin!

Zu deiner Frage wegen dem Gebet hab ich das hier fuer dich. -> Das Gebet des Kranken

Das Verrichten des Gebets ist für einen Muslim in jeder Situation und Lage verpflichtend, solange er bei Verstand und bei Bewusstsein ist. Allerdings beachtet der Islam die unterschiedlichen Umstände und Bedürfnisse des Menschen. Demgemäß berücksichtigt der Islam erkrankte Personen.

Detaillierte Erläuterung zum Gebet des Kranken:

Die Pflicht, während des Gebets auf den Beinen zu stehen, entfällt für den Kranken, wenn er nicht stehen kann oder ihm das Stehen schwerfällt oder wenn sich durch das Stehen die Heilung seiner Krankheit verzögern würde. In diesem Fall kann er im Sitzen beten. Wenn er das auch nicht kann, dann im Liegen auf seiner Körperseite. Der Prophet (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: „Bete im Stehen, und wenn du das nicht kannst, so bete im Sitzen, und wenn du dies auch nicht tun kannst, dann auf der Seite.“ (Buḫārī Hadith Nr. 1066)Wer nicht die Verbeugung oder die Niederwerfung im Gebet vollziehen kann, der kann stattdessen, so gut er kann, mit seinem Kopf nach vorne nicken, als Andeutung für die Verbeugung oder die Niederwerfung.Wer Schwierigkeiten hat, um auf dem Boden zu sitzen, der kann auch auf einem Stuhl oder Ähnlichem sitzen.Wem es aufgrund seiner Krankheit große Mühen bereitet, sich für jedes Gebet zu reinigen, dem ist es erlaubt, zwei Pflichtgebete in einer Zeit zusammenlegen: das Mittagsgebet (ẓuhr) zusammen mit dem Nachmittagsgebet (ʿaṣr) sowie das Sonnenuntergangsgebet (maġrib) zusammen mit dem Nachtgebet (ʿišāʾ).Wem es aufgrund seiner Krankheit schwerfällt, Wasser zu benutzen, dem ist es erlaubt die Ersatzwaschung mit der Erde (tayammum) durchzuführen, um das Gebet zu verrichten.

Jetzt zu deiner Frage wegen dem Fasten ich versuche es so gut wie moeglich zu beantworten, falls irgendetwas unklar ist oder fehlt dann sage es mir inshaAllah.
Wir werden unser bestes geben deine Fragen zu beantworten inshaAllah.

Reisende und Kranke müssen nicht fasten.

Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte:

„Allâh hat die Verpflichtung des Fastens und eines Teils des Gebets für den Reisenden aufgehoben, und Er hat die Verpflichtung des Fastens für die schwangere und stillende Frau aufgehoben.“(Berichtet von al-Tirmidhi, 3/85; er sagte, (es ist ein) hasan Hadîth).Die versäumten Tage müssen nachgeholt werden.

Damit der Reisende vom Fasten befreit ist, müssen folgende Reisebedingungen erfüllt sein: [KEYCAP TEN]

Es muss sich um eine Reise handeln, in der es um eine gewisse Entfernung geht oder die man in einer Gemeinschaft Reise nennen kann.Die Ortschaft soll mit all den dazugehörigen Gebäuden hinter sich gelassen werden; ansonsten zählt die Person nicht als Reisender. Wenn man sich innerhalb der Ortschaft bewegt, so gelten die Regeln der Anwesenheit, so dass auch das Gebet nicht gekürzt werden darf.Die Reise muss einem erlaubten Zweck folgen, es darf nicht die Umgehung des Fastens beabsichtigt sein.

Es ist dem Reisenden erlaubt, nach der Einigkeit der Ummah, nicht zu fasten, egal ob er in der Lage dazu wäre oder nicht oder ob ihm das Fasten schwer fiele oder nicht, so dass er des Fastens entbunden ist und das Gebet kürzen darf, selbst wenn er unter den angenehmsten Bedingungen reist.[KEYCAP TEN]

Wer im Ramadan eine Reise beschließt, so soll er die Absicht für das Fastenbrechen nicht fassen, bis er sich auf den Weg macht, denn vielleicht stellt sich seiner Reise etwas in den Weg.[KEYCAP TEN]

Die Ausnahmeregel für Reisende gilt nur, wenn die Abreise vom Wohnort vor dem Morgenlicht erfolgt. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Imam Ahmad und Imam Ishaaq halten das Fasten jedoch auch für erlaubt, wenn man die Reise erst zu einem späteren Zeitpunkt antritt. Dies aufgrund des Ausspruchs, den Muhammad Ibn Ka'ab überlieferte, er sagte:

