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Selam Aleykum.
Ein Bruder dessen Name ich nicht erwähnen möchte hat hier auf diesem Forum etwas aus einem Buch geschrieben was ich nicht ganz verstehe und hoffe das mir hier geholfen wird. Es geht um diesen Textabschnitt.
Es ist bekannt, dass derjenige, dessen Triebe gereizt wird und sich Energie ansammelt, unbedingt nach einem Weg sucht, diese Energie frei zu setzen. Auch wenn dies auf unislamische Weise wie etwa durch uneheliche Geschlechtsverkehr und Homosexualität geschieht, sei es mit Einverständnis beider Seiten oder durch Vergewaltigung. Mindestens wird dies durch die Schari'ah verbotene Selbstbefriedigung geschehen.
Und der teil mit der Vergewaltigung ist für mich neu und das verstehe ich nicht.
Heisst es das es einem Mann im Islam freisteht eine Frau oder einen Gleichgeschlechtlichen zu Vergewaltigen wenn der Mann diese Triebe hat?
Ich bin elhamdulillah ein Muslim Sunnitischer Rechtschule aber ist das wirklich so das ein Mann bei der aufgestauten Energie frei steht Jemanden zu vergewaltigen?
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01-09-2013, 03:16 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-09-2013, 03:17 PM von Umm Musab.)
wa alaikum as salam wa Rahmatullahi wa Barakatuhu,
Bruder ümmet, dieser Beitrag war von keinem Bruder, er war von mir.
Der Name des Beitrages ist: Die Schritte, die der Islam für die Regulierung des Geschlechtstrieb vorsieht
Ich werde versuchen dir eine Erklärung, für deine Frage zu geben:
"Es ist bekannt, dass derjenige, dessen Triebe gereizt wird und sich Energie ansammelt, unbedingt nach einem Weg sucht, diese Energie frei zu setzen."
So es wird gesagt, dass wenn sich bei jemanden die Energie der Triebe ansammelt, versucht irgendwie diese Energie frei zu setzten. Und dann wird deutlich
erwähnt: Auch wenn dies auf unislamische Weise wie etwa durch uneheliche Geschlechtsverkehr und Homosexualität geschieht, sei es mit Einverständnis beider Seiten oder durch Vergewaltigung.
Derjenige, bei dem sich die Energie ansammelt, sucht einen Ausweg wie gesagt es frei zu setzten, sei es durch unehelichen Geschlechtsverkehr oder Homosexualität
egal ob beide damit einverstanden sind, oder es "Vergewaltigung" ist sobald es keine Ehe, nach dem Islam ist, ist es Verboten.
also es wird beschrieben, dass es egal ist was der jeweilige Partner sagt, ob er einverstanden ist oder nicht, dass es ausdrücklich Haraam ist, etwas uneheliches zu begehen, was die Triebe angeht.
Heisst es das es einem Mann im Islam freisteht eine Frau oder einen Gleichgeschlechtlichen zu Vergewaltigen wenn der Mann diese Triebe hat?
Nein dass heißt es nicht, es ist genau das Gegenteil.
Ich glaube es war einfach nur ein Missverständnis. BarakaAllahu feekum.
Eudhubillah. Es ist verboten unehelischen Geschlechtverkehr zu haben, wie kann es dann erlaubt sein jemanden zu vergewaltigen. Aky allahu alim aber das könnte ein shia sein, weil bei denen so etwas erlaubt ist. Eudhubillah.
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(01-09-2013, 03:16 PM)mujahideena schrieb: wa alaikum as salam wa Rahmatullahi wa Barakatuhu,
Bruder ümmet, dieser Beitrag war von keinem Bruder, er war von mir.
Der Name des Beitrages ist: Die Schritte, die der Islam für die Regulierung des Geschlechtstrieb vorsieht
Ich werde versuchen dir eine Erklärung, für deine Frage zu geben:
"Es ist bekannt, dass derjenige, dessen Triebe gereizt wird und sich Energie ansammelt, unbedingt nach einem Weg sucht, diese Energie frei zu setzen."
So es wird gesagt, dass wenn sich bei jemanden die Energie der Triebe ansammelt, versucht irgendwie diese Energie frei zu setzten. Und dann wird deutlich
erwähnt: Auch wenn dies auf unislamische Weise wie etwa durch uneheliche Geschlechtsverkehr und Homosexualität geschieht, sei es mit Einverständnis beider Seiten oder durch Vergewaltigung.
Derjenige, bei dem sich die Energie ansammelt, sucht einen Ausweg wie gesagt es frei zu setzten, sei es durch unehelichen Geschlechtsverkehr oder Homosexualität
egal ob beide damit einverstanden sind, oder es "Vergewaltigung" ist sobald es keine Ehe, nach dem Islam ist, ist es Verboten.
also es wird beschrieben, dass es egal ist was der jeweilige Partner sagt, ob er einverstanden ist oder nicht, dass es ausdrücklich Haraam ist, etwas uneheliches zu begehen, was die Triebe angeht.
Heisst es das es einem Mann im Islam freisteht eine Frau oder einen Gleichgeschlechtlichen zu Vergewaltigen wenn der Mann diese Triebe hat?
Nein dass heißt es nicht, es ist genau das Gegenteil.
Ich glaube es war einfach nur ein Missverständnis. BarakaAllahu feekum.
Ich musste mit dem Gedanken spielen das du dich vielleicht falsch ausgedrückt hast und wollte dein Gesicht wahren.
Aber es gibt noch drei dinge die ich fragen mus und hoffe das du dir die zeit dafür nimmst.
Also, ich habe gelesen das Homosexualität, also die Auslebung dessen mit Todesstrafe bestraft wird. Ist das wahr? Im Iran ist das passiert.
Zweitens, wird man wirklich mit der Todesstrafe bestraft wenn man das Fasten mit absicht zu früh bricht?
Und drittens, angenommen Jemand wollte einem mit einem Messer erstechen, aber diese Person wehrt sich gegen ihn und setzt ihn Schachmatt obwohl er eigentlich nach dem Islamischen Gesichtspunkten das recht hätte ihn zu töten, da er ihn ja zuerst töten wollte BITTE korrigiere mich falls ich mit dem töten als Notwehr falsch liegen sollte
Ist es dann erlaubt seinen Messer als eine art Kriegsbeute zu behalten? Oder wäre das Diebstahl?
Es ist übrigens egal ob einiges zustimmt oder nicht, aus Ehrfurcht gegenüber Allah "swt" werde ich den Islam inshallah
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Ja ich habe mir das schon gedacht, dass du "mein Gesicht waren möchtest" aber ich habe es extra darauf hingedeutet, dass der Beitrag von mir war,
weil man alles lesen sollte und es wahrscheinlich erst danach versteht, Na'am..
Also Bruder weder bin ich ein Gelehrter noch habe ich viel Wissen aber ich werde versuchen auf deine Fragen einzugehen, bis dahin, wohin mein Wissen reicht.
1.Zu der Homosexualität, ja im Iran ist diese Todesstrafe als Gesetzt für die Homosexualität. Wir müssen klären, dass die Homosexualität eine Verbotene Sache ist und dass sogar ein Volk zerstört wurde. Allah nannte es im Quran also die Homosexualität als eine Schändlichkeit. Jedoch braucht es eine Grundlage zb. wie die 4 Zeugen..
Als beispiel für die Sofortige Todesstrafe nach Imam Malik Rahimullah bekommt man direkt die Todesstrafe, er beweist es mit einem Hadith der aber Schwach ist wo gesagt wird: wenn ihr jemanden sieht, wie ein Mann mit einem Mann verkehrt dann tötet den der es macht und mit dem es gemacht wird also beide. Aber der Hadith ist Unauthentisch und wird nicht danach gehandelt.
Dann gibt es eine Meinung die besagt dass Homosexualität wie die Zina ist. Wenn jemand dies tut und nicht verheiratet ist bekommt er Peitschenhiebe und wenn er Verheiratet ist, dann bekommt er die Todesstrafe aber nur mit 4 wahrhaftigen Zeugen.
Hier ist eine Fatwa dazu:
http://diewahrereligion.tv/fatwah/?p=287
2. Was das Fasten anbetrifft, schau dir folgendes Video an, es dauert auch nur 5 Minuten und wird dir Bidnillah deine Frage beantworten
3. Die dritte Frage kann ich dir nicht beantworten, die soll dir inshaAllah jemand anderes Beantworten.
Es tut mir leid, dass ich vielleicht deine Fragen nicht ganz beantworten konnte jedoch reicht mein Wissen nur so weit.
BarakaAllahu feek, wenn du noch weitere fragen hast, stell sie und wenn es ein anderes Thema betrifft, so erstelle ein Neues Thema
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