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Id Gebet - Opferfest - Fleisch - Schlachten
#10
As selam alaykum rahmatullahi wa barakatuh,

Hier habe ich was in sha allah ta'ala

Frage:
- Soll das Udhiyyah im Namen der gesamten Familie geopfert werden oder muss jede erwachsene Person einer Familie ein Tier opfern?
- Wann muss es geschlachtet werden?
- Ist es eine Bedingung dass der Besitzer des Opfertieres weder seine Nägel noch seine Haare vor dem Opfern schneidet?
- Wenn im Namen einer menstruierenden Frau geschlachtet wird, was muss sie tun?
- Was ist der Unterschied zwischen dem Udhiyyah und der Sadaqa?

Bitte klären Sie uns über dieses Thema auf. Möge Allah Sie mit dem Besten belohnen.

Antwort:
- Udhiyyah ist eine bestätigte Sunnah und sie ist sowohl Männern als auch Frauen vorgeschrieben. Ein Udhiyyah ist ausreichend für einen Mann zusammen mit den Angehörigen seiner Familie (seines Haushaltes) oder für eine Frau (im Falle dass sie alleinerziehend ist) zusammen mit den Angehörigen ihres Haushalts. Dies ist so, weil der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) jedes Jahr zwei schwarze weißgefleckte Schafsböcke schlachtete: den einen im Namen für sich und die Angehörigen seines Haushaltes und den anderen im Namen für die Ummah, welche den Tauhid praktiziert.

- Es sollte jedes Jahr am Tag des Nahr (10. Dhul Hijjah, am Id Tag, wenn auch die Pilger ihre Opfertiere schlachten) geschlachtet werden oder an den Tagen des Taschriq (11., 12. oder 13. Dhul Hijjah).
Die Sunnah dabei ist, dass man einen Teil davon selber isst (oder aufbewahrt), einen weiteren Teil verschenkt und einen anderen Teil an Nachbarn, Verwandte und Arme spendet.

- Es ist nicht erlaubt, sobald man die Absicht zur Schlachtung gefasst hat, und der Monat Dhul Hijjah begonnen hat, irgendetwas von seinen Haaren und Nägeln zu schneiden, bis das Opfer geschlachtet wurde. Es wird von Umm Salama (radiAllahu anha) berichtet, dass der Prophet (sallAllahu alaihi wa sallam) sagte: „Wenn ihr den Hilal (Neumond) des Dhul-Hijjah seht, und einer von euch will ein Opfer darbringen, dann soll er nichts von seinem Haar und seinen Nägeln schneiden.“ (Muslim, Nr. 1977)

- Was den Wakil (rechtmäßig verantwortliche Person, welche im Auftrag einer anderen Person handelt) anbelangt, welcher das Udhiyyah im Namen eines anderen schlachtet, so ist es ihm nicht verboten, seine Haare, Nägel oder Haut zu schneiden, weil er nicht derjenige ist, welcher opfert. Die Pflicht (des Verbots etwas von den Haaren, Nägeln oder der Haut zu entfernen) liegt auf der Person, welche den Auftrag zum Schlachten gegeben hat (und das Tier gekauft hat). Ebenso ist der Stifter wie die Opferperson, während die beauftragte Person nicht die Person ist, welche opfert. Und Allah ist der Bringer des Erfolgs.



Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Fataawa von ibn Baz, Urteile zum Udhiyyah
Eine der Fragen die dem Schaikh im al-Da’wah Magazin gestellt wurden
#11
Barakallahu feek

Salamaleykum
#12
As selam alaykum rahmatullahi wa barakatuh,
Schwester eine frage wohnst du noch bri deinen eltern? Wenn ja dann muss dein vatrr für die familie schlachten so hat man schon die sunna verfolgt. Wenn du trostdem spenden möchtest wss gut ist dann spende an Hilfsorganisationen die in andere Ländern schlachten wo unsere Geschwister es dringend brauchen.

Zu denn id gebet du muss nichts machen nur denn imam folgen. Zu denn zeiten ist es von Moschee zu Moschee unterschiedlich aber am meisten so zwischen 8 uhr und 8.30 uhr allahu alim

Baraka allahu fik
#13
Salamulaikum das Iedfest ist diesen Samstag. Hier ist zum Ablauf das wichtigste zusammengefasst:

Ablauf des Festgebets (Salat ul Eid)
Das Salat ul Eid besteht, ähnlich wie das Freitagsgebet aus einer Predigt und 2 Rakat Gebetseinheiten. Anders als beim Freitagsgebet jedoch, gib es keinen Adhan (Gebetsruf) und Iqama (2 Gebetsruf) und die Predigt kommt erst nach dem Gebet. Desweiteren ist es Sunnah, dass Eid Gebet nicht in der Moschee zu verrichten, sondern im Freien, jedoch ist dies in Deutschland in kaum einer Gemeinde möglich.
Ibn `Abbas radiyullahu anhu berichtete:
„Gewöhnlich gab es keinen Gebetsruf am Festtag des Fastenbrechens (`Id al-Fitr), und die Predigt erfolgte erst nach dem Gebet.“
(Sahih Al-Buchary Nr. 0959)
Das Fest-Gebet besteht aus 2 Rakat (Gebetseinheiten), die man in der Gemeinschaft betet. Es gibt Keine Sunna-Gebete vor oder nach dem Festtags-Gebet.
Ibn 'Abbas berichtete:
„Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ging hinaus am Festtag des Fastenbrechens ('Id al-Fitr) und verrichtete (das Festgebet mit) zwei Rak`a. Davor und danach verrichtete er keine anderen Gebete, und bei ihm war Bilal.“ (Sahih Al-Buchary Nr. 0989)
Takbirat (das sagen von Allahu Akbar) im Gebet
Der Takbir (das Sprechen von: ALLAHu Akbar/ALLAH ist größer) wird in der ersten Rak’ah siebenmal und in der zweiten Rak’ah fünfmal nach dem Takbir al-Ihram gesprochen. Der Qur’an muss nach jedem dieser beiden Takbir rezitiert werden.
Es wird von Aisha berichtet:
"Der Takbir von al-Fitr und al-Adha sind sieben in der ersten Rak’ah und fünf in der zweiten abgesehen von dem Takbir der Ruku’ (Verbeugung)."
(Berichtet von Abu Dawud, Sahih durch die Summe seiner Isnads.)
Es ist auch möglich, jeweils vier Mal den Takbir zu sprechen, da es auch diesbezüglich authentische Hadithe gibt.
Es gibt keine gesicherte Überlieferung wonach der Prophet Sallallahu Alayhi wa Sallam bei jedem Takbir die Hände hob.
Auch Frauen sollen auch am Eid-Gebet teilnehmen
Bei manchen, herrscht leider die Tradition, dass Frauen gar nicht zum 'Id-Gebet gehen brauchen. Nach der Sunna des Propheten (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sollten aber alle zum Festgebet gehen, Frauen, Kinder und Männer:
Umm `Atiyya (ALLAHs Wohlgefallen mit ihr) berichtete:
„Wir (Frauen) wurden am Tage des Festes aufgefordert, aus unseren Wohnungen herauszukommen. Dies erstreckte sich sowohl auf die Jungfrauen, die sogar ihre vertrauten Heime verließen, als auch auf menstruierende Frauen. Sie alle hielten sich hinter den Leuten auf und sprachen mit ihnen gleichsam den Takbir und das Bittgebet und waren voller Zuversicht über den Segen und die Glückseligkeit des Festes.“
(Sahih Al-Buchary Nr. 0971)
Es gibt Meinungsverschiedenheiten darüber, ob das Festgebet für die Frau verpflichtend oder nur Empfohlen ist.
Die menstruierenden Frauen sind vorübergehend von der Verrichtung des Gebets befreit und dürfen sich nicht in der Moschee aufhalten. Dies war der Grund, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, das Festgebet und die Festpredigt in der Regel nicht in der Moschee, sondern im Freien auf einem Wüstengelände vornahm).
Die Chutba (Predigt) kommt beim Eid Gebet wie bereits erwähnt erst nach dem Gebet und es ist jedem selbst überlassen, ob man an der Chutba teilnimmt oder nicht
'Abdullah Ibn 'Umar berichtete:
"Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) pflegte - sowohl am Festtag des Fastenbrechens als auch am Tage des Opferfestes - zuerst das Gebet zu verrichten und anschließend seine Predigt nach dem Gebet zu halten." (sahih Buharry Nr. 0957)
Abd-Allah ibn al-Sa’ib sagte: „Ich wohnte dem Id mit dem Propheten (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) bei, und als er das Gebet beendete, sagte er:
‚Wir werden die Khutbah halten, wer auch immer bei der Khutbah sitzen (und zuhören) möchte, lasst ihn sitzen, und wer auch immer gehen möchte, lasst ihn gehen.“
(Irwa’ al-Ghalil, 3/96)

Schaut mal was der Gesandte sagte und schaut was manche Heute sagen.
Was mir persönlich aufgefallen ist, ist dass die Imame Heutzutage es einem übel nehmen wenn man der Chutba nicht beiwohnt. Manche sagen sogar Bitte bleibt noch, Subhanallah.

Da das Gebet in der Gemeinschaft verrichtet wird braucht man nach der richtigeren Meinung nur die Fatiha für sich lesen auch wenn der Imam sie laut vorliest.
Das gilt für alle Gebete allgemein.

Zum Schlachten:
Man sucht sich ein Tier beim Schäfer aus und reserviert es für sich. Am Ied Tag wird das Tier leider durch Elektroschock betäubt, da ein Arzt anwesend ist und von einem Muslim geschlachtet.

Die Gelehrten erlauben das Schlachten mit Elektroschock wenn es sicher ist dass es dadurch nicht schon stirbt.
Es wurde angeblich oft ausprobiert wobei das Tier dann später einfach aufsteht, ich weiss es nicht ob es stimmt. !?

Auch habe ich mal gehört dass die Juden in Deutschland nicht durch Schocks betäuben müssen? würde ich gerne mal wissen ob es stimmt.

Ausserhalb des Ied ist das Tier günstiger und kann auch ohne Elektroschock geschlachtet werden.

Die Frage ob man es hier schlachtet oder besser in die Heimat usw.

Grundsätzlich da wo man wohnt, weil im Hadith von Mu3ad ibn Jabal bzgl. Zakat steht... von Ihren reichen an ihren Armen geben..
So sind dann die armen Leute eines Ortes gut bedient und beim Schlachten ist es ebenfalls ähnlich, die armen können sich kein Opfertier leisten.

Außerdem können z.b. Kinder diese Sunnah miterleben wenn man dort schlachtet wo man wohnt, damit sie davon essen und es praktiziert wird.
Scheikh Abu Anas sagte mal dass man in Notsituationen wie in Somalia usw. auch dorthin schicken kann weil es dort nötig ist.

Wegen Halal Fleisch,

es reicht dir aus wenn der Verkäufer ein Muslim ist und dir bestätigt dass es Halal ist.
Du bist nicht verpflichtet zu forschen ob er die Wahrheit sagt. Wenn er bekannt ist fpr die Lüge oder dass er Tiere hat die nicht Halal sind, dann natürlich nicht.
#14
As selam alaykum rahmatullahi wa barakatuh,

Akhi kannst du denn Beweis bitte bringen wo es erlaubt ist es mit Elektroschock zu betäuben baraka allahu fik. Dann zu dem das man nicht nachforschen sollte ist es besser nach zu forschen weil heute kann man wirklich nicht jeden trauen leider und heutzutage beim Türken verkaufen die halal Produkte die nicht halal sind wie verschieden Wurst Sorten und haribo Produkte und und deswegen wer wirklich sicher sein will soll lieber mal nachfragen. Ausser die person ist für seine rechtschaffenheit bekannt dann ist was anderes und es ist unerwünscht zu fragen.

Baraka allahu fik
#15
Alaikum salam warahmatulah Bruder.

Die Grundlage für die Erlaubnis Tiere zu essen die geschlachtet wurden während der Name Allahs auf sie gesprochen wurde und sie lebendig geschlachtet wurden beruht auf den allgemeinen Vers.

5:4
verbotren ist euch folgendes: Verendetes, Blut, Schweinefleisch, in einem anderen Namen als dem Gottes Geschlachtetes, Ersticktes, zu Tode Geschlagenes, zu Tode Gestürztes, zu Tode Gestoßenes, das durch ein wildes Tier Getötete; ausgenommen sind Tiere, die ihr noch lebend erreicht und schlachten könnt. Verboten ist euch auch das auf heidnischen Steinen Geschlachtete. Verboten ist euch, durch Lospfeile zu losen, was Frevel ist. Heute haben die Ungläubigen jegliche Hoffnung aufgegeben, eurer Religion Schaden zuzufügen, so fürchtet sie nicht! Mich allein sollt ihr fürchten. Heute habe Ich eure Religion vervollständigt, Meine Gnade an euch vollendet und euch den Islam als eure Religion vermittelt. Wer sich vor Hunger gezwungen findet, etwas Verbotenes zu essen, ohne vorsätzlich eine Sünde zu beabsichtigen, dem wird Gott verzeihen, ist Er doch voller Vergebung und Barmherzigkeit.

