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Islamisch Heiraten ohne Wissen der Eltern
#1
Salamu Alaykum meine lieben Geschwister.

Al hamdu Li Lah ich bin seid gestern Muslima und habe dieses Forum gefunden.

Davor hatte ich seid zwei Jahren einen Freund der leider nicht so sehr praktiziert war und deswegen mit mir eine Beziehung einging.
Als er später angefangen hat seine Religion zu praktizieren war ich immer mehr und mehr an der Religion intressiert und nach den zwei Jahren bin ich mir halt sicher gewesen dass der Islam der Wahre Weg ist und bin gestern konventiert.
Meine Eltern wissen aber nix davon, da sie mich sonst schlagen und mich nicht als Ihre Tocher mehr anerkennen würden.
Was jetzt mein "Problem" bzw. meine Frage ist & zwar möchten er und ich inshallah heiraten.
Da meine Eltern nix von meienr neuen Religion wissen, wäre es ebenfalls unmöglich zu sagen, dass ich einen Moslem heirate.
Sie wollten nicht mal das ich Kontakt zu ihm habe.

Bei anderen Themen habe ich gelesen das der unmuslimische Vater nicht entscheiden darf, ob der Mann gut genug für die Tocher ist oder nicht.
die Männlichen Familienmitglieder die in DEutschland leben sind alle nicht muslimisch.
Kann ich ihn überhaupt heiraten ohne das es Einwilligung gibt von meiner Familie?


Leider habe ich kein blassen Schimmer wie diese Islamische Heirat funktioniert. Habe im Internet leider auch nix darüber gefunden. Den Junge den ich heiraten möchte kann ich seid einer Zeit nicht erreichen da er beruflich im Ausland ist für einige Wochen. Deswegen kann er mir es auch nicht erklären,
mich würde es noch interessieren wie die Verlobung verläuft und die Heirat selbst. Wäre echt super wenn mir das jemand beschreibt oder einen Link schickt wo es erklärt wird :)
und wie weit gilt hier die Islamische Ehe?
Ist sie staatlich annerkannt in Deutschland? Oder müssten wir dann nochmal extra "deutsch heiraten" ?

Danke euch im vorraus :)
#2
Wa aleikum Salam wa RahmatuLLAH

Hier hat eine Schwester beschrieben, wie die Nikah durchgeführt wird und hat zusätzlich noch einige Sachen erklärt:


Der islamische Ehevertrag kommt ganz einfach zustande:

1. Mann und Frau müssen beide einverstanden sein;
2. Der Vormund der Frau (Wali, normalerweise der Vater, wenn dieser am Leben ist und praktizierend ist) muss einverstanden sein, denn er verheiratet seine Tochter.
3. Zwei männliche, muslimische, redliche Zeugen müssen anwesend sein.
4. Die Frau sollte sich die Brautgabe überlegen, sodass diese ggf. schriftlich festgehalten werden kann.

Die Heirat findet folgendermaßen statt:
Der Wali der Frau sagt zum Mann: Ich gebe dir die Soundso zur Frau, bist du einverstanden?
Der Mann drückt sein Einverständnis aus, zB durch die Worte: Ja, ich nehme sie als Frau an.
Die Frau drückt ihr Einverständnis durch Worte oder Schweigen aus, wie es in einem Ausspruch des Propheten - Allaahs Segen und Heil auf ihm - beschrieben wird.
Die Zeugen können dies nun schriftlich festhalten und auch die Brautgabe und evtl. Bedingungen kann man schriftlich festhalten. Es ist aber keine Bedingung für die Gültigkeit des Vertrages, dass man ihn aufschreibt. Wenn das soeben Beschriebene mündlich stattgefunden hat, sind die beiden verheiratet.

Zu deinen Fragen:
1. Man braucht gar keinen Imaam um diese Zeremonie zu vollziehen, denn wie bereits dargelegt, führt der Vormund der Frau die Verheiratung durch. Viele Leute denken, dass die Ehe dadurch mehr "Segen" bekäme, wenn ein Imaam anwesend ist, dies ist aber purer Aberglaube und nicht notwendig.
Wenn man unbedingt einen Imaam dabei haben will (und trotzdem führt der Vormund die Heirat durch!), so hat es keinen Einfluss auf den Ehevertrag, ob er dafür Geld nimmt oder nicht. Wie viel da üblich ist, weiß ich leider auch nicht.

