26-08-2013, 09:06 PM
As Selam Alaykum rahmatullahi wa barakatuh,
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Allâh der Erhabene prüft den Reichen mit dem Armen und den Armen mit dem Reichen. Der Erhabene sagt: „Er ist es, Der euch zu Nachfolgern (auf) der Erde gemacht und die einen von euch über die anderen um Rangstufen erhöht hat, damit Er euch mit dem, was Er euch gegeben hat, prüfe...“ (Sûra 6:165).
Und der Erhabene sagt: „Hierauf haben Wir euch nach ihnen zu Nachfolgern (auf) der Erde gemacht, um zu schauen, wie ihr handeln würdet.“ (Sûra 10:14).
Allâh der Erhabene hat die Zakâ auf die Besitztümer der Reichen als Verpflichtung auferlegt und sie sogar zu einer der Elementarpflichten des Islâm gemacht. Er hat sie in Seinem edlen Offenbarungsbuch mit dem rituellen Gebet verbunden. Der Erhabene sagt: „Und verrichtet das Gebet, entrichtet die Abgabe...“ (Sûra 2:43, 83, 110; Sûra 4:77; Sûra 24:56; Sûra 73:20). Die Verse diesbezüglich sind zu zahlreich, um sie aufzuzählen.
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Der Islâm wurde auf fünf Dingen errichtet: Dem Bezeugen, dass es keine Gottheit außer Allâh gibt und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist, der Verrichtung des rituellen Pflichtgebets, der Entrichtung der Zakâ, dem Haddsch zum Haus [zur Ka‘ba] und dem Fasten im Ramadân.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Er sagte auch: „Mir wurde die Anweisung gegeben, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass es keine Gottheit außer Allâh gibt und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist, das rituelle Pflichtgebet verrichten und die Zakâ entrichten. Wenn sie dies tun, haben sie ihr Blut und ihr Vermögen vor mir geschützt, außer mit dem Recht des Islâm. Und ihre Abrechnung ist bei Allâh.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Als der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken verstorben war und Abû Bakr möge Allah mit ihm zufrieden sein das Kalifât übernahm, weigerten sich Stämme, die Zakâ zu entrichten. Darauf bekämpfte Abû Bakr möge Allah mit ihm zufrieden sein sie und sagte: „Bei Allâh, ich werde den bekämpfen, der zwischen dem rituellen Pflichtgebet und der Zakâ unterscheidet. Denn die Zakâ ist das Recht des Geldes. Bei Allâh, wenn sie mir die Fußfessel eines Kamels verweigern würden, die sie zur Zeit des Gesandten Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken gegeben haben, würde ich sie für die Verweigerung dessen bekämpfen!“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Allâh der Erhabene hat festgelegt, für was die Zakâ ausgegeben wird, indem Er sagt: „Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allâhs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allâh.“ (Sûra 9:60).
Der Vorzug der Spende:
Allâh der Erhabene hat den Wohlhabenden die Spende (über die Zakâ hinaus) ans Herz gelegt, indem Er sagt: „Dahinschwinden lassen wird Allâh den Zins und vermehren die Almosen...“ (Sûra 2:276).
Und der Erhabene sagt: „Ihr werdet die Güte nicht erreichen, bevor ihr nicht von dem ausgebt, was euch lieb ist...“ (Sûra 3:92).
Weiterhin sagt Er: „Nimm von ihrem Besitz ein Almosen, mit dem du sie rein machst und läuterst...“ (Sûra 9:103).
Zudem sagt Er: „...und (sie gestanden) an ihrem Besitz dem Bettler und dem Unbemittelten ein Anrecht (zu).“ (Sûra 51:19).
Ibn Abbâs möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: „Es ist ein Recht neben der Zakâ.“
Unser Herr, der über jeden Mangel Erhabene, verdeutlicht uns, dass die Spende das Vermögen nicht mindert, sondern mehrt. Der Erhabene, sagt: „...Und was immer ihr auch ausgebt, so wird Er es euch ersetzen...“ (Sûra 34:39).
Und Er sagt: „... Was immer ihr an Gutem ausgebt, (das) ist für euch selbst ...“ (Sûra 2:272).
Die Verse diesbezüglich sind zahlreich. Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Eine Spende mindert ein Vermögen nicht.“ (Überliefert von Imâm Muslim).
Auch sagte er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Allâh der Erhabene sagt: »Gib aus, o Sohn Adams, dann wird für dich ausgegeben!«“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Die authentischen Hadîthe diesbezüglich sind zahlreich.
Anhalten zum Hergeben und zum Nicht-Geizen:
Der Islâm spornt die Besitzer von Vermögen dazu an, herzugeben und die Zakâ zu entrichten. Er warnt sie davor, sie zu verweigern oder geizig darin zu sein. Allâh der Erhabene sagt: „Und diejenigen, die mit dem geizen, was Allâh ihnen von Seiner Huld gewährt hat, sollen ja nicht meinen, das sei (so) besser für sie. Nein! Vielmehr ist es schlecht für sie. Mit dem, womit sie gegeizt haben, werden sie am Tag der Auferstehung umschlungen werden ...“ (Sûra 3:180).
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die anbetend Dienenden treten an keinem Tag in den Morgen ein, ohne dass zwei Engel herabkommen, von denen der eine sagt: »O Allâh, gewähre dem Gebenden Nachkommen! « Und der andere sagt: »O Allâh, gewähre dem Geizigen Verlust!«“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken wies nie einen Bittenden um Almosen zurück. (Überliefert von Al-Buchârî).
Er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer überschüssige Versorgung hat, soll sich damit dem zuwenden, der keine Versorgung hat.“ (Überliefert von Imâm Muslim).
Weiterhin sagte er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Hütet euch vor dem Feuer, selbst wenn es mit einer halben Dattel ist!“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Wer arm ist, muss Zurückhaltung wahren:
Gleichermaßen sehen wir, dass der Islâm die Armen dazu anhält, Zurückhaltung zu wahren, sich mit dem Geringen zu begnügen und sich darum zu bemühen, Andere nicht um Almosen zu bitten. Unser Herr, der Gepriesene und Erhabene, sagt: „... Der Unwissende hält sie wegen ihrer Zurückhaltung für unbedürftig. Du erkennst sie an ihrem Merkmal: Sie betteln die Menschen nicht aufdringlich an...“ (Sûra 2:273).
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Und wer immer sich zurückhält, dem erspart Allâh das Erbetteln bei Anderen. Und wer immer sich genügsam verhält, dem gibt Allâh reichlich.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte ferner: „Bettelt nicht eindringlich beim Fragen! Denn bei Allâh, wenn mich jemand um etwas fragt, worauf ihm sein Fragen etwas von mir herausholt und ich es nicht möchte, wird ihm das, was ihm gegeben wurde, nicht gesegnet!“ (Überliefert von Imâm Muslim).
Weiterhin sagte er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Das Fragen verweilt bei jemandem von euch, bis er Allâh den Erhabenen trifft und nicht ein Stück Fleisch in seinem Gesicht hat.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Von Thaubân möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken fragte: „Wer verpflichtet sich mir dazu, die Menschen um nichts zu bitten, damit ich ihm das Paradies verpflichte?“ Ich sagte: „Ich!“ Daraufhin bat er niemanden um etwas.“ (Überliefert von Abû Dâwûd. Al-Albânî hat den Hadîth für authentisch erklärt).
Wem das Bitten erlaubt ist:
Dem bedürftigen Fragenden ist es zweifellos verziehen, wie Allâh der Erhabene sagt: „Und (sie gestanden) an ihrem Besitz dem Bettler und dem Unbemittelten ein Anrecht (zu).“ (Sûra 51:19).
Diejenigen aber, die sich daran gewöhnt haben zu fragen, um ihr Vermögen zu vermehren, fallen unter die Aussage des Gesandten Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Wer die Menschen fragt, um [sein Vermögen] zu vermehren, der fragt nur nach glühenden Kohlen. So soll er es verringern oder mehren.“ (Überliefert von Imâm Muslim).