Verboten ist allgemein also das Tier, das die Seele nicht durch das Schlachten verlor.

Jusuf Qaradawi und Scheikh ibn Uthaimien haben hier eine Fatwa bzgl. Elektroschock. .

http://www.ahlalhdeeth.com/vb/forum/المن...ز?t=141489

Scheik Ibn Uthaimien sagte sinngemäß wenn das Blut fließt bevor es starb bleibt es halal wenn nicht dann haram.
Also entscheidend ist die Todesursache ob der Strom oder das Messer.
Beim Messer halal im Namen Allahs und verboten wenn es durch Elektro.. stirbt.

Das Tier ähnelt dem zu tode gestoßenem Tier aus dem Vers, wenn man ws lebendig erreicht so ist es halal.

Dafür müsste dann laut anderes Fatwa (Fataawa al lajna qa daaima) Lebenszeichen vorhanden sein wie z.b. das bewegen eines Beins oder Blutausfluss bei Schlachtung was darauf hinweist das es am Leben war, um es essen zu dürfen.

Aber besser ist es ohne Elektroschock da dem Tier dadurch Schaden zugefügt wird und gefoltert wird. Der Prophet sas sagte in einem Hadith was er auch erwähnt, wenn ihr schlachtet dann macht es richtig.
(ohne Quelle angegeben)

Deswegen ist also die intetessante Frage: ist der Stromschlag sofort tödlich oder später oder garnicht.

Das müsste man eigentlich wissen um sicher zu sein.

Der Bauer sagte mit das das Tier nach 5 min wieder aufsteht.
Ein Student sagte mir das es probiert wurde und das es nicht dadurch stirbt aber
Allahu alem

Mit dem nachforschen hatte ich mich falsch ausgedrückt.
Ich meinte nur das Fleisch was als Fleisch in der Theke liegt.
Das holen die Verkäufer ab und sie wissen eigentlich wer und wo es geschlachtet hat.
Wenn der nun sagt Halal dann reicht wegen dem Hadith
von Aisha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) im Sahih al-Bukhari: „Einige Leute sagten zum Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), dass sie Fleisch von jemandem bekommen hatten, von dem sie nicht wussten, ob der Name Allahs darüber genannt worden war oder nicht. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: ‚Sprich den Namen Allahs darüber und dann iss es.
Diese Leute waren gerade neue Muslime. ..

Was die verpackten Wurstwaren im Kühlschrank angeht, da muss man vorsichtig sein da hast du recht. Überall steht Halal drauf obwohl z.b. der Besitzer Alevite ist oder per Maschine bei Gutfried geschlachtet wurde. .

Ich kannte einen Bruder der bei Yayla arbeitete und er bestätigte dass es die Wurst von Gutfried ist nur mit einer anderen Verpackung, ob es stimmt Alahu alem.
Am besten selbst zum Bauernhof und lebendig kaufen und selbst schlachten.
#16
Selam w Aleikum liebe Geschwister,
In Europa ist uns ( soweit ich weiß) der Verzehr von jedwedem Fleisch erlaubt, z.B. bei McDonalds. Hier der Beweis dafür:

EDIT EDIT EDIT


PS: Falls einer sagt: „Aber in Deutschland ist doch ein Kuffarland". In Saudi-Arabien leben auch Ahlu-Al Kitab, aber uns ist es trotzdem erlaubt, dort in allen Läden Fleisch zu essen. Die Hauptsache ist, dass Deutschland ein Land der Schrift ist. Ich hab mir unzählige Statistiken angesehen (ich kann auch einige davon posten wenn nötig), wieviele Menschen in Deutschland an Gott glauben, und der Wert lag immer zwischen 58-68%, von denen der allergrößte Teil Ahlu al-Kitab und Muslime sind. Und laut dem Hadith, der auch im Video erwähnt wird, dürfen wir, wenn wir uns nicht 100% sicher sind, ob der Name Allahs darüber ausgerufen wurde ( d.h. ob der Schächter Atheist o. jemand war der an Gott glaubt), es trotzdem essen.

PS: („Die Gewissheit behebt die Zweifel"). BarakAllahu feekum.