2. Grundsätzlich sollte man auf die Trennung der Geschlechter achten, egal zu welchem Anlass. Bei einer Hochzeit trägt ja die Frau normalerweise ein Brautkleid und auch die anderen Familienmitglieder ziehen sich etwas besonderes an, daher ist es besser, wenn beim Abschließen des Ehevertrages nur "Mahaarim" (Blutsverwandte, die nicht heiraten dürfen) anwesend sind, also bspw: Braut, Bräutigam, Vormund der Braut, Mutter der Braut, Mutter des Bräutigams und da noch zwei männliche Zeugen anwesend sein müssen, sollte man die Sitzordnung so machen, dass die männlichen Zeugen die Frauen nicht sehen (Trennwand, Vorhang u.ä.)
Männer und Frauen dürfen also anwesend sein, aber man sollte jegliche Art der FItnah (Versuchung) vermeiden, so gut es geht; Frauen sollten unbedingt unparfümiert sein.

3. Das "Kopftuch" ist Teil der Bedeckung jeder muslimischen Frau, sobald sie dazu verpflichtet ist. Nur wegen der Heiratszeremonie kann man niemanden der Gäste zwingen sich zu bedecken, aber zurückblickend auf Frage 2 ist es sowieso besser, wenn keine fremden Frauen im Raum sind und wenn sie unbedingt dabei sein wollen, dann sollten sie sich auf jeden Fall bedecken.

4. Ein spezielles Gebet vor dem Ehevertrag gibt es nicht, sobald aber eine Gebetszeit eintrifft, ist jeder verpflichtet das Gebet zu verrichten. Auch die Frau ist nicht entschuldigt, nur weil sie geschminkt ist oder ähnliches.

5. Ehevertrag siehe Einleitung.

6. Man kann anziehen was man will, solange man sich an die islamischen Regeln (Mann zB. keine Seide, kein Gold) hält und bei der Frau kommt zu den allgemeinen Regeln noch die Bedingung hinzu, dass sie niemand in ihrem Brautkleid sehen darf, außer ihren Mahaarim.

In schaa Allaah konnte ich alles halbwegs verständlich erklären.

Möge Allaah eure Ehe segnen. Amin

Weitere Infos in englischer Sprache kann man hier nachlesen:

http://islamqa.info/en/ref/2127

Noch was. Die islamische Heirat ist hier in Deutschland nicht anerkannt. Und dein Vater gilt natürlich nicht als dein Wali. In deinem Fall kannst du jemanden als dein Wali bestimmen. Das muss ein Muslim sein und du solltest ihm vertrauen können und er sollte natürlich schon eine gewisse reife habe, darf also kein Kind sein.

ich hoffe, dass du nichts dagegen hast Umm Shayma, dass ich dein Post hier einfach rein kopiere.
#3
(06-02-2013, 07:26 PM)Muhammad Ibn Ismail schrieb: Das muss ein Muslim sein und du solltest ihm vertrauen können und er sollte natürlich schon eine gewisse reife habe, darf also kein Kind sein.

gibt es ein gewisses Alter? Oder darf zb. ein guter Freund von uns der 17ist aber reif ist auch Wali sein? Bestimmt nicht oder?

Nur ich brauch ja ein Wali? Der Mann ja nicht oder?
wurde gerade total verunsichert
#4
Hier sind die Voraussetzungen für ein Wali:

Die Vorraussetungen für einen Wali sind wie folgt:

1.) Er muss von geistiger Gesundheit sein,

2.) erwachsen (gemäß dem Islaam, d.h. ca. das Pupertät - Alter),

3.) frei (d.h. kein Sklave),

4.) Er soll dieselbe Religion haben wie die Braut. Weder kann ein Kafir der Wali eines Muslims sein, noch kann ein Muslim der Wali eines Kafir´s sein, aber ein kafir kann der Wali einer Kafir Frau sein, selbst wenn beide unterschiedliche Religionen haben. Ein Apostat (ehemaliger Muslim, der den Islaam verlassen hat) kann für niemanden ein Wali sein.