Der Gesandte möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die Bitte [um Almosen] ist nur einem der drei Folgenden erlaubt: Einem Mann, der Geld für eine Schlichtung aufbringt, worauf ihm die Bitte erlaubt ist, bis er das Erwünschte erlangt hat, und dann aufhört; einem Mann, dem ein Unglück widerfahren ist, das sein Vermögen vernichtet hat, worauf ihm die Bitte erlaubt ist, bis er eine Lebensgrundlage erreicht hat; und einem Mann, den die Armut getroffen hat, so dass drei weise Leute seines Volkes sagen: »Den Soundso hat die Armut getroffen«. Dann ist ihm die Bitte erlaubt, bis er eine Lebensgrundlage erreicht hat. Jede andere Bitte gilt als unrechtmäßig Erworbenes und dessen Besitzer verzehrt etwas Unrechtmäßiges.“ (Überliefert von Imâm Muslim).
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte über die Zakâ: „Sie ist der Schmutz der Menschen.“ (Überliefert von Imâm Muslim).
Es ist harâm, die Menschen zu fragen, um das eigene Vermögen zu mehren:
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken warnte vor der Bettelei und den Bettlern, indem er sagte: „Der Arme ist nicht derjenige, der zwischen den Menschen umherzieht, und den ein oder zwei Bissen sowie ein oder zwei Datteln zurückkehren lassen. Sondern der Arme ist derjenige, der keine Genüge findet, die ihm genügt. Man merkt es ihm nicht an, so dass man für ihn spenden würde. Trotzdem steht er nicht auf, um die Menschen zu fragen.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
Dies ist der Unbemittelte, der sich der Frage enthält. Er ist der in Allâhs Worten Erwähnte: „Und (sie gestanden) an ihrem Besitz dem Bettler und dem Unbemittelten ein Anrecht (zu).“ (Sûra 51:19).
Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Erfolgreich ist derjenige, der den Islâm angenommen hat, eine ausreichende Versorgung hat und den Allâh mit dem zufrieden macht, was Er ihm gegeben hat.“ (Überliefert von Imâm Muslim).
Weiterhin sagte der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Wen eine Armut trifft, worauf er sie den Menschen darlegt, dessen Armut wird nicht gestillt. Und wer sie Allâh darlegt, dem wird Allâh früher oder später Versorgung zukommen lassen.“ (Überliefert von Abû Dâwûd und At-Tirmidhî. Al-Albânî hat den Hadîth für authentisch erklärt).
Daher sagte der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Wenn du fragst, dann frag Allâh!“ (Überliefert von At-Tirmidhî. Al-Albânî hat den Hadîth für authentisch erklärt).
Allâh der Erhabene sagt: „Oder (ist besser) Wer den in einer Notlage Befindlichen erhört, wenn er Ihn anruft...“ (Sûra 27:62).
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken missbilligte die bittende Frage und die Fragenden: „Ein anbetend Dienender öffnet keine Tür zu einer Bitte um Almosen, ohne dass Allâh ihm eine Tür zur Armut öffnet.“ (Überliefert von At-Tirmidhî. Al-Albânî hat den Hadîth für authentisch erklärt).
Weiterhin sagte er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Unglücklich ist der Diener des Dînârs, des Dirhams, des Samtstoffes und des bunten Stoffes. Wenn ihm gegeben wird, ist er zufrieden, und wenn ihm nicht gegeben wird, ist er unzufrieden.“ (Überliefert von Al-Buchârî).
Ferner sagte er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Es ist besser für jemanden von euch ein Bündel Brennholz auf seinem Rücken zu sammeln als jemanden zu fragen, der ihm gibt oder es ihm verwehrt.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Weiterhin sagte der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Die obere Hand ist besser als die untere Hand.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imam Muslim).
Sie fragen die Menschen aufdringlich:
So sehen wir, dass der Islâm die Reichen dazu anhält, herzugeben, und die Armen dazu anhält, sich zu enthalten. Aber die meisten Fragenden heutzutage enthalten sich nicht, sondern bitten die Menschen aufdringlich, bis sie ihnen etwas geben oder sie anfahren, obwohl Allâh der Erhabene sagt: „Und was den Bettler angeht, so fahre (ihn) nicht an.“ (Sûra 93:10).
Wenn die Menschen ihnen etwas geben, sind sie zufrieden. Und wenn nicht, dann beschimpfen sie sie.
Allâh der Erhabene übernimmt die Versorgung. Der Erhabene sagt: „Und es gibt kein Tier auf der Erde, ohne dass Allâh sein Unterhalt obläge...“ (Sûra 11:6).
Die Versorgung ist bereits für jeden Menschen vorbestimmt, während er ein Fötus im Bauch seiner Mutter ist. Allâh der Erhabene sagt: „Und wie viele Tiere tragen ihre (eigene) Versorgung nicht herbei! Allâh versorgt sie und euch...“ (Sûra 29:60).
Und die Fragenden sitzen, ob Mann oder Frau, ob alt oder jung, an den Türen der Moscheen, um das Almosen von den Hineingehenden und Herauskommenden entgegenzunehmen und nehmen nicht am Gebet teil! Manche von ihnen gehen sogar in die Moschee, um jeden Betenden einzeln anzusprechen und von ihm ein Almosen zu erhalten. Einige von ihnen wollen die Gefühle der Menschen erweichen und lügen vielleicht sogar, damit man ihnen etwas gibt. Diejenigen tadelt der Islâm, weil sie sich nicht zurückhalten und sich nicht mit dem begnügen, was ihre Bedürfnisse stillt.
Solche Leute vertrauen mehr auf das, was sich in den Taschen der Menschen befindet, als auf das, was in den Schatzkammern Allâhs ist. Daher bitten sie die Menschen und bitten nicht Allâh. Der Grund dafür ist, dass sie weit entfernt von Allâh sind, Ihm Seine berechtigte Stellung nicht zusprechen und das anbetende Dienen Ihm gegenüber nicht richtig verrichten. Denn wenn sie Ihn fragen würden, würde Er ihnen geben. Allâh der Erhabene sagt: „Hätten aber die Bewohner der Städte geglaubt und wären sie gottesfürchtig gewesen, hätten Wir ihnen bestimmt Segnungen von dem Himmel und der Erde aufgetan...“ (Sûra 7:96).
Und Er sagt: „Wenn sie nur die Tora und das Evangelium und das befolgten, was zu ihnen (als Offenbarung) von ihrem Herrn herabgesandt wurde, würden sie fürwahr von (den guten Dingen) über ihnen und unter ihren Füßen essen...“ (Sûra 5:66).
Weiterhin sagt der Erhabene: „Gewiss, Allâh ist der Versorger, der Besitzer von Kraft und der Feste.“ (Sûra 51:58).
Wer solche und andere Bettler trifft, soll ihnen die Schlüssel der Versorgung in Form von Bittgebeten, dem Bitten um Vergebung, dem Vertrauen, der demütigen Ehrfurcht gegenüber Allâh und der sicheren Überzeugung nach der Erlangung der Gründe für das Erreichen der Versorgung aufzeigen. Allâh der Erhabene sagt: „Euer Herr sagt: »Ruft Mich an, so erhöre Ich euch...«“ (Sûra 40:60).
Und Er sagt: „Und wenn dich Meine Diener nach Mir fragen, so bin Ich nahe; Ich erhöre den Ruf des Bittenden, wenn er Mich anruft...“ (Sûra 2:186).
Zudem sagt der Majestätische: „Ich sagte: »Bittet euren Herrn um Vergebung - Er ist ja Allvergebend -, so wird Er den Regen auf euch ergiebig (herab)senden und euch mit Besitz und Söhnen unterstützen und für euch Gärten machen und für euch Bäche machen.“ (Sûra 71:10-12).
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wenn ihr in aufrichtigem Vertrauen auf Allâh vertraut, wird Er euch sicher versorgen, wie Er den Vogel versorgt; er geht hungrig und kommt satt zurück.“ (Überliefert von At-Tirmidhî. Al-Albânî hat den Hadîth für authentisch erklärt).
Allâh der Erhabene sagt: „... Und wer Allâh fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet. Und wer sich auf Allâh verläßt, dem ist Er seine Genüge ...“ (Sûra 65:2-3).
Möglicherweise sieht der Mensch sich dazu gezwungen, ihnen etwas zu geben, um den Frieden zu wahren und sich vor ihrem Übel zu hüten. In diesem Fall sollte man ihnen nur etwas Geringes geben, mit dem man ihr Übel abwehrt. Dies ist eine Spende wider Willen für den, der möchte, weil der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken nie einen Fragenden zurückgewiesen hat. (Überliefert von Al-Buchârî).
