23-06-2015, 12:26 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-06-2015, 12:28 PM von UkhtiTaliba.)
Assalmu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh,
ich will mich nicht großartig einmischen, aber ich habe eine fatwa nochmal bezüglich der angelegenheit des sprechens gefunden, wa allahu alim.
Frage:
Ich habe gehört, dass es Regelungen gibt bezüglich von Gründen, bei denen dem Muslim erlaubt ist eine Muslima anzusprechen und ich wollte wissen ob es richtig ist. Es wird gesagt, dass es nur fünf Gründe gibt für eine Muslima anzusprechen:
1. Sie nach Ihrer Familie zu fragen
2. für medizinische Zwecke
3. für finanzielle Zwecke (z.B. in Geschäften)
4. etwas über ihre Persönlichkeit herauszufinden zwecks Heirat
5. Dawa zu machen
Ist das korrekt? Wenn es so ist, bitte ich um Belege.
Antwort:
Gepriesen sei Allah.
Die Bedingungen für das Sprechen zu einer Frau, mit der man nicht verwandt ist, sind in folgenden Ayat überliefert (ungefähre Bedeutung):
„…Und wenn ihr sie (seine Frauen) um irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang. Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen.“(33:53)
„…dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht der, in dessen Herzen Krankheit ist, Erwartungen hege, sondern redet in geziemenden Worten.“ (33:32)
Ibn Kathir, möge Allah ihm Barmherzig sein, sagte in seinem Tafsir: „Das bedeutet, dass sie nicht weich sprechen sollen. Allah befiehlt ihnen knapp und präzise und mit maßgeblichem Benehmen sprechen (d.h. sie sollen ernsthaft und kurz in Ihrer Rede sein und nicht undeutlich oder ziellose reden). Es sollte keine denkbaren Anzeichen im Gesicht zu erkennen sein, die auf Weichheit im Herzen hindeutet, wie es die arabischen Frauen (vor dem Islaam) nutzten, wenn sie mit Männern sprachen, in dem sie ihre stimmen weich machten wie Frauen die acht geben auf kleine Kinder oder wie Prostituierte. Allah verbot den Frauen dies zu tun.
Der Satz „…dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht der, in dessen Herzen Krankheit ist, Erwartungen hege, sondern redet in geziemenden Worten.“ (33:32) meint, dass nicht solch eine Person hoffen sollte auf unmoralische Taten, Unanständigkeit oder Romanze. „…redet in geziemenden Worten.“ (33:32) ist das Sprechen in einer Art und Weise die nicht im Gegensatz zu der Shari’a spricht oder Leute verletzt. Frauen werden ermutigt zu Männern, die nicht mit ihnen verwandt sind und Mahrams unter ihrer angeheirateten Verwandtschaft, etwas grob oder abrupt zu sein in ihrer Rede ohne die stimme anzuheben, weil ihnen befohlen wird die Stimme zu senken.
Zu sprechen mit einer Frau, mit der man nicht verwandt ist (d.h. Nicht-Mahram), sollte man nur, wenn eine besondere Notwendigkeit existiert, derart wie eine Frage zu stellen, kaufen und verkaufen, nach dem Oberhaupt des Haushalts fragen, usw. Solch Konversationen sollten kurz sein ohne zweifelhaftes in dem was gesagt wird oder wie es gesagt wird.
Die Idee der Begrenzung in der Rede mit Frauen zu den 5 Umständen, die in der Frage aufgeführt wurden, bedarf mit Vorsicht angegangen zu werden, weil sie als Beispiel genommen werden könnten anstelle von Begrenzungen. Man muss ebenfalls die Bedingungen die aus der Shari’a hervorgehen anheften selbst in Umständen, wo solch Konversationen notwenig sind, wie in der Dawa, Fataawa geben, kaufen oder verkaufen, usw. Und Allah weiß es am Besten!
