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Gemeinschaftsgebet
#1
Salam Wie ist das Urteil darüber, dass man beim Gemeinschaftsgebet den Sure Al fathiha laut reziezieren soll, soll man mit dem Imam zusammen rezietzieren, oder erst nach dem er Al fathiha rezeziert hat?

zweitens.: bevor man den Freitagsgebet angefangen hat, bettet man gewöhnlicherweiser jeder für sich 4 Rekah zum Zuhr , ist dies 4 rekha pflicht die vor dem Freitagsgebet gebetet wird oder wie ist dies eingestuft?:jazak:Wasalam
#2
wa alaykum as salaam,

zum 1. Punkt gibt es allgemein 2 Ansichten ob man überhaupt Al-Fatiha rezitiert.

thread al Fatiha

Und ich weiß nicht was du mit laut rezitieren meinst, man rezitiert niemals laut hinter dem Imam, das laute rezitieren ist immer nur für den Imam.

zu deiner 2. Frage, so gibt es kein Gebet vor dem Jum3a gebet außer Tahiyat ul masjid (Begrüßung der Moschee, 2 rakat) weder davor noch danach wird Dhuhr gebet gebetet.

Frage:
Es gibt eine Stadt, wo es fast 35 Moscheen gibt, in denen Jumu’ah verrichtet wird. Nachdem die Betenden Jumu’ah verrichtet haben, beten sie das Dhuhr-Gebet. Ist diese Aktion erlaubt oder nicht?

Antwort:
Alhamdulillah.

Es ist eine alt bekannte Tatsache im Islam (so dass kein Muslim eine Entschuldigung hat und sagen kann, er wüsste es nicht), und die Schar’ia-beweise zeigen an, dass Allah kein anderes Gebet zur Mittagszeit am Freitag vorgeschrieben hat, außer das verpflichtende Jumu’ah-Salah für Männer, welche sesshaft sind, nicht auf der Reise, frei und bei Verstand.
Wenn die Muslime dieses verrichten, dann gibt es keine andere Verpflichtung für sie, sei dies Dhuhr oder irgendein anderes Gebet. Das Jumu’ah-Gebet ist die einzige Verpflichtung zu dieser Zeit. Der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam), seine Gefährten (radiya-llahu anhum), und die rechtschaffenen Salaf, die nach ihnen kamen, beteten kein anderes verpflichtendes Gebet nach Jumu’ah.
Die Aktion, auf die du dich beziehst, wurde viele Jahrhunderte später eingeführt und zweifellos ist sie eine der neu eingeführten Erneuerungen (Bida’h), von denen der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:
{إياكم ومحدثات الأمور فإن كل محدثة بدعة وكل بدعة ضلالة}

„Hütet euch vor den neu eingeführten Dingen, denn alles Neueingeführte ist eine Bid’ah und jede Bid’ah ist ein Irregehen.” (Abu Dawud, 3991)

Und er (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:
{مَنْ أَحْدَثَ فِي أَمْرِنَا هَذَا مَا لَيْسَ فِيهِ فَهُوَ رَدٌّ}

„Wer etwas in unsere Angelegenheit (d.h. die Religion) einführt, das nicht von ihr ist, dem wird es zurückgewiesen.“ (Al-Bukhari, ‚Fath al-Baari‘, Nr. 2697, berichtet von 'Aa'ischa; Muslim)

Zweifellos ist das Beten von Dhuhr nach Jumu’ah etwas neu Eingeführtes, das nicht Teil des Islam ist, deshalb wird es abgelehnt und es gehört zu den Erneuerungen und dem Irrweg, vor denen uns der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) warnte. Die Gelehrten haben ihre Aufmerksamkeit darauf gerichtet, einschließlich Schaykh Jamaal al-Diin al-Qaasimi, in seinem Buch ‚Islaah al-Masaajid min al-Bida’ wa’l-‘Awaa’id‘ und Schaykh Muhammad Ahmad ‘Abd al-Salaam in seinem Buch ‚As-Sunan wa’l-Mubtada’aat‘.

Wenn jemand sagen würde: „Wir tun dies nur, um auf der sicheren Seite zu sein, falls unser Jumu’ah nicht gültig war!” dann ist unsere Antwort darauf, dass man ihm sagen sollte, dass das Grundprinzip das ist, dass das Jumu’ah gültig ist und in Ordnung und dass es nicht verpflichtend ist Dhuhr zu beten, vielmehr ist es sogar für diejenigen, für die Jumu’ah verpflichtend ist, verboten, Dhuhr zur Zeit des Jumu’ah zu verrichten. Auf der sicheren Seite zu sein ist vorgeschrieben in Fällen, wo der Weg der Sunnah nicht deutlich ist und es Zweifel oder Unsicherheit gibt. Aber in einem Fall wie diesem ist es keine Sache des Zweifels, vielmehr wissen wir von den Beweisen, dass nur das Jumu’ah verpflichtend ist, deshalb ist es nicht erlaubt etwas anderes oder zusätzliches zu tun oder einen neuen Weg einzuführen, den Allah nicht vorgeschrieben hat, auf der Basis dass es eine Aktion mit der Absicht wäre, auf der sicheren Seite zu sein.

Das Beten von Dhuhr zu dieser Zeit ist konträr zu den Schar’i-Beweisen, welche gut bekannt sind und kein Muslim hat eine Entschuldigung, dass er dies nicht weiß, deshalb dürfen wir dies nicht tun und wir müssen uns davor hüten. Es gibt keine Grundlage dafür, vielmehr kommt es von den Waswas (Einflüsterungen) des Satan, die er den Menschen einflüstert, um sie vom richtigen Weg abzubringen

Dies ist ähnlich der Angelegenheit mit dem Wudu, indem er manche Menschen auf die Idee bringt, dass man dabei sicher gehen muss, dass man nichts vergessen hat und dass man es richtig gemacht hat usw. bis es einem zur Folter wird und es einem die ganze Zeit wegnimmt, weil er einem immer wieder einflüstert, kaum dass man das Wudu beendet hat, dass man etwas vergessen und nicht richtig gemacht hat.
Das Gleiche tut der Satan mit einigen im Gebet; wenn eine Person den Takbir sagt, flüstert er ihr ein, dass sie den Takbir vergessen hat, so dass sie immer wieder den Takbir sagt, bis die erste Rakah beendet ist usw.
Dies ist eine der Fallen des Satans, der alles versucht, die guten Taten des Muslims zu annullieren und ihn bezüglich seiner Religion zu verwirren.
Wir bitten Allah, uns und alle Muslime vor seinen Machenschaften und Einflüsterungen zu bewahren, denn Er ist der Allhörende und der immer Nahe.

Schlussfolgerung:

Das Beten von Dhuhr nach Jumu’ah ist eine Bid’ah und ein Irregehen, durch die Einrichtung eines neuen Weges, den Allah nicht vorgeschrieben hat. Wir dürfen dies nicht tun, wir müssen uns davor hüten und Menschen davor warnen und uns auf das Jumu’ah(-Gebet) begrenzen, so wie es die Praxis des Gesandten Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam), seiner Sahaba und derjenigen, die ihnen in Wahrheit bis zum heutigen Tag gefolgt sind, war.

Dies ist die Wahrheit, bezüglich der es keinen Zweifel gibt. Imaam Maalik ibn Anas (rahimahullah) sagte: „Die späteren Generationen dieser Ummah werden durch nichts reformiert außer durch das, wodurch die erste Generation reformiert wurde.” Dies war auch die Ansicht anderer Imame nach ihm. Und Allah ist die Quelle der Stärke.


Abd al-‘Aziz ibn ‘Abd-Allaah ibn Baaz, rahimahullah

Majmuu’ Fataawa wa Maqaalaat Mutanawwi’ah li Samaahat Schaykh, Teil 12, S. 363
#3
bismillahSalam_wr

Zuerst bedanke ich mich bei dir Bruder wegen ausführliche Antwort. Mit dem laut resezieren meine ich natürlich nicht wie Imam laut reziezieren, sondern Al Fatiha für sich selbst mit resezieren. weil vielle sagen wenn der Imam beim Gebet alles anderer ausser Al Fatiha reseziert, man hört nur zu, ausser alfathiha das man für sich leiser in dem fall mit resezieren soll. ohne dies, wäre das Gebet ungültig. soll man nach salatul Juma überhaupt keinen Gebet sprich, Azer Gebet, Magrib, Isha und davor Fadijer gebet beten oder das Urteil ist nur für Freitagsgebet 2 Rekha und davor 2 Rekha für Masjed Begrüssung beten und das war es, sonst nichts.? :jazak:
#4
ich redete nur bzgl dem juma gebet an sich, dieses ersetzt das Dhuhr gebet. Alle anderen Gebte und deren sunna gebete bleiben wie gehabt. Es gibt lediglich kein spezielles sunnagebet davor, wie man es z.B. beim dhuhr gebet hat. Danach allerdings gibt es verschiedene Ansichten. Entweder 2 raka oder 4 (2+2) raka je nach dem ob man in der moschee die sunna betet(4) oder zu hause(2)

Wieviele Sunna rak'aat nach Jum3a ??

Frage:

Nach dem Freitagsgebet beten die Menschen eine unterschiedliche Anzahl an freiwilligen Rak'aat. Welche Anzahl an Rak'aat wird für dieses freiwillige Gebet authentisch überliefert?

Antwort: Bezüglich der Anzahl der Rak'aat, die man nach dem Freitagsgebet beten sollte, sind mehrere Ahadith authentisch überliefert worden.Der erste Hadith: Es sind zwei Rak'aat. Es wird von Abdullah bin Umar überliefert, dass der Prophet صلى الله عليه و سلم nach dem Freitagsgebet (zuhause) zwei Rak'aah betete. Bukhari 937 und Muslim 882Der zweite Hadith: Es sind vier Rak'aat. Es wird von Abu Huraira überliefert, dass der Gesandte Allahs صلى الله عليه و سلم sagte: „Wer von euch das Freitagsgebet verrichtete, der soll danach vier Rak'aat beten.“ Muslim 881

Aufgrund verschiedener Überlieferungen haben die Gelehrten mehrere Meinungen gehabt:

Erste Meinung: Man betet zwei Rak'aat, wie dies von Ibnu Umar überliefert worden ist und wie er es selbst machte.

Zweite Meinung: Es ist empfohlen, vier Rak'aat zu beten. Dieser Meinung sind die meisten Gelehrten. Dies wird von Abdullah bin Masud und seinen Gefährten übeliefert, wie man in Musanaf ibnu Abi Shayba 2/40-41 sehen kann. Diese Meinung wählten auch die Gelehrten der hanafitischen Rechtsschule „Rad al-Muhtar 1/12-13“ sowie Imam Schafi'i in „al-Um 7/176“, in welchem steht: „Was uns angeht, so sagen wir, dass man vier Rak'aat betet."

Dritte Meinng: Es besteht die Wahl zwischen zwei oder vier Rak'aat. Diese Meinung wird von Imam Ahmad überliefert. Er sagte: „Wenn er möchte, dann betet er nach dem Freitagsgebet zwei Rak'aat. Doch wenn er möchte, dann kann er auch vier beten.“ al-Mughni 2/109

Vierte Meinung: Dies ist das Zusammenführen zweier Ahadith. Wer nach dem Freitagsgebet in der Moschee das freiwillige Gebet beten möchte, der betet er vier Rak'aat. Wer jedoch zuhause beten möchte, der betet zwei Rak'aat.

Imam Ibnul Qayim sagte: „Unser Schaich (Ibnu Taymiya) sagte: 'Wenn er in der Moschee betet, dann betet er vier Rak'aat, wenn er jedoch in seinem Haus betet, dann betet er zwei Rak'aat.' Auf diese Meinung weisen die Ahadith hin. Ebenso der Hadith bei Abu Dawud von Ibnu Omar macht deutlich, dass er in der Moschee vier Rak'aat und zuhause zwei betete.“ Zaad al-Miad 1/417

Diese Meinung wurde auch von den Gelehrten des Ständigen Komitees gewählt. Siehe ihr Urteil dazu: 6/131

Fünfte Meinung: Sechs Rak'aat sind empfohlen. Diese Meinung wird von Ali bin Abi Talib überliefert und von einer Gruppe der Salaf. Siehe hierzu Musanaf Ibn Abi Shayba 2/40-41. Diese Meinung hat auch Imam Abu Yusuf at-Tahawi al-Hanafi (Scharh Maani Al-Athar 1/337“ gewählt und dies wird auch von Imam Ahmad in „al-Mughni“ von Ibnu Qudamah überliefert. Jedoch wunderte sich al-Hafiz Ibnu Rajab darüber „al-Qawaid 15“.

Schaich al-Utheymin wurde gefragt: „Wie können wir die Aussage des Gesandten Allahs (Wer von euch das Freitagsgebet verrichtete, der soll danach vier Rak'aat beten.) und seine Tat (Der Prophet betete nach dem Freitagsgebet zwei Rak'aat zuhause.) zusammenführen?

Er antwortete: „Die Leute des Wissens hatten bezüglich dieser Sache mehrere Meinungen.

Manche von ihnen sagten, dass man sechs Rak'aat betet, andere zwei Rak'aat (was durch die Tat des Gesandten Allahs صلى الله عليه و سلم bestätigt wurden) und manche wiederum vier Rak'aat (was durch seine Aussage صلى الله عليه و سلم bestätigt wurde).

Zweite Aussage: Man muss sich auf die Aussage des Gesandten Allahs صلى الله عليه و سلم stützen, welche vier Rak'aat besagt. D.h. Vier Rak'aat ist die Sunnah nach dem Freitagsgebet.

Dritte Aussage: Dies ist die Erklärung. Wenn man in der Moschee betet, dann betet man vier Rak'aat, wenn man jedoch zuhause betet, dann zwei Rak'aat. Und diese Meinung wurde auch von Schaikh al-Islam gewählt.

Alhamdullillah gibt es in dieser Frage keine strengen Grenzen. Wenn man nach Hause geht und vier Rak'aah (je zwei Rak'aat) betet, dann schadet es ihm in scha Allah nicht.“Liqa al-Bab al-Maftuha. 214/8

Von allem erbrachten erscheint am richtigsten- und Allah weiß es am besten- dass man eine Wahl zwischen zwei und vier Rak'aat besitzt und dass man zwischen dem Gebet in der Moschee und zuhause unterscheidet.

Wichtige Anmerkung: Man könnte von der Frage verstehen, dass man dies in einer Gemeinschaft verrichtet. Wenn dies so ist, dann ist es im Widerspruch zur Sunnah.

Das Beste in den freiwilligen Gebeten ist, dass man das Gebet alleine verrichtet. Wenn man es ab und zu in einer Gemeinschaft verrichtet, dann gibt es darin keinerlei Bedenken. Und dies erklärten wir bereits in der Frage „38606“.

Und Allah weiß es am besten.
Quelle: http://islam-qa.com/ar/ref/112031
  


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