Umm Abderrahman bearbeitete 09-10-2014 09:16 PM diesen Beitrag. Grund:

Bitte keine Videos mit mathkali Seiten posten und die aussage von Sheik gilt ffür geschlachtet es Fleisch von ahlul kitap wo ist MC Donald für eine Religion bekannt also ist es sehr schwer diese Firmaeiner rReligionzuzuschreiben und davon abgesehen gehst du in mMCdDonalds und es ist nicht so das MC Donaldzu dir nach hHause Fleisch bringt daher meine rat zugelt euer nefs und verdreht nicht die Worte der gelehrten nach euren Neigungen. Allahu wa alem

#17
Alaikum Salam warahmatulah.

Ich hatte mich mal mit dem Thema befasst bzgl. der Schlachtmöglichkeiten, Tierschutzgesetz usw. beim Rind z.b. wir das Schlachten oft mit einem Bolzen- Kopfschuss erzielt weil es schwere Tiere sind und auch anderer Art von Schlachtung.
Es sind somit Tier die zu Tode geschlagen worden sind ohne das der Name Allahs darüber gesprochen wurde. Man muss die Grundlage kennen auf welchem das Tier geschlachtet wird und es ist beim besten Willen nicht die Grundlage des Christen- oder Judentums. Ausserdem könnte das Fleisch mit Schweinefleisch gemischt sein, da es kostengünstiger ist und wir wissen welche Interessen bzgl. der Absatzzahlen und der Wirtschaftlichkeit bestehen.
Der Prophet sas. sagte sinngemäß lass das was in die Zweifel hegt für das was in dir keinen Zweifel hegt"

Bruder entschuldige bitte ich muss dich darauf hinweisen das der Fiqhgrundsatz heisst

اليقين لا يزول بالشك
" Die Gewissheit wird NICHT durch den Zweifel aufgehoben"

Das heisst man baut immer auf die Gewissheit auf unter Einkünft der Gelehrten. Vielleicht hast du dich da auch nur verschrieben.
Mir wäre es auch lieb überall essen zu können auf erlaubter Basis aber es ist leider nicht so.

Hier eine Erklärung zu dem Video oben:
http://youtu.be/6WMEVa3NsOM

Salam
#18
Selam W Aleikum liebe/r Bruder/Schwester?,
Auch in diesem Land der Kuffaar gelten Gesetze. Hier müssen jegliche Tiere durch das Durchtrennen der Hauptschlagader sterben. Es stimmt, bei der Kuh kommt ein Bolzen zum Einsatz, aber lediglich zur Betäubung:

http://www.schlachthof-transparent.org/p...chtung.php

Und natürlich kann es sein, dass ein bestimmter Hersteller Schweinefleisch zu seinen Produkten beimischt, aber dies wird vom Staat geahndet und im Hadith des Videos heißt es, dass die Muslime sich nicht sicher waren, was genau mit dem Fleisch war, und das ist genauso bei uns der Fall.

Auch alle anderen Schlachtmöglichkeiten dürfen lediglich der Betäubung dienen, guck dir dazu einfach mal die entsprechenden Richtlinien an. Und die Argumentation von Abu Anes versteh ich auch nicht wirklich. Er sagt die Geschäfte Verkäufen tote Tiere. Sollen die Tiere etwa beim Verkauf lebendig sein? Außerdem sagt er das in Deutschland nicht geschächtet werden darf. Das ist ebenfalls nicht ganz richtig, da laut Übereinkunft der Gelehrten ( Natürlich lautet der Fiqhgrundsatz so, wie du ihn aufgeschrieben hast, Bruder/Schwester?) die Betäubung des Tieres mit dem Fiqh vereinbar ist, und das Tier danach mit dem Durchschneiden der Hauptschlagader getötet wird. Und unser geliebter Prophet Muhammad (sallalaahu 'aleyhi wa sahlam) hat uns aufgetragen, nicht weiter nach dem Schlachten des Fleisches zu fragen, da dies eine Übertreibung im DIN wäre. Somit, auch wenn wir nicht wissen ob der Schlachter ein 'Gottgläubiger' ist, müssten wir das Fleisch essen dürfen.

PS: Schaikh Uthaymin erlaubt uns im Video ganz klar, den Verzehr vom Fleisch in den USA und Europa. Dir noch ein schönes Id Fest.

BarakAllahu feek/i? ( bitte klär mich mal auf;) )
  


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