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29-05-2011, 05:51 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-04-2014, 06:23 AM von Umm Musab.)
Ich habe gestern ein paar nette Mädels in Stuttgart getroffen. Ich habe ihnen gesagt, dass man im Islam mit seinen Sklaven Sex ohne Eheschließung haben darf, sie haben meine Aussage bestritten. Die eine wollte, dass ich den Beweis hier aufstelle.
Sura 4: Die Frauen
3. Und wenn ihr fürchtet, ihr würdet nicht gerecht gegen die Waisen handeln, dann heiratet Frauen, die euch genehm dünken, zwei oder drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, ihr könnt nicht billig handeln, dann (heiratet nur) eine oder was eure Rechte besitzt. Also könnt ihr das Unrecht eher vermeiden.
Sura 4: Die Frauen
24. Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt.
Sura 70: Die Wege des Aufstiegs
29 Und die, die ihre Sinnlichkeit im Zaum halten,
30 Es sei denn mit ihren Gattinnen oder denen, die ihre Rechte besitzt, denn da sind sie nicht zu tadeln,
31 Die aber mehr als das suchen, sind Übertreter.
Sura 23 Die Gläubigen
5. Und die ihre Sinnlichkeit im Zaum halten -
6. Es sei denn mit ihren Gattinnen oder denen, die ihre Rechte besitzt, denn dann sind sie nicht zu tadeln;
7. Die aber darüber hinaus Gelüste tragen, die sind die Übertreter -,
Die übersetzung von aya 70:29 und von aya 23:5 ist falsch.. Die aya spricht nich von Sinnlichkeit, sondern von Sexuelle Organe!
Schau mal hier: http://quran.com/23 And they who guard their private parts
“Die Frauen, die die Rechte besitzt” Sind Sklaven.... Alle Mofasereen sagen das
-
Tabari, Ibn Kathir und Sa'di sagen dass man Geschlechtsverkehr nur mit seinen Ehefrauen oder mit seinen Sklaven[Imma'] haben darf
Ich glaube alle gelehrte bestreiten das nicht
Hier sind Die Tafsirs auf Arabisch:
الطبري:
يقول تعالى ذكره: (وَالَّذِينَ هُمْ لِفُرُوجِهِمْ حَافِظُونَ ) يعني: أقبالهم حافظون عن كلّ ما حرم الله عليهم وضعها فيه، (إِلا ) أنهم غير ملومين في ترك حفظها، (عَلَى أَزْوَاجِهِمْ أوْ مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُهُمْ ) من إمائهم. وقيل: (لِفُرُوجِهِمْ حَافِظُونَ * إِلا عَلَى أَزْوَاجِهِمْ ) ولم يتقدم ذلك جحد لدلالة قوله: (فَإِنَّهُمْ غَيْرُ مَلُومِينَ )، على أن في الكلام معنى جحد، وذلك كقول القائل: اعمل ما بدا لك إلا على ارتكاب المعصية، فإنك معاقب عليه، ومعناه: اعمل ما بدا لك إلا أنك معاقب على ارتكاب المعصية.
قوله: (فَمَنِ ابْتَغَى وَرَاءَ ذَلِكَ فَأُولَئِكَ هُمُ الْعَادُونَ ) فمن التمس لفرجه منكحا سوى زوجته، أو ملك يمينه، ففاعلو ذلك هم العادون، الذي عدوا ما أحل الله لهم إلى ما حرّم عليهم فهم الملومون.
ابن كثير:
وقوله: ( وَالَّذِينَ هُمْ لِفُرُوجِهِمْ حَافِظُونَ ) أي: يكفونها عن الحرام ويمنعونها أن توضع في غير ما أذن الله [فيه] ولهذا قال: ( إِلا عَلَى أَزْوَاجِهِمْ أوْ مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُهُمْ ) أي: من الإماء، ( فَإِنَّهُمْ غَيْرُ مَلُومِينَ * فَمَنِ ابْتَغَى وَرَاءَ ذَلِكَ فَأُولَئِكَ هُمُ الْعَادُونَ ) وقد تقدم تفسير ذلك في أول سورة ( قَدْ أَفْلَحَ الْمُؤْمِنُونَ ) بما أغنى عنى إعادته هاهنا.