"Ich kam zu Anas Ibn Malik im Ramadhan; er wollte gerade verreisen; sein Reitkamel war bereits gesattelt und er hatte Reisekleidung angezogen. Er verlangte nach Essen und aß. Da fragte ich ihn: "Ist dies Sunnah?", er antwortete: "Es ist Sunnah", dann bestieg er sein Kamel." :(Hadith bei Tirmidhi, Al-Albani stuft es als sahih ein)Der Ausspruch ist im Übrigen auch ein Beleg dafür, dass es entgegen der oben genannten Meinung Sunnah ist, noch an dem Ort, an dem man seine Reise beginnt, das Fasten zu brechen und nicht erst, wenn man die letzten Häuser der Stadt verlässt. Asch-Schaukani (Allah möge ihm barmherzig sein) sagte: " Die beiden Hadithe (unter anderem das genannte!) weisen darauf hin, dass der Reisende das Fasten bricht, bevor er losgeht; d.h. von dem Ort, von dem er seine Reise beginnen möchte."[11]


3.  dürfen das Fasten aussetzen, wenn Bedenken für die Gesundheit des Kindes oder der Mutter bestehen und die Mutter sich zu schwach fühlt um zu fasten.

Der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) sagte:

„Allâh hat die Verpflichtung des Fastens und eines Teils des Gebets für den Reisenden aufgehoben, und Er hat die Verpflichtung des Fastens für die schwangere und stillende Frau aufgehoben.“(Berichtet von al-Tirmidhi, 3/85; er sagte, (es ist ein) hasan Hadîth).Die Frage, ob die versäumten Fastentage nachgeholt werden müssen, oder eine Ersatzleistung gezahlt werden muss, bzw. darf, wird von den Gelehrten unterschiedlich beantwortet:

Nach der Meinung von Schaick Al-Albani können Schwangere und stillende Frauen, wenn sie sich um sich oder das Baby sorgen, das Fasten brechen und bezahlen eine "Ersatzleistung". Sie müssen die versäumten Tage nicht nachholen. [11]Diese Meinung stützt sich auf folgende Hadithe, die zeigen, das dies die Meinung der beiden Sahabi Ibn Abbas und Ibn Umar war:

Abu Dawud berichtet über 'Ikrimah, dass Ibn Abbas (Allahs Wohlgefallen auf ihnen) in Bezug auf die Ayah (2:184) ' sagte:"Das ist eine Erlaubnis für ältere Menschen, die fasten können. Sie können das Fasten brechen und einen Armen für diesen Tag speisen. Schwangere und stillende Frauen, wenn sie sich um sich oder das Baby sorgen, können es auch so tun." (Das wurde von al-Bazzar berichtet.)(Von der Kette [der Überlieferer] sagte ad-Daraqutni, das sie sahih sei.) Gerste." (überliefert von Imam Malik und Al-Baihaqi)


Gemäß der , Abu ´Ubaid und Abu Thaur, müssen diese Frauen für diese Tage das Fasten nachholen und keine Armen speisen.

Laut  gilt: Wenn diese Frau sich nur um ihr Baby sorgt, muss sie die "Auslöse" zahlen und nachfasten. Wenn sie sich um sich selbst oder um sich selbst und ihr Baby sorgen, dann muss sie nur das Fasten der Tage, an denen sie nicht gefastet haben nachholen.[12]

Die Frage, ob wirklich Grund zur Sorge besteht, d.h. ob das Fasten schädlich für Mutter oder Kind seinen könnte, richtet sich nach der Erfahrung oder Aussage von vertrauenswürdigen Ärzten. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ist ausreichend. [12]


4.  dürfen das Fasten aussetzen. Die versäumten Tage müssen nicht nachgeholt werden. Sie müssen jedoch für jeden versäumten Tag einen Armen speisen.

Der Sahabi Ibn Abbas (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) sagte:

„Dem alten Menschen wurde erlaubt, das Fasten auszusetzen und (als Ersatz) für jeden nicht gefasteten Tag die Speisung eines Bedürftigen auferlegt. Und er hat die versäumten Tage nicht nachzuholen."

IslamNeugierige, bitte tu dir selbst einen Gefallen und glaube den Medien kein Wort, diese Menschen bekaempfen den Islam und berichten nur luegen ueber den Islam, was wirklich traurig ist..
Du bist ja am Islam interessiert und das nicht ohne Grund liebe IslamNeugierige!

Ditib ist eine Tuerkische Moschee, ich bin selbst eine Tuerkin wuerde dir aber eine arabische Moschee empfehlen, habe oft von anderen Geschwistern gehoert das die dort sehr schnell beten und das ist nicht richtig man soll nicht im hektik beten! Aber vielleicht ist diese Ditib Moschee anders allahu alem.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen, freue mich auf deine Antwort. Liebe Grüße :)
  


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RE: Ganze viele Fragen - von suntag - 21-07-2015, 07:27 PM
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