Und wer sich weigert, ihnen etwas zu geben, der soll sie freundlich zurückweisen. Und der Lobpreis gebührt Allâh, dem Herrn der Welten.
http://www.islamweb.net/grn/index.php?page
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Allâh der Erhabene prüft den Reichen mit dem Armen und den Armen mit dem Reichen. Der Erhabene sagt: „Er ist es, Der euch zu Nachfolgern (auf) der Erde gemacht und die einen von euch über die anderen um Rangstufen erhöht hat, damit Er euch mit dem, was Er euch gegeben hat, prüfe...“ (Sûra 6:165).
Und der Erhabene sagt: „Hierauf haben Wir euch nach ihnen zu Nachfolgern (auf) der Erde gemacht, um zu schauen, wie ihr handeln würdet.“ (Sûra 10:14).
Allâh der Erhabene hat die Zakâ auf die Besitztümer der Reichen als Verpflichtung auferlegt und sie sogar zu einer der Elementarpflichten des Islâm gemacht. Er hat sie in Seinem edlen Offenbarungsbuch mit dem rituellen Gebet verbunden. Der Erhabene sagt: „Und verrichtet das Gebet, entrichtet die Abgabe...“ (Sûra 2:43, 83, 110; Sûra 4:77; Sûra 24:56; Sûra 73:20). Die Verse diesbezüglich sind zu zahlreich, um sie aufzuzählen.
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Der Islâm wurde auf fünf Dingen errichtet: Dem Bezeugen, dass es keine Gottheit außer Allâh gibt und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist, der Verrichtung des rituellen Pflichtgebets, der Entrichtung der Zakâ, dem Haddsch zum Haus [zur Ka‘ba] und dem Fasten im Ramadân.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Er sagte auch: „Mir wurde die Anweisung gegeben, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass es keine Gottheit außer Allâh gibt und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist, das rituelle Pflichtgebet verrichten und die Zakâ entrichten. Wenn sie dies tun, haben sie ihr Blut und ihr Vermögen vor mir geschützt, außer mit dem Recht des Islâm. Und ihre Abrechnung ist bei Allâh.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Als der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken verstorben war und Abû Bakr möge Allah mit ihm zufrieden sein das Kalifât übernahm, weigerten sich Stämme, die Zakâ zu entrichten. Darauf bekämpfte Abû Bakr möge Allah mit ihm zufrieden sein sie und sagte: „Bei Allâh, ich werde den bekämpfen, der zwischen dem rituellen Pflichtgebet und der Zakâ unterscheidet. Denn die Zakâ ist das Recht des Geldes. Bei Allâh, wenn sie mir die Fußfessel eines Kamels verweigern würden, die sie zur Zeit des Gesandten Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken gegeben haben, würde ich sie für die Verweigerung dessen bekämpfen!“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Allâh der Erhabene hat festgelegt, für was die Zakâ ausgegeben wird, indem Er sagt: „Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, auf Allâhs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung von Allâh.“ (Sûra 9:60).
Der Vorzug der Spende:
Allâh der Erhabene hat den Wohlhabenden die Spende (über die Zakâ hinaus) ans Herz gelegt, indem Er sagt: „Dahinschwinden lassen wird Allâh den Zins und vermehren die Almosen...“ (Sûra 2:276).
Und der Erhabene sagt: „Ihr werdet die Güte nicht erreichen, bevor ihr nicht von dem ausgebt, was euch lieb ist...“ (Sûra 3:92).
Weiterhin sagt Er: „Nimm von ihrem Besitz ein Almosen, mit dem du sie rein machst und läuterst...“ (Sûra 9:103).
Zudem sagt Er: „...und (sie gestanden) an ihrem Besitz dem Bettler und dem Unbemittelten ein Anrecht (zu).“ (Sûra 51:19).
Ibn Abbâs möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: „Es ist ein Recht neben der Zakâ.“
Unser Herr, der über jeden Mangel Erhabene, verdeutlicht uns, dass die Spende das Vermögen nicht mindert, sondern mehrt. Der Erhabene, sagt: „...Und was immer ihr auch ausgebt, so wird Er es euch ersetzen...“ (Sûra 34:39).
Und Er sagt: „... Was immer ihr an Gutem ausgebt, (das) ist für euch selbst ...“ (Sûra 2:272).
Die Verse diesbezüglich sind zahlreich. Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Eine Spende mindert ein Vermögen nicht.“ (Überliefert von Imâm Muslim).