Sheikh Muhammad Salih Al-Munajjid (www.islam-qa.com)
ich will mich nicht großartig einmischen, aber ich habe eine fatwa nochmal bezüglich der angelegenheit des sprechens gefunden, wa allahu alim.
Frage:
Ich habe gehört, dass es Regelungen gibt bezüglich von Gründen, bei denen dem Muslim erlaubt ist eine Muslima anzusprechen und ich wollte wissen ob es richtig ist. Es wird gesagt, dass es nur fünf Gründe gibt für eine Muslima anzusprechen:
1. Sie nach Ihrer Familie zu fragen
2. für medizinische Zwecke
3. für finanzielle Zwecke (z.B. in Geschäften)
4. etwas über ihre Persönlichkeit herauszufinden zwecks Heirat
5. Dawa zu machen
Ist das korrekt? Wenn es so ist, bitte ich um Belege.
Antwort:
Gepriesen sei Allah.
Die Bedingungen für das Sprechen zu einer Frau, mit der man nicht verwandt ist, sind in folgenden Ayat überliefert (ungefähre Bedeutung):
„…Und wenn ihr sie (seine Frauen) um irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang. Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen.“(33:53)
„…dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht der, in dessen Herzen Krankheit ist, Erwartungen hege, sondern redet in geziemenden Worten.“ (33:32)
Ibn Kathir, möge Allah ihm Barmherzig sein, sagte in seinem Tafsir: „Das bedeutet, dass sie nicht weich sprechen sollen. Allah befiehlt ihnen knapp und präzise und mit maßgeblichem Benehmen sprechen (d.h. sie sollen ernsthaft und kurz in Ihrer Rede sein und nicht undeutlich oder ziellose reden). Es sollte keine denkbaren Anzeichen im Gesicht zu erkennen sein, die auf Weichheit im Herzen hindeutet, wie es die arabischen Frauen (vor dem Islaam) nutzten, wenn sie mit Männern sprachen, in dem sie ihre stimmen weich machten wie Frauen die acht geben auf kleine Kinder oder wie Prostituierte. Allah verbot den Frauen dies zu tun.
Der Satz „…dann seid nicht unterwürfig im Reden, damit nicht der, in dessen Herzen Krankheit ist, Erwartungen hege, sondern redet in geziemenden Worten.“ (33:32) meint, dass nicht solch eine Person hoffen sollte auf unmoralische Taten, Unanständigkeit oder Romanze. „…redet in geziemenden Worten.“ (33:32) ist das Sprechen in einer Art und Weise die nicht im Gegensatz zu der Shari’a spricht oder Leute verletzt. Frauen werden ermutigt zu Männern, die nicht mit ihnen verwandt sind und Mahrams unter ihrer angeheirateten Verwandtschaft, etwas grob oder abrupt zu sein in ihrer Rede ohne die stimme anzuheben, weil ihnen befohlen wird die Stimme zu senken.
Zu sprechen mit einer Frau, mit der man nicht verwandt ist (d.h. Nicht-Mahram), sollte man nur, wenn eine besondere Notwendigkeit existiert, derart wie eine Frage zu stellen, kaufen und verkaufen, nach dem Oberhaupt des Haushalts fragen, usw. Solch Konversationen sollten kurz sein ohne zweifelhaftes in dem was gesagt wird oder wie es gesagt wird.
Die Idee der Begrenzung in der Rede mit Frauen zu den 5 Umständen, die in der Frage aufgeführt wurden, bedarf mit Vorsicht angegangen zu werden, weil sie als Beispiel genommen werden könnten anstelle von Begrenzungen. Man muss ebenfalls die Bedingungen die aus der Shari’a hervorgehen anheften selbst in Umständen, wo solch Konversationen notwenig sind, wie in der Dawa, Fataawa geben, kaufen oder verkaufen, usw. Und Allah weiß es am Besten!
Sheikh Muhammad Salih Al-Munajjid (www.islam-qa.com)