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"Kein Zwang im Glaube" und Kopftuchpflicht?
#1
Salam_wr_wb liebe Geschwister,

in Ländern wie z.B. dem Iran gibt es die Kopftuchpflicht. Ich frage mich wie sowas möglich sein kann, denn im Qur'an steht doch:

2:256 Es soll kein Zwang sein im Glauben. Gewiß, Wahrheit ist nunmehr deutlich unterscheidbar von Irrtum; wer also sich von dem Verführer nicht leiten läßt und an Allah glaubt, der hat sicherlich eine starke Handhabe ergriffen, die kein Brechen kennt; und Allah ist allhörend, allwissend.

Zum Glauben gehört ja auch das Kopftuch. Wie kann es also keinen Zwang geben, trotzdem den Zwang ein Kopftuch in diesen Ländern zu tragen?
Oder kommt es daher, dass die Iraner Schiiten sind und das bei den Sunniten nicht so ist?

Wa_salam_wr_wb
#2
Salam

Das würde mich auch interessieren. Möge Allah unser Wissen mehren. Amin.

Salam
#3
Salam

Wenn ich in Deutschland muss ich die 10 Schuljahre vollenden,
ich "muss" ich werde regelrecht "gezwungen" im wahren Sinne des Wortes!

Nein, es ist folgendermaßen, dieser Vers "es gibt kein Zwang im Glauben" bedeutet
nicht das wir im Islam keine Pflichten haben und entscheiden können ja oder nö, sondern
viel mehr sind wir "gezwungen" das zu tuen was Allâh uns vorgeschrieben hat.

Das Wort Zwang hört sich auch komisch an im Deutschen, naja auf jeden Fall gibt
es im Islam "Zwang" im Sinne das wir Sachen tuen müssen, genau so wie es auch
im Deutschen Rechtssystem "Zwang" gibt, wie das bsp. mit der Schule!


Der Vers "es gibt kein Zwang im Glauben" bedeutet eig. " es gibt kein Zwang zum Glauben hin ",
und hat einen anderen Offenbarungsgrund.
  


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