29-01-2015, 10:57 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-01-2015, 11:03 PM von Issa Mönks.)
السؤال: السؤال الثاني يقول هل يجوز للبنت البكر التي ليس لها ولي أو كان وليها غائبا أن تنكح نفسها أم لا وهل في هذا الحكم فرق بين البكر والثيب مطلقة كانت أو أرملة؟
Frage: Ist es für die Jungfrau erlaubt, die keinen Walii hat oder deren Walii abwesend ist, sich selbst zu verheiraten? Und gibt es in diesem Urteil einen Unterschied, zwischen einer Jungfrau, einer zuvor verheirateten Frau, obgleich sie geschieden oder verwitwet wurde?
الشيخ: لا يجوز للمرأة أن تنكح نفسها ولا غيرها أيضاً سواء أن كانت بكراً أم ثيباً وذلك لأن الله سبحانه وتعالى جعل النكاح بعقد بيد غير المرأة وقال) وَلا تَنْكِحُوا الْمُشْرِكَاتِ) في الرجال قال) وَلا تُنْكِحُوا الْمُشْرِكِينَ) فأضاف النكاح إلى الزوج نفسه أما في النساء فقال ولا تنكحوا المشركين حتى يؤمنوا فجعل الانكاح بيد غير المرأة وقال سبحانه وتعالى (فَلا تَعْضُلُوهُنَّ أَنْ يَنْكِحْنَ أَزْوَاجَهُنَّ إِذَا تَرَاضَوْا بَيْنَهُمْ بِالْمَعْرُوفِ) ولقول النبي صلى الله عليه وسلم (لا نكاح إلا بولي)
Antwort des Schaykh: Es ist für die Frau nicht erlaubt, sich selbst oder andere zu verheiraten, unabhängig davon, ob sie eine Jungfrau ist oder zuvor verheiratet war. Dies deswegen, da Allah (swt) den Auftrag der Heirat in die Hände anderer als die der Frauen gegeben hat. Er sagt:
{Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern} [2:221]
Bezüglich den Männern sagt Er:
{Und heiratet Götzendienerinnen nicht} [2:221]
So erlaubt Er es, dass er (der Mann) sich selbst verheiratete . Was die Frauen angeht, so sagte Er
{Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben}
So gab Er die Ehe in den Händen jemand anderes als der Frau. Und Er – subhaanahu wa ta’alaa – sagt:
{So haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in rechtlicher Weise miteinander geeinigt haben} [2:232] Und der Prophet – sall-llaahu ‘alaihi wa sallam – sagte: ,,Keine Heirat ohne Wali” [Sahih al-Bukharii]
فهذا الدليل من الأثر على أنه لابد للمرأة من ولي ينكحها أما من حيث النظر فإن المرأة ناقصة العقل والدين فهي قاصرة في تفكيرها وهي أيضاً ضعيفة في دينها أقول هذا لقول رسول الله صلى الله عليه وسلم (ما رأيت من ناقصات عقل ودين أذهب للب الرجل الحازم من إحداكن) ولقوله تعالى) الرِّجَالُ قَوَّامُونَ عَلَى النِّسَاءِ بِمَا فَضَّلَ اللَّهُ بَعْضَهُمْ عَلَى بَعْضٍ وَبِمَا أَنْفَقُوا مِنْ أَمْوَالِهِمْ)
Dies ist der Beweis aus der Überlieferung, dass es keine andere Möglichkeit für die Frau gibt zu heiraten, außer durch einen Walii (Vormund). In Hinsicht auf diese Perspektive besitzt die Frau einen Mangel an Verstand und Religiösität, sie ist in der Denkweise beschränkt und ebenso schwach in der Religion und ich sage dies aufgrund der Überlieferung des Gesandten Allahs – sall-llaahu ‘alaihi wa sallan -:
,,Ich habe niemals Mangel an Verstand und Religion gesehen bei (gleichzeitiger) Fähigkeit, den Verstand des Mannes zu rauben, außer bei einer von euch (Frauen).” [Bukhaari]
Und Der Erhabene sagt:
{Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben} [4:34]
ولولا نقصان المرأة ما كان الرجل قواماً عليها بل صريح الآية بما فضل الله بعضهم على بعض فإذا كانت المرأة بهذا الوصف بدلالات الكتاب والسنة من نقصان العقل والدين فإنها بحاجة إلى ولي مرشد يعرف الكفء ويعرف مصالح النكاح ويعرف من تكون المرأة عنده حتى يقدم على تزويجها أو يحجم لهذا لابد من ولي للمرأة يزوجها بالشروط المعروفة عند أهل العلم
Und selbst wenn die Frau als solches beschrieben wäre, wie es im Qur’aan und der Sunnah erwähnt wird, d.h. dass die Männer über ihnen stehen, sie Mangel an Intellekt und Religion besitzen, so besteht die Nowendigkeit eines führendens Vormundes, der die Lage einschätzen kann (d.h. sie kennt), und die Interessen der Ehe kennt und weiß, was die Frau bei ihm ist (d.h. behandelt er sie gut oder nicht). Er beschließt sie zu verheiraten oder von ihr abzusehen. Der Walli muss sie unbedingt unter den bekannten Bedingungen bei den Leuten des Wissen verheiraten.
ولا تزوج المرأة نفسها سواء كانت بكراً أم ثيباً لكن هنالك مسألة يجب التنبه لها وهو أنه لابد من إذن المرأة ورضاها سواء كانت بكراً أم ثيباً وسواء كان المزوج أباها أم غيره فإن القول الراجح إنه لا يجوز للإنسان أن يزوج ابنته ولا غيرها حتى ترضى بذلك الزوج وتأذن لكن إن كانت بكراً فإذنها يكتفى فيه بالسكوت وإن صرحت بالرضا فهو أكمل لكن السكوت كافٍ وإن كانت ثيباً فلا بد أن تصرح بالرضا فتقول رضيت بهذا الزوج ويجب على الولي أباً كان أم غيره أن يعين الزوج الخاطب للمرأة تعييناً تحصل به المعرفة فلا يقول أتحبين أن أزوجك من فلان حتى يبين لها حال هذا الرجل وأوصاف الرجل فإنه كما أن الرجل يريد من المرأة ما يريد من الجمال واستقامة الحال فكذلك المرأة تريد من الرجل ما يريده الرجل منها من الجمال واستقامة الحال فلابد أن يبين الرجل للمرأة المستأذنة على وجه تقع به المعرفة أما الإجمال فإنه لا يحصل به المقصود نعم لو أن المرأة وثقت تمام الثقة من وليها واكتفت بما رآه وقالت له مثلاً هل أنت مقتنع بهذا الزوج من حيث الدين والخلق لكان هذا يكفي إذا وثقت به ورضيت بما رضي به لها
Und eine Frau verheiratet nicht sich selbst, selbst wenn sie eine Jungfrau ist oder zuvor verheiratet war (eine geschiedene). Hier ist ein Thema, dass angesprochen werden sollte und zwar, falls sie jedoch eine Jungfrau ist, so ist ihre Erlaubnis (Zustimmung) in Form des Schweigens erlaubt, und falls sie aussagt, um der Heirat zuzustimmen, ist dies besser, wobei das Schweigen schon ausreichend ist. Und falls sie vorher verheiratet war, muss sie ihre Zustimmung aussprechen und „ja“ sagen, wenn sie einverstanden ist den Mann zu heiraten.
Und was den Vormund angeht, egal ob dieser der Vater oder jemand anderer ist, muss er der Frau den Bewerber genau beschreiben, sodass diese den Bewerber genau kennt. Er darf nicht fragen „Möchtest du, dass ich dich an soundso verheirate?“, bis er der Frau die Situation des Bewerbers und seine Beschreibung näher geschildert und erklärt hat, da nicht nur der Mann eine schöne und rechtschaffene Frau sucht, sondern die Frau ebenso einen schönen und rechtschaffenen Mann möchte. Aus diesem Grund muss der Mann (der Bewerber) seine Situation der Frau, deren Zustimmung (für die Heirat) ersucht wird, auf eine Art und Weise darlegen, die es ihr erlaubt, ihn zu kennen, wobei Unklarheit nicht zum Ziel führen wird. Falls die Frau ihrem Vormund voll und ganz vertraut und mit dem zufrieden ist, was ihr Vormund sieht und sie ihn im Hinblick auf die Religion und der Art und Weise des Bewerbers fragt „Bist du mit dem Bewerber zufrieden und überzeugt von ihm?“, dann ist es selbstverständlich ausreichend, dass sie ihrem Vormund traut und mit dem zufrieden ist, womit auch ihr Vormund zufrieden ist.
Al-Schaykh al-Uthaymin Rahimullah
Baraka allahu fikum