السعدي
( إِلا عَلَى أَزْوَاجِهِمْ أوْ مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُهُمْ ) أي: سرياتهم ( فَإِنَّهُمْ غَيْرُ مَلُومِينَ ) في وطئهن في المحل الذي هو محل الحرث.
( فَمَنِ ابْتَغَى وَرَاءَ ذَلِكَ ) أي: غير الزوجة وملك اليمين، ( فَأُولَئِكَ هُمُ الْعَادُونَ ) أي: المتجاوزون ما أحل الله إلى ما حرم الله، ودلت هذه الآية على تحريم [نكاح] المتعة، لكونها غير زوجة مقصودة، ولا ملك يمين.
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Hallo Zeus,
Zuerst möchte ich dir nahelegen, dich hier im Forum vorzustellen, wie es üblich ist und vom guten Benehmen eines Menschen, bevor du deinen ersten Beitrag sendest. Ebenso wäre es vom guten Benehmen, die Forenmitglieder zu grüßen, auch wenn du kein Muslim bist. Vielen Dank für dein Verständnis.
Zu deiner Behauptung betreffend Sklavinnen, dass man sie ohne Ehevertrag sexuell benutzen darf, so möchte ich dich korrigieren und sagen, dass es so einfach damit nicht ist, wie du dir das vorstellst. Denn es ist nicht erlaubt, eine Sklavin ohne rechtmäßigen Vertrag sexuell zu genießen.
Die Sache betreffend Sklavinnen im Islam ist folgende:
Es ist im Islam nur in Kriegssituationen, wenn die Muslime einen Verteidigungskrieg gegen Ungläubige führen, erlaubt, sich im Falle eines Sieges der Muslime über die Kufaar, Kriegsgefangene von den besiegten Ungläubigen zu nehmen und sie als Sklaven zu halten. Dies gehört zur Kriegsbeute, die den Muslimen von Allah erlaubt wurde. Wenn sich nun ein Muslim eine Sklavin von den ungläubigen Kriegsgefangenen genommen hat, so gehört sie ihm erst, nachdem ein Monatszyklus vergangen ist und sichergestellt ist, dass sie nicht schwanger ist, noch verheiratet ist, und er dann einen Vertrag mit ihr eingegangen ist. Erst dann kann sie zu seiner Sklavin gezählt werden, mit der ihm von rechts wegen erlaubt ist, mit ihr sexuell zu verkehren. Wenn sie jedoch Muslima werden sollte, dann ist es ihm empfohlen, sie frei zu lassen. Danach könnte er sie heiraten.
Da aber die Sklaverei durch den Islam praktisch abgeschafft wurde, da es bei vielen Sünden als Kafaara (Ersatzleistung) galt und gilt, einen Sklaven freizulassen, gibt es die Sklaverei heute so gut wie nicht mehr. Deshalb gibt es heute kaum mehr die Möglichkeit für den Mann sich eine Sklavin zu halten.
Die einzige rechtmäßige Möglichkeit im Islam zu einer Sklavin zu kommen, war und ist, sollte dies heute in einem Krieg noch vorkommen, sich eine Ungläubige von den besiegten ungläubigen Kriegsgefangenen zu nehmen und sie nach Feststellung, dass sie weder verheiratet, noch schwanger ist, zu seiner Sklavin zu nehmen, nachdem er einen rechtmäßigen Vertrag mit ihr eingegangen ist, an den er sich halten muss. Dieser Vertrag gestattet es ihm u.a. mit ihr sexuell zu verkehren.
Die Sklaven im Islam wurden und müssen gut behandelt werden und für ihre Arbeit belohnt werden und sie wurden/werden, wenn sie Muslime wurden/werden, für gute Taten doppelt von Allah belohnt und bekamen/bekommen nur die Hälfte der Strafe für begangene Sünden.
Da es die Sklaverei heute so gut wie nicht mehr gibt, dank der praktischen Abschaffung durch den Islam mutet es einem unwissenden Muslim, sowie Nichtmuslim heute sehr komisch und unverständlich sowie ungerecht an, wenn er darüber irgendetwas liest oder hört, da er die Sklaverei mit etwas Negativem in Verbindung bringt und meint, sie wären nur Menschen 2. Klasse usw. Ebenso scheint es einer Frau als unverständlich, dass der muslimische Mann mit ihr sexuell verkehren darf, wenn er sie besitzt.
Da auch der Sklavenbesitz nur durch einen legalen Vertrag besiegelt werden kann, ähnlich eines Ehevertrags, so ergeben sich durch diesen u.a. verschiedene Rechte und Pflichten von Sklave und Besitzer, wie dies in einer jeden Art von Vertrag der Fall ist. So wie es zu den Rechten des muslimischen Ehemannes in einem Ehevertrag gehört, mit seiner rechtmäßig verheirateten Ehefrau sexuell zu verkehren, wenn er sie im Gegenzug dafür ernährt (wie es seine 1. Pflicht in der Ehe ist) so gehört es ebenso zu seinen Rechten in einem Sklavenbesitzvertrag, dass er mit seiner rechtmäßigen Sklavin sexuell verkehren darf. Dafür hat auch der Sklave oder die Sklavin verschiedene Rechte und Pflichten.
Siehe zu diesem Thema folgende Links in englisch, welche es auch in arabisch gibt, sollte Bedarf dafür bestehen:
http://www.islam-qa.com/en/ref/26067/slave
Regelungen bezgl. Sklavinnen
http://www.islam-qa.com/en/ref/12562
What is a “right hand servant”? Does the owner of a “right hand servant” have to be married?
Da wir nur Menschen mit begrenztem Verstand sind, können wir nicht immer alles und jedes der Gebote Allahs verstehen. Es genügt, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass wir sie alle ausnahmslos akzeptieren und befolgen müssen, sofern wir mit Sicherheit wissen, dass sie von Allah kommen und dass wir keines Seiner Gebote ablehnen dürfen, wenn wir am Jüngsten Tag zu den Gewinnern zählen wollen, denn der Jüngste Tag ist wahr und wird mit 200% Sicherheit eintreffen, an dem wir für alle unsere Taten zur Rechenschaft von Allah gezogen werden.
Mögen wir alle zu denen gehören, die ins Paradies eintreten werden dürfen, Amien!
Möge Allah dich zum Islam rechtleiten, Amien!
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29-05-2011, 10:20 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-05-2011, 10:25 PM von Zeus2480.)
Hallo Saliha,
hier geht es nur um den Sex mit Sklavinnen.. Egal wie man sie kriegt, oder ob es heutzutage möglich ist eine Sklavin zu kaufen oder nicht.
Alle Sahaba und Khalifas hatten Sklavinnen, sie hatten auch Sex mit ihnen.. Man darf Sklavinnen kaufen und verkaufen.
(29-05-2011, 07:16 PM)saliha66 schrieb: nachdem ein Monatszyklus vergangen ist und sichergestellt ist, dass sie nicht schwanger ist, noch verheiratet ist, und er dann einen Vertrag mit ihr eingegangen ist.
Das stimmt. Aber mit dem Vertrag meint man den Kaufvertrag, oder die Festnahme als Kriegsgefangene(Das gilt auch als Vertrag).. diese Regeln sind gemacht um die Interessen des Besitzers zu schützen und um sicher zu stellen wer der Vater von dem Kind ist(falls die Sklavin schwanger wird)
Hier ist eine Fatwa die meine Aussage bestätigt:
http://www.islamweb.net/fatwa/index.php?...on=FatwaId
والمقصود بقوله (أَوْ مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُهُمْ): النساء مِن الرقيق، وهنّ الإماء، إذ يحقّ لمالكهنّ أن يطأهنّ مِن غير عقد زواج، ولا شهود، ولا مهر، فهنّ لسن أزواجاً، فإذا جامعهن سُمّيْنَ (سراري) جمع: سُرّيـة.
Man darf mit seinen Sklavinnen schlafen ohne Eheschließung, ohne Zeugnisse, und ohne “Mahr”, denn sie sind keine Ehegattinnen
hier ist noch eine andere Fatwa:
http://www.islamweb.net/fatwa/index.php?...Id&Id=6186
hier noch eine:
http://www.islamic-fatwa.net/fatawa/inde...a&id=38103
Schau mal hier(Al-Shafi'i, Buch: Al Om):
http://www.islamweb.net/newlibrary/displ...31&ID=1128
und hier: Ein Buch, Das die Istibra's Regelt.