Auch sagte er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Allâh der Erhabene sagt: »Gib aus, o Sohn Adams, dann wird für dich ausgegeben!«“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Die authentischen Hadîthe diesbezüglich sind zahlreich.
Anhalten zum Hergeben und zum Nicht-Geizen:
Der Islâm spornt die Besitzer von Vermögen dazu an, herzugeben und die Zakâ zu entrichten. Er warnt sie davor, sie zu verweigern oder geizig darin zu sein. Allâh der Erhabene sagt: „Und diejenigen, die mit dem geizen, was Allâh ihnen von Seiner Huld gewährt hat, sollen ja nicht meinen, das sei (so) besser für sie. Nein! Vielmehr ist es schlecht für sie. Mit dem, womit sie gegeizt haben, werden sie am Tag der Auferstehung umschlungen werden ...“ (Sûra 3:180).
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die anbetend Dienenden treten an keinem Tag in den Morgen ein, ohne dass zwei Engel herabkommen, von denen der eine sagt: »O Allâh, gewähre dem Gebenden Nachkommen! « Und der andere sagt: »O Allâh, gewähre dem Geizigen Verlust!«“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken wies nie einen Bittenden um Almosen zurück. (Überliefert von Al-Buchârî).
Er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer überschüssige Versorgung hat, soll sich damit dem zuwenden, der keine Versorgung hat.“ (Überliefert von Imâm Muslim).
Weiterhin sagte er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Hütet euch vor dem Feuer, selbst wenn es mit einer halben Dattel ist!“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Wer arm ist, muss Zurückhaltung wahren:
Gleichermaßen sehen wir, dass der Islâm die Armen dazu anhält, Zurückhaltung zu wahren, sich mit dem Geringen zu begnügen und sich darum zu bemühen, Andere nicht um Almosen zu bitten. Unser Herr, der Gepriesene und Erhabene, sagt: „... Der Unwissende hält sie wegen ihrer Zurückhaltung für unbedürftig. Du erkennst sie an ihrem Merkmal: Sie betteln die Menschen nicht aufdringlich an...“ (Sûra 2:273).
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Und wer immer sich zurückhält, dem erspart Allâh das Erbetteln bei Anderen. Und wer immer sich genügsam verhält, dem gibt Allâh reichlich.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte ferner: „Bettelt nicht eindringlich beim Fragen! Denn bei Allâh, wenn mich jemand um etwas fragt, worauf ihm sein Fragen etwas von mir herausholt und ich es nicht möchte, wird ihm das, was ihm gegeben wurde, nicht gesegnet!“ (Überliefert von Imâm Muslim).
Weiterhin sagte er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Das Fragen verweilt bei jemandem von euch, bis er Allâh den Erhabenen trifft und nicht ein Stück Fleisch in seinem Gesicht hat.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Von Thaubân möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken fragte: „Wer verpflichtet sich mir dazu, die Menschen um nichts zu bitten, damit ich ihm das Paradies verpflichte?“ Ich sagte: „Ich!“ Daraufhin bat er niemanden um etwas.“ (Überliefert von Abû Dâwûd. Al-Albânî hat den Hadîth für authentisch erklärt).
Wem das Bitten erlaubt ist:
Dem bedürftigen Fragenden ist es zweifellos verziehen, wie Allâh der Erhabene sagt: „Und (sie gestanden) an ihrem Besitz dem Bettler und dem Unbemittelten ein Anrecht (zu).“ (Sûra 51:19).
Diejenigen aber, die sich daran gewöhnt haben zu fragen, um ihr Vermögen zu vermehren, fallen unter die Aussage des Gesandten Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Wer die Menschen fragt, um [sein Vermögen] zu vermehren, der fragt nur nach glühenden Kohlen. So soll er es verringern oder mehren.“ (Überliefert von Imâm Muslim).
Der Gesandte möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die Bitte [um Almosen] ist nur einem der drei Folgenden erlaubt: Einem Mann, der Geld für eine Schlichtung aufbringt, worauf ihm die Bitte erlaubt ist, bis er das Erwünschte erlangt hat, und dann aufhört; einem Mann, dem ein Unglück widerfahren ist, das sein Vermögen vernichtet hat, worauf ihm die Bitte erlaubt ist, bis er eine Lebensgrundlage erreicht hat; und einem Mann, den die Armut getroffen hat, so dass drei weise Leute seines Volkes sagen: »Den Soundso hat die Armut getroffen«. Dann ist ihm die Bitte erlaubt, bis er eine Lebensgrundlage erreicht hat. Jede andere Bitte gilt als unrechtmäßig Erworbenes und dessen Besitzer verzehrt etwas Unrechtmäßiges.“ (Überliefert von Imâm Muslim).
