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Hier noch die erwähnte Fatwa.
Frage:
Ist es erlaubt, das Gemeinschaftsgebet zuhause zu verrichten und nicht zur Moschee zu gehen?
Antwort:
Wir raten diesen Menschen Allah, Gepriesen und Erhaben ist Er, zu fürchten, und mit den Muslimen in Gemeinschaft in der Moschee zu beten, weil die korrekteste Meinung unter den Gelehrten die ist, dass das Gemeinschaftsgebet in der Moschee verrichtet werden muss und es ist einem Mann nicht erlaubt, dem Gemeinschaftsgebet in der Moschee fern zu bleiben, es sei denn er hat eine Entschuldigung. Der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:
{لقد هممت أن آمر بالصلاة فتقام, ثم آمر رجلاً فيصلي بالناس, ثم أنطلق معي برجال معهم حزم من حطب إلى قوم لا يشهدون الجماعة فأحرق عليهم بيوتهم بالنار}
„Ich dachte daran zum Gebet zu befehlen und sodann wird die Iqamah hierfür gerufen, anschließend würde ich einem Mann befehlen das Gebet zu leiten, dann würde ich mit einigen Männern, die mit sich Bündel von Holz tragen, zu den Leuten gehen, die nicht die Gemeinschaft bezeugen (Anm. d.h., die nicht am Gemeinschaftsgebet teilnehmen) und ihre Häuser mit Feuer niederbrennen.“
Diese Leute haben wahrscheinlich gebetet, jedoch wollte der Gesandte Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam), dass sie mit der Gemeinschaft in der Moschee beten, so wie es in der Schari’ah vorgeschrieben ist. Denn die Gemeinschaft, die in der Schari’ah vorgeschrieben ist, ist die Gemeinschaft, die in der Moschee betet. Und Moscheen sind die Plätze, wo Menschen zur Gebetszeit gerufen werden, hin zu kommen. Deshalb sagte ‘Abd-Allaah ibn Mas’ud (radiyaAllahu anhu):
{من سره أن يلقى الله غداً مسلماً فليحافظ على هؤلاء الصلوات حيث ينادى بهن}
„Wer Allah morgen als Muslim treffen möchte, der soll regelmäßig den Gebeten beiwohnen, zu denen gerufen wird.”
{حيث ينادى بهن} „Zu denen gerufen wird”; {حيث} bedeutet „Ort“, von dem der Ruf getätigt wird. Dies hat zu tun mit den täglichen fünf (Pflicht-)gebeten.
In Bezug auf das Jumu’ah (Freitagsgebet), so ist es mit Sicherheit waajib, es in der Moschee zu verrichten.
Was die freiwilligen Gebete betrifft, so sagte der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam):
{أفضل صلاة في بيته إلا المكتوبة}
„Das vorzüglichste Gebet eines Mannes ist das in seinem Haus, außer das vorgeschriebene Gebet.“
Darauf basierend, ist es besser für eine Person, die freiwilligen Gebete zuhause zu verrichten, abgesehen von den freiwilligen Gebeten, für die es vorgeschrieben ist, sie in der Moschee zu verrichten, wie z.B. das Sonnenfinsternis-Gebet wenn man davon ausgeht, dass es nicht verpflichtend ist.
Und bei Allah ist der Erfolg.
Shaykh Ibn ‘Uthaymin, rahimahullah
Majmuu’ Fataawa Ibn ‘Uthaymin, 15/19
Shaykh Ibn ‘Uthaymin sagte auch (Majmuu’ Fataawa Ibn ‘Uthaymin, 15/20): „Es ist niemandem (von den Männern) erlaubt zuhause zu beten, wenn die Moschee in der Nähe ist. Aber wenn die Moschee weit entfernt ist, und wenn man den Adhaan nicht hören kann, dann liegt keine Sünde auf ihnen (den Männern), wenn sie in Gemeinschaft zuhause beten.
Die Unachtsamkeit, die manche Leute bezüglich dieser Angelegenheit aufweisen, basiert auf der Ansicht mancher Gelehrter (rahimahullah), dass die Absicht hinter dem Gemeinschaftsgebet die ist, die Menschen zusammen zu bringen, selbst wenn dies nicht in der Moschee ist, und wenn Menschen zuhause in Gemeinschaft beten, dann haben sie ihre Pflicht erfüllt.
Aber die korrekte Ansicht ist die, dass es erforderlich ist, dass die Gemeinschaft in der Moschee stattfindet, weil der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte:
{لقد هممت أن آمر بالصلاة فتقام, ثم آمر رجلاً فيصلي بالناس, ثم أنطلق معي برجال معهم حزم من حطب إلى قوم لا يشهدون الجماعة فأحرق عليهم بيوتهم بالنار}
„Ich dachte daran zum Gebet zu befehlen und sodann wird die Iqamah hierfür gerufen, anschließend würde ich einem Mann befehlen das Gebet zu leiten, dann würde ich mit einigen Männern, die mit sich Bündel von Holz tragen, zu den Leuten gehen, die nicht die Gemeinschaft bezeugen (Anm. d.h., die nicht am Gemeinschaftsgebet teilnehmen) und ihre Häuser mit Feuer niederbrennen.“