Istibra' regelt die Sex Beziehung zwischen den Besitzer und die Sklavin
http://www.islamweb.net/newlibrary/displ...=30&ID=734
ALSO: Man darf mit 4 Ehefrauen + unbegrenzte zahl von Sklavinnen Sex haben... bestreitest du das?
sorry, Alles ist auf arabisch, ich hoffe du kannst Arabisch :)
Noch was:
(29-05-2011, 07:16 PM)saliha66 schrieb: wenn die Muslime einen Verteidigungskrieg gegen Ungläubige führen Das stimmt überhaupt nicht... denn es gibt zwei arten von Dschehad im Islam,
1. Dschehad Daf' : Verteidigungskrieg
2. Dschehad Talab: Wenn die Muslime andere ungläubige Länder attackieren um den Islam zu verbreiten(Futuhat Krieg). Hier werden alle Kriegsgefangene auch als Sklaven genommen.
(29-05-2011, 07:16 PM)saliha66 schrieb: dass sie nicht schwanger ist, noch verheiratet ist das stimmt, aber du hast vergessen zu erwähnen, dass alle gefangene Männer getötet werden :).. das heißt, auch wenn die Frau verheiratet ist, ihr Mann wird höchstwahrscheinlich getötet und das ermöglicht es, die Frau als Sklavin zu nehmen
(29-05-2011, 07:16 PM)saliha66 schrieb: Da aber die Sklaverei durch den Islam praktisch abgeschafft wurde, da es bei vielen Sünden als Kafaara (Ersatzleistung) galt und gilt, einen Sklaven freizulassen, gibt es die Sklaverei heute so gut wie nicht mehr. Deshalb gibt es heute kaum mehr die Möglichkeit für den Mann sich eine Sklavin zu halten. Das stimmt überhaupt nicht! In Saudi Arabien gab es Sklavin bis 1960 glaube ich :) Jeder der die Geschichte des Islams kennt, weiß ganz genau dass Sklavenhandel boomt in der Islam Ära!
gruß
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29-05-2011, 10:50 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-05-2011, 10:56 PM von Abdu rRahman.)
und Hallo Zeus!
Also erstmal das man Geschlechtsverkehr mit einer Sklavin haben darf (WENN DIE SKLAVIN damit einverstanden ist und man sie besitzt) ist nicht nur im Islam so, sondern auch im Judentum oder auch Christentum, den Jesus a.s. hat die Gesetze von vorher nicht abgeschafft.
Deshalb wirst du sehen das in der Bibel z.B. Abraham eine Sklavin hatte mit der er ein Kind bekommen hat (Ismail a.s.) und auch andere Propheten hatten auch Sklavinnen.
Sag mal hast du dir die Texte durchgelesen, wo dir Schwester Saliha Links gegeben hat?
"Sklaverei" im Islam ist NICHT SKLAVEREI die man von Filmen her kennt, sondern im Islam muss der Sklave so behandelt werden, wie sich selbst, indem man ihn von dem kleidet, was man selber kleidet, von dem essen gibt, was man selber isst und wenn man ihn etwa eine Ohrfeige geben würde oder etwas dergleichen dann müsste man ihn/sie FREILASSEN als Sühne usw.. deshalb wirst du in der Geschichte sehen, das die Sklaven, wo man sie freigelassen hatte, eigentlich viele von ihnen das nicht wollten, weil es ihnen so gut ging, als "Sklaven"
Früher hat man keine Gefängnisse gehabt und man hat die Gefangenen einfach zu sich nachhause genommen als "Sklaven" jedoch nicht so wie man es von Filmen her kennt, sondern sie waren sozusagen Familienmitglieder im Haus.
Der Islam jedoch fordert die Sklavenabschaffung dadurch, das es durch viele Mittel dazu auffordert wie schon von der Schwester Saliha erklärt, das man Sklave freilässt und man bekommt dafür auch viel Belohnung von Allah s.w.t. im Jenseits.