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte über die Zakâ: „Sie ist der Schmutz der Menschen.“ (Überliefert von Imâm Muslim).
Es ist harâm, die Menschen zu fragen, um das eigene Vermögen zu mehren:
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken warnte vor der Bettelei und den Bettlern, indem er sagte: „Der Arme ist nicht derjenige, der zwischen den Menschen umherzieht, und den ein oder zwei Bissen sowie ein oder zwei Datteln zurückkehren lassen. Sondern der Arme ist derjenige, der keine Genüge findet, die ihm genügt. Man merkt es ihm nicht an, so dass man für ihn spenden würde. Trotzdem steht er nicht auf, um die Menschen zu fragen.“ Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.
Dies ist der Unbemittelte, der sich der Frage enthält. Er ist der in Allâhs Worten Erwähnte: „Und (sie gestanden) an ihrem Besitz dem Bettler und dem Unbemittelten ein Anrecht (zu).“ (Sûra 51:19).
Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Erfolgreich ist derjenige, der den Islâm angenommen hat, eine ausreichende Versorgung hat und den Allâh mit dem zufrieden macht, was Er ihm gegeben hat.“ (Überliefert von Imâm Muslim).
Weiterhin sagte der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Wen eine Armut trifft, worauf er sie den Menschen darlegt, dessen Armut wird nicht gestillt. Und wer sie Allâh darlegt, dem wird Allâh früher oder später Versorgung zukommen lassen.“ (Überliefert von Abû Dâwûd und At-Tirmidhî. Al-Albânî hat den Hadîth für authentisch erklärt).
Daher sagte der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Wenn du fragst, dann frag Allâh!“ (Überliefert von At-Tirmidhî. Al-Albânî hat den Hadîth für authentisch erklärt).
Allâh der Erhabene sagt: „Oder (ist besser) Wer den in einer Notlage Befindlichen erhört, wenn er Ihn anruft...“ (Sûra 27:62).
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken missbilligte die bittende Frage und die Fragenden: „Ein anbetend Dienender öffnet keine Tür zu einer Bitte um Almosen, ohne dass Allâh ihm eine Tür zur Armut öffnet.“ (Überliefert von At-Tirmidhî. Al-Albânî hat den Hadîth für authentisch erklärt).
Weiterhin sagte er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Unglücklich ist der Diener des Dînârs, des Dirhams, des Samtstoffes und des bunten Stoffes. Wenn ihm gegeben wird, ist er zufrieden, und wenn ihm nicht gegeben wird, ist er unzufrieden.“ (Überliefert von Al-Buchârî).
Ferner sagte er möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Es ist besser für jemanden von euch ein Bündel Brennholz auf seinem Rücken zu sammeln als jemanden zu fragen, der ihm gibt oder es ihm verwehrt.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim).
Weiterhin sagte der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Die obere Hand ist besser als die untere Hand.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imam Muslim).
Sie fragen die Menschen aufdringlich:
So sehen wir, dass der Islâm die Reichen dazu anhält, herzugeben, und die Armen dazu anhält, sich zu enthalten. Aber die meisten Fragenden heutzutage enthalten sich nicht, sondern bitten die Menschen aufdringlich, bis sie ihnen etwas geben oder sie anfahren, obwohl Allâh der Erhabene sagt: „Und was den Bettler angeht, so fahre (ihn) nicht an.“ (Sûra 93:10).
Wenn die Menschen ihnen etwas geben, sind sie zufrieden. Und wenn nicht, dann beschimpfen sie sie.
Allâh der Erhabene übernimmt die Versorgung. Der Erhabene sagt: „Und es gibt kein Tier auf der Erde, ohne dass Allâh sein Unterhalt obläge...“ (Sûra 11:6).
