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Kuriose Fragen!
#1
Smile 
As salamu aleikum wr wb liebe Geschwister im Islam, Hallo liebe Nicht-Muslime,

ich habe nun einmal ein paar skuriele Fragen, die ich mich schon vor meinen dahsein als Muslim gefragt habe, die evt. auch jetztzige nichtmuslime interessieren können.

1. Darf man im Islam pickel ausdrücken?
Weil im Koran steht ja geschrieben, man soll nichts machen, was einen selber schädigt, soviel ich weiß. Und ein Pickel kann sich stark entzünden wenn man ihn ausdrückt, außerdem denke ich, man bricht damit seine rituelle reinheit.

2. Darf man Haustiere sämtlicher art haben?
Wenn nein, welche sind verboten?

3. Darf man äußerliche Medikamente benutzen die mit Alkohol hergestellt wurden?
Weil trinken darf man ja nicht, alhamdulillah! Macht nur wirr im kopf, ich kenn mich da gut aus :-(

4. Darf man als Muslim eigentlich Zahnpasta benutzen? Denn in Zahnpaste ist Clycerin, ein Mehrwertiger Alkohol enthalten. Und Alkoholaufnahme ist doch Tabu!?

5. Ist es eine Sünde, wenn man einen "feuchten Traum" hat, sich im schlaf selber zu befriedigen?

6. Wie steht der Islam zu Handy und besonders zu Smartphone, habe ziemlich viele Muslimische Apps, die ich auf den Smartphone benutze!

und nun meine wichtigste Frage

Wie soll man sich verhalten, wenn man ausversehen, oder durch einen Unfall den heiligen Quran beschmutzt. Davor habe ich am meisten Angst, das eines Tages wenn ich auf reisen bin, eine Flüssigkeit im Rucksack über den heiligen Quran kippe oder er mit Schokolade o.ä. in Berührung kommt, oder jemand anderes in ausversehen beschmutzt

einige Fragen klingen vielleicht merkwürdig, aber diese Fragen haben mich echt interessiert und sie tun es immer noch, (allahu alem), habe aber leider noch nirgendswo eine Antwort gefunden

Hoffe ihr könnt mir und ein paar Nicht-Muslimen ein paar Hinweise dazu geben.

Salam
#2
As Salamu Alaikum wa Rahmat Allah wa Barakatu

Ich fange mal an deine Fragen zu beantworten, inshaAllah können die anderen Geschwister dann noch ergänzen.

1. Im Islam gibt es ein Prinzip, dass alles bei weltlichen Dingen erlaubt ist, bis es ein Beweis in den Quellen gibt, dass es verboten ist. Mir ist in diesem Fall kein Beweis bekannt. Das Ausdrücken an sich ist ja auch keine Körperverletzung, sondern könnte sich nur möglicherweise in einigen Fällen entzünden, wenn man nicht acht gibt. Ich denke daher nicht, dass dies unter Körperverletzung zählt. Wa Allahu Alem

2. Es ist nicht erlaubt Hunde als Haustiere zu halten: http://diewahrheitimherzen.net/forum/The...t=haustier

3. Meinst du mit äußerliche Medikamente Salben, Cremes ect?
Es gibt Meinungsverschiedenheiten, ob Alkohol an sich unrein ist oder nur haram, wenn man es trinkt, zum benutzen aber erlaubt. Auf der sicheren Seite ist man deshalb, wenn man Alkohol auch zum benutzen eher vermeidet. http://www.islam-qa.com/en/ref/10337

4. InshaAllah ist nichts falsches daran Zahnpasta zu benutzen, denn bei mehrwertigen Alkoholen handelt es sich nicht, um das berauschende Ehtanol, sondern um eine chemische Verbindung, die nicht berauschend wirkt.

5. http://www.fataawa.de/Fatawaas/7.Verhalt...n/0122.pdf

6. Auch hier gilt: Alles weltliche ist erstmal erlaubt, bis man einen Beweis aus den Quellen hat, der eine bestimmte Sache/Handlung verbietet. Ein Handy/Smartphone zu benutzen ist erlaubt und wenn die Apps nichts beinhalten, was haram ist, so dürfte nichts dagegen sprechen, inshaAllah.

Zu deiner letzten Frage: Sprichst du von einem arabischen Quran, also in arabischer Sprache oder einer deutschen ungefähren Übersetzung? Ich vermute mal, von einer deutschen Übersetzung... Ich denke man sollte sowieso aufpassen, inshaAllah, aber bei einer Übersetzung ist es wa Allahu Alem nicht so tragisch, weil es eben nicht die original Wörter Allahs sind, sondern nur eine ungefähre Übersetzung. Nicht-Muslimen eine Übersetzung zu geben ist ja auch kein Problem, obwohl sicher nicht alle von ihnen darauf achten, dass es nicht verschmutzt wird ect.
#3
Sehr gut geantwortet Allahumma Barik möge Allah uns Verständniss in der religion geben.
  


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