Ich kenne kein Land das heutzutage noch in dieser Form Sklaven hat.
Ausserdem lieber Zeus muss ich dir widersprechen, wenn du sagst, das die männlichen Gefangenen im Islam einfach getötet werden. Das hast du wohl von irgendeiner Islamhetzer Seite aufgeschnappt.
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29-05-2011, 11:19 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-05-2011, 11:19 PM von Abū Muḥammad.)
@Zeus2480
Ich verstehe den Sinn deines Threads nicht. Ja, es ist in der Shari'ah unter gewissen Bedingungen erlaubt, dass männliche Besitzer mit ihren weiblichen Sklavinnen Geschlechtsverkehr haben dürfen. Gibt es noch weitere Fragen? Dann versuchen wir sie gerne zu beantworten in sha Allah.
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(29-05-2011, 11:19 PM)Abū Muḥammad schrieb: @Zeus2480
Ich verstehe den Sinn deines Threads nicht. Ja, es ist in der Shari'ah unter gewissen Bedingungen erlaubt, dass männliche Besitzer mit ihren weiblichen Sklavinnen Geschlechtsverkehr haben dürfen. Gibt es noch weitere Fragen? Dann versuchen wir sie gerne zu beantworten in sha Allah.
Das wollte ich hören. weil die Mädels haben das bestritten und sie wollten dass ich das hier poste :)
(29-05-2011, 10:50 PM)Abdu rRahman schrieb: .....ist nicht nur im Islam so, sondern auch im Judentum oder auch Christentum, den Jesus a.s. hat die Gesetze von vorher nicht abgeschafft. Ich stimme zu
(29-05-2011, 10:50 PM)Abdu rRahman schrieb: WENN DIE SKLAVIN damit einverstanden ist Kannst du mir die Quelle die das sagt schicken?
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(29-05-2011, 10:20 PM)Zeus2480 schrieb: Alle Sahaba und Khalifas hatten Sklavinnen, sie hatten auch Sex mit ihnen..
Also erstmal wollte ich auch dazu was sagen, nämlich das dies eine UNTERSTELLUNG ist, was du hier gesagt hast den manche Sahaba haben nichts zu Essen für sich gehabt, geschweige den das sie Sklavinnen hatten.
Zitat:WENN DIE SKLAVIN damit einverstanden ist
Kannst du mir die Quelle die das sagt schicken?
Die Quelle kann ich dir geben. Es gibt genügend Aussagen des Gesandten s.a.w.s. darüber, das man die Sklaven gut behandeln sollte und wenn jemand seine Sklavin sozusagen vergewaltigt, so ist das wohl nicht unbedingt eine gute Behandlung meinst du nicht auch?
Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung einiger Prinzipien des gerechten und freundlichen Umgangs mit Sklaven:
1. Ihnen Nahrung und Kleidung zu gewährleisten, wie sie auch der Besitzer hat.
Es wurde überliefert, dass Abu Dharr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Sie sind eure Brüder, die Allah unter eure Autorität gestellt hat. Wenn Allah also den Bruder von jemandem unter dessen Autorität gestellt hat, dann soll er ihn von dem speisen, was er isst, und er soll ihn von dem kleiden, was er trägt, und er soll ihn nicht mit Arbeit überlasten und wenn er ihn mit Arbeit überlastet, dann soll er ihm helfen.“ (al-Bukhāri #6050).
2. Ihre Würde bewahren
Es wurde berichtet, dass Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich hörte Abu-l-Qāsim (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagen: `Wer seinen Sklaven beschuldigt, obwohl dieser unschuldig ist hinsichtlich dessen, was er sagt, wird am Tag der Auferstehung ausgepeitscht, es sei denn, er ist wie er sagte.`“ (al-Bukhāri #6858).
Ibn `Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) ließ einen seiner Sklaven frei, dann hob er einen Stock vom Boden auf und sagte: „Es liegt nicht mehr Belohnung darin als es diesem hier entspricht, doch ich hörte den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagen: `Wer seinen Sklaven schlägt oder prügelt, dessen Sühne ist es, ihn freizulassen.`“ (Muslim #1657).
