Frage:
Ist es erlaubt einen Heiratsvertrag über die Webcam abzuschließen? [Frage gekürzt]
Antwort:
Gepriesen sei ALLAH
In der Fatwa wird erwähnt, dass der Antrag [eejaab] (seitens des Wali oder seines Vertreters) und die Bestätigung [qubool] (seitens des Ehemanns oder seines Vertreters) notwendige Säulen des Heiratsvertrags sind.
Nach Kashshaaf al-Qinaa‘ (5/41) wird u.A. deutlich (in der Fatwa wird daraus zitiert), dass Antrag und Bestätigung innerhalb einer Sitzung vollzogen werden müssen. Eine Unterbrechung (nicht Pause gemeint) würde den Vertrag ungültig machen.
Gegen Ende der Fatwa wird erwähnt, dass die richtige Meinung zum Thema ist, dass es erlaubt ist einen Heiratsvertrag über das Telefon/Internet abzuschließen, wenn es keine Gefahr des Betrugs besteht, wenn die Identität des Wali und des Ehemanns bewiesen ist und die beiden Zeugen den Antrag und die Bestätigung hören können. Dies wurde in den Fatwas von Sheikh ibn Baaz (möge ALLAH mit ihm barmherzig sein) problematisiert.
Dennoch sind einige Gelehrte der Ansicht, dass diese Art des Abschließens eines Heiratsvertrags verboten werden sollte um Betrug zu vermeiden.
Quelle: http://www.islamqa.com/en/105531
(Ich habe die Antwort an einigen Stellen zusammengefasst; an anderen Stellen versucht sie zu übersetzen.)
Ist es erlaubt einen Heiratsvertrag über die Webcam abzuschließen? [Frage gekürzt]
Antwort:
Gepriesen sei ALLAH
In der Fatwa wird erwähnt, dass der Antrag [eejaab] (seitens des Wali oder seines Vertreters) und die Bestätigung [qubool] (seitens des Ehemanns oder seines Vertreters) notwendige Säulen des Heiratsvertrags sind.
Nach Kashshaaf al-Qinaa‘ (5/41) wird u.A. deutlich (in der Fatwa wird daraus zitiert), dass Antrag und Bestätigung innerhalb einer Sitzung vollzogen werden müssen. Eine Unterbrechung (nicht Pause gemeint) würde den Vertrag ungültig machen.
Gegen Ende der Fatwa wird erwähnt, dass die richtige Meinung zum Thema ist, dass es erlaubt ist einen Heiratsvertrag über das Telefon/Internet abzuschließen, wenn es keine Gefahr des Betrugs besteht, wenn die Identität des Wali und des Ehemanns bewiesen ist und die beiden Zeugen den Antrag und die Bestätigung hören können. Dies wurde in den Fatwas von Sheikh ibn Baaz (möge ALLAH mit ihm barmherzig sein) problematisiert.
Dennoch sind einige Gelehrte der Ansicht, dass diese Art des Abschließens eines Heiratsvertrags verboten werden sollte um Betrug zu vermeiden.
Quelle: http://www.islamqa.com/en/105531
(Ich habe die Antwort an einigen Stellen zusammengefasst; an anderen Stellen versucht sie zu übersetzen.)