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Geschenke für Angestellte
#1
Frage:

Ich habe in Fatawanummer 83590 gelesen, dass du sagtest:“Es ist für Beamte, welche ein Gehalt für ihre Arbeit bekommen, nicht erlaubt Trinkgeld oder Geschenke entgegen zu nehmen.“ Ich arbeite als privater Tutor (Lehrer) für einige Kinder, bei ihnen zu Hause und von Zeit zu Zeit geben mir die Mütter Geschenke, wie Früchte und andere ähnliche Sachen, dies zusätzlich zu meinem Lohn. Meine Frage ist: Ist es für mich gestattet, diese Geschenke anzunehmen? Sie geben mir diese Dinge nicht im Form von einer Bestechung. Es ist eher aus Freundlichkeit und einer netten Geste. Was ist das Urteil darüber, wenn diese Geschenke Haram sind? Was soll ich mit den Geschenken machen, die ich bereits bekommen habe? Gibt es irgendeine Sühne (Kaffara) dafür? Muss ich ihnen die Sachen zurück geben? Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, wie viel Geschenke das alles waren. Diese Mütter bereiten auch manchmal Essen vor und geben mir etwas davon, wenn ich bei ihnen zu Hause bin. Ist es für mich erlaubt, von diesem Essen, zu essen? Ich bin verwirrt und brauche ein Rat.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Wenn du diese Kinder außerhalb einer regulären Schule unterrichtest und du hast keine Authorität über sie, in Bezug auf ihre Noten, oder ob sie versetzt werden oder sitzen bleiben, dann liegt nichts verkehrtes darin, wenn du sie in ihren Häusern unterrichtest und die Geschenke die sie dir geben, sind ebenfalls für dich erlaubt, unabhängig ob es in Form von Essen oder anderen Sachen sind.

Doch wenn du sie in einer Schule unterrichtest, so ist es für dich nicht erlaubt, diese Geschenke von ihren Müttern anzunehmen, denn dieses fällt unter die Kategorie der Bestechung.

Scheikh ibn ´Uthaimin (Möge Allah mit ihm barmherzig sein) sagte:

Es ist für ein Lehrer nicht gestattet von einem Schüler Geschenke entgegen zu nehmen, denn dieses fällt unter die generelle Bedeutung des Hadithes, welcher von Ahmed in al-Musand überliefert wird:“Geschenke für Arbeiter sind ghulool (Besitz gestohlen von der Kriegsbeute oder von dem Bayt al-maal (Haus des Vermögen) ).“ Und weil Geschenke Zuneigung entwickeln können, wie es in dem Hadith genannt wird:“Beschenkt euch gegenseitig, dann werdet ihr einander lieben.“ Und wenn die Zuneigung von der Lehrerin gegenüber ihrer Schülerinnen steigt, dann besteht die Gefahr, dass sie diese Bevorzugen wird. Daher muss die Lehrerin die Geschenke ablehnen und sagen: Ich kann diese nicht annehmen.

Zitat Ende aus Liaq´ al-Baab al-Maftooh, 225/16

Die Gelehrten des ständigen Komitees wurden gefragt:

Ich bin ein Lehrer auf einer Schule für das entfernen von Analphabetismus. Mitten durch das Schuljahr, wenn die Ergebnisse erschienen sind und die Zertifikate ausgeteilt worden sind, erhalte ich eine Anzahl von Geschenken, die ich annehme, nachdem sie darauf bestanden und manche damit gedroht haben, verärgert zu werden. Was ist das Urteil über so was? Ist es für mich gestattet, diese anzunehmen? Zählt es als Bestechung?

Sie antworteten: Das Geben von Geschenken zu Lehrern auf regulären Schulen – Regierungsschulen oder andersartigen – fällt unter die Kategorie von Bestechung und es nicht gestattet so was zu verschenken, noch so etwas anzunehmen.

Der Prophet, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm) hat es verboten Geschenke an Arbeitern zu vergeben. Es wurde von ihm, in dem Sahih überliefert, von Abu Humayd as-Saa´di (Allahs Wohlgefallen auf ihm) überliefert, das er sagte:“Geschenke für Arbeiter sind ghulool (Besitz gestohlen von der Kriegsbeute oder dem Bayt al-Maal (Haus des Besitzes) der Muslime.“ Überliefert von Ahmed und anderen.

Zitat Ende aus Fatawaa al-Lajnah ad-Daa´imah, 23/582-583

Siehe auch die Antwort zu Fragenummer 83590 und 82497

Und Allah weiß es am besten.

http://www.islam-qa.com/en/ref/186260
  


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