5.) Er soll einen guten Charakter haben (´adaala - umfasst Frömmigkeit, Achtung, ect.) und nicht verdorben sein. Einige Gelehrte haben dies als Voraussetzung festgelegt, während andere einen guten Charakter dem äußeren Anschein nach als hinreichend betrachten. Wieder andere meinen, es genügt, wenn er für fähig erachtet wird, die Interessen der Frau, für die er als Wali auftritt, in angemessener Weise zu vertreten.

6.) Er muss männlichen Geschlechts sein, denn der Prophet sagte:
"Keine Frau kann einen Ehevertrag für eine andere Frau schließen, und keine Frau kann einen Ehevertrag für sich selbst schließen, denn die Zaaniya (eine Frau, die Unzucht begeht) ist die, die ihre Angelegenheit für sich selbst erledigt."5

7.) Er sollte weise sein und vernünftig, was bedeutet, dass er in der Lage sein sollte, die Interessen der Ehe zu verstehen und abzuwägen.

Quelle: Aus einer Fatwa von Q&A

Was hat dich denn verunsichert?
#5
Zitat:Die Frau drückt ihr Einverständnis durch Worte oder Schweigen aus, wie es in einem Ausspruch des Propheten - Allaahs Segen und Heil auf ihm - beschrieben wird.

Kann man bitte den Hadith posten? Ich meine gelesen zu haben, dass es keinen Asl (Ursprung/Grundlage) dafür gibt, dass man die Frau erneut fragt bzw. dass sie erneut bei der Nikkah (wenn sie gerade verheiratet wird) ihr Einverständnis ausdrücken muss und dies nur von einigen Praktiziert wird.

Oder kann es sein das man was durcheinander bringt, und zwar, dass das Schweigen (wenn um ihre Hand angehalten wird) als Zusage gilt?
#6
Meinst du diese Ahadith, Akhi:

Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Eine Frau, deren Wiederverheiratung* bevorsteht, darf nicht verheiratet werden, bis sie dies selbst zuläßt. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde.“ Einige Leute fragten: „O Gesandter Allahs, wie sieht dann ihre Einwilligung aus?“ **Der Prophet sagte: „Indem sie schweigt!“ ***(*D.h., die verwitwete oder geschiedene Frau, die zum zweiten Male eine Ehe eingeht. **=weil sie als Jungfrau so schamhaft und schüchtern ist, um eine verbale Einwilligung zu geben. ***Ist die Jungfrau mit einer Verheiratung nicht einverstanden, so wird sie sich eher wehren und ein Nein geben können. Siehe Hadith Nr. 5137)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5136]

`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Ich sagte: „O Gesandter Allahs, eine Jungfrau ist doch schamhaft!“ Und er erwiderte: „Ihre Einwilligung ist ihr Schweigen“*(Siehe Hadith Nr.5136 und die Anmerkung dazu)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5137]
#7
Salam_wr

Wie kommst du darauf, dass der Hadith sich darauf bezieht, dass sie während der Nikkah erneut dazu aufgefordert werden soll, ihr Einverständnis mitzuteilen? Wenn sie zubeginn bereits zugestimmt hat, wieso sollte sie erneut gefragt werden, nach dem der Mann "Ja, ich nehme sie als Frau an." sagt? Würde eine Erklärung von Gelehrten begrüßen
#8
(06-02-2013, 08:40 PM)Muhammad Ibn Ismail schrieb: Was hat dich denn verunsichert?

Danke für die Vorraussetzungen! :D hat mir echt weiter geholfen.
Was mich verunsichert hat:

Ein Kollege von dem Mann den ich inshallah heiraten werde , behauptet der Mann braucht auch ein Wali...
Bis jetzt habe ich gedacht dass nur die Frau es braucht.
Was stimmt nun?

Falls der Mann ebenfalls ein Wali braucht, wer soll es sein?
#9
geehrte Schwester, der Mann braucht keinen Wali. Ein Allgemeiner Ratschlag: Wähle eine wirklich geeignete Person aus, der dein Waali sein soll und nicht jeder dahergelaufene. Er sollte über das Thema einigermaßen wissen besitzen, auch welche Rechten und Pflichten du und dein zukünftiger besitzt. Man muss sich mal vor Augen halten, wenn es einmal zu einem Streit in der Ehe kommt (möge Allaah euch davor bewahren), so kann es sein, dass dein Waali u.a. als Schlichter herangezogen wird. Vielleicht ist es doch besser, einen Imaam aus der Moschee als auszuwählen?
  


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