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**** Abu Muhammad **** schrieb:hmmmmm... aber soweit ich weiß, gilden diese Sunnas als Pflicht, wenn sie folgende Bedingungen halten:
1. Wenn der Prophet Muhammad s.A.S dies befohlen hat
2. Wenn der Prophet eine Tat ununterbrochen verrichtet hat
Richtig und es darf zudem keinen Beweis aus Quran und Sunnah und auch keinen Ijma` (Konsens) als Hindernis geben.
Und da Konsens darüber herrscht, dass es nur fünf Pflichtgebete gibt, kann kein anderes weiteres Gebet eine Pflicht sein.
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21-10-2008, 02:56 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-10-2008, 02:56 AM von Sirat al-Mustaqim.)
Zitat:akhi was sagst du da?? die sunnagebete sind keine pflicht für uns
Akhi, die Rawatib- oder Sunnah-Gebete sind keine Pflicht. Wenn wir im Islam von einer Pflicht (fard oder wajib) sprechen, dann führt die Unterlassung dieser Pflicht zu einer Sünde und stellt eine Ungehorsamkeit gegenüber Allah dar. Das trifft bei den Sunnah-Gebeten nicht zu. Wenn du ein Sunnah-Gebet unterlässt, dann begehst du keine Sünde, du wirst jedoch dafür belohnt, wenn du sie verrichtest.
Wir reden hier nicht über die Frage ob man sie beachten soll oder nicht, denn das man sie so oft wie möglich verrichten sollte, dürfte uns klar sein. Es geht hier nur um die Frage ob diese Rawatib-Gebete eine Pflicht sind und das sind sie nicht.
P.s.: Soll ich die beiden Threads verbinden oder wie meinst du das?
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Ich glaube du willst mich wieder ärgern.
Okay - ich lösch dann mal insha'Allah unsere letzten Beiträge, neh?
joa lösch die mal aber das sind trozdem die sleben themen, führ die inshallah zusammen