3. Gerecht zu Sklaven zu sein und sie freundlich zu behandeln
Es wurde berichtet, dass `Uthmān ibn `Affān in das Ohr eines seiner Sklaven kniff, als dieser etwas Falsches tat, danach sagte er zu ihm: „Komm und kneife in mein Ohr als Vergeltung.“ Der Sklave weigerte sich, doch `Uthmān bestand darauf und so begann der Sklave, ihn leicht zu kneifen. `Uthmān sagte zu ihm: „Mach es härter, denn ich kann die Strafe am Tag der Auferstehung nicht ertragen.“ Der Sklave sagte: „So, mein Herr? Der Tag, den du fürchtest, den fürchte ich auch.“
Als `Abd al-Rahmān ibn `Auf (möge Allah mit ihm zufrieden sein) zwischen seinen Sklaven lief, konnte niemand ihn von ihnen unterscheiden, denn er lief nicht vor ihnen und er trug nichts anderes als das, was sie auch trugen.
Eines Tages ging `Umar ibn al-Khattāb seines Weges und er sah einige Sklaven stehen und nicht mit ihrem Besitzer essen. Er wurde wütend und sagte zu ihrem Besitzer: „Was ist los mit Leuten, die egoistisch gegenüber ihren Dienern sind?“ Dann rief er die Sklaven und sie aßen mit ihnen.
4. Es ist nichts Falsches daran, dass Sklaven in einigen Angelegenheiten Vorrang vor freien Männern haben und das hinsichtlich jeder religiösen oder weltlichen Angelegenheit, in der sie sie übertreffen. Beispielsweise ist es gültig, wenn ein Sklave das Gebet leitet. `Ā’ischah, die Mutter der Gläubigen, hatte einen Sklaven, der sie im Gebet anführte. Tatsächlich ist es den Muslimen befohlen worden, zu hören und zu gehorchen, selbst wenn ein Sklave mit ihren Angelegenheiten beauftragt wird.
5. Ein Sklave kann sich selbst von seinem Besitzer kaufen und frei sein
Wenn jemand aus einem Grund versklavt ist, es dann aber offensichtlich wird, dass er seine Übeltaten aufgegeben und seine Vergangenheit hinter sich gelassen hat und dass er zu einem Mann geworden ist, der das Schlechte verurteilt und nach dem Guten strebt, ist es dann erlaubt, seiner Bitte zu entsprechen und ihn freizulassen? Der Islam gestattet dies und es gibt einige Fuqahā’, die sagen, dass dies obligatorisch ist, und einige, die sagen, es ist mustahabb.
Dies wird mukātabah Vertrag genannt oder Vertrag der Freilassung zwischen dem Sklaven und seinem Herrn. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… Und denjenigen von denen, die eure rechte Hand besitzt, die einen Freibrief begehren, sollt ihr einen Freibrief ausstellen, wenn ihr an ihnen etwas Gutes wisst. Und gebt ihnen (etwas) vom Besitz Allahs, den Er euch gegeben hat. …“ (24:33).
So gerecht und freundlich werden Sklaven im Islam behandelt.
Eines der Resultate dieser Richtlinien ist, dass in vielen Fällen der Sklave ein Freund seines Besitzers wird; manchmal betrachtet der Besitzer ihn wie einen Sohn. Sa`d ibn Hāschim al-Khālidi sagte, einen seiner Sklaven beschreibend: „Er ist kein Sklave, sondern vielmehr ist er ein Sohn, der unter meine Fürsorge gestellt wurde (von Allah). Er unterstützt mich mit seinem guten Dienst; er ist meine Hände und meine Arme.“
Ein weiteres Resultat der Behandlung von Sklaven durch die Muslime auf diese Weise ist, dass die Sklaven Teil der muslimischen Familien werden, als wenn sie Familienangehörige wären.
Gustav le Bon sagt in Hadārat al-`Arab (Arabische Zivilisation) auf S. 459-460: „Was ich aufrichtig glaube, ist, dass die Sklaverei bei den Muslimen besser ist als die Sklaverei bei anderen Leuten und dass die Situation der Sklaven im Osten besser ist als die der Diener in Europa und dass Sklaven im Osten Teil der Familie sind. Sklaven, die freigelassen werden wollen, können die Freiheit erlangen, indem sie ihren Wunsch zum Ausdruck bringen. Doch trotzdem machen sie von diesem Recht keinen Gebrauch.“
Wie behandeln Nicht-Muslime Sklaven?
Darüber reden wir jetzt lieber nicht
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Zitat:Kannst du mir die Quelle die das sagt schicken?
Gerne. Schau mal hier:
http://diewahrheitimherzen.net/forum/Thr...9#pid31879
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Hallo Zeus
Leider kann ich noch kein gutes arabisch, deshalb kann ich deine Links nicht lesen.
(29-05-2011, 10:20 PM)Zeus2480 schrieb: Das stimmt. Aber mit dem Vertrag meint man den Kaufvertrag, oder die Festnahme als Kriegsgefangene(Das gilt auch als Vertrag).. diese Regeln sind gemacht um die Interessen des Besitzers zu schützen und um sicher zu stellen wer der Vater von dem Kind ist(falls die Sklavin schwanger wird)
Es wird eindeutig ein Vertrag ausgehandelt und dabei geht es nicht nur um die Interessen des Besitzers, sondern natürlich auch um die Interessen des Sklaven, denn der Sklave hat auch Rechte, u.a. dass er gut behandelt werden muss und vom Besitzer ernährt werden muss, ähnlich wie die Ehegattin.
(29-05-2011, 10:20 PM)Zeus2480 schrieb: Man darf mit seinen Sklavinnen schlafen ohne Eheschließung, ohne Zeugnisse, und ohne “Mahr”, denn sie sind keine Ehegattinnen
ALSO: Man darf mit 4 Ehefrauen + unbegrenzte zahl von Sklavinnen Sex haben... bestreitest du das?
Wie schon gesagt, gehört die sexuelle Zur Verfügungstellung der Sklavin zu den Rechten des Besitzers im Gegenzug für ihre Ernährung, Bekleidung und gute Behandlung durch ihren Besitzer, ähnlich wie in einer Ehe. Aber da es keine Ehe ist, sondern ein anderer Vertrag, gibt es keine Mahr für Sklavinnen. Wenn ein Mann die finanziellen Mittel hat, vier Ehefrauen zu versorgen, sowie mehrere Sklavinnen, und alle diese Frauen auch gleich behandeln kann, sowie ihnen ihre Rechte geben und diese große Verantwortung tragen kann, dann ist es ihm erlaubt, sie zu heiraten und dazu noch Sklavinnen zu halten. Dazu waren aber höchstens die Sahaba, also die Gefährten des Propheten imstande, da sie die besten Menschen waren und diese riesige Verantwortung tragen konnten. Kaum ein Mann in der heutigen Zeit ist dazu noch imstande. Denn der Mann hat eine sehr große Verantwortung zu tragen, und u.a. muss er alle seine Ehefrauen zusätzlich zur Ernährung auch im Islam unterrichten, da Allah den Männern im Qur'aan befiehlt, ihre Familien vor dem Höllenfeuer zu retten.
Deshalb geht es in einer Ehe und in einem Sklavenbesitzverhältnis nicht ausschließlich darum, mit den Frauen den sexuellen Verkehr zu genießen. Denn jedes Verhältnis im Islam, welches durch einen Vertrag geregelt ist, ist auf gerechten Regeln und gegenseitigen Rechten und Pflichten aufgebaut.
Ganz anders im Christentum oder Judentum z.b. in denen es bis vor kurzem noch die Sklaverei gab und wo die Sklaverei mit den schlimmsten und menschenverachtendsten Aktionen verbunden war, die im Islam nicht vorstellbar sind. Hier hatten die Sklaven überhaupt keine Rechte und sie wurden schlimmer als das Vieh behandelt. Dies war bis vor hundert Jahren noch gang und gäbe in den christlichen Ländern, wie Amerika, England, Europa, usw. wo Afrikaner wie Tiere gejagt wurden, auf Schiffe verladen wurden, gefoltert und auf schlimmste Weise behandelt wurden und nach Amerika verschleppt wurden, um dort ein Menschen unwürdiges Leben der Tyrannei zu fristen. Von den zahllosen Vergewaltigungen dabei wollen wir erst gar nicht sprechen, ebenso nicht von den Millionen Menschen, die dabei gestorben sind.
Deshalb mutet es doch etwas seltsam und ungerecht an, wenn ein Nichtmuslim den Islam wegen der Erlaubnis der Sklavenhaltung angreift, zumal die Sklavenhaltung ja gerade durch den Islam abgeschafft wurde.
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(29-05-2011, 10:20 PM)Zeus2480 schrieb: Noch was:
(29-05-2011, 07:16 PM)saliha66 schrieb: wenn die Muslime einen Verteidigungskrieg gegen Ungläubige führen Das stimmt überhaupt nicht... denn es gibt zwei arten von Dschehad im Islam,
1. Dschehad Daf' : Verteidigungskrieg
2. Dschehad Talab: Wenn die Muslime andere ungläubige Länder attackieren um den Islam zu verbreiten(Futuhat Krieg). Hier werden alle Kriegsgefangene auch als Sklaven genommen.
Du meinst wohl, dass es nur zum Teil stimmt, denn die Verteidigungskriege gibt es im Islam.
Dass alle Kriegsgefangenen als Sklaven gehalten werden, stimmt nicht, denn der Führer der Muslime kann bestimmen, was mit den Kriegsgefangenen getan werden soll. Sehr oft werden sie freigelassen, manchmal werden sie gegen ein Lösegeld freigelassen und nur im Falle, dass von ihnen eine Gefahr für den Islam und die Muslime ausgehen könnte, werden sie als Sklaven gehalten. Und dann werden sie wie gesagt, sehr gut behandelt und ihnen Rechte gegeben, wie es das in keiner anderen Religion jemals gab.
(29-05-2011, 07:16 PM)Zeus2480 schrieb: das stimmt, aber du hast vergessen zu erwähnen, dass alle gefangene Männer getötet werden :).. das heißt, auch wenn die Frau verheiratet ist, ihr Mann wird höchstwahrscheinlich getötet und das ermöglicht es, die Frau als Sklavin zu nehmen
Es stimmt nicht, dass alle Männer im Krieg getötet werden, denn wie gesagt, werden ja viele Männer auch als Sklaven genommen oder sie werden sogar gegen oder ohne Lösegeld freigelassen.
(29-05-2011, 07:16 PM)saliha66 schrieb: Da aber die Sklaverei durch den Islam praktisch abgeschafft wurde, da es bei vielen Sünden als Kafaara (Ersatzleistung) galt und gilt, einen Sklaven freizulassen, gibt es die Sklaverei heute so gut wie nicht mehr. Deshalb gibt es heute kaum mehr die Möglichkeit für den Mann sich eine Sklavin zu halten. Zitat:Das stimmt überhaupt nicht! In Saudi Arabien gab es Sklavin bis 1960 glaube ich :) Jeder der die Geschichte des Islams kennt, weiß ganz genau dass Sklavenhandel boomt in der Islam Ära!
gruß
Von welchem Sklavenhandel sprichst du denn da? Ich habe davon noch nichts gehört.
Vielleicht solltest du mal lieber die Geschichte der Christen und Juden anschauen, wo es den Sklavenhandel wirklich gab.
Siehe außerdem den Link in englisch, in dem erklärt wird, wie es sich mit der Sklaverei im Islam verhalten hat und wie es dagegen in den anderen Religion ausgesehen hat:
http://www.islamqa.com/en/ref/94840/slave%20trade
und hier das Gleiche in arabisch, falls du kein englisch kannst:
http://www.islamqa.com/ar/ref/94840/slave%20trade
auch die links, die ich vorher gepostet hatte, hier in arabisch, falls du sie im englischen nicht lesen kannst:
http://www.islam-qa.com/ar/ref/26067/slave
http://www.islam-qa.com/ar/ref/12562
Wenn du fair bist und die Wahrheit erfahren willst, dann solltest du nach diesen Links verstehen, wie gerecht der Islam ist und dass die Sklaverei, die im Christentum zu Recht sehr negativ besetzt ist (wegen ihrer eigenen schlimmen Geschichte) im Islam keinen solch negativen Beigeschmack hat, und dass sie durch ihn sogar abgeschafft wurde.
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