08-09-2008, 03:31 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-02-2014, 03:38 PM von Issa Mönks.)
Asselamu ´Alaikum wa rahmatullah
Kurz noch mal zur Betäubungsspritze:
Eine Betäubungsspritze, die bei einem Zahnarztbesuch verabreicht wird, um eine Behandlung durchzuführen, hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Fastens, weil es sich nicht um eine Art von Nahrung oder Getränk handelt und das Grundprinzip lautet, dass sein Fasten gültig ist. Jedoch sollte man aufpassen, keine Medizin oder Blut herunterzuschlucken. Sheikh Abd al-Azîz ibn Bâz (Ajwabah Muhimmah tata allaq bi Arkân der Al-Islam)
(dies ist eine zusammenfassung)
Wa Allahu ta´ala alam
P.s.: Wenn ich mich nicht irre, gibt es (aufgrund der Spritze die man erhält) diesbezüglich, Meinungsunterschiede unter den Gelehrten. Möge Allah sie belohnen Ameen.
Eine Betäubungsspritze, die bei einem Zahnarztbesuch verabreicht wird, um eine Behandlung durchzuführen, hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Fastens, weil es sich nicht um eine Art von Nahrung oder Getränk handelt und das Grundprinzip lautet, dass sein Fasten gültig ist. Jedoch sollte man aufpassen, keine Medizin oder Blut herunterzuschlucken. Sheikh Abd al-Azîz ibn Bâz (Ajwabah Muhimmah tata allaq bi Arkân der Al-Islam)
(dies ist eine zusammenfassung)
Wa Allahu ta´ala alam
P.s.: Wenn ich mich nicht irre, gibt es (aufgrund der Spritze die man erhält) diesbezüglich, Meinungsunterschiede unter den Gelehrten. Möge Allah sie belohnen Ameen.