Yahya Abd Al-Adl schrieb:
könntest du für diese aussage bitte eine quelle angeben?
yahya
Der Prophet sagte: "Die Verpflichtung zwischen uns und ihnen (den Heuchlern) ist das Gebet, wer auch immer es unterlässt, der hat in der Tat Kufr begangen (i.e.: ist ungläubig geworden)."
[Tirmidhi, saheeh]
Das Gebet ist derart wichtig, dass einige Gelehrte, darunter Imam Ahmad Hanbal (rahimahullah) der Ansicht waren, dass derjenige der das Gebet unterlässt zum Kafir wird
[Al-Sharh al-Mumti ala Zaad al-Mustanqi, 2/26] - dass er dazu aufgefordert werden muss und wenn er sich weigert, so wird er zum Kafir und muss hingerichtet werden, sein Körper darf nicht gewaschen werden, man darf kein Totengebet für ihn verrichten und er darf nicht in einem islamischen Friedhof begraben werden.
Abdullah Ibn Shaqiq sagte: "Die Gefährten des Propheten
vertraten nicht die Meinung das das Unterlassen irgendeiner Tat eine Person zum Kafir macht, ausgenommen das Unerlassen des Gebets."
[Al-Tirmidhi, Al-Hakim - von ihm als saheeh klassifiziert entsprechend den Bedingungen von Bukhari und Muslim]
Ishaq Ibn Rahawayh erzählt, dass vom Propheten
mit einer authentischen Überlieferungskette berichtet wird, dass derjenige das Gebet unterlässt ein Kafir ist. Dies war auch die Ansicht der Gelehrten aus der Zeit des Propheten
bis zum heutigen Tag: dass derjenige der absichtlich das Gebet unterlässt, ohne einen legitimen Grund zu haben, bis die Zeit des Gebets beendet ist, ein Kafir ist.
Ibn Hazm sagte: dies wurde von Umar, Abdulrahman ibn Awf, Muadh Ibn Jabal, Abu Huraira und anderen Sahaba berichtet. Er sagte: "Wir kennen keine gegenteilige Ansicht unter den Sahaba."
Al-Mundhiri überlieferte dies und erwähnte weitere Namen von Sahaba: Abdullah ibn Masud, Abdullah Ibn Abbas, Jabir ibn Abdullah und Abul Darda. Er sagte: Neben den Sahaba war dies auch die Ansicht von Ahmad Ibn Hanbal, Ishaq Ibn Rahawayh, Abdullah ibn Al-Mubarak, Al-Nakhai, Al-Hakam ibn Utaybah, Ayub Al-Sakhtayani, Abu Dawud Al-Tayalisi, Abu Bakr ibn Abi Shaybah, Zuhayr Ibn Harb und andere.
[Al-Targhib wal Tarhib]