Die Versorgung ist bereits für jeden Menschen vorbestimmt, während er ein Fötus im Bauch seiner Mutter ist. Allâh der Erhabene sagt: „Und wie viele Tiere tragen ihre (eigene) Versorgung nicht herbei! Allâh versorgt sie und euch...“ (Sûra 29:60).
Und die Fragenden sitzen, ob Mann oder Frau, ob alt oder jung, an den Türen der Moscheen, um das Almosen von den Hineingehenden und Herauskommenden entgegenzunehmen und nehmen nicht am Gebet teil! Manche von ihnen gehen sogar in die Moschee, um jeden Betenden einzeln anzusprechen und von ihm ein Almosen zu erhalten. Einige von ihnen wollen die Gefühle der Menschen erweichen und lügen vielleicht sogar, damit man ihnen etwas gibt. Diejenigen tadelt der Islâm, weil sie sich nicht zurückhalten und sich nicht mit dem begnügen, was ihre Bedürfnisse stillt.
Solche Leute vertrauen mehr auf das, was sich in den Taschen der Menschen befindet, als auf das, was in den Schatzkammern Allâhs ist. Daher bitten sie die Menschen und bitten nicht Allâh. Der Grund dafür ist, dass sie weit entfernt von Allâh sind, Ihm Seine berechtigte Stellung nicht zusprechen und das anbetende Dienen Ihm gegenüber nicht richtig verrichten. Denn wenn sie Ihn fragen würden, würde Er ihnen geben. Allâh der Erhabene sagt: „Hätten aber die Bewohner der Städte geglaubt und wären sie gottesfürchtig gewesen, hätten Wir ihnen bestimmt Segnungen von dem Himmel und der Erde aufgetan...“ (Sûra 7:96).
Und Er sagt: „Wenn sie nur die Tora und das Evangelium und das befolgten, was zu ihnen (als Offenbarung) von ihrem Herrn herabgesandt wurde, würden sie fürwahr von (den guten Dingen) über ihnen und unter ihren Füßen essen...“ (Sûra 5:66).
Weiterhin sagt der Erhabene: „Gewiss, Allâh ist der Versorger, der Besitzer von Kraft und der Feste.“ (Sûra 51:58).
Wer solche und andere Bettler trifft, soll ihnen die Schlüssel der Versorgung in Form von Bittgebeten, dem Bitten um Vergebung, dem Vertrauen, der demütigen Ehrfurcht gegenüber Allâh und der sicheren Überzeugung nach der Erlangung der Gründe für das Erreichen der Versorgung aufzeigen. Allâh der Erhabene sagt: „Euer Herr sagt: »Ruft Mich an, so erhöre Ich euch...«“ (Sûra 40:60).
Und Er sagt: „Und wenn dich Meine Diener nach Mir fragen, so bin Ich nahe; Ich erhöre den Ruf des Bittenden, wenn er Mich anruft...“ (Sûra 2:186).
Zudem sagt der Majestätische: „Ich sagte: »Bittet euren Herrn um Vergebung - Er ist ja Allvergebend -, so wird Er den Regen auf euch ergiebig (herab)senden und euch mit Besitz und Söhnen unterstützen und für euch Gärten machen und für euch Bäche machen.“ (Sûra 71:10-12).
Der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wenn ihr in aufrichtigem Vertrauen auf Allâh vertraut, wird Er euch sicher versorgen, wie Er den Vogel versorgt; er geht hungrig und kommt satt zurück.“ (Überliefert von At-Tirmidhî. Al-Albânî hat den Hadîth für authentisch erklärt).
Allâh der Erhabene sagt: „... Und wer Allâh fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet. Und wer sich auf Allâh verläßt, dem ist Er seine Genüge ...“ (Sûra 65:2-3).
Möglicherweise sieht der Mensch sich dazu gezwungen, ihnen etwas zu geben, um den Frieden zu wahren und sich vor ihrem Übel zu hüten. In diesem Fall sollte man ihnen nur etwas Geringes geben, mit dem man ihr Übel abwehrt. Dies ist eine Spende wider Willen für den, der möchte, weil der Gesandte Allâhs möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken nie einen Fragenden zurückgewiesen hat. (Überliefert von Al-Buchârî).
Und wer sich weigert, ihnen etwas zu geben, der soll sie freundlich zurückweisen. Und der Lobpreis gebührt Allâh, dem Herrn der Welten.
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