30-10-2012, 08:38 AM
sura 5 vers 89: „Allah belangt euch nicht für Unbedachtes in euren Eiden. Doch ER belangt euch für Eide, die ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Kaffara dafür ist die Speisung von zehn Bedürftigen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im Durchschnitt speist, oder Ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer dies aber nicht kann, fastet drei Tage. Dies ist die Kaffara für eure Eide, wenn ihr sie geschworen habt. Und achtet auf eure Eide! So verdeutlicht euch Allah seine Ayat, auf dass ihr dankbar seid.“
Zitat:Ich hab da mal eine frage unswar habe ich vor kurzem meine rechte hand auf den koran gelegt und geschworen auf etwas was passiert ist
ich kenne für diese handlung keine beweise und daher kann ich dir nicht sagen ob diese art von schwören den richtig war.
ich weis nur das wenn man auf ein buch schwört eine art von shirk sein soll und das man nur bei allah swt schwören darf oder bei seinen eigenschaften die er sich selber zu schreibt.
mann kan auch bei den worten allahs schwören da dies zu seine eigenschaften gehört.
allahu wa alem