Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ist es empfohlen, 10 Tage des Dhu-l-Hijja einschließlich des Eid-Tages zu fasten?
#1
Salam_wr


Frage:

Ich habe gelesen, dass es empfohlen ist, den Tag von Arafa zu fasten und außerdem die ersten 10 Tage des Dhu-l-Hijja. Ist das korrekt? Wenn das so ist, könnt ihr dann bestätigen, dass es insgesamt 9 und nicht 10 Tage sein müssen, denn der 10. Tag ist der Tag des Eid.



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Das Fasten von 9 Tagen des Dhu-l-Hijja ist mustahabb. Dies wird durch die Worte des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) bewiesen, wie in dem Hadith von Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert wurde: „Es gibt keine Tage, an denen rechtschaffenen Taten von Allah mehr geliebt werden, als diese zehn Tage“ – d.h. die zehn Tage des Dhu-l-Hijja. Sie fragten: „O Gesandter Allahs, nicht einmal der Jihad um Allahs Willen?“ Er sagte: „Nicht einmal der Jihad um Allahs Willen, es sei denn, ein Mann zieht mit seinem Leben und seinem Vermögen aus und kehrt mit nichts davon zurück (d.h. er verliert sein gesamtes Vermögen und stirbt als Märtyrer).“ (Al-Bukhari, 969)

Und es wurde von Hunaida Ibn Khalid von seiner Ehefrau berichtet, dass eine der Ehefrauen des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) pflegte neun Tage des Dhu-l-Hijja und den Tag von Ashura zu fasten und drei Tage jedes Monats – den ersten Montag und zwei Donnerstage.“ (Imam Ahmad, 21829; Abu Dawud, 2437; in Nasab ar-Raya, 2/180, als daif klassifiziert, doch von al-Albani als sahih eingestuft.)

Das Fasten am Tag des Eid ist haram, wie in einem marfu Hadith von Abu Said al-Khudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein) bewiesen wird: „Er [der Prophet – Allahs Frieden und Segen seien auf ihm] verbot das Fasten am Tag des Eid ul-Fitr und am Tag von an-Nahr (dem Tag des Opfern, d.h. Eid ul-Adha).“ (Al-Bukhari, 1992; Muslim, 827) Die Gelehrten sind sich einig, dass das Fasten an diesen Tagen haram ist.

Rechtschaffene Taten in diesen zehn Tagen sind besser als an anderen Tagen. Was das Fasten anbelangt, so sollte es nur an neun von ihnen vollzogen werden; der zehnte Tag ist der Tag des Eid, an dem es haram ist zu fasten.

Darauf basierend ist mit dem Vorzug der zehn Tage des Dhu-l-Hijja gemeint, dass man neun Tage fasten sollte, auch wenn sie als „zehn Tage“ bezeichnet werden.

Siehe Sharh Muslim von an-Nawawi, 1176.



Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 41633)


Wa_salam_wr_wb
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste