07-01-2018, 10:08 PM
Frage:
Ist es einem Ehemann erlaubt den Reichtum seiner Ehefrau zu verwenden und es in seines einzufügen, wenn dies mit ihrer Erlaubnis gemacht wurde oder muss er erst die Erlaubnis ihrer Kinder einholen?
Antwort:
Es gibt keinen Zweifel, dass eine Frau das größte Recht auf ihre Mitgift und ihr Reichtum hat, dass sie durch Arbeit, als Geschenk, durch Erbe erhalten hat. Es ist ihr Reichtum und ihr Besitz. Sie kann selbst darüber verfügen und keiner andere darf dies. Aber wenn sie ihrem Ehemann erlaubt alles oder ein Teil davon zu verwenden, dann ist es erlaubt und es steht ihm dann zu. So sagt Allah im Koran,
„Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.“ (al-Nisa 4)
Dies ist bedingt durch ihren freien Willen und Gefallen es zu geben. Es gibt keinen Bedarf für die Erlaubnis ihrer Kinder oder von jemand anderem solange sie kompetent und reif ist. Jedoch ist es der Ehefrau erlaubt es dann für ihr eigenen Nutzen zu verwenden, weiterhin zu preisen was sie gemacht hat um ihren Ehemann daran zu erinnern was für ein Gefallen sie ihm getan hat. Auf die gleiche Weise ist es dem Ehemann nicht erlaubt sie schlecht zu behandeln, wenn sie ablehnt ihm ihr Reichtum zu geben. Er kann die Sachen nicht schwierig für sie machen oder ihr Schaden zufügen, wenn sie es ihm nicht gibt, da es ihr persönliches Eigentum ist und sie das größte Recht darauf hat. Und Allah weiß es am besten.
Scheich ibn Jibreen
Ist es einem Ehemann erlaubt den Reichtum seiner Ehefrau zu verwenden und es in seines einzufügen, wenn dies mit ihrer Erlaubnis gemacht wurde oder muss er erst die Erlaubnis ihrer Kinder einholen?
Antwort:
Es gibt keinen Zweifel, dass eine Frau das größte Recht auf ihre Mitgift und ihr Reichtum hat, dass sie durch Arbeit, als Geschenk, durch Erbe erhalten hat. Es ist ihr Reichtum und ihr Besitz. Sie kann selbst darüber verfügen und keiner andere darf dies. Aber wenn sie ihrem Ehemann erlaubt alles oder ein Teil davon zu verwenden, dann ist es erlaubt und es steht ihm dann zu. So sagt Allah im Koran,
„Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen.“ (al-Nisa 4)
Dies ist bedingt durch ihren freien Willen und Gefallen es zu geben. Es gibt keinen Bedarf für die Erlaubnis ihrer Kinder oder von jemand anderem solange sie kompetent und reif ist. Jedoch ist es der Ehefrau erlaubt es dann für ihr eigenen Nutzen zu verwenden, weiterhin zu preisen was sie gemacht hat um ihren Ehemann daran zu erinnern was für ein Gefallen sie ihm getan hat. Auf die gleiche Weise ist es dem Ehemann nicht erlaubt sie schlecht zu behandeln, wenn sie ablehnt ihm ihr Reichtum zu geben. Er kann die Sachen nicht schwierig für sie machen oder ihr Schaden zufügen, wenn sie es ihm nicht gibt, da es ihr persönliches Eigentum ist und sie das größte Recht darauf hat. Und Allah weiß es am besten.
Scheich